Welche militärischen Anforderungen stellt die Bundeswehr an das Ersatzgelände?
- Mindestfläche 400 Meter mal 1.000 Meter (40 Hektar), umgeben von einem 50 Meter breiten und hindernisfreien Sicherheitsbereich,
- Nähe zum Standort der Bundeswehr in Calw (45 Minuten Fahrzeit oder 15 Kilometer Entfernung); die Bundeswehr hatte im Jahr 2015 zugestimmt, dass der Radius auf eine Entfernung von 37 Kilometer Luftlinie zum Bundeswehrstandort Calw erweitert werden kann,
- ausreichende Hindernisfreiheit im An-/Abflug nach Paragraf 12 Luftverkehrsgesetz,
- befestigte und verdichtete Graspiste von 80 Meter mal 1.000 Meter für kleinere Starr- und Drehflügler (Flugzeuge und Hubschrauber, vergleiche Abschnitt „Welche Fahrzeugtypen werden genutzt?“),
- Tragelast der Landebahn bis zu 20 Tonnen,
- befestigte Zufahrt,
- Verfügungsraum in unmittelbarer Nähe (zum Beispiel für Übungsvor- und -nachbereitung),
- bestandskräftige luftverkehrsrechtliche Genehmigung,
- Eigentumserwerb an der Grundstücksfläche durch den Bund.
Die Suche nach einer Ersatzfläche stellte alle Beteiligten vor große Herausforderungen und gestaltete sich langwierig.
Die Überprüfung infrage kommender Flächen wurde von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Bundes und des Landes durchgeführt, in der seitens des Landes das Staatsministerium, das Finanzministerium, das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, das Verkehrsministerium und das Umweltministerium vertreten waren.
Nach Einrichtung des beabsichtigten Übungsgeländes wird der Absetzplatz in erster Linie für die Luftlandeübungen der Fallschirmspringer mit Rundkappe und mit Gleitfallschirm genutzt. Ebenfalls erfolgt die Luftlande- und Lufttransportausbildung auf dem Gelände. Dies umfasst Flüge mit Außenlasten und dem Absetzen von Schwerlasten sowie dem Üben von Verwundetentransporten.
Weitere Ausbildungsvorhaben sind der Aufbau und Betrieb eines Behelfsflugplatzes. Hierzu zählen das Bereitstellen, Verladen und Verstauen von Fracht unter Anwendung verschiedener Umschlagverfahren von Paletten und Kisten bis hin zum Abflug.
Das KSK gehört zu den Kräften der Bundeswehr, die im Rahmen der Krisen- und Konfliktvorsorge den höchsten Bereitschaftsgrad haben. Die Übungen sind erforderlich, um im Rahmen zum Beispiel der sogenannten „Dauereinsatzaufgabe Rettung und Befreiung Deutscher Staatsbürger“ jederzeit reaktionsfähig zu sein. Die Bereitstellung dieses Geländes stellt somit einen zentralen Bestandteil zum Erhalt der ständigen Einsatzbereitschaft des KSK dar.
Die Fluglandebahn soll lediglich aus einer 80 Meter mal 1.000 Meter großen, befestigten und verdichteten Graspiste bestehen. Für die Absetzfläche wird eine Fläche von mindestens 400 Meter mal 1.000 Meter benötigt, die die Landebahn mit umfasst. Hinzu kommt ein hindernisfreier Sicherheitsbereich um die Absetzfläche herum von 50 Meter Breite. Aufbauten, wie Tower, Einzäunungen etc., werden nicht benötigt.
Bei dem geplanten Verfügungsraum handelt es sich um eine Fläche zur vorübergehenden Unterbringung von Personal und Fahrzeugen zur Vor- und Nachbereitung von Übungen. Für diesen könnte das bewaldete Gelände nördlich des geplanten rechteckigen Absetzplatzes einschließlich der vorhandenen Forstwege zur Anfahrt genutzt werden.
Der zukünftige Nutzungsumfang wird in der luftrechtlichen Genehmigung bestimmt, die noch erstellt werden muss.

