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Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes

Der Ministerrat hat am 29. Juli 2014 den Entwurf eines Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zur Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zur Anhörung und Beteiligung der interessierten Kreise freigegeben.

Der Klimawandel stellt eine sehr ernste Bedrohung unserer Lebensgrundlagen dar. Ziel der  Landesregierung ist deshalb, dass Baden-Württemberg zu einer führenden Energie- und Klimaschutzregion wird. Im Zuge dessen soll das EWärmeG vom 20. November 2007 im Einklang mit den europäischen und nationalen Klimaschutzzielen sowie dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG-BW) und dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) weiterentwickelt werden. Ziel der Novellierung ist es, durch die verstärkte Einsparung fossiler Brennstoffe einen höheren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der Gebäudesektor ist ein wichtiger Ansatzpunkt, da rund 30 Prozent des CO2-Ausstoßes in Baden-Württemberg auf die Heizung und die Warmwasserbereitung in Gebäuden zurückzuführen sind. Konsequenterweise sollen deshalb künftig auch Nichtwohngebäude (zum Beispiel Bürogebäude) einen Beitrag leisten. Bisher betrifft das Gesetz nur Wohngebäude.

Die Neufassung des Gesetzes soll außerdem zum Anlass genommen werden, die bisherigen Erfahrungen für eine Flexibilisierung der Regelungen zu nutzen. Die Novellierung sieht daher eine breitere Auswahl und mehr Kombinationsmöglichkeiten bei den Erfüllungsoptionen, eine stärkere Betonung der Energieeffizienz und eine technologieoffene Ausgestaltung der Regelungen vor.

Was regelt das Gesetz?

Das EWärmeG sieht seit 1. Januar 2010 eine Nutzungspflicht für den Einsatz erneuerbarer Energien vor. Alternativ kann die Vorgabe auch durch Dämmmaßnahmen oder die effiziente Nutzung der Energie erfüllt werden. Auslöser der Pflicht ist die Erneuerung einer zentralen Heizungsanlage. Das Gesetz findet nur für Bestandsgebäude  Anwendung, für Neubauten gilt das Bundesgesetz, das EEWärmeG. Adressat der Pflicht ist der Gebäudeeigentümer.

Was sind die wesentlichen Änderungen durch die Novelle?

  • Durch das Inkrafttreten des EEWärmeG sind die Regelungen für den Neubaubereich im EWärmeG hinfällig geworden. Das EWärmeG wird daher um diese Vorschriften bereinigt.
  • Während bei Wohngebäuden die bisherige Nutzungspflicht fortgeschrieben und teilweise modifiziert wird, werden private und öffentliche Nichtwohngebäude erstmals in die Nutzungspflicht einbezogen.
  • Der Pflichtanteil wird von 10 auf 15 Prozent angehoben. Anknüpfungspunkt bleibt der Austausch einer zentralen Heizanlage.
  • Die Solarthermie ist nicht mehr „Ankertechnologie“. Die Palette der Erfüllungsoptionen wird ausgeweitet und die Kombination verschiedener Erfüllungsmöglichkeiten zugelassen. Eine schematische und vereinfachende Übersicht (unverbindlich, nicht Bestandteil des Gesetzes) über die geplanten Erfüllungsoptionen finden Sie hier  Wohngebäude Nichtwohngebäude
  • Es wird erstmals der Aspekt eines gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplans in das Gesetz aufgenommen, um eine Verbindung zwischen dem gebäudebezogenen Wärmebedarf und einer energetischen Gesamtbetrachtung des Gebäudes herzustellen. Dem Sanierungsfahrplan kommt eine wichtige Informations-, Beratungs- und Motivationsfunktion zu.

Bereits im Sommer 2013 wurden Eckpunkte für den Gesetzentwurf in das Beteiligungsportal der Landesregierung in der Rubrik MITMACHEN eingestellt. Bürgerinnen und Bürger hatten dort die Möglichkeit, sich zu den Eckpunkten für die Novelle zu äußern.

Das Umweltministerium hat auf Basis der Eckpunkte einen Referentenentwurf erstellt. Dieser Entwurf wurde am 29. Juli 2014 vom Ministerrat zur formellen Anhörung freigegeben. Über die Novelle wird am Ende des Gesetzgebungsverfahrens der Landtag beschließen.

Sie hatten die Möglichkeit, bis zum 30. September 2014 zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Kommentare : der Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes

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1. Kommentar von :Ohne Name

Der nächste Akt des Überregulierungswahns

Wenn ich das hier lese, kann ich nur noch Helmut Markwort zitieren: Eingriffe in den Lebensstil, ob von den hiesigen grünen Tugendterroristen oder von den Zentralregulierern in Brüssel sind Anschläge auf die Freiheit des Einzelnen. Gegen das liberale Motto "leben und leben lassen" stehen Kontrollsucht, Überwachung und Denunziation. Der

Wenn ich das hier lese, kann ich nur noch Helmut Markwort zitieren:

Eingriffe in den Lebensstil, ob von den hiesigen grünen Tugendterroristen oder von den Zentralregulierern in Brüssel sind Anschläge auf die Freiheit des Einzelnen.
Gegen das liberale Motto "leben und leben lassen" stehen Kontrollsucht, Überwachung und Denunziation.
Der Fanatiker Robespierre hat der Welt vorgeführt, was eine Staatsreligion anrichten kann.
Der Philosoph Hegel hat es vierzig Jahre nach der Revolution analysiert: "Die subjektive Tugend, die bloß von der Gesinnung aus regiert, bringt die fürchterlichste Tyrannei mit sich"

Quelle: Focus 33/2013, Seite 122

2. Kommentar von :Ohne Name

Das wundersame Treiben der grünen Sittenpolizei

Zitat Marco Buschmann: In ihrem Wahn, das Hehre und Gute im Menschen zu stärken, knüpfen die Grünen an die Tradition der deutschen Sittlichkeitsbewegung an. Grüne knüpfen gerne an die Tradition sozialer Bewegungen an. Daran lässt sich viel erkennen. Denn die wohl einflussreichste Vertreterin dieser Gattung war in Deutschland die sogenannte

Zitat Marco Buschmann:

In ihrem Wahn, das Hehre und Gute im Menschen zu stärken, knüpfen die Grünen an die Tradition der deutschen Sittlichkeitsbewegung an.
Grüne knüpfen gerne an die Tradition sozialer Bewegungen an. Daran lässt sich viel erkennen. Denn die wohl einflussreichste Vertreterin dieser Gattung war in Deutschland die sogenannte Sittlichkeitsbewegung.
Preußische Politiker und protestantische Pfarrer bildeten unter diesem Namen eine wirkungsmächtige Allianz im Übergang vom 19. zum 20. Jahrhundert. Gemeinsam galt es, öffentliche Gesundheit und Moral zu stärken.
Dazu ersann man Ziele wie etwa Alkoholverbote oder die Eindämmung des Sexualtriebes der Männer. Kunst und Literatur sollten sich dieser neuen "Political Correctness" unterwerfen, wie der "Internationale Kongress gegen die unsittliche Literatur" von 1904 belegt. Selbst dem Kölner Karneval wollte man an den Kragen. Denn er stehe für "schändliches Treiben", wie es hieß.
Genau diese Tradition nehmen die Grünen faktisch wieder auf wie sonst nur die Christdemokraten der 1960er-Jahre. Heute marschieren Grüne gemeinsam mit protestantischen Funktionären in einem Gleichschritt, der ja bisweilen bis zur Personalunion reicht, um erwachsene Menschen notfalls mit staatlichem Zwang zum besseren Leben zu bekehren.

Quelle: http://www.welt.de/debatte/kommentare/article118628340/Das-wundersame-Treiben-der-gruenen-Sittenpolizei.html

3. Kommentar von :Ohne Name

Wir retten die Welt - oder?

Zunächst: Wozu braucht Baden-Württemberg ein zusätzliches EWärmeG, wo es auf Bundesebene ein EEWärmeG gibt? Vereinfacht wird in unserem Land jedenfalls nichts und man muß das nicht verstehen. Wann welche Vorschrift gilt, - das weiß schon längst keiner mehr. Fachplaner, Architekten, Bauphysiker schauen sich an und bekennen: Da müssen wir uns erst

Zunächst: Wozu braucht Baden-Württemberg ein zusätzliches EWärmeG, wo es auf Bundesebene
ein EEWärmeG gibt? Vereinfacht wird in unserem Land jedenfalls nichts und man muß das nicht
verstehen. Wann welche Vorschrift gilt, - das weiß schon längst keiner mehr. Fachplaner,
Architekten, Bauphysiker schauen sich an und bekennen: Da müssen wir uns erst schlau machen ...

Tatsache ist, daß durch die gesetzliche Gängelung des Verbrauchers schon durch das bisherige
EWärmeG in BW der Heizungssanierungsmarkt hierzulande zusammengebrochen ist. Wundert sich
da wirklich jemand?
Für heute 60 oder 70 -jährige macht ein simpler Kesseltausch wegen Funktionserhalt und auch
energetisch durchaus Sinn - aber nicht Mehrinvestitionen in fragliche zusätzliche
Energiesparmaßnahmen. An Gebäuden die bereits nach der erste Wärmeschutzverordnung von 1977
gebaut worden sind, lassen sich nur die wenigsten energetischen Sanierungsmaßnahmen
wirtschaftlich darstellen. Amortisationszeiten über 30 oder 40 Jahre vernichten schlicht
Volksvermögen und sind für viele Bürger keine Perspektive! Daran ändert auch ein Gesetz nichts.
Die Prognos-Studie, die dies aufgezeigt hat wurde ganz schnell unter den Tisch gekehrt. Schließlich
paßt dies nicht in die Vorstellung vom Welt-Retten.

Es werden als Erfüllungsmöglichkeiten für das EWärmeG Technologien angepriesen, die
insbesondere im Altbau gar nicht sinnvoll sind.
Die Solarkollektorfläche, die zur Erfüllung der Vorschrift eingehalten werden muß, ist aus
technischer und wirtschaftlicher Sicht zu groß. Es ist schlicht falsch, eine Kollektorfläche nach der
Wohnfläche festzulegen. Hier ist der Warmwasserverbrauch gefragt, also die Anzahl der Bewohner.
Und nein: Heizungsunterstützung ist nicht die Lösung, weil sie Kapital für sinnlos große Technik
bindet, welche im Sommerhalbjahr nicht benötigt wird, und damit keinen Nutzen aus der Investition
erbringt.
Wärmepumpen lassen sich im Altbau, wo überwiegend Heizkörper vorhanden sind, nicