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Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.

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Kommentare : zum Absprunggelände

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8. Kommentar von :Ohne Name
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24. Kommentar von :Ohne Name
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45. Kommentar von :Ingmar
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37. Kommentar von :Ohne Name
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50. Kommentar von :ohne Name 9365

Vorkommende Tierarten

Im Protokoll zum Umwelt-Scoping-Termin (27.02.2019) für das Absetzgelände Haiterbach steht, dass bereits zwischen 2017 und 2019 Begehungen zur Erfassung des Bestandes verschiedener Vögel, Fledermäuse, Haselmäuse, Reptilien, Heuschrecken, Tagfalter, Wildbienen und Holzkäfer stattgefunden haben. Welche Ergebnisse haben diese Begehungen



Im Protokoll zum Umwelt-Scoping-Termin (27.02.2019) für das Absetzgelände Haiterbach steht, dass bereits zwischen 2017 und 2019 Begehungen zur Erfassung des Bestandes verschiedener Vögel, Fledermäuse, Haselmäuse, Reptilien, Heuschrecken, Tagfalter, Wildbienen und Holzkäfer stattgefunden haben.

Welche Ergebnisse haben diese Begehungen erbracht und welche Gebiete wurden untersucht?

Wo wurden die Ergebnisse der Begehungen veröffentlicht und zugänglich gemacht?

49. Kommentar von :Karl W.

Nutzung durch KSK?

Zitat: "Mittlerweile sind dem Portal folgende offizielle Zahlen zur Anzahl an Flugtagen zu entnehmen: 2017: 10 x US / 0 x BW 2018: 19 x US / 6 x BW 2019: 8 x US / 2 x BW." Wenn ich mir diese Zahlen ansehe, stellen sich mir verschiedene Fragen: 1. Wie oft verbirgt sich hinter der Abkürzung BW die Calwer KSK? 2. Welche

Zitat:
"Mittlerweile sind dem Portal folgende offizielle Zahlen zur Anzahl an Flugtagen zu entnehmen:
2017: 10 x US / 0 x BW
2018: 19 x US / 6 x BW
2019: 8 x US / 2 x BW."

Wenn ich mir diese Zahlen ansehe, stellen sich mir verschiedene Fragen:

1. Wie oft verbirgt sich hinter der Abkürzung BW die Calwer KSK?

2. Welche Bundeswehreinheiten übten und von wo kamen sie?

3. Kann es sein, dass das Übungsgelände hauptsächlich für die US-Streitkräfte gebraucht wird? Schließlich hatten diese den weit größten Anteil.

Vielen Dank schon mal im Voraus für eine baldige Beantwortung meiner Fragen.

54. Kommentar von :Svenja

Überprüfung Alternativstandorte

Ich komme zurück auf Ihre Antwort zum Kommentar Nr. 7 im Beteiligungsportal vom 29.09.2017. Darin teilen Sie mit, dass im Verfahren ein unabhängiger externer Gutachter nochmals die Alternativstandorte überprüft und dass das Ergebnis abzuwarten bleibt. Inzwischen sind drei Jahre vergangen. a) Wer ist der unabhängige Gutachter? b) Liegen schon

Ich komme zurück auf Ihre Antwort zum Kommentar Nr. 7 im Beteiligungsportal vom 29.09.2017. Darin teilen Sie mit, dass im Verfahren ein unabhängiger externer Gutachter nochmals die Alternativstandorte überprüft und dass das Ergebnis abzuwarten bleibt. Inzwischen sind drei Jahre vergangen.
a) Wer ist der unabhängige Gutachter?
b) Liegen schon Ergebnisse der Überprüfung vor?
c) Wo können diese eingesehen werden?

53. Kommentar von :ohne Name 17559

Lärmbelastung für besonders zu schützende Einrichtungen

Im Bereich der Einflugschneisen zum geplanten Militärflugplatz Haiterbach / Nagold liegen auch Einrichtungen, in denen Menschen besonders vor Lärmbelastungen geschützt werden sollten. Dazu zählen Krankenhäuser, Pflegeheime, Einrichtungen für betreutes Wohnen, Reha-Klinken sowie Schulen und Kindergärten. a) Ist dieser Aspekt bei der

Im Bereich der Einflugschneisen zum geplanten Militärflugplatz Haiterbach / Nagold liegen auch Einrichtungen, in denen Menschen besonders vor Lärmbelastungen geschützt werden sollten. Dazu zählen Krankenhäuser, Pflegeheime, Einrichtungen für betreutes Wohnen, Reha-Klinken sowie Schulen und Kindergärten.

a) Ist dieser Aspekt bei der Standortauswahl berücksichtigt worden?

b) Was für Einrichtungen und wie viele gibt es insgesamt, die durch die Einflugschneisen zum Absetzgelände in Haiterbach betroffen wären (Schutzgut Mensch)?

Ich bitte freundlichst um Beantwortung.

Vielen Dank

51. Kommentar von :Sonja

Messpunkte für Lärmimmissionen

Dem Protokoll zum Umwelt-Scoping-Termin für das Absetzgelände Haiterbach ist zu entnehmen, dass im Auftrag der Oberfinanzdirektion Karlsruhe ein Fluglärmgutachten erstellt werden soll. Für dieses externe Gutachten sollen auch die benachbarten Gemeinden einbezogen werden. a) Welcher externe Gutachter soll das Gutachten erstellen? b) Nach welchen

Dem Protokoll zum Umwelt-Scoping-Termin für das Absetzgelände Haiterbach ist zu entnehmen, dass im Auftrag der Oberfinanzdirektion Karlsruhe ein Fluglärmgutachten erstellt werden soll. Für dieses externe Gutachten sollen auch die benachbarten Gemeinden einbezogen werden.
a) Welcher externe Gutachter soll das Gutachten erstellen?
b) Nach welchen Kriterien werden die Lärmimmissionspunkte festgelegt?
c) In welcher Form werden die betroffenen Gemeinden einbezogen?
d) Wann soll die Festlegung der Lärmimmissionspunkte erfolgen oder ist dies bereits geschehen?
e) Wie können die betroffenen Bürger der Gemeinden von diesen Festlegungen erfahren?

52. Kommentar von :ohne Name 17558

Antwort des Staatministerium bezg. "Flächenfraß" an H. Walz

Bezüglich einer Anfrage von Herrn Walz zum Thema "Flächenfraß" gaben Sie Frau Erler folgende Antwort: "Antwort des Staatsministeriums Sehr geehrter Herr Walz, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir möchten an dieser Stelle nochmals hervorheben, dass die Bundeswehr nicht plant, auf dem jetzigen Segelsportgelände eine betonierte/asphaltierte

Bezüglich einer Anfrage von Herrn Walz zum Thema "Flächenfraß" gaben Sie Frau Erler folgende Antwort:

"Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrter Herr Walz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir möchten an dieser Stelle nochmals hervorheben, dass die Bundeswehr nicht plant, auf dem jetzigen Segelsportgelände eine betonierte/asphaltierte Start- und Landefläche zu bauen. Insofern spielt die Frage von Flächenfraß und Versiegelung in diesem Fall eine untergeordnete Rolle.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium"

...... war es zu diesem Zeitpunkt Ihnen schon klar, dass die Planungen von einer Bodenverfestigung für die Start-und Landebahn -bzw. Sie sprechen ja immer noch von einem Absetztgelände- mit einer Verdichtung der Oberfläche von 30to pro qm ausgehen?
Ich bin kein Landwirt, aber bei einer solchen Verdichtung kann doch kein Mensch mehr von unversiegelter Fläche reden! Die zwangsweise notwendige "Auskofferung" dieser Flächen darf getrost als Versiegelung gewertet werden!

Zusatzfrage:
Weshalb ist für einen Absetzvorgang von Fallschirmspringern eine solche Bodenverdichtung notwendig?

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