Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Absprung und Absetzen

Militärische Nutzung des Geländes

Das Absetzgelände dient vor allem den Übungen des KSK – dem Kommando Spezialkräfte. Das KSK gehört zu den Kräften der Bundeswehr, die im Rahmen der Krisen- und Konfliktvorsorge den höchsten Bereitschaftsgrad haben. Das KSK soll zum Beispiel im Rahmen seiner „Dauereinsatzaufgabe Rettung und Befreiung Deutscher Staatsbürger“ und für die Bündnisverteidigung jederzeit reaktionsfähig sein. Aus diesem Grund sind Übungen erforderlich. Die Bereitstellung eines Absetzgeländes stellt somit einen zentralen Bestandteil zum Erhalt der ständigen Einsatzbereitschaft des KSK dar.

Art und Umfang der Übungen auf dem Gelände

Das Absetzgelände wird in erster Linie für die Luftlandeübungen der Fallschirmspringer mit Rundkappe und mit Gleitfallschirm genutzt. Ebenfalls erfolgt die Luftlande- und Lufttransportausbildung auf dem Gelände. Dies umfasst Flüge mit Außenlasten und dem Absetzen von Schwerlasten sowie dem Üben von Verwundetentransporten. Weitere Ausbildungsvorhaben sind der Aufbau und Betrieb eines Behelfsflugplatzes. Hierzu zählen das Bereitstellen, Verladen und Verstauen von Fracht unter Anwendung verschiedener Umschlagverfahren von Paletten und Kisten bis hin zum Abflug.

Die Nutzungsdauer auf der Fläche wird pro Jahr für die Bundeswehr mit 60 Tagen und für die befreundeten Streitkräfte (US-Streitkräfte) ebenfalls mit 60 Tagen prognostiziert. Der zukünftige Nutzungsumfang wird in der luftrechtlichen Genehmigung festgehalten werden. Es ist nicht möglich, pauschal zu prognostizieren, wie viele Flüge bei einer Übung an einem Tag absolviert werden. Dies ist von der tatsächlichen Anzahl der durchzuführenden Übungen und den Wetterverhältnissen abhängig. Nachtsprünge sind grundsätzlich möglich, sämtliche „nächtliche“ Flüge und Absprünge sollen im Winterhalbjahr nach Einbruch der Dunkelheit durchgeführt werden. Übungsbetrieb in tiefer Nacht wird so vermieden. An den Übungen oder dem Anflug verändert sich dabei nichts. 

Die Bundeswehr kann im Rahmen des genehmigten Umfangs ohne weitere Antragsverfahren üben. Die Nutzungsdauer muss unbefristet sein. Die US-Streitkräfte müssen die einzelnen Übungstage rechtzeitig vorher beim Landeskommando Baden-Württemberg anmelden.

Fluggeräte und Fahrzeuge

Zum Einsatz kommen unterschiedliche Transportflugzeuge wie beispielsweise vom Typ A 400M beziehungsweise Herkules C-130 (US) sowie gecharterte Kleinflugzeuge (Starrflügler) vom Typ Pilatus PC 6, Cessna 208, PZI M 28 oder Skyvan. Als Drehflügler kommen Transporthubschrauber beispielsweise vom Typ CH-53, H 145 M oder NH 90 zum Einsatz. Straßenfahrzeuge sind grundsätzlich Zwei- und Fünf-Tonner sowie Busse.

Die Auswahl des jeweiligen Luftfahrzeugs ist abhängig von der Verfügbarkeit. Landungen und anschließende Starts werden nur durch Kleinflugzeuge sowie durch Hubschrauber erfolgen. 

Im Regelfall bewegt sich die Anzahl des Personals vor Ort im Bereich einer mittleren zweistelligen Anzahl. Die US-Streitkräfte waren in der Vergangenheit mit bis zu 200 Personen auf dem bestehenden Platz. Während des Übungsbetriebs werden mobile Sanitärzellen bereitgestellt. Es werden keine Luftfahrzeuge vor Ort stationiert.

Sicherheitsvorkehrungen

Als Sicherheitsmaßnahme für die Bundeswehr werden die genauen Daten der Sprungdienste nicht veröffentlicht. Für Sicherheitsvorkehrungen am Startplatz gelten dieselben Verfahren wie für jeden zivilen Flug. Mit Start von einem militärischen Flugplatz gelten die Sicherheitsanforderungen eines militärischen Sicherheitsbereiches. Ansonsten sind die Flugzeuge wie alle anderen Luftfahrzeuge auch dem gleichen allgemeinen Lebensrisiko ausgesetzt.

// //