Neu und bundesweit einmalig ist, dass das Umweltverwaltungsrecht in einem einzigen Gesetz gebündelt ist, soweit die Landesgesetzgebungskompetenz reicht. Das Umweltverwaltungsrecht des Landes war eine über Jahrzehnte gewachsene, zersplitterte und wenig übersichtliche Rechtsmaterie, die für den Rechtsanwender nur schwer handhabbar und verständlich war. Kerngesetze waren das Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, bestehend aus den landesrechtlichen Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Strategischen Umweltprüfung und dem Landesumweltinformationsgesetz, welches den Umweltinformationsanspruch näher ausgestaltete. Ausdrückliche Regelungen zum Umweltschadensrecht und zur Anerkennung von Umweltverbänden ließ das Landesrecht bislang völlig vermissen.
Das Umweltverwaltungsgesetz verfolgt Topos im Sinne der besseren Rechtssetzung das Ziel, diese Regelungen zusammenzufassen und mittels einer übersichtlichen, aber dennoch schlanken Regelungstechnik auch für den juristischen Laien besser verständlich zu machen. Kurz gesagt: Die Rechtsanwendung zu vereinfachen.