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Änderungsgesetz über die Ernennung der Richter und Beamten des Landes

Der Ministerrat hat am 29. Juli 2014 das Änderungsgesetz über die Ernennung
der Richter und Beamten des Landes zur Kenntnis genommen und die Freigabe zur Anhörung beschlossen.

Der Gesetzentwurf befindet sich gegenwärtig im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren. Durch die Änderung des Ernennungsgesetzes sollen weitere Zuständigkeiten im Ernennungsrecht auf die Hochschulen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst übertragen werden. Dadurch wird in diesem Bereich dem Ziel eines einfachen, wirtschaftlichen und zügigen Verwaltungsverfahrens Rechnung getragen, die Eigenverantwortung und die Hochschulautonomie gestärkt. 

Sie hatten die Möglichkeit, bis zum 12. September 2014 zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare abgegeben worden.

Das Staatsministerium in der Villa Reitzenstein (Parkansicht)

Kontakt : Staatsministerium

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