Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Bundeswehr

Ihre Meinung

: Hinweis

Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.

Mehr

Sie haben Fragen, die noch nicht gestellt worden sind? Sie möchten uns Hinweise geben oder haben Anregungen für uns? Dann sind Sie hier richtig.

An dieser Stelle können Sie uns Hinweise geben oder Fragen stellen. Bitte beachten Sie, dass wir bei Fragen, die schon in den Fragen-und-Antwort-Seiten aufgeführt sind, lediglich auf diese Antworten verweisen. Die Beantwortung neuer Fragen kann oftmals auch länger dauern. Haben Sie auch bitte Verständnis, wenn wir auf reine Meinungsäußerungen nicht eingehen können.

Wenn Sie Fragen und Anregungen zum Verfahren und zur Öffentlichkeitsbeteiligung haben, teilen Sie sie uns bitte hier mit.

Kommentare : zum Absprunggelände

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

54. Kommentar von :Svenja

Überprüfung Alternativstandorte

Ich komme zurück auf Ihre Antwort zum Kommentar Nr. 7 im Beteiligungsportal vom 29.09.2017. Darin teilen Sie mit, dass im Verfahren ein unabhängiger externer Gutachter nochmals die Alternativstandorte überprüft und dass das Ergebnis abzuwarten bleibt. Inzwischen sind drei Jahre vergangen. a) Wer ist der unabhängige Gutachter? b) Liegen schon

Ich komme zurück auf Ihre Antwort zum Kommentar Nr. 7 im Beteiligungsportal vom 29.09.2017. Darin teilen Sie mit, dass im Verfahren ein unabhängiger externer Gutachter nochmals die Alternativstandorte überprüft und dass das Ergebnis abzuwarten bleibt. Inzwischen sind drei Jahre vergangen.
a) Wer ist der unabhängige Gutachter?
b) Liegen schon Ergebnisse der Überprüfung vor?
c) Wo können diese eingesehen werden?

53. Kommentar von :ohne Name 17559

Lärmbelastung für besonders zu schützende Einrichtungen

Im Bereich der Einflugschneisen zum geplanten Militärflugplatz Haiterbach / Nagold liegen auch Einrichtungen, in denen Menschen besonders vor Lärmbelastungen geschützt werden sollten. Dazu zählen Krankenhäuser, Pflegeheime, Einrichtungen für betreutes Wohnen, Reha-Klinken sowie Schulen und Kindergärten. a) Ist dieser Aspekt bei der

Im Bereich der Einflugschneisen zum geplanten Militärflugplatz Haiterbach / Nagold liegen auch Einrichtungen, in denen Menschen besonders vor Lärmbelastungen geschützt werden sollten. Dazu zählen Krankenhäuser, Pflegeheime, Einrichtungen für betreutes Wohnen, Reha-Klinken sowie Schulen und Kindergärten.

a) Ist dieser Aspekt bei der Standortauswahl berücksichtigt worden?

b) Was für Einrichtungen und wie viele gibt es insgesamt, die durch die Einflugschneisen zum Absetzgelände in Haiterbach betroffen wären (Schutzgut Mensch)?

Ich bitte freundlichst um Beantwortung.

Vielen Dank

52. Kommentar von :ohne Name 17558

Antwort des Staatministerium bezg. "Flächenfraß" an H. Walz

Bezüglich einer Anfrage von Herrn Walz zum Thema "Flächenfraß" gaben Sie Frau Erler folgende Antwort: "Antwort des Staatsministeriums Sehr geehrter Herr Walz, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir möchten an dieser Stelle nochmals hervorheben, dass die Bundeswehr nicht plant, auf dem jetzigen Segelsportgelände eine betonierte/asphaltierte

Bezüglich einer Anfrage von Herrn Walz zum Thema "Flächenfraß" gaben Sie Frau Erler folgende Antwort:

"Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrter Herr Walz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir möchten an dieser Stelle nochmals hervorheben, dass die Bundeswehr nicht plant, auf dem jetzigen Segelsportgelände eine betonierte/asphaltierte Start- und Landefläche zu bauen. Insofern spielt die Frage von Flächenfraß und Versiegelung in diesem Fall eine untergeordnete Rolle.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium"

...... war es zu diesem Zeitpunkt Ihnen schon klar, dass die Planungen von einer Bodenverfestigung für die Start-und Landebahn -bzw. Sie sprechen ja immer noch von einem Absetztgelände- mit einer Verdichtung der Oberfläche von 30to pro qm ausgehen?
Ich bin kein Landwirt, aber bei einer solchen Verdichtung kann doch kein Mensch mehr von unversiegelter Fläche reden! Die zwangsweise notwendige "Auskofferung" dieser Flächen darf getrost als Versiegelung gewertet werden!

