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Absprunggelände

Wie wird das Gelände umgebaut?

Ein Schild weist auf das Segelfluggelände Haiterbach-Nagold hin. Auf dem Gelände soll ein Übungsgelände der KSK entstehen. (Bild: picture alliance/Marijan Murat/dpa)

: Hinweis

Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.

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Als Ersatzgelände des Geländes der Bundeswehr in Renningen-Malmsheim ist der Segelflugplatz Haiterbach-Nagold angedacht. Hier finden Sie Informationen zum Umbau des Geländes.

Die Fluglandebahn soll aus einer 80 Meter mal 1.000 Meter großen, befestigten und verdichteten Graspiste bestehen. Für die Absetzfläche wird eine Fläche von mindestens 400 Meter mal 1.000 Meter benötigt, die die Landebahn im Wesentlichen mit umfasst. Hinzu kommt ein hindernisfreier Sicherheitsbereich um die Absetzfläche herum von 50 Meter Breite. Aufbauten, wie Tower, Einzäunungen oder ähnliches, werden nicht benötigt und auch nicht errichtet.

Es ist ein sogenannter „Verfügungsraum“ geplant. Dabei handelt es sich um eine Fläche (kein Gebäude) zur vorübergehenden Unterbringung von Personal und Fahrzeugen zur Vor- und Nachbereitung von Übungen. Für diesen könnte das bewaldete Gelände nördlich des geplanten rechteckigen Absetzplatzes einschließlich der vorhandenen Forstwege zur Anfahrt genutzt werden.

Welche Baumaßnahmen finden derzeit statt?

Für die Errichtung des Absetzgeländes werden Baumaßnahmen erforderlich sein. Es werden keine Hochbaumaßnahmen durchgeführt. Für den Bereich, der nachher das Absetzgelände werden soll, ändert sich nur, dass dort keine Ackerfläche sondern Wiese sein wird. Eine Wiederherstellung als Ackerland ist möglich. Zur Prüfung, welche Maßnahmen erforderlich sind, wird zunächst ein Bodengutachten beauftragt. Nach der Durchführung und Bewertung von Bodenanalysen wird die Start- und Landebahn als Graspiste entsprechend der erforderlichen Tragfähigkeit verdichtet und gegebenenfalls durch Bodenaustausch befestigt. Derzeit ist nicht abschätzbar, wie lange die Baumaßnahmen andauern werden. Sobald hierzu nähere Erkenntnisse vorliegen, wird die Öffentlichkeit hierüber informiert. 

Folgende Baumaßnahmen sind derzeit erkennbar:

  • die Entfernung der Baum- und Buschgruppen im Absetzplatzbereich, insbesondere entlang der befestigten Straße am südwestlichen Ende des Areals, um Verletzungen der Fallschirmspringer zu vermeiden,
  • die Auffüllung von Senken im Bereich der Start- und Landebahn sowie
  • Bodenbefestigungsmaßnahmen für die Start- und Landebahn, die als Graspiste ausgeführt wird, inklusive Hubschrauberlandeplatz.

Bodenschutzgesetze und Anforderungen des Naturschutzes

Bei dem Streifen, der als Start- und Landebahn dienen soll, muss erst die Tragfähigkeit geprüft werden. Möglicherweise ergibt sich nach der Prüfung der Tragfähigkeit des Bodens, dass der Untergrund, so wie er jetzt ist, für eine Start- und Landebahn ausreicht. Falls nicht, soll eine mögliche Schotterung mit dem vorhandenen Gestein erfolgen. Damit die Start- und Landebahn eben ist, muss sowieso Grund ab- beziehungsweise aufgetragen werden. Dies soll aus dem Material vor Ort erfolgen. Darin befinden sich Steine, die für eine möglicherweise notwendige Schotterung verwendet werden sollen. Die Bundeswehr möchte vermeiden, dass Gestein oder zusätzlicher Boden von andernorts hertransportiert werden muss. Zudem wird der „Verfügungsraum“ geschottert. Alle Vorgaben des Bodenschutzgesetzes und sonstige Anforderungen des Naturschutzes gelten für die Aufschüttungen der Bundeswehr genauso wie für Landwirte.

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