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Bundestagswahl

Sie bestimmen Ihre Abgeordneten!

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel während einer Regierungserklärung im Deutschen Bundestag. (Bild: Marc-Steffen Unger)

Die Bürgerinnen und Bürger wählen alle vier Jahre die Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Alle maßgeblichen Entscheidungen der Bundespolitik fallen im Bundestag oder werden vom Bundestag wesentlich mitbestimmt. Die nächste Bundestagswahl findet turnusgemäß im Jahr 2025 statt.

Wozu überhaupt wählen?

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ heißt es in Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes. Der Deutsche Bundestag wurde am 26. September 2021 das letzte Mal gewählt. Wahlen führen auch eine Auswahl aus verschiedenen politischen Programmen und Politikkonzepten herbei. Sie verhelfen dazu, dass unterschiedliche Wertvorstellungen, Meinungen und Interessen in politische Entscheidungen eingebunden werden.

Welche Merkmale liegen der Bundestagswahl zugrunde?

Eine Grundvoraussetzung der Demokratie findet sich in den Artikeln 28 und 38 des Grundgesetzes zur Wahl der Volksvertreterinnen und -vertreter. Dort ist festgeschrieben, dass das Wahlrecht allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein muss.

Wer darf wählen?

Das aktive Wahlrecht bedeutet, Sie haben das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen. Bei der Bundestagswahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten Ihre Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.

Wer wird bei der Bundestagswahl gewählt?

Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Die reguläre Legislaturperiode beträgt vier Jahre. Wenn der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin den Bundestag auflöst, finden vorgezogene Wahlen statt (Artikel 68 Absatz 1 im Grundgesetz). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin einen Vertrauensantrag an die Mitglieder des Bundestages stellt. Wird dem Vertrauensantrag nicht mehrheitlich zugestimmt, kann der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin auf Vorschlag des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.

Was ist ein Wählerverzeichnis?

Im Wählerverzeichnis sind alle Personen eingetragen, die wahlberechtigt sind. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und dass jede und jeder Wahlberechtigte nur einmal wählt.

Was bedeutet das passive Wahlrecht?

Das passive Wahlrecht bedeutet, dass Sie sich um einen Sitz im Bundestag bewerben können. Für die Bundestagswahl kann nur kandidieren, wer das aktive Wahlrecht besitzt und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

Antworten zum Thema „Bundestag“ gibt es bei den Häufig gestellten Fragen des Bundestags. Darüber hinaus informiert die Bundeszentrale für politische Bildung über verschiedene Wahlthemen.

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