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Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.

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Kommentare : zum Absprunggelände

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14. Kommentar von :Ohne Name

Ranking der Standorte hält einer kritischen Überprüfung nicht stand

Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums, Sie haben am 29.09.17 wie folgt auf unseren Kommentar mit der fortlaufenden Nr. 6 vom 27.09.17 geantwortet: Zitat: „ …Als militärisch machbar geltende Standorte konnten im Ranking nicht besser dastehen, wenn es die Prüfung der öffentlichen Belange (wie etwa Naturschutz etc.) nicht

Sehr geehrte Damen und Herren des Staatsministeriums,

Sie haben am 29.09.17 wie folgt auf unseren Kommentar mit der fortlaufenden Nr. 6 vom 27.09.17 geantwortet:

Zitat:
„ …Als militärisch machbar geltende Standorte konnten im Ranking nicht besser dastehen, wenn es die Prüfung der öffentlichen Belange (wie etwa Naturschutz etc.) nicht hergab. …“
Zitatende.

Wenn Sie, wie in unserem Kommentar mit der fortlaufenden Nr. 9 bereits klar dargelegt, an einem als militärisch machbar geltenden Standort eine angebliche hohe Biotopdichte berücksichtigen, die es aber real dort gar nicht gibt (je nach Platzierung des Absetzplatzes kein bis höchstens zwei Biotope betroffen) und dagegen in Haiterbach, sieben real betroffene Biotope ignorieren, dann ist Ihr Ranking zwangsläufig fehlerhaft und hält einer sauberen Überprüfung mit Sicherheit nicht stand.

Da Ihre Antworten nicht auf die konkreten Fakten in unseren Kommentaren eingehen und stattdessen immer wieder nur die gleichen hinreichend bekannten Erwiderungen und Textbausteine eingesetzt werden, bestätigt dies leider ein weiteres Mal, dass hier nur fortgesetzt Nebelkerzen geworfen werden.


Mit freundlichen Grüßen,

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Fortsetzung siehe unten stehender Kommentar

13. Kommentar von :Ohne Name

Nachtrag zur Erweiterung des Suchradius laut Beteiligungsportal

Die Bundeswehr hat laut Beteiligungsportal erst im Juli zugestimmt, dass der von ihr vorgegebene Suchradius von 15 km Luftlinie durch das Staatsministerium auf 37 km erweitert werden durfte. Antwort des Staatsministeriums vom 29.09.17 Zitat:„…die Erweiterung des Suchradius ist darauf zurückzuführen, dass die Bundeswehr den Standort

Die Bundeswehr hat laut Beteiligungsportal erst im Juli zugestimmt, dass der von ihr vorgegebene Suchradius von 15 km Luftlinie durch das Staatsministerium auf 37 km erweitert werden durfte.

Antwort des Staatsministeriums vom 29.09.17
Zitat:„…die Erweiterung des Suchradius ist darauf zurückzuführen, dass die Bundeswehr den Standort Rechentshofen als möglichen Alternativstandort für militärische Zwecke als geeignet angesehen hat. Diese Einschätzung erfolgte weit vor Juli 2017 und dementsprechend wurde auch der Suchradius weit früher ausgeweitet. Eine anderweitige Aussage dazu auf dem Beteiligungsportal wurde nicht gemacht. …“ Zitatende.

Das trifft nicht zu, denn auf dem Beteiligungsportal wird nach wie vor die folgende Aussage gemacht:

Zitat: „Welche militärischen Anforderungen stellt die Bundeswehr an das Ersatzgelände?
… Nähe zum Standort der Bundeswehr in Calw (45 Minuten Fahrzeit oder 15 Kilometer Entfernung)); die Bundeswehr hat inzwischen (13.7.2017) zugestimmt, dass der Radius auf eine Entfernung von 37 km Luftlinie zum Bundeswehrstandort Calw erweitert werden kann,…“ Zitatende.

Demnach war es das Staatsministerium, welches den Suchradius erweitern wollte und die Bundeswehr hat (13.07.17) zugestimmt.

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing.agr., Nagold

12. Kommentar von :Ohne Name

61,02 % der Haiterbacher Bürger sind gegen das geplante Absetzgelände

Herr Ministerpräsident Kretschmann ist angetreten mit der „Politik des Gehörtwerdens“. Wir fordern ihn und seine Regierung dringend dazu auf, nun das demokratisiche Votum der Mehrheit von 61,02 % der Haiterbacher Bürger zu akzeptieren, die Planungen für ein Absetzgelände in Haiterbach unverzüglich einzustellen und die qualifizierte Suche nach

Herr Ministerpräsident Kretschmann ist angetreten mit der „Politik des Gehörtwerdens“.

Wir fordern ihn und seine Regierung dringend dazu auf, nun das demokratisiche Votum der Mehrheit von 61,02 % der Haiterbacher Bürger zu akzeptieren, die Planungen für ein Absetzgelände in Haiterbach unverzüglich einzustellen und die qualifizierte Suche nach einem alternativen Standort für das KSK-Absetzgelände zu veranlassen.

Zumal es alternative Standorte, einschließlich des erweiterbaren Muckbergs (Standortübungsplatz in Calw), gibt und auch geeignete Flächen im Landesbesitz vorhanden sind.

Ansonsten wird der Politikverdrossenheit der Bürger zwangsläufig immer weiter Vorschub geleistet. Wozu das führt zeigt das Ergebnis der Bundestagswahl vom 24.09.17.

Wenn die etablierten Parteien durch dieses Wahlergebnis jetzt nicht endlich aufgerüttelt wurden, dann heißt es bei der nächsten Wahl endgültig: Gute Nacht Deutschland.

Herr Ministerpräsident Kretschmann handeln Sie jetzt, sonst ist Ihre „Politik des Gehörtwerdens“ nicht mehr als eine leere Worthülse.


Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Doris und Gerd Walter, Dürrenhardt und Sindlingen


Fortsetzung siehe untenstehender Kommentar

Kommentar vom Moderator

Antwort der Staatsrätin

Sehr geehrter Herr Walz, sehr geehrte Frau Walter, sehr geehrter Herr Walter,

vielen Dank für Ihren Kommentar auf dem Beteiligungsportal an den Ministerpräsidenten. Er hat mich gebeten, Ihnen über das Portal zu antworten.

Sie fordern die Landesregierung dazu auf, den Bürgerentscheid in Haiterbach umzusetzen und alternative Standorte für ein

Sehr geehrter Herr Walz, sehr geehrte Frau Walter, sehr geehrter Herr Walter,

vielen Dank für Ihren Kommentar auf dem Beteiligungsportal an den Ministerpräsidenten. Er hat mich gebeten, Ihnen über das Portal zu antworten.

Sie fordern die Landesregierung dazu auf, den Bürgerentscheid in Haiterbach umzusetzen und alternative Standorte für ein Absetzgelände der Bundesweher zu suchen. Sie begründen das damit, dass es im Sinne der „Politik des Gehörtwerdens“ wäre. Andernfalls würde die Politikverdrossenheit weiter steigen.

Die „Politik des Gehörtwerdens“ basiert nicht auf der Annahme, dass lokale Voten automatisch Vorrang vor Entscheidungen auf einer anderen Ebene haben. Wäre dem so, würde es nur schwerlich gelingen, Standorte für etwas zu finden, was man nicht in seiner Nähe haben will. Das finge bei einem Übungsgelände an, und wäre sicherlich so beim Autobahnbau, bei Gefängnissen, bei Windrädern und Strommasten, bei Nationalparks, bei Flughäfen und bei Bahnschienen. Wenn Infrastruktur keine Chance hätte, weil sich lokale Voten stets durchsetzen würden, würde das die Politikverdrossenheit erhöhen. Sie würde steigen, weil Politik nicht in der Lage wäre, notwendige Projekte und Maßnahmen umzusetzen. Die Idee, jeder andere Standort sei besser als der in meiner Nähe, lässt sich in unserer Gesellschaft nicht durchsetzen.

Die Landesregierung verfolgt eine Politik, in der alle Beteiligten und Betroffenen angehört werden sollen. Das heißt nicht, dass sich einzelne Meinungen und Interessen dann auch durchsetzen. Offensichtlich gibt es neben Ihrem Interesse auch das verteidigungspolitische Interesse des Bundes, das wirtschaftliche von BOSCH und des Landes und das emotionale der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und ihrer Angehörigen, die in Calw und Umgebung ihre Heimat gefunden haben. Es gibt Interessen, die Natur zu schützen und die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Landwirte zu gewährleisten.

All diese unterschiedlichen Interessen hat das Land in seiner Vorprüfung berücksichtigt. Aus vielen Belangen heraus, stellt sich der Standort zwischen Nagold und Haiterbach nach derzeitigem Kenntnisstand als der beste heraus.

Das Land ist sich seiner Verantwortung gegenüber allen Beteiligten und Betroffenen bewusst. Deshalb bleiben wir im Gespräch und wollen auch als Mittler zwischen den unterschiedlichen Interessen auftreten.

Mit freundlichen Grüßen
Staatsrätin Gisela Erler

11. Kommentar von :Ohne Name

Die sogenannte Bürgerbeteiligung ist nur eine Scheinbeteiligung

Fortsetzung des oben stehenden Kommmentars: Bei der sogenannten Bürgerbeteiligung und mit dem Beteiligungsportal werden die Bürger zwar mit mehr oder weniger zutreffenden und x-fach wiederholten Informationen und Textbausteinen zugeschüttet, eine konkrete Mitbestimmung findet weder statt noch war diese jemals vorgesehen. Es handelt sich also

Fortsetzung des oben stehenden Kommmentars:

Bei der sogenannten Bürgerbeteiligung und mit dem Beteiligungsportal werden die Bürger zwar mit mehr oder weniger zutreffenden und x-fach wiederholten Informationen und Textbausteinen zugeschüttet, eine konkrete Mitbestimmung findet weder statt noch war diese jemals vorgesehen.

Es handelt sich also um eine Scheinbeteiligung.

Alexander Kleiß schreibt - mit Bezug auf das geplante KSK-Absetzgelände - in seinem hochinteressanten Artikel Scheinbeteiligung oder „Politik des Gehörtwerdens“ vom 21.09.2017 auf Informationsstelle Militarisierung e. V., nachzulesen bei Radio Utopie, Berlin:

„Es gibt keinen echten Handlungsspielraum, da wesentliche Entscheidungen trotz des frühen Zeitpunkts der (Schein-)Beteiligung bereits getroffen waren.“

Patrizia Nanz/Miriam Fritsche, schreiben im Handbuch Bürgerbeteiligung. Verfahren und Akteure, Chancen und Grenzen. Bonn 2012: Bundeszentrale für politische Bildung, S. 12f.:

„Oftmals werden partizipative Prozesse lediglich mit dem Ziel initiiert, die Beziehung zwischen Bürgerschaft auf der einen und Verwaltung und Politik auf der anderen Seite zu verbessern – ohne dass es einen echten Handlungsspielraum gibt, weil die wesentlichen Entscheidungen bereits getroffen wurden.“

Noch Fragen?


Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Gerd und Doris Walter, Dürrenhardt und Sindlingen

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für diese Anfrage. Die Debatte um eine „Scheinbeteiligung“ ist uns durchaus bewusst. In der Fachwelt wird darüber kontrovers diskutiert. Die Landesregierung ist sich darüber im Klaren, dass die Frage, was beeinflussbar ist und was nicht, entscheidend ist, ob von Bürgerbeteiligung gesprochen werden kann oder

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für diese Anfrage. Die Debatte um eine „Scheinbeteiligung“ ist uns durchaus bewusst. In der Fachwelt wird darüber kontrovers diskutiert. Die Landesregierung ist sich darüber im Klaren, dass die Frage, was beeinflussbar ist und was nicht, entscheidend ist, ob von Bürgerbeteiligung gesprochen werden kann oder nicht. Uns war es deshalb stets wichtig, von Bürgerinformation zu sprechen.

Der Vorwurf, man würde auf dem Beteiligungsportal mit Textbausteinen „zugeschüttet“ hat seine Ursache darin, dass an uns viele Fragen gerichtet wurden, die wir – nach bestem Wissen und Gewissen – beantworten.

Wir haben von Anfang an folgende Punkte klar gemacht:

  • Die Kommune hat keine Entscheidungskompetenzen in der Frage, ob das Absetzgelände kommt oder nicht. Die Kommune wird im Verfahren lediglich angehört. Das heißt für den Bürgerentscheid, dass dieser auch nur die Position der Kommune definieren kann. Das deckt sich auch mit der Darstellung der Stadt Haiterbach.
  • Es ist durch den Bund im Verfahren rechtlich noch nichts entschieden, da ein rechtliches Antrags- oder Genehmigungsverfahren noch gar nicht begonnen wurde. Die von Ihnen zitierte Aussage von Herrn Alexander Kleiß ist falsch.
  • Wir befinden uns nach der bis dato erfolgten Vorklärung nun in der Phase der Antragserarbeitung für das förmliche Genehmigungsverfahren: Im Rahmen der Vorklärung haben wir viele Standorte geprüft und verglichen. Nach bisherigem Kenntnisstand ist Haiterbach der geeignetste Standort. Dabei handelt es sich um eine erste Einschätzung, nicht um die endgültige Entscheidung.

Ihre (zitierte) Kritik, wir würden hier eine Scheinbeteiligung veranstalten, teilen wir nicht: Wir gaukeln Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern in Haiterbach und auch den Betroffenen nicht vor, Sie hätten Entscheidungs- oder größere Gestaltungsspielräume. Was wir anbieten können, ist einen Dialog zu organisieren, in dem wir gemeinsam Gestaltungsspielräume – jenseits der eigentlichen Entscheidung durch die zuständige Bundesbehörde – identifizieren, Fragen klären und beantworten und Probleme lösen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

10. Kommentar von :Ohne Name

Unsauberes Spiel

In den gesamten Ausführungen stellen Sie den Bürgerentscheid zwar als Fakt dar, ohne sich jedoch dafür zu interessieren. Dabei ist das Land der Verursacher. Für mich, als Ortschaftsrat der Gemeinde Talheim ist es ferner ein absolutes NoGo uns auszuschließen. DEr Flugplatz ist nur 1,5 km Luftlinie von der Gemarkungsgrenze weg. Die ersten Häuser ca.

In den gesamten Ausführungen stellen Sie den Bürgerentscheid zwar als Fakt dar, ohne sich jedoch dafür zu interessieren. Dabei ist das Land der Verursacher. Für mich, als Ortschaftsrat der Gemeinde Talheim ist es ferner ein absolutes NoGo uns auszuschließen. DEr Flugplatz ist nur 1,5 km Luftlinie von der Gemarkungsgrenze weg. Die ersten Häuser ca. 2,5 km
Sie glauben sicher allen ernstes, dass wir keine Lärmbelästigung erhalten? Nach über 40 Jahren Abbaubetrieb Steinbruch mitten im Ort wissen wir, wovon wir reden. Auf der andren Talseite beginnt dieses Jahr der neue Steinbruch.
Wir wissen dadurch sehr wohl, was Lärm ist.
Im Portal ist nachzulesen, dass es besser geeignete Standorte gibt meineserachtens, Sie jedoch nicht wollen.
Was für geldwerte Vorteile oder sonstige Vergütungen wurden denn in den nichtöffentlichen Stadtratssitzungen besprochen? Als Gemeinderat und Ortschaftsrat weiss ich sehr wohl um solche Dinge.
Ich werde eine parlamentarische Anfrage starten , um hier Licht ins Dunkel zu bringen.

Mfg Hermann Walz
Fraktionsvorsitzender ULH 

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrter Herr Walz,


vielen Dank für Ihre Nachfragen. Wir sind an einer sachlichen Darstellung interessiert. Welche Rolle der Bürgerentscheid im Genehmigungsverfahren spielt, haben wir dargestellt. Derzeit überarbeiten wir das Angebot auf dem Portal, damit der aktuelle Sachstand dargestellt wird. Das Land schließt sich bezüglich der Wirkung des

Sehr geehrter Herr Walz,


vielen Dank für Ihre Nachfragen. Wir sind an einer sachlichen Darstellung interessiert. Welche Rolle der Bürgerentscheid im Genehmigungsverfahren spielt, haben wir dargestellt. Derzeit überarbeiten wir das Angebot auf dem Portal, damit der aktuelle Sachstand dargestellt wird. Das Land schließt sich bezüglich der Wirkung des Entscheids der Darstellung der Stadt Haiterbach an: Der Bürgerentscheid hat die Positionierung der Stadt bestimmt. Diese Haltung wird im Antrags- und Genehmigungsverfahren natürlich eine Rolle spielen, ist aber allein betrachtet für den Ausgang nicht zwingend entscheidend. Vielmehr muss sich im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erweisen, ob der Standort Haiterbach/Nagold nach überprüfbaren Sachkriterien in vielen Belangen (zum Beispiel auch im Bereich Naturschutz, Lärm, ...) der geeignetste Standort ist. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand ist er das. Wir haben andere Standorte geprüft und die Informationen hier auf dem Portal veröffentlicht.

Auch die Gemeinde Talheim kann im Verfahren ihre Belange vorbringen. Gerne kann die Gemeinde auf das Staatsministerium zugehen, wenn Informationen oder ein Austausch gewünscht sind.

Das Land ist/war mit Haiterbach und Nagold im Gespräch über Unterstützungsleistungen. "Geldwerte Vorteile" oder "sonstige Vergünstigungen" sind erkennbar etwas anderes. Vielmehr gibt es Projekte oder Wünsche der Kommunen, die das Land unterstützen möchte. Uns ist bewusst, dass das Absetzgelände den Kommunen nicht nützt, sondern in bestimmten Bereichen und zeitweise Einschränkungen bedeutet. Insofern fänden wir es nur fair, wenn die Kommunen davon auch einen Nutzen haben. Diese Tür schließt sich nun, da die Stadt aufgrund der Beschlusslage mit uns darüber nicht verhandeln wird.

Der Landtag von Baden-Württemberg wurde von Frau Staatsrätin Erler über das Projekt bereits unterrichtet. Eine parlamentarische Anfrage können nur Landtagsabgeordnete stellen. Sie können sich an Ihren Wahlkreisabgeordneten mit einer entsprechenden Bitte richten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

9. Kommentar von :Ohne Name

Haiterbach ist offensichtlich nicht das geeignetste Gelände

Auf diesem Beteiligungsportal und in den Amtsblättern von Haiterbach und Nagold wird unermüdlich wiederholt, dass der Standort Haiterbach beim Dürrenhardter Hof „das geeignetste Gelände für das Vorhaben“ wäre. Doch auf eben diesem Beteiligungsportal finden sich Links zu Unterlagen, die das eindeutig widerlegen. In der Auflistung „Überprüfte

Auf diesem Beteiligungsportal und in den Amtsblättern von Haiterbach und Nagold wird unermüdlich wiederholt, dass der Standort Haiterbach beim Dürrenhardter Hof „das geeignetste Gelände für das Vorhaben“ wäre.

Doch auf eben diesem Beteiligungsportal finden sich Links zu Unterlagen, die das eindeutig widerlegen.
In der Auflistung „Überprüfte Gelände, die in die nähere Auswahl kamen, in alphabetischer Reihenfolge“ wird z. B. ein, nur 12 km von der Kaserne entfernter, Standort als den Anforderungen der Bundeswehr entsprechend genannt, aber die hohe Dichte an Biotopen wird als problematisch angeführt. Tatsächlich aber wären dort – wenn überhaupt - nur zwei Biotope betroffen.

In Haiterbach sind sieben Biotope betroffen, diese werden aber in der Auflistung überhaupt nicht erwähnt. Außerdem wurde u. A. auf der Haiterbacher Karte das blaue Rechteck (mit 1000 x 400 m anstatt 1100 x 500 m) zu klein eingezeichnet und so platziert, dass die Biotope außerhalb liegen. Was aber nicht zutrifft, wie ein Blick auf die sog. Visualisierung beweist.

Im rundum laufenden Sicherheitsstreifen von 50 m Breite dürften sicherlich keine Steinriegel mit mehreren Metern Höhe und verholztem Bewuchs verbleiben.


Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Fortsetzung siehe 6 folgende Kommentare

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,


auch wenn ein Übungsplatz andernorts machbar erscheint, so hat sich bislang doch nur ergeben, dass der Standort Haiterbach-Nagold auf Basis der vorliegenden Informationen am geeignetsten wäre. Eine förmliche Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird im Rahmen des Antrags- und Genehmigungsverfahrens stattfinden. Es ist

Sehr geehrte Damen und Herren,


auch wenn ein Übungsplatz andernorts machbar erscheint, so hat sich bislang doch nur ergeben, dass der Standort Haiterbach-Nagold auf Basis der vorliegenden Informationen am geeignetsten wäre. Eine förmliche Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird im Rahmen des Antrags- und Genehmigungsverfahrens stattfinden. Es ist vorgesehen, dass die in diesem Rahmen zu prüfenden Umweltfaktoren durch externe Gutachter untersucht werden. Im Rahmen dieser Umweltverträglichkeitsstudie werden die möglichen Auswirkungen durch den militärischen Übungsbetrieb für die Schutzgüter Mensch, Landschaft, Arten/Biotope, Wasser und Boden im gesamten Jahresverlauf betrachtet. Ihre Ausführungen werden hier mitberücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

8. Kommentar von :Ohne Name
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
7. Kommentar von :Ohne Name

Dokumente zur Standortauswahl widersprüchlich

Fortsetzung des obenstehenden Kommentars: Wer sich die Mühe macht, in diesem Beteiligungsportal die Auflistung „Überprüfte Gelände, die in die nähere Auswahl kamen, in alphabetischer Reihenfolge“ mit der Rangliste „Beurteilung von möglichen Absetz-Flächen hinsichtlich Ihrer möglichen Umweltauswirkungen“ und dem Dokument „ Absetzplatz für die

Fortsetzung des obenstehenden Kommentars:

Wer sich die Mühe macht, in diesem Beteiligungsportal die Auflistung „Überprüfte Gelände, die in die nähere Auswahl kamen, in alphabetischer Reihenfolge“ mit der Rangliste „Beurteilung von möglichen Absetz-Flächen hinsichtlich Ihrer möglichen Umweltauswirkungen“ und dem Dokument „ Absetzplatz für die Bundeswehr – Ermittlung von möglichen Umweltauswirkungen … “ zu vergleichen, wird sehr schnell feststellen, dass die Aussage Haiterbach sei der geeignetste Standort schlicht nicht zutrifft.

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,


es ist schwer möglich, pauschale Kritik sachgerecht zu beantworten. Die Überprüfung der Alternativstandorte wird im Verfahren jedoch ohnehin nochmals von einem unabhängigen externen Gutachter durchgeführt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Inhaltliche Mängel der bisherigen Sondierung haben sich bisher nicht ergeben.

Mit

Sehr geehrte Damen und Herren,


es ist schwer möglich, pauschale Kritik sachgerecht zu beantworten. Die Überprüfung der Alternativstandorte wird im Verfahren jedoch ohnehin nochmals von einem unabhängigen externen Gutachter durchgeführt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Inhaltliche Mängel der bisherigen Sondierung haben sich bisher nicht ergeben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

6. Kommentar von :Ohne Name

Konstruierte Argumentation

Unter den letzten fünf ausgewählten Geländestandorten entsprachen außer Haiterbach die restlichen vier offensichtlich nie den Anforderungen der Bundeswehr. Das alles erscheint doch sehr konstruiert. Warum sonst sind denn nicht diejenigen alternativen Standorte unter den letzten fünf, welche den ursprünglichen Anforderungen der Bundeswehr

Unter den letzten fünf ausgewählten Geländestandorten entsprachen außer Haiterbach die restlichen vier offensichtlich nie den Anforderungen der Bundeswehr.

Das alles erscheint doch sehr konstruiert. Warum sonst sind denn nicht diejenigen alternativen Standorte unter den letzten fünf, welche den ursprünglichen Anforderungen der Bundeswehr entsprechen und auch sonst - laut der Auflistung des Staatsminsteriums in diesem Beteiligungsportal - machbar erscheinen.

Warum an einigen Standorten die Hochspannungsleitungen ein Ausschlusskriterium sein sollen ist nicht nachvollziehbar. Diese kann man im kritischen Bereich mit relativ geringem Aufwand in die Erde verlegen. Das wäre sicher viel billiger als große Ackerflächen oder gar eine ganze Saatgutaufbereitungsanlage mit großen Lagerkapazitäten zu entschädigen.

Die Bundeswehr hat laut Beteiligungsportal erst im Juli zugestimmt, dass der von ihr vorgegebene Suchradius von 15 km Luftlinie durch das Staatsministerium auf 37 km erweitert werden durfte.
Offenbar soll das Ersatzgelände mit allen Mitteln nach Haiterbach gelegt werden.

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,


die Erweiterung des Suchradius ist darauf zurückzuführen, dass die Bundeswehr den Standort Rechentshofen als möglichen Alternativstandort für militärische Zwecke als geeignet angesehen hat. Diese Einschätzung erfolgte weit vor Juli 2017 und dementsprechend wurde auch der Suchradius weit früher ausgeweitet. Eine

Sehr geehrte Damen und Herren,


die Erweiterung des Suchradius ist darauf zurückzuführen, dass die Bundeswehr den Standort Rechentshofen als möglichen Alternativstandort für militärische Zwecke als geeignet angesehen hat. Diese Einschätzung erfolgte weit vor Juli 2017 und dementsprechend wurde auch der Suchradius weit früher ausgeweitet. Eine anderweitige Aussage dazu auf dem Beteiligungsportal wurde nicht gemacht. Als militärisch machbar geltende Standorte konnten im Ranking nicht besser dastehen, wenn es die Prüfung der öffentlichen Belange (wie etwa Naturschutz etc.) nicht hergab. Die Überprüfung der Alternativstandorte wird im Verfahren nochmals von einem unabhängigen externen Gutachter durchgeführt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

5. Kommentar von :Ohne Name

KSK-Übungsgelände Muckberg erweitern und heranziehen

Laut Beteiligungsportal des Staatsministeriums soll das Calwer KSK-Standortübungsgelände Muckberg angeblich zu klein sein. Dort könnte man das Gelände aber erweitern und gegebenenfalls durch Geländeauffüllungen nivellieren. Zumal man für die Abnahme von unbelastetem Erdmaterial enorme Geldsummen erwarten könnte. Der Kreis Böblingen sucht derzeit

Laut Beteiligungsportal des Staatsministeriums soll das Calwer KSK-Standortübungsgelände Muckberg angeblich zu klein sein. Dort könnte man das Gelände aber erweitern und gegebenenfalls durch Geländeauffüllungen nivellieren. Zumal man für die Abnahme von unbelastetem Erdmaterial enorme Geldsummen erwarten könnte. Der Kreis Böblingen sucht derzeit dringend nach Auffüllflächen.
Das wäre dann für alle Seiten, KSK, Stadt und Kreis Calw, Kreis Böblingen, Besitzer von überschüssigem Erdaushub, Bürger und Landwirte von Haiterbach und nicht zuletzt die Landesregierung eine x-fache win-win-Situation.

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,


Ihr Standortvorschlag wurde von der Bundeswehr schon mehrfach überprüft und verworfen. Eine Eignung konnte somit nicht angenommen werden. Das Land Baden-Württemberg kann keine eigene Einschätzung militärischer Aspekte vornehmen. Der Standort soll jedoch nach derzeitigem Stand sicherheitshalber in die

Sehr geehrte Damen und Herren,


Ihr Standortvorschlag wurde von der Bundeswehr schon mehrfach überprüft und verworfen. Eine Eignung konnte somit nicht angenommen werden. Das Land Baden-Württemberg kann keine eigene Einschätzung militärischer Aspekte vornehmen. Der Standort soll jedoch nach derzeitigem Stand sicherheitshalber in die Alternativenprüfung miteinbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

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