Für die Durchführung von Klimagesprächen (digital oder analog) konnten zivilgesellschaftliche Gruppen aus Baden-Württemberg mit und ohne eingetragener Rechtsform (zum Beispiel Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine, Verbände et cetera) einen Antrag auf Sachkostenförderung stellen.
Sachkosten bis zu 3.000 Euro konnten beantragt werden, die bei der Durchführung der Klimagespräche anfielen (zum Beispiel Raummiete, Moderation, Öffentlichkeitsarbeit et cetera). Zusätzlich konnte ein Klimaprojekt beantragt werden.
Eine Antragstellung war fortlaufend möglich, allerdings mussten Klimagespräche und Klimaprojekte bis zum 31. Oktober 2022 abgeschlossen sein.
Welche zivilgesellschaftliche Gruppen Klimagespräche durchgeführt haben, sehen Sie auf der Seite zum Beteiligungsnetzwerk, mit dem Filter „Dialog zu Klimaschutz und Klimagerechtigkeit“.