Erforderlich sein werden
- die Entfernung der Baum- und Buschgruppen im Absetzplatzbereich, insbesondere entlang der befestigten Straße am südwestlichen Ende des Areals, um Verletzungen der Fallschirmspringer zu vermeiden,
- die Auffüllung von Senken im Bereich der Start- und Landebahn (dunkelgrüner Bereich) sowie
- Bodenbefestigungsmaßnahmen für die Start- und Landebahn, die als Graspiste ausgeführt wird, inklusive Hubschrauberlandeplatz.
Es werden keine Hochbaumaßnahmen erforderlich sein. Derzeit ist nicht abschätzbar, in welchem Zeitrahmen die oben genannten Baumaßnahmen durchgeführt werden. Sobald hierzu nähere Erkenntnisse vorliegen, wird die Öffentlichkeit hierüber informiert.
Die Nutzungsdauer auf der Fläche liegt voraussichtlich pro Jahr für die Bundeswehr bei 60 Tagen und für die befreundeten Streitkräfte (US-Streitkräfte) ebenfalls bei 60 Tagen. Pro Monat übt die Bundeswehr durchschnittlich an circa drei bis vier Tagen ganztägig.
Zum Einsatz kommen zum Beispiel das Transportflugzeug Transall C-160 (A 400M) beziehungsweise Herkules C-130 (US) sowie gecharterte Kleinflugzeuge (Starrflügler) vom Typ Pilatus PC 6, Cessna 208, PZI M 28, Skyvan. Als Drehflügler kommen der Transporthubschrauber CH-53, H 145 M, NH 90 zum Einsatz. Straßen-fahrzeuge sind grundsätzlich Zwei- und Fünf-Tonner sowie Busse.
Landungen und anschließende Starts werden nur durch Kleinflugzeuge sowie durch Hubschrauber erfolgen. Es werden keine Luftfahrzeuge vor Ort stationiert.
Werden auf dem Absetzgelände Tankvorgänge der Fluggeräte durchgeführt? Wenn ja, wie und wie viel Treibstoff wird dort gelagert beziehungsweise dorthin transportiert?
Die Betriebsstoffaufnahme der Luftfahrzeuge (Kleinflugzeuge, Hubschrauber) erfolgt über Tankwagen. Feste Betriebsstoffeinrichtungen sind nicht vorgesehen. Eine gegebenenfalls erforderliche Betankung wird unter Beachtung der gesetzlichen Schutzauflagen unter Berücksichtigung aller Vorschriften und in Absprache mit dem zuständigen Landratsamt geplant und ausgeführt werden. Die Bundeswehr hat auch hier keine Sonderrechte.
Wie steht es mit dem Wasserschutz auf dem verkarsteten Dolomit?
Eine gegebenenfalls erforderliche Betankung wird unter Beachtung der gesetzlichen Schutzauflagen unter Berücksichtigung aller Vorschriften und in Absprache mit dem zuständigen Landratsamt geplant und ausgeführt werden. Die Bundeswehr hat auch hier keine Sonderrechte.
„Flüge am Tag“ zu prognostizieren ist pauschal nicht möglich, da die tatsächliche Anzahl von den durchzuführenden Übungen und den Wetterverhältnissen abhängig ist.
Mit welchem Personalumfang ist zu rechnen? Wie viele Soldaten werden an Übungstagen vor Ort sein?
Das lässt sich so ohne weiteres nicht pauschal sagen. Im Regelfall bewegt sich aber die Anzahl des Personals vor Ort im Bereich einer mittleren zweistelligen Anzahl. Die US-Streitkräfte waren in der Vergangenheit mit bis zu 200 Personen auf dem bestehenden Platz.
Die Bundeswehr kann im Rahmen des genehmigten Umfangs ohne weitere Antragsverfahren üben. Die luftrechtliche Genehmigung erteilt die militärische Luftfahrtbehörde aus. Die US-Streitkräfte müssen die Übungen rechtzeitig vorher beim Landeskommando Baden-Württemberg anmelden.