Zusatzfrage:
Weshalb ist für einen Absetzvorgang von Fallschirmspringern eine solche Bodenverdichtung notwendig?

51. Kommentar von :Sonja

Messpunkte für Lärmimmissionen

Dem Protokoll zum Umwelt-Scoping-Termin für das Absetzgelände Haiterbach ist zu entnehmen, dass im Auftrag der Oberfinanzdirektion Karlsruhe ein Fluglärmgutachten erstellt werden soll. Für dieses externe Gutachten sollen auch die benachbarten Gemeinden einbezogen werden. a) Welcher externe Gutachter soll das Gutachten erstellen? b) Nach welchen

Dem Protokoll zum Umwelt-Scoping-Termin für das Absetzgelände Haiterbach ist zu entnehmen, dass im Auftrag der Oberfinanzdirektion Karlsruhe ein Fluglärmgutachten erstellt werden soll. Für dieses externe Gutachten sollen auch die benachbarten Gemeinden einbezogen werden.
a) Welcher externe Gutachter soll das Gutachten erstellen?
b) Nach welchen Kriterien werden die Lärmimmissionspunkte festgelegt?
c) In welcher Form werden die betroffenen Gemeinden einbezogen?
d) Wann soll die Festlegung der Lärmimmissionspunkte erfolgen oder ist dies bereits geschehen?
e) Wie können die betroffenen Bürger der Gemeinden von diesen Festlegungen erfahren?

50. Kommentar von :ohne Name 9365

Vorkommende Tierarten

Im Protokoll zum Umwelt-Scoping-Termin (27.02.2019) für das Absetzgelände Haiterbach steht, dass bereits zwischen 2017 und 2019 Begehungen zur Erfassung des Bestandes verschiedener Vögel, Fledermäuse, Haselmäuse, Reptilien, Heuschrecken, Tagfalter, Wildbienen und Holzkäfer stattgefunden haben. Welche Ergebnisse haben diese Begehungen



Im Protokoll zum Umwelt-Scoping-Termin (27.02.2019) für das Absetzgelände Haiterbach steht, dass bereits zwischen 2017 und 2019 Begehungen zur Erfassung des Bestandes verschiedener Vögel, Fledermäuse, Haselmäuse, Reptilien, Heuschrecken, Tagfalter, Wildbienen und Holzkäfer stattgefunden haben.

Welche Ergebnisse haben diese Begehungen erbracht und welche Gebiete wurden untersucht?

Wo wurden die Ergebnisse der Begehungen veröffentlicht und zugänglich gemacht?

49. Kommentar von :Karl W.

Nutzung durch KSK?

Zitat: "Mittlerweile sind dem Portal folgende offizielle Zahlen zur Anzahl an Flugtagen zu entnehmen: 2017: 10 x US / 0 x BW 2018: 19 x US / 6 x BW 2019: 8 x US / 2 x BW." Wenn ich mir diese Zahlen ansehe, stellen sich mir verschiedene Fragen: 1. Wie oft verbirgt sich hinter der Abkürzung BW die Calwer KSK? 2. Welche

Zitat:
"Mittlerweile sind dem Portal folgende offizielle Zahlen zur Anzahl an Flugtagen zu entnehmen:
2017: 10 x US / 0 x BW
2018: 19 x US / 6 x BW
2019: 8 x US / 2 x BW."

Wenn ich mir diese Zahlen ansehe, stellen sich mir verschiedene Fragen:

1. Wie oft verbirgt sich hinter der Abkürzung BW die Calwer KSK?

2. Welche Bundeswehreinheiten übten und von wo kamen sie?

3. Kann es sein, dass das Übungsgelände hauptsächlich für die US-Streitkräfte gebraucht wird? Schließlich hatten diese den weit größten Anteil.

Vielen Dank schon mal im Voraus für eine baldige Beantwortung meiner Fragen.

48. Kommentar von :Klaus FM Eichler, Jettingen

Sinnhaftigkeit eines neuen MFP`s in Haiterbach

Am 20. November 2019 wurden bei der Infoveranstaltung in Jettingen zum Thema MFP Haiterbach und den geplanten Flugtagen von Seiten der Vertreter von Bund und Land die Aussagen gemacht, dass die im Vorfeld genannten 120 Tage weder eine Obergrenze noch eine Untergrenze darstellen. Zur Anzahl der Flugtage der letzten Jahre in Renningen-Malmsheim

Am 20. November 2019 wurden bei der Infoveranstaltung in Jettingen zum Thema MFP Haiterbach und den geplanten Flugtagen von Seiten der Vertreter von Bund und Land die Aussagen gemacht, dass die im Vorfeld genannten 120 Tage weder eine Obergrenze noch eine Untergrenze darstellen. Zur Anzahl der Flugtage der letzten Jahre in Renningen-Malmsheim wurden keine Angaben gemacht.
Mittlerweile sind dem Portal folgende offizielle Zahlen zur Anzahl an Flugtagen zu entnehmen:
2017: 10 x US / 0 x BW
2018: 19 x US / 6 x BW
2019: 8 x US / 2 x BW.

Sollten diese Zahlen der Wahrheit entsprechen, drängen sich mir folgende Fragen auf um deren Beantwortung ich bitte:
1. Wie können Bund und Land in ihrer politischen Verantwortung, d.h. nachhaltiges, umweltbewusstes, ökologisches und ökonomisches Handeln im Interesse der Bürger*innen, überhaupt einen Gedanken daran verschwenden, für 8 Flugtage der BW innerhalb von drei Jahren einen Neubau eines MFP quasi auf der „grünen Wiese“ in einem unberührten Naherholungsgebiet zu planen? Worin begründen sich ernsthafte Argumente bzw. liegt eine Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens?
2. Erläutern Sie mir bitte, wie Bund und Land die erforderlichen und bereits getätigten Ausgaben von Steuergelder für ein derartiges ökologisch und ökonomisch unausgewogenes, rechtlich bedenkliches und auch nicht nachhaltig wirkendes Planungsvorhaben, haushaltsmäßig rechtfertigen können?
3. Wieso werden für 45 Flugtage innerhalb von drei Jahren, also 15 Flugtage/Jahr, nicht eine der zahlreichen stillgelegten Militärflächen in dünner besiedelten Gebieten, z. B. auf der Schwäbischen Alb, genutzt? Die Entfernung kann es jawohl nicht sein!
4. Mit der Ankündigung des US-Präsidenten Trump, aus Deutschland weitere US-Truppen abzuziehen zu wollen, entfällt nach meinem Kenntnisstand der Hauptpromotor dieses Vorhabens. Wie lässt sich dann das geplante Vorhaben für einen neuen MFP noch rechtfertigen?

Verwerfen Sie dieses Vorhaben, zeigen Sie politisches Rückgrat und verkünden Sie noch rechtzeitig vor den Wahlen das „Aus“ für das Vorhaben MFP Haiterbach.

Was halten Sie davon?


Klaus Eichler, Jettingen

47. Kommentar von :Svenja

Lärmgutachten

Laut Beteiligungsportal gibt es noch kein Lärmgutachten (Stand Juni 2019). Während der Infoveranstaltung in Jettingen am 20. November 2019 wurde von den Vertretern von Bundeswehr und Land ebenfalls ausgesagt, dass das Lärmgutachten noch nicht fertig ist.

Wann wird das Lärmgutachten fertiggestellt und wo wird es veröffentlicht?

46. Kommentar von :Ingmar

Lärmbelastung

Als Einwohner von Jettinger gehöre ich zu den potentiell betroffenen Bürgern und verfolge daher seit einiger Zeit das Geschehen rund um das Thema.

Gemäß Darstellung auf dem Beteiligungsportal wird für die Beurteilung der Lärmbelastung ausschließlich der äquivalente Dauerschallpegel herangezogen. Diese Vorgehensweise wurde während der

Als Einwohner von Jettinger gehöre ich zu den potentiell betroffenen Bürgern und verfolge daher seit einiger Zeit das Geschehen rund um das Thema.

Gemäß Darstellung auf dem Beteiligungsportal wird für die Beurteilung der Lärmbelastung ausschließlich der äquivalente Dauerschallpegel herangezogen. Diese Vorgehensweise wurde während der Infoveranstaltung in Jettingen am 20. November 2019 von den Vertretern der Bundeswehr und des Landes nochmals bestätigt.

Am 13. Februar 2020 hat Landesverkehrsminister Winfried Herrmann die „Initiative Motorradlärm“ vorgestellt. Die gemeinsame Initiative von Land und Kommunen fordert, dass zur Durchsetzung verkehrsrechtlicher Maßnahmen in den vom Motorradlärm besonders betroffenen
Gemeinden statt der jahresbezogenen Mittelwerte die Lärmspitzen berücksichtigt werden sollen.
(Vgl. vm.baden-wuerttemberg.de/de/mensch-umwelt/laermschutz/initiativemotorradlaerm/)

Es scheint also bei der Landesregierung ein Umdenken zum Thema Lärmbelastung stattzufinden. Die Landesregierung erkennt an, dass Lärmspitzen für Mensch und Umwelt belastend sind und
Durchschnittswerte die tatsächliche Lärmbelastung nicht abbilden.

Dieses Umdenken müsste auch bei der Bundeswehr stattfinden. An Übungstagen sind die Menschen in der dicht besiedelten Region um den geplanten Militärflugplatz den Lärmspitzen ohne Schutz ausgeliefert!

Ist es im Jahr 2020 noch zeitgemäß, dass bei der Planung für den Militärflugplatz in Haiterbach ausschließlich Durchschnittswerte betrachtet werden und Lärmspitzen völlig unberücksichtigt bleiben?

Misst die Landesregierung hier mit zweierlei Maß?

Kommentar vom Moderator

Antwort des Saatsministeriums

Sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Derzeit wird ein Lärmgutachten nach der geltenden Rechtslage erstellt. Das Land hat hier keine Zuständigkeit und nimmt auf das Gutachten und dessen Bewertungen auch keinen Einfluss. Grundsätzlich aber scheinen uns Motorrad-Lärm in besonders davon betroffenen Kommunen und Straßenabschnitten und

Sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Derzeit wird ein Lärmgutachten nach der geltenden Rechtslage erstellt. Das Land hat hier keine Zuständigkeit und nimmt auf das Gutachten und dessen Bewertungen auch keinen Einfluss. Grundsätzlich aber scheinen uns Motorrad-Lärm in besonders davon betroffenen Kommunen und Straßenabschnitten und die Geräuschentwicklung durch die von der Bundeswehr und den US-Streitkräften eingesetzten großen Fluggerät nicht vergleichbar.

Der Motorradlärm tritt vor allem am Wochenende und fast den ganzen Tag über auf. Absetz-Übungen der Bundeswehr am Wochenende sind uns nicht bekannt. Zudem hat die Bundeswehr versichert, dass Nachtsprünge in Herbst- und Winterzeit am späten Nachmittag oder frühen Abend geübt werden. Auch wird maximal an 120 Tagen überhaupt gesprungen. Einmal im Quartal sollen Lasten abgesetzt werden. Sollte das Wetter eine Übung nicht zulassen, verfällt der angesetzte Übungstag ersatzlos. Das führt zu wesentlich weniger tatsächlichen Übungstagen. Die Belastungszeiten sind beim Motoradlärm und bei den Absetzübungen komplett anders. Bei einer Übung der US-Armee in Renningen-Malmsheim konnten wir uns zudem davon überzeugen, dass die Lärmentwicklung bei dem eingesetzten Fluggerät „überschaubar“ war. Wenn Sie Interesse haben, eine solche Übung zu beobachten, können Sie sich gerne an uns wenden. Es sind uns auch kaum Beschwerden über Lärm aus der Gegend um Renningen bekannt.

Im Fluglärmgesetz ist bei der Festlegung eines Lärmschutzbereichs bei der Nacht-Schutzzone auch auf die sechs lautesten Lärmereignisse in den sechs verkehrsreichsten Monaten abzustellen. Insofern kommt bei der Betrachtung des Fluglärms auch Spitzen in Betracht. Gerne betrachten wir aber die Spitzen in dem Lärmgutachten nochmals genauer. Sie müssen aber wissen, dass, wenn Lärmgrenzwerte eingehalten werden, eine Genehmigung des Absetzgeländes nicht aufgrund vorliegender Spitzen verweigert werden kann.

Die Forderung der Initiative Motorradlärm bei verkehrsrechtlichen Maßnahmen auch Lärmspitzen zu berücksichtigen, weist zunächst darauf hin, dass das Land hier Nachbesserungsbedarf aus Gründen des Schutzes vor Lärm sieht. Aufgrund der oben beschriebenen Situation bei den Absetzübungen, die sich anders darstellt, sehen wir keinen Bedarf etwas nachzubessern.

Grundsätzlich ist es so, dass die Bevölkerung Beeinträchtigung wie Lärm und Staub in einem gewissen Maße hinnehmen muss. Auf der Straße fahren Autos. Kinder in Kindergärten spielen draußen auch laut. Auf Baustellen entsteht Lärm. Flugzeuge starten, fliegen und landen. Über entsprechende Gesetze und Verordnungen wird geregelt, was hingenommen werden muss und was nicht. Zudem können Auflagen gemacht werden, die die Belastungen abmildern. An diese Gesetze und Verordnungen haben sich die Behörden zu halten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

45. Kommentar von :Ingmar
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
// //