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Planungsrecht

Beteiligung bei Planungen ausgeweitet

Bauarbeiter beim Hochbau (Plan)

Die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen lassen Raum für eine intensivere Mitwirkung der Öffentlichkeit. Um diesen Raum zu nutzen, erarbeitete das Land einen Leitfaden für eine neue Planungskultur und schafte das neue Umweltverwaltungsgesetz. Das Land hat sich verpflichtet, mehr Mitsprache bei Infrastrukturmaßnahmen zu ermöglichen.

Worum geht es?

Konkret suchte das Land nach besseren Möglichkeiten der formellen (also der gesetzlich vorgeschriebenen) Bürgerbeteiligung. Bürgerinnen und Bürger sollen, ohne den Entscheidungsprozess dadurch zu verzögern, bei bedeutsamen Infrastrukturvorhaben frühzeitig einbezogen werden. Jedoch erst, wenn Bürgerbeteiligung von einem Kann zu einem Muss wird, ist sie für alle verbindlich. Das war eine Gratwanderung: Das Land wollte kein „Sonderrecht Baden-Württemberg“ schaffen, sehr wohl aber eine Vorreiterrolle für andere Bundesländer sein.

Gesetze alleine ändern zwar noch keine Beteiligungskultur. Aber je eher und je häufiger Bürgerbeteiligung möglich ist, desto schneller wird sie zu einer Selbstverständlichkeit – sowohl in den Köpfen der Planerinnen und Planer in der Verwaltung, der Investoren als auch der Bürgerinnen und Bürger.

Mit den unten genannten Projekten und Maßnhamen wurde mit der Zeit die Planungs- und Beteiligungskultur dauerhaft verändert. Das Land hat Bürgerbeteiligung in vielen relevanten Bereichen fest verankert und dafür neue regulatorische und institutionelle Rahmen geschaffen. Auch in Zukunft gilt, dass die Beteiligungsformen zusammen mit allen am Verfahren Beteiligten kontinuierlich weiterentwickelt sollen.