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Polizeigesetz und Gesetz über die Ladenöffnung

Eine Bierflasche wird auf dem Stuttgarter Schlossplatz geöffnet. (Foto: © dpa)

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Polizeigesetz und Gesetz über die Ladenöffnung

Angesichts der anhaltend hohen abstrakten Gefahr terroristischer Anschläge müssen die polizeilichen Eingriffsbefugnisse dringend verbessert werden, um dieser Bedrohung wirksamer als bisher begegnen zu können. Außerdem sollen die Kommunen ermächtigt werden, den Alkoholkonsum an örtlichen „Brennpunkten“ zeitlich begrenzt zu untersagen sowie das nächtliche Alkoholverkaufsverbot aufgehoben werden.

Angesichts der anhaltend hohen abstrakten Gefahr terroristischer Anschläge, insbesondere aus dem islamistischen Spektrum, müssen die polizeilichen Eingriffsbefugnisse dringend verbessert werden, um dieser vom internationalen Terrorismus ausgehenden Bedrohung wirksamer als bisher begegnen zu können. Zu diesem Zweck sollen im Polizeigesetz neue präventiv-polizeiliche Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) sowie zur Quellen-TKÜ geschaffen werden. Auch der Erlass von Aufenthaltsvorgaben und Kontaktverboten gegenüber islamistischen Gefährdern und deren Kontrolle über eine elektronische Aufenthaltsüberwachung sollen zur Verhütung terroristischer Straftaten beitragen.

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht auch im Hinblick auf die Regelungen zum Waffengebrauch. In besonderen Einzelfällen, gerade auch im Zusammenhang mit terroristischen Anschlägen, kann es – insbesondere für die Einsatzkräfte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) – zu Situationen kommen, die neben oder anstelle des Gebrauchs von Schusswaffen auch den Einsatz von Handgranaten oder anderen Explosivmitteln notwendig machen können. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit soll die Anwendung solcher Explosivmittel allerdings nur unter engen Voraussetzungen gestattet werden.

Um die Sicherheit an Kriminalitätsschwerpunkten und gefährdeten Objekten zu verbessern, soll die Polizei durch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine „intelligente Videoüberwachung“ in die Lage versetzt werden, die aufgrund herkömmlicher Videoüberwachung gewonnenen Bilder anhand bestimmter Verhaltensmuster auch elektronisch auszuwerten. Gleiches gilt bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen, wenn dort terroristische Anschläge drohen. 

Schließlich sollen die Kommunen mit einer Ermächtigung, den Alkoholkonsum an örtlichen „Brennpunkten“ zeitlich begrenzt zu untersagen, in die Lage versetzt werden, alkoholbedingten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten an diesen Örtlichkeiten vor allem in den Abend- und Nachtstunden an Wochenenden oder vor Feiertagen wirksamer entgegenzutreten. Damit soll den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, solche Örtlichkeiten zu „entschärfen“, die mit anderen polizeilichen Maßnahmen nicht befriedigend in den Griff zu bekommen sind. Das seit 1. März 2010 geltende nächtliche Alkoholverkaufsverbot soll aufgehoben werden.
 
Sie konnten den Gesetzentwurf bis 11. August 2017 kommentieren.

Gesetzentwurf: Polizeigesetz und Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (PDF)

Kommentare : zum „Polizeigesetz und Gesetz über die Ladenöffnung“

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6. Kommentar von :ohne Name 3803

so lala

Ich bin der Meinung, dass die Quellen TKÜV kein probates Mittel ist. Es sollte noch weiter gehen und vor Weiterverarbeitung durch die Behörde und die Zulassung als Beweismittel darf nur nach vorheriger Prüfung durch einen Richter erfolgen. Vor allem ist nicht geklärt was mit ausgenutzten Sicherheitslücken passiert. Werden diese an den Hersteller

Ich bin der Meinung, dass die Quellen TKÜV kein probates Mittel ist. Es sollte noch weiter gehen und vor Weiterverarbeitung durch die Behörde und die Zulassung als Beweismittel darf nur nach vorheriger Prüfung durch einen Richter erfolgen.
Vor allem ist nicht geklärt was mit ausgenutzten Sicherheitslücken passiert. Werden diese an den Hersteller gemeldet? Wird der Hersteller beim flicken der Lücke unterstützt?
Sicherheitslücken sind eine Gefahr für alle!
Und die Nutzung der Quellen TKÜV darf nur angewendet werden, wenn gegenüber dem Amtsgericht und dessen Richter nachgewiesen wird, dass alle polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen ausgeschöpft sind.
Es sollte als allerletztes Mittel dienen.

Beim Kontaktverbot bin ich nur einverstanden, wenn die Person festgenommen ist und dieser trotzdem einen Pflichtverteidiger sofort mit der Festnahme bekommt.

5. Kommentar von :Mosbach Jack

Rechtsstaat oder Überwachungsstaat

Hallo, ich begrüße die Gedanken dieser Verordnung, allerdings besorgen sie mich auch hinsichtlich unseres Verständnisses von (Meinungs-) Freiheit. Mir klingt diese Verordnung zu stark nach Überwachungsstaat a la DDR.Ich kann einer Telekommunikationsüberwachung zustimmen, wenn dieser Satz allem vornean gestellt wird:\"Datenerhebungen dürfen nur

Hallo, ich begrüße die Gedanken dieser Verordnung, allerdings besorgen sie mich auch hinsichtlich unseres Verständnisses von (Meinungs-) Freiheit. Mir klingt diese Verordnung zu stark nach Überwachungsstaat a la DDR.Ich kann einer Telekommunikationsüberwachung zustimmen, wenn dieser Satz allem vornean gestellt wird:\"Datenerhebungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn sonst die Erfüllung der polizeilichen Aufgabe aussichtslos oder wesentlich erschwert würde.\"Kontaktverbote halte ich für wenig sinnvoll. Wenn jemand Kontaktverbot bekommen soll, dann nur im Rahmen von einer Festnahme bzw. Gefängnisaufenthalt. Das Gesetz über Ladenöffnungszeiten sollte gar nicht verändert werden. An gewissen Orten zusätzliche Alkoholverbote zu erteilen kann ich nachvollziehen.aber bitte nicht den Verkauf legalisieren. Bei aller Freiheit, aber der Mißbrauch von Alkohol ist derart garvierend und nimmt nachts definitiv zu. Daher sollte das Verkaufsverbot aufrecht erhalten werden. Auch zum Schutz der Beschäftigten, die dadurch eher Feierabend bekommen können. mfgJäckle

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