Während des Sprungbetriebs werden mobile Sanitärzellen bereitgestellt.
Die Angaben der US-Streitkräfte zu ihrem Nutzungsprofil sind verlässlich. Darüber hinaus stellen vertragliche Verpflichtungen der amerikanischen Streitkräfte sicher, dass diese keine Übungen durchführen, die rechtlich unzulässig sind und den Genehmigungsgrundlagen des geplanten Absprunggeländes widersprechen.
Die Bundeswehr konnte bisher keinen regulären Übungsbetrieb am Segelflugplatz Haiterbach-Nagold darstellen. Grund hierfür waren fehlende Einverständniserklärungen einiger betroffener Grundstückseigentümer. Durchgeführt wurden daher am 3. und 9. Mai 2017 Überflüge, die dem Flugbetrieb an einem regulären Übungstag entsprechen.
Die Bundeswehr muss den Flugbetrieb und die Bodenorganisation langfristig planen; weitere Übungstage sind deshalb zunächst nicht vorgesehen und wären nur mit längerem Vorlauf möglich.
Diese Frage ist insofern nicht zielführend, als jetzt keine prognostische oder perspektivische Antwort möglich ist. Grundsätzlich wird aber die Anzahl der Flüge sich auch bei Bindung in einem Einsatz hier im Inland nicht erhöhen.
Die US-Army will mit 200 Mann militärische Übungen durchführen. Wie sehen diese aus? Kampfhandlungen?
Die Übungen der Amerikaner finden in einem vergleichbaren Rahmen, wie die der Bundeswehr statt. Das Gelände in Haiterbach-Nagold ist ein reines Absetzgelände und räumlich zu klein für größere Übungsvorhaben. Für größere Übungsvorhaben stehen den Amerikanern und der Bundeswehr Truppenübungsplätze zur Verfügung.
Wie lange ist die Nutzungsdauer durch die Bundeswehr und durch die US-Army vorgesehen?
Die Nutzungsdauer ist unbefristet.
Ist davon auszugehen, dass als nächster Schritt der Behelfsflugplatz später auch für Hubschrauber und Lastenhubschrauber ausgebaut wird?
Die Landung von Hubschraubern soll auf dem Absetzplatz möglich sein. Eines Ausbaus bedarf es hierfür nicht. Ein „nächster Schritt“ im Sinne eines „Ausbaus“ ist nicht vorgesehen.
Wie oft sind Nachtsprünge geplant im Jahr und mit der gleichen Einflugschneise?
„Nachts“ bedeutet „bei Dunkelheit“. Dies ist grundsätzlich möglich, wobei dazu gesagt werden muss, dass diese Flüge im Winterhalbjahr nach Einbruch der Dunkelheit durchgeführt werden. Der Anflug verändert sich dabei nicht.
Die US-Streitkräfte sind als Mitnutzer verpflichtet, die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben einzuhalten. Darüber hinaus nimmt bei eventuellen Fehlverhalten der sogenannte „Standortälteste“ die hoheitlichen Befugnisse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den US-Streitkräften wahr.
Sind dann 120 Tage im Jahr die Zufahrtsstraßen gesperrt? Wie lange werden Sie gesperrt? Wo werden Ver-kehrswege wie lange abgesperrt und welche?
Nein. Unmittelbar betroffene/tangierende Straßen zu dem Absetzplatz werden nur an tatsächlichen Übungstagen und nur jeweils im Zeitraum des Absetzens temporär gesperrt und durch Posten abgesichert. Ein Durchfahren auf eigene Gefahr ist aber jederzeit möglich.
Was passiert mit den Straßen, die durch die Benutzung der Bundeswehr beschädigt werden?
Die Bundeswehr wird hier behandelt wie jeder andere: Sie haftet für Schäden, die sie verursacht (Verursacherprinzip).
Über welche Straßen wir die Zu- und Abfahrt geregelt? Wie ist der Anfahrtsweg zum Gelände geplant? Über Unterschwandorf? Durch welche Orte fahren Transportfahrzeuge?
Nach dem Planungsstand ist die Zufahrt über die bisherige Zufahrt zum Segelfluggelände geplant. Beim Transport kommen handelsübliche Kfz zum Einsatz.
Hinzuweisen ist hier darauf, dass die Planungen sich in einem sehr frühen Stadium befinden und damit dieses Thema noch nicht endgültig feststeht. Es kann aber nach derzeitiger Einschätzung die Baustellenzufahrt zum Segelfluggelände Haiterbach Nagold über die Land-/Kreisstraßen L354 oder L355 oder K4373 nach Haiterbach verlaufen, vorbei an Kuckucks-Halle und TSV Haiterbach, anschließend über den Feldweg zum westlichen Punkt des Segelfluggeländes.
Ist die An- und Abfahrt auch über das „Winterbrückle“ möglich? Direkt durch den Wald? Oder Anfahrt und Abfahrt nicht über gleiche Strecken?
Das müsste gegebenenfalls noch im Einzelfall geprüft werden. Die Nutzbarkeit hängt dabei von der Befahrbarkeit durch die eingesetzten Kfz ab.
Ist/wird die Feuerwehr auf Abstürze vorbereitet? Wie wird die Sicherheit der tieffliegenden Maschinen vor Terroranschlägen sichergestellt?
Die genauen Daten der Sprungdienste werden nicht veröffentlicht. Für Sicherheitsvorkehrungen am Startplatz gelten dieselben Verfahren wie für jeden zivilen Flug. Mit Start von einem militärischen Flugplatz gilt das Sicherheitskonzept eines militärischen Sicherheitsbereiches. Ansonsten sind die Flugzeuge wie alle anderen Luftfahrzeuge auch dem gleichen allgemeinen Lebensrisiko ausgesetzt.
Angenommen der Anflug der großen Maschinen (Transall, Hercules, A400M) wird in gerader Linie gegen die meist vorherrschende Westwindlage durchgeführt, dann wird quasi von Unterjettingen kommend über das Asylantenheim in der Herrenberger Straße, dann über das Viadukt entlang der oberen Stettiner Straße, direkt über die Lembergschule und über das Naturfreundehaus angeflogen. Oder ziehen die Piloten bei Übungen mit den absprungbereiten Soldaten noch kurz vor „grün“ eine Kurve?
Die Überflüge der Luftfahrzeuge C-160 Transall, A400M Atlas beziehungsweise der C-130 Hercules werden gegen die vorherrschende Westwindlage durchgeführt. Auch finden unmittelbar vor dem Absetzen der Fallschirmjäger keine größeren Richtungsänderungen der Luftfahrzeuge mehr statt. Auf zwei Punkte ist hinzuweisen: Zum einen handelt es sich hierbei nicht um Anflüge auf den Flugplatz. Zum anderen lassen sich Flugstrecken nach Sichtflugregeln nicht anhand einzelner Gebäude oder Straßen beschreiben. In Abhängigkeit der Wetterlage (Wind, Wolken, und so weiter) weichen die Flugstrecken von dem geplanten nominellen Flugweg ab. Hierzu werden alle Flugstrecken im Lärmgutachten mit entsprechenden Korridorbreiten dargestellt.
Die Flugkorridore werden auf der folgenden Seite dargestellt.
Die Flughöhen werden auf der folgenden Seite beschrieben.
Eine gesonderte Auflage für das Überfliegen von Krankenhäusern besteht nicht, jedoch sind die Luftfahrzeugbesatzungen der Bundeswehr immer bestrebt, insbesondere im Umkreis von Krankenhäusern die Lärmbelastung auf das notwendige Maß zu beschränken.
Die im Zusammenhang mit dem Krankenhaus Nagold stehenden Fragen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit zu überprüfen sein. Hier werden nicht nur die Lärmbelastung, sondern auch alle im Zusammenhang mit dem Krankenhaus stehenden Sicherheitsanforderungen Einfluss finden.