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Europäische Bürgerinitiative

Das Europäische Parlament in Straßburg. (Bild: Patrick Seeger/dpa)

Mit der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) können EU-Bürgerinnen und Bürgern die Europäische Kommission aufzufordern, Rechtsakte zu einem bestimmten Thema auf den Weg zu bringen. Die EU hat damit seit dem 1. April 2021 ein erstes partizipatives Instrument bekommen.

Mindestens einer Million Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union (EU) müssen eine Europäische Bürgerinitiative unterstützen (EBI). Sie müssen aus mindestens sieben der 27 Mitgliedstaaten kommen. In jedem dieser Mitgliedstaaten ist eine Mindestanzahl an Unterstützerinnen und Unterstützern erforderlich. Die Regeln und Verfahren der Europäischen Bürgerinitiative ergeben sich aus einer EU-Verordnung. Die EU hat diese Verordnung im Jahr 2019 überarbeitet: Ziel war es, die Europäische Bürgerinitiative unbürokratischer zu gestalten.

Was kann Gegenstand einer Bürgerinitiative sein?

Eine EBI ist zu den Themen möglich, für die die EU zuständig ist. Dazu zählen unter anderem Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr oder Verbraucherschutz.

Wer kann eine Bürgerinitiative organisieren und wie geht man vor?

Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, die für das Europäische Parlament wahlberechtigt sind, dürfen eine EBI organisieren. Wer eine Bürgerinitiative auf EU-Ebene starten möchte, muss zunächst eine „Organisatorengruppe“ bilden. In der Gruppe müssen sich mindestens sieben EU-Bürgerinnen und -Bürger aus sieben verschiedenen Mitgliedsstaaten zusammenfinden. Die Organisatorengruppe muss sich auf dem Internetportal der Europäischen Kommission registrieren. Sobald die Registrierung bestätigt ist, haben die Organisatoren ein Jahr Zeit die erforderlichen Unterschriften zu sammeln. Vorher dürfen sie nicht starten. Die Organisatoren können die Unterschriften in Papierform oder online sammeln. Für die Online-Sammlung müssen Initiativen, die ab Ende 2022 registriert werden, das Sammelsystem der EU-Kommission nutzen. Bis dahin können sie auch ein eigenes System verwenden.

Wer kann eine Bürgerinitiative unterstützen?

Alle Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates können eine EBI unterstützen. Voraussetzung ist, dass sie für das Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Personen, die eine EBI unterstützen möchten, füllen ein Papierformular aus. Sie können ihre Unterstützung auch online abgeben. Nach Ablauf eines Jahres prüfen die Mitgliedstaaten die Unterschriften und bestätigen, ob die erforderliche Anzahl erreicht wurde. Dies macht in Deutschland das Bundesverwaltungsamt.

Was passiert, wenn die Million Unterstützungsbekundungen zusammen sind?

Nach der Sammlung legt die Organisationsgruppe die Bestätigungen der Mitgliedsstaaten vor. Wurde die erforderliche Zahl von Unterstützerinnen und Unterstützern erreicht, prüft die EU-Kommission die Initiative. Innerhalb eines Monats empfängt die Kommission die Organisatoren. Diese können ihre Initiative genauer erläutern. Die Organisatoren dürfen ihre Initiative innerhalb von drei Monaten in einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vorstellen. Nach spätestens sechs Monaten veröffentlicht die Kommission eine formelle Antwort. In der Antwort erläutert die Kommission, ob und welche Maßnahmen sie als Reaktion auf die Bürgerinitiative vorschlägt. Sie stellt auch die Gründe dar, wenn sie sich ablehnend entscheidet. Die Antwort erfolgt in Form einer Mitteilung. Sie wird von den Kommissionsmitgliedern formell angenommen und in alle EU-Amtssprachen übersetzt. Die Kommission kann als Reaktion einen Rechtsakt im Sinne der Initiative vorschlagen. In diesem Fall setzt sich das normale Verfahren der Gesetzgebung in Gang: Der Vorschlag der Kommission wird dem Gesetzgeber vorgelegt, der den Vorschlag annehmen, ablehnen oder ändern kann. In der Regel ist der Gesetzgeber das Europäische Parlament und der Rat, in bestimmten Fällen nur dem Rat.

Was unterscheidet die Europäische Bürgerinitiative von einer Petition?

Petitionen können von einer natürlichen wie juristischen Person in der EU eingereicht werden. Während sich eine Petition direkt an das EU-Parlament richtet, wendet sich eine Bürgerinitiative an die Kommission. Diese ist als einziges Organ befugt, Regelungsvorschläge zu unterbreiten. Eine EBI umfasst in der Regel politische Forderungen, die die EU aufnehmen und umsetzen soll.

Landesvertretung Baden-Württemberg in Brüssel (Foto: Felix Kindermann)

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