Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Absprunggelände

Flugkorridore und Flughöhen

Eine Landkarte zeigt die Flugkorridore des Flugplatzes Nagold-Haiterbach. (Bild: Zentrum Luftoperationen)

: Hinweis

Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.

Mehr

Um die Fallschirmspringer oder Lasten absetzen zu können, fliegen die Flugzeuge in verschiedenen Anflugverfahren auf das Absetzgelände zu. Dabei werden Flugkorridore genutzt und in bestimmten Höhen geflogen.

Flugkorridore

Die derzeit anzunehmenden Flugkorridore gehen aus folgender Karte hervor:

Flugkorridore des Flugplatzes Nagold-Haiterbach (JPG)

Hierbei ist zu beachten, dass die Anflugrouten unter anderem abhängig von der Wetterlage und den eingesetzten Luftfahrzeugen erfolgen. Es wird versucht, die Anflüge möglichst so zu verteilen, dass die Überflüge für einzelne Gebiete möglichst gering gehalten werden.

Alle An-, Ab- und Überflüge finden nach Sichtflugregeln statt. Das bedeutet, dass die Flugstrecken in Abhängigkeit von Wetter, Wolken, anderen Luftfahrzeugen und anderen Gründen grundsätzlich von der Ideallinie abweichen können. Daher werden die Flugstrecken stets mit einer entsprechenden Korridorbreite dargestellt. Diese Korridore stellen Ideallinien dar. Unabhängig hiervon können und dürfen die Piloten aber auch aus Gründen der Sicherheit sowie aus operationellen Gründen von den hier dargestellten Korridoren abweichen. So können beispielsweise die ersten Platzrunden eines Tages deutlich größer ausfallen, da sich der Pilot zunächst mit dem Gelände vertraut machen muss. Die Darstellung zeigt somit lediglich idealtypische Flugverfahren, die im Gegensatz zu Straßen und Schienen nicht fest vorgegeben sind.

Flughöhen

Bei Anwendung der Regeln für den Sichtflug (Visual Flight Rules; VFR) gelten für Luftfahrzeuge der Bundeswehr grundsätzlich folgende Mindestflughöhen (analog zu den Vorgaben für die Zivilluftfahrt): 1.500 Fuß (circa 500 Meter) für Flächenflugzeuge und 500 Fuß (circa 130 Meter) für Hubschrauber.

Um den Besonderheiten des militärischen Auftrages nachkommen zu können, dürfen militärische Luftfahrzeuge jedoch, wenn der Auftrag dies erfordert, auch unterhalb dieser Höhe fliegen (militärsicher Tiefflug). In diesem Falle gelten folgende Mindestflughöhen: 500 Fuß für Flächenflugzeuge (Propeller) und 100 Fuß (circa 30 Meter) für Hubschrauber. Dabei dürfen Aspekte der Sicherheit nicht vernachlässigt werden. Tiefflüge müssen militärisch gesondert befohlen werden, und werden im Regelfall nicht in Zusammenhang mit einem Sprungvorhaben durchgeführt.

Weitere Abweichungen hierzu bedürfen einer zusätzlichen Genehmigung. Zusätzlich dürfen die oben genannten Höhen bei An- und Abflügen mit Landeabsicht unterschritten werden.

Krankenhaus Nagold

Eine gesonderte Auflage für das Überfliegen von Krankenhäusern besteht nicht, jedoch sind die Luftfahrzeugbesatzungen der Bundeswehr immer bestrebt, insbesondere im Umkreis von Krankenhäusern die Lärmbelastung auf das notwendige Maß zu beschränken.

Die im Zusammenhang mit dem Krankenhaus Nagold stehenden Fragen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit zu überprüfen sein. Hier werden nicht nur die Lärmbelastung, sondern auch alle im Zusammenhang mit dem Krankenhaus stehenden Sicherheitsanforderungen Einfluss finden.

// //