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Absprunggelände Waldhof

Bundeswehrsoldaten springen mit dem Fallschirm aus einer C-160 Transall.

Absprunggelände Waldhof

Andere Standorte

Hier werden andere Standortmöglichkeiten zum Absetzgelände Waldhof thematisiert.

Die Aspekte zur Standortauswahl:

  • Alle geprüft
  • Relevanz: Entfernung zu Calw

  • Grundstücke in Landeseigentum

  • Andere Bundeswehr-Plätze im Landkreis Zollern-Alb: nicht geeignet

  • Haiterbach: nur mit Enteignungen

Achtung: Die Kommentierung wurde am Montag, 28. März 2022, 9 Uhr, geschlossen.

Kommentare : zu Andere Standorte

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8. Kommentar von :ohne Name 33609

Es gibt Alternativen

Es gibt Alternativen. Um nur einige zu nennen:
Flugplatz Degerfeld bei Albstadt
Flugplatz Zepfenhan
Militärgelände Stetten am kalten Markt
Münsingen
Überall dort sind die Voraussetzungen bereits vorhanden und die Änderungen nicht so bedeutsam für das nahe Umfeld wie durch das Installieren des Übungsgeländes am Waldhof

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank. Wir haben die Orte in die Themenlandkarte aufgenommen. Im Rahmen der Standortsuche wurden potentielle Gelände betrachtet und fachlich beurteilt. Andere Standorte erfüllen die gestellten Anforderungen nicht oder sind weniger geeignet als der Waldhof. Wir haben bereits an anderer Stelle

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank. Wir haben die Orte in die Themenlandkarte aufgenommen. Im Rahmen der Standortsuche wurden potentielle Gelände betrachtet und fachlich beurteilt. Andere Standorte erfüllen die gestellten Anforderungen nicht oder sind weniger geeignet als der Waldhof. Wir haben bereits an anderer Stelle dargestellt, weshalb bestimmte, bereits bestehende Standorte nicht genutzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Staatsministerium

7. Kommentar von :ohne Name 33613

Standort

Was heißt kein anderer Standort im Zollernalbkreis geeignet? Wieso muss es der Zollernalbklreis sein? Um Calw genügende andere Landkreise.
Es gibt geeignetere Plätze die schon befestigt, anderweitig nicht zu gebrauchen oder abgelegener sind. d.h. es würde niemand Belästigt oder ind Existenz bedroht,wenn dort geübt wird

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank. Wir haben bereits an anderer Stelle dargestellt, weshalb bestimmte, bereits bestehende Standorte nicht genutzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Staatsministerium

6. Kommentar von :ohne Name 33626

Standortauswahel

Man hat nicht den Eindruck dass die Kriterien objektiv und verhältnismäßig angelegt wurden.

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

auf dem Beteiligungsportal finden Sie bereits Unterlagen dazu, wie sich die Standortsuche gestaltete und insbesondere welche Auswirkungen auf die Natur an unterschiedlichen Standorten zu erwarten sind. Entscheidende Kriterien sind überdies die Eignung des Geländes für die Bundeswehr und die Entfernung

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

auf dem Beteiligungsportal finden Sie bereits Unterlagen dazu, wie sich die Standortsuche gestaltete und insbesondere welche Auswirkungen auf die Natur an unterschiedlichen Standorten zu erwarten sind. Entscheidende Kriterien sind überdies die Eignung des Geländes für die Bundeswehr und die Entfernung zum Standort Calw.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Staatsministerium

5. Kommentar von :Joachim Staiger

Nicht nachvollziehbare Standortwahl

Es ist äußerst bemerkenswert, welches Hauptkriterium für die Standortwahl Waldhof als "der einzig mögliche Standort" bei der Informationsveranstaltung genannt wurde: Vermeidung einer "zu langen" Anfahrtszeit für die KSK. Denn Münsingen und der Truppenübungsplatz Heuberg liegen zu weit entfernt von Calw "und außerdem werde dort noch geschossen"

Es ist äußerst bemerkenswert, welches Hauptkriterium für die Standortwahl Waldhof als "der einzig mögliche Standort" bei der Informationsveranstaltung genannt wurde: Vermeidung einer "zu langen" Anfahrtszeit für die KSK. Denn Münsingen und der Truppenübungsplatz Heuberg liegen zu weit entfernt von Calw "und außerdem werde dort noch geschossen" (Frau Annegret Breitenbücher vom Staatsministerium).

Um keine „zu lange“ Anfahrten in Kauf nehmen zu müssen, wird extrem fruchtbarer und wertvoller Ackerboden vernichtet und dies gerade in einer so unsicheren Zeit in der die Folgen der Ukrainekrise auf die Lebensmittelketten keineswegs absehbar sind!

Um keine „zu lange“ Anfahrten in Kauf nehmen zu müssen, verschwendet man Steuergelder durch unnötige Maßnahmen wie Straßenverlegungen, Bäume fällen, Abriss bestehender Gebäude (die u.a. auch als Flüchtlingsunterbringungen genutzt werden könnten) anstatt auf bestehende Ressourcen wie in Meßstetten zurückzugreifen!

Um keine „zu lange“ Anfahrten in Kauf nehmen zu müssen, gefährdet man Existenzen der umliegenden Landwirtschaftsbetriebe!

Um keine „zu lange“ Anfahrten in Kauf nehmen zu müssen, wird Naturschutz ignoriert, Flora und Fauna zerstört!
Wer braucht denn heutzutage noch Natur und Umweltschutz?

Eine zu lange“ Anfahrt von Calw z. B . zum Truppenübungsplatz Heuberg entspricht einer ca. 15 min längeren Autofahrt!

Mit einer A400M sollte so eine Strecke in 1-2 Minuten mehr zu bewältigen sein, zumal man nicht davon ausgehen muss, dass in der Luft ein hohes Staurisiko vorherrscht.

Hier stellt sich die Frage, ob diese "längeren" Anfahrtszeiten tatsächlich in Hinblick auf die ganzen Konsequenzen nicht zumutbar sind?

Ach so, da gab es ja noch das Argument mit dem Schießbetrieb.
So etwas lässt sich auf einem 4780 Hektar großen Gelände und „etwas“ Organisation auch „auf keinen Fall lösen“. 

Bei Großprojekten in der Wirtschaft ist es üblich vergleichende Kosten-Nutzen-Analysen aufzustellen.
Wurden solche Analysen überhaupt aufgestellt?

Es ist schon bemerkenswert, welchen Stellenwert Natur und Umweltschutz im grün-regierte „Länd“ inzwischen haben. So bleibt uns nur die Hoffnung, dass sich der Widerstand formiert und festigt.

Es sei euch gesagt: Wir vom „Länd“ geben nicht so schnell auf!

Mit freundlichen Grüßen 
Familie Staiger

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrter Herr Staiger,

wir haben die Themen Alternativen Münsingen und Heuberg sowie weitere Punkte in die Themenlandkarte aufgenommen.

Die Entfernung ist ein Kriterium, das die Bundeswehr nach ihren fachlichen Anforderungen und Bedürfnissen festlegen muss. Das Land Baden-Württemberg respektiert diese Vorgabe der Bundeswehr und steht zu

Sehr geehrter Herr Staiger,

wir haben die Themen Alternativen Münsingen und Heuberg sowie weitere Punkte in die Themenlandkarte aufgenommen.

Die Entfernung ist ein Kriterium, das die Bundeswehr nach ihren fachlichen Anforderungen und Bedürfnissen festlegen muss. Das Land Baden-Württemberg respektiert diese Vorgabe der Bundeswehr und steht zu seinen vertraglichen Verpflichtungen aus dem Jahr 2010, ein Ersatzgelände bereitzustellen.

Der Naturschutz wird in einem förmlichen Verfahren geprüft. Für das Vorhaben gelten die naturschutzrechtlichen Anforderungen wie für andere Vorhaben auch.

Wir haben bereits an anderer Stelle dargestellt, weshalb bestimmte, bereits bestehende Standorte nicht genutzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Staatsministerium

4. Kommentar von :Erik Wille

Ehemaliger Truppenübungsplatz Münsingen

Sie behaupten, es wurden sämtliche Standortalternativen geprüft und der Waldhof wäre der am besten geeignete.

Wieso taucht dann das Gebiet des Gutsbezirks Münsingen (der ehemalige Truppenübungsplatz) dann nicht in Ihren Überprüfungen und Abwägungen auf?

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/informieren/projekte-und-berichte/ksk-ab

Sie behaupten, es wurden sämtliche Standortalternativen geprüft und der Waldhof wäre der am besten geeignete.
Wieso taucht dann das Gebiet des Gutsbezirks Münsingen (der ehemalige Truppenübungsplatz) dann nicht in Ihren Überprüfungen und Abwägungen auf?

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/informieren/projekte-und-berichte/ksk-absprunggelaende/weiterfuehrende-informationen/faq-standortauswahl/

Wie wurde die fast doppelt so weite Flugstrecke vom Abflug-Flughafen Stuttgart im Vergleich zu Haiterbach und Münsingen in diesen Abwägungen gewichtet?

Wie wurde beim Waldhof der Umstand berücksichtigt und gewichtet, dass es aufgrund des Geländes in Geislingen keine sicheren Rettungsmöglichkeiten für in den Bäumen hängengebliebene Soldaten gibt, auf zwei Seiten des Geländes aber Hochwald direkt angrenzt?

Welcher Grund spricht dagegen, dass man auf einem mehr als 6400 Hektar großen früheren Truppenübungsplatz, auf dem mehr als 100 Jahre Militärübungen durchgeführt wurden, auf sagen wir mal 200 Hektar wieder Absprungübungen durchzuführen - bei denen die maximale Umweltauswirkung abgeknickte Grashalme sind? Die Blindgänger müsste man eben räumen - aber das wäre die einzige zu schaffende Voraussetzung.




Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrter Herr Wille,

vielen Dank. Wir haben bereits an anderer Stelle dargestellt, weshalb bestimmte, bereits bestehende Standorte nicht genutzt werden können.

Dass Fallschirmspringer der Bundeswehr aus Bäumen gerettet werden müssen, ist sehr unwahrscheinlich, da nach Auskunft der Bundeswehr die Sicherheitsvorkehrungen beim Sprungdienst

Sehr geehrter Herr Wille,

vielen Dank. Wir haben bereits an anderer Stelle dargestellt, weshalb bestimmte, bereits bestehende Standorte nicht genutzt werden können.

Dass Fallschirmspringer der Bundeswehr aus Bäumen gerettet werden müssen, ist sehr unwahrscheinlich, da nach Auskunft der Bundeswehr die Sicherheitsvorkehrungen beim Sprungdienst Baumlandungen nahezu ausschlössen. Darüber hinaus ist das sichere Verhalten bei Baumlandungen Teil der Ausbildung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Staatsministerium

3. Kommentar von :Suat Meral

Alternativstandorte

Nach meiner Kenntnis kann das bereits bestehende Biosphärenreservat Münsingen nicht wieder "remilitarisiert" werden. Das hätte man schon früher planen müssen. Übrigends haben die Münsinger sehr darunter gelitten, dass das Militärgelände (mit all den wirtschaftlichen Folgen für die Regioan) nicht mehr als solches genutzt wurde.

Was mich irritiert

Nach meiner Kenntnis kann das bereits bestehende Biosphärenreservat Münsingen nicht wieder "remilitarisiert" werden. Das hätte man schon früher planen müssen. Übrigends haben die Münsinger sehr darunter gelitten, dass das Militärgelände (mit all den wirtschaftlichen Folgen für die Regioan) nicht mehr als solches genutzt wurde.

Was mich irritiert und bei den Diskussionen zwar gefragt aber nie beantwortet wurde ist die Frage warum schon bestehende Fluggelände nicht genutzt werden. Zepfenhan wird da immer wieder genannt.

Aber wenn man mal auf der Landkarte mit dem Zirkel bei Calw einsticht und einen Kreis mit dem Radius "Waldhof", zieht gibt es etliche zivile Flugplätze, die sicherlich in Betracht kämen, und wo die Betreiber froh wären, wenn sie noch etwas dazu verdienen könnten.....

Die Investitionen würden sich in Grenzen halten, und die Herausnahme von wertvollem Ackerland bester Güte ( mind. 400x1000 m²) aus der Nutzung würde vermieden.

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrter Herr Meral,

vielen Dank. Wir haben bereits an anderer Stelle dargestellt, weshalb bestimmte, bereits bestehende Standorte nicht genutzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Staatsministerium

2. Kommentar von :Sigrun Hafner

Alternativstandorte Münsingen und Heuberg

Ich war bei der Infoveranstaltung am 22.03.2022 in Geislingen.

Erst mal muss ich sagen, dass das Verhalten der Moderatorin dem anwesenden Publikum gegenüber sehr fragwürdig war. Die interessierten Bürger wie kleine Kinder zu ermahnen, wenn z.B. geklatscht wurde ist beste DDR-Manier. Auch wenn der anwesende Staatsminister einen Kreisrat und Richter

Ich war bei der Infoveranstaltung am 22.03.2022 in Geislingen.
Erst mal muss ich sagen, dass das Verhalten der Moderatorin dem anwesenden Publikum gegenüber sehr fragwürdig war. Die interessierten Bürger wie kleine Kinder zu ermahnen, wenn z.B. geklatscht wurde ist beste DDR-Manier. Auch wenn der anwesende Staatsminister einen Kreisrat und Richter direkt angeht, zeugt das nicht gerade von gegenseitigen Respekt.

Nun meine Fragen:

Was mir unbegreiflich ist, ist dass das Gelände in Münsingen nicht tauglich sein soll, weil der Boden belastet sei und es als Biosphärengebiet geplant sei.
Wie kann ein Gebiet, wo Fallschirmspringer nicht mal landen können, wegen der Bodenbelastung, als Biosphärengebiet taugen??

Beim Truppenübungsplatz Heuberg wurde als Hindernisgrund vorgebracht, dass dort mit scharfer Munition geübt werde.
Ist die bisherige Nutzung dort so umfangreich, dass eine Absprache nicht möglich wäre?

Bevor hier wertvolles Ackerland zugrunde gemacht wird und die Existenzen von Landwirten gefährdet wird, sollten solche Punkte doch nochmal überdacht werden.

Viele Grüße
Sigrun Hafner

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Frau Hafner,

vielen Dank. Wir haben bereits an anderer Stelle dargestellt, weshalb bestimmte, bereits bestehende Standorte nicht genutzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Staatsministerium

1. Kommentar von :ohne Name 33379

Andere Standorte

Es ist nicht nachvollziehbar, dass angeblich der Truppenübungsplatz bei Münsingen auf der Schwäbischen Alb kein geeigneter Standort wäre.

Dort gibt/gab es schon die komplette Infrastruktur. Man müsste nur renovieren, Rückgebautes wieder nutzbar machen. Und das Umland ist viel weiträumiger und weniger dicht besiedelt.

Die Suche nach einem neuen

Es ist nicht nachvollziehbar, dass angeblich der Truppenübungsplatz bei Münsingen auf der Schwäbischen Alb kein geeigneter Standort wäre.
Dort gibt/gab es schon die komplette Infrastruktur. Man müsste nur renovieren, Rückgebautes wieder nutzbar machen. Und das Umland ist viel weiträumiger und weniger dicht besiedelt.
Die Suche nach einem neuen Absatzgelände ist ja nicht von jetzt auf gleich gekommen; die Überlegungen laufen schon lange. Also hätte man das Truppenübungsgelände Münsingen von vornherein ins Auge fassen können und sollen.

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank. Wir haben bereits an anderer Stelle dargestellt, weshalb bestimmte, bereits bestehende Standorte nicht genutzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Staatsministerium

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