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Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.

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Kommentare : zum Absprunggelände

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4. Kommentar von :Ohne Name

Geschlossene Bundeswehrstandorte und Alternativen richtig prüfen

Der Ihinger Hof entspricht laut Liste des Staatsministeriums den Anforderungen der Bundeswehr. Wenn man allerdings das Absetzgelände direkt über die Versuche der Universität Hohenheim legt, ist deren Verlust ein sehr starkes Gegenargument, das natürlich auch wir unterstützen. Jedoch könnte man beim Ihinger Hof das Absetzgelände auch an den Rand

Der Ihinger Hof entspricht laut Liste des Staatsministeriums den Anforderungen der Bundeswehr. Wenn man allerdings das Absetzgelände direkt über die Versuche der Universität Hohenheim legt, ist deren Verlust ein sehr starkes Gegenargument, das natürlich auch wir unterstützen. Jedoch könnte man beim Ihinger Hof das Absetzgelände auch an den Rand legen, dorthin wo keine Versuche stattfinden.
Der Schallberg bei Weil der Stadt entspricht ebenfalls den Anforderungen der Bundeswehr, erscheint laut dem Beteiligungsportal machbar und wäre sowohl für das KSK, als auch für die US-Streitkräfte in akzeptabler Distanz. Außerdem hat Bosch dort in Malmsheim Arbeitsplätze geschaffen und zur Wertschöpfung beigetragen.
Die Politik hat in den letzten Jahren sehr viele Bundeswehrstandorte geschlossen und nun soll wieder neues Land beschafft werden. Das ist alles andere als nachhaltig. Daher sollte das Verteidigungsministerium eine vorhandene oder ehemalige militärische Fläche als Absetzgelände nutzen.

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,


inhaltliche Mängel der bisherigen Sondierung haben sich bisher nicht ergeben. Auch bereits bestehende oder ehemalige militärische Gelände wurden hinsichtlich ihrer militärischen Eignung für die besonderen Zwecke des KSK und hinsichtlich öffentlicher Belange, wie Naturschutz, Raum-/Regionalplanung, Wasserwirtschaft,

Sehr geehrte Damen und Herren,


inhaltliche Mängel der bisherigen Sondierung haben sich bisher nicht ergeben. Auch bereits bestehende oder ehemalige militärische Gelände wurden hinsichtlich ihrer militärischen Eignung für die besonderen Zwecke des KSK und hinsichtlich öffentlicher Belange, wie Naturschutz, Raum-/Regionalplanung, Wasserwirtschaft, Forstwirtschaft und Immissionsrichtwerte analog der TA Lärm hin überprüft. Auf dem Ihinger Hof gibt es keinen Bereich, der von der Universität Hohenheim nicht genutzt wird. Auch wenn ein Übungsplatz andernorts machbar erscheint, so hat sich bislang doch nur ergeben, dass der Standort Haiterbach-Nagold auf Basis der vorliegenden Informationen am geeignetsten wäre. Elemente der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden damit jedoch ausdrücklich nicht vorweg genommen. Eine förmliche Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird im Rahmen des Antrags- und Genehmigungsverfahrens stattfinden. Es ist vorgesehen, dass die in diesem Rahmen zu prüfenden Umweltfaktoren durch externe Gutachter untersucht werden. Im Rahmen dieser Umweltverträglichkeitsstudie werden die möglichen Auswirkungen durch den militärischen Übungsbetrieb für die Schutzgüter Mensch, Landschaft, Arten/Biotope, Wasser und Boden im gesamten Jahresverlauf betrachtet. In diesen Untersuchungen werden auch Alternativstandorte überprüft.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

3. Kommentar von :Ohne Name

Verlust von wertvollem Ackerland wird nicht berücksichtig

Überhaupt keine Berücksichtigung findet der Verlust von wertvollem Ackerland. Nach Bioland-Richtlinien bewirtschaftete Großschläge können nicht einfach irgendwo ersetzt werden. Zumal drei Jahre Vorlauf nötig sind, bis zur Anerkennung als biologisch bewirtschaftete Flächen. Sautter Agrar GbR produziert zertifiziertes Saatgut für die Aussaat auf rund

Überhaupt keine Berücksichtigung findet der Verlust von wertvollem Ackerland. Nach Bioland-Richtlinien bewirtschaftete Großschläge können nicht einfach irgendwo ersetzt werden. Zumal drei Jahre Vorlauf nötig sind, bis zur Anerkennung als biologisch bewirtschaftete Flächen. Sautter Agrar GbR produziert zertifiziertes Saatgut für die Aussaat auf rund 13.800 ha Fläche. Zum Vergleich die gesamte Ackerfläche des Landreises Calw beträgt nur 9.000 ha. Wenn man nun hochrechnet, wieviel Brot und andere Nahrungsmittel aus diesen 13.800 ha Ackerfläche erzeugt werden, dann müsste doch jeder erkennen, welche immense Bedeutung diesem Betrieb für die Ernährungssicherung der Bevölkerung zukommt. Dagegen sind die Arbeitsplätze, die Bosch in Malmsheim geschaffen hat im zahlenmäßigen Vergleich ein Kindergeburtstag.
Arrondierte Großflächen direkt an der Hofstelle gelegen sind schlicht nicht ersetzbar. Wären mehrere Eigentümer mit kleinen Flächen betroffen, wäre dies für die Betroffenen nicht ganz so gravierend wie in diesem Fall, bei welchem in der Hauptsache zwei Betrieben arrondierte Großschläge weggenommen würden.

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,


die von dem geplanten Projekt betroffene Landwirte dürfen schon aus rechtlichen Gründen nicht in ihrer Existenz bedroht werden. Berechtigte Belange werden bei der Entwicklung von Ersatzmaßnahmen und Entschädigungsmöglichkeiten selbstverständlich einbezogen. Das Land ist bemüht, einvernehmliche Lösungen zu unterstützen.

Sehr geehrte Damen und Herren,


die von dem geplanten Projekt betroffene Landwirte dürfen schon aus rechtlichen Gründen nicht in ihrer Existenz bedroht werden. Berechtigte Belange werden bei der Entwicklung von Ersatzmaßnahmen und Entschädigungsmöglichkeiten selbstverständlich einbezogen. Das Land ist bemüht, einvernehmliche Lösungen zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

2. Kommentar von :Ohne Name

Land nicht Mittler sondern Verursacher des Problems

Mehrmals pro Woche liest man in den diversen Veröffentlichungen, dass das Land Baden-Württemberg seiner Rolle als Mittler gerecht werden will. Das Land aber ist in erster Linie der Verursacher des Problems: Fakt ist, 2009/10 hat die damalige CDU-Landesregierung auf Wunsch der Firma Bosch, den Verkauf des Bundeswehrgeländes in Malmsheim gefördert

Mehrmals pro Woche liest man in den diversen Veröffentlichungen, dass das Land Baden-Württemberg seiner Rolle als Mittler gerecht werden will. Das Land aber ist in erster Linie der Verursacher des Problems:
Fakt ist, 2009/10 hat die damalige CDU-Landesregierung auf Wunsch der Firma Bosch, den Verkauf des Bundeswehrgeländes in Malmsheim gefördert und ermöglicht. Damit wurden privatnützige Gründe über die hoheitlichen Aufgaben der Bundeswehr und somit über das Gemeinwohl gestellt. Und das, ohne über ein geeignetes Ersatzgelände zu verfügen.
Die derzeitige inakzeptable Situation wurde also aus privatnützigen Motiven und sehenden Auges herbeigeführt. Und genau das ist eklatantes politisches Führungsversagen.
Die Familien Sautter, Brezing und Walter sind nicht bereit Ihre Flächen zu verkaufen, zu tauschen oder zu verpachten. Sie werden dem Druck nicht nachgeben und von allen ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen.

Familie Sautter, Dürrenhardt und Bondorf
Familie Brezing, Haiterbach
Familie Walter, Dürrenhardt und Sindlingen
Matthias Walz, Dipl.-Ing. agr., Nagold

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,


durch die Ansiedelung von Bosch konnten nicht nur rund 1.700 Arbeitsplätze in der Region gehalten werden. Auch dürften viele Zulieferbetriebe hiervon profitiert haben. In einer Zeit, in der andere Unternehmen Arbeitsplätze abgebaut haben, konnten diese in Baden-Württemberg gehalten werden. Ebenfalls stellen die in Calw

Sehr geehrte Damen und Herren,


durch die Ansiedelung von Bosch konnten nicht nur rund 1.700 Arbeitsplätze in der Region gehalten werden. Auch dürften viele Zulieferbetriebe hiervon profitiert haben. In einer Zeit, in der andere Unternehmen Arbeitsplätze abgebaut haben, konnten diese in Baden-Württemberg gehalten werden. Ebenfalls stellen die in Calw stationierten Soldaten einschließlich ihrer Familien eine hohe wirtschaftliche Bedeutung für die Region dar. Aufgabe der Politik ist es, abzuwägen und dann die Lösung zu finden, die die beste für die gesamte Bevölkerung darstellt. Die Politik hat sich die Entscheidungsfindung hier nicht leicht gemacht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

1. Kommentar von :Ohne Name

Luftverkehrsrechtliches Verfahren

Die Entscheidung, ob und wo ein neues Absprunggelände für das KSK entsteht, hängt Ihren Angaben zufolge vom luftverkehrsrechtlichen Verfahren einer Bundesbehörde ab. Eine Positionierung der Gemeinderäte in Haiterbach und Nagold (aufgrund eines Bürgerentscheids oder eines Gemeinderatsbeschlusses) habe darauf keinen Einfluss. Hierzu habe ich drei

Die Entscheidung, ob und wo ein neues Absprunggelände für das KSK entsteht, hängt Ihren Angaben zufolge vom luftverkehrsrechtlichen Verfahren einer Bundesbehörde ab. Eine Positionierung der Gemeinderäte in Haiterbach und Nagold (aufgrund eines Bürgerentscheids oder eines Gemeinderatsbeschlusses) habe darauf keinen Einfluss.

Hierzu habe ich drei Fragen:
1. Ist es also korrekt, dass die Auswahl des neuen Standorts undemokratisch abläuft und die betroffenen BürgerInnen auf ein "ob" des Projekts keinen Einfluss haben?
2. Wie läuft das luftverkehrsrechtliche Verfahren ab? Welche Sachverhalte werden geprüft? Was könnte gegen ein Absprunggelände am Flugplatz bei Haiterbach sprechen?
3. Wer ist an dem Verfahren beteiligt?

Bitte beantworten Sie die Fragen zeitnah!

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,


die vom Haiterbacher Gemeinderat zur Abstimmung vorgesehene Fragestellung bezieht sich auf das „Ob“ des Projekts und die Haltung der Stadt dazu. Die Entscheidung über das Projekt liegt aber beim Bund.

Belange der nationalen Verteidigung liegen nach dem Grundgesetz in der Zuständigkeit des Bundes und

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,


die vom Haiterbacher Gemeinderat zur Abstimmung vorgesehene Fragestellung bezieht sich auf das „Ob“ des Projekts und die Haltung der Stadt dazu. Die Entscheidung über das Projekt liegt aber beim Bund.

Belange der nationalen Verteidigung liegen nach dem Grundgesetz in der Zuständigkeit des Bundes und entsprechen somit dem dort verankerten demokratischen Gefüge; den Ländern kommen lediglich im Einzelfall Kontroll- und Mitspracherechte zu – etwa bei der Feststellung des Verteidigungsfalls –, die hier nicht einschlägig sind. Die Bundesbehörden entscheiden über das Projekt im Rahmen eines gesetzlich vorgegebenen Verfahrens. Dieses sieht auch eine förmliche Anhörung der Betroffenen vor:

Derzeit prüft die Oberfinanzdirektion Karlsruhe im ausschließlichen Auftrag des Bundes (Organleihe), welche Unterlagen im Rahmen einer Antragstellung für die Genehmigung eines militärischen Flugplatzes erforderlich sind. Hierzu gehören in jedem Fall verschiedene Gutachten (bspw. zu Naturschutz, Lärmschutz, Wasser- und Bodenschutz etc.), die extern beauftragt werden. Das Land hat auf diese Prüfung keinen Einfluss.

Hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe die Antragsunterlagen fertig gestellt und beim Luftfahrtamt der Bundeswehr als Genehmigungsbehörde eingereicht, findet im Zuge des Genehmigungsverfahrens eine förmliche Anhörung von Betroffenen, den Kommunen, den Trägern öffentlicher Belange und anderer statt. Diese wird vom Luftfahrtamt der Bundeswehr ggf. im Rahmen der Amtshilfe mit Unterstützung des Landes voraussichtlich durch Auslage von Antragsunterlagen durchgeführt. Eine anschließende Genehmigung des Luftfahrtamts der Bundeswehr wird ebenfalls bekannt gemacht. Gegen die Genehmigung kann der Rechtsweg beschritten werden.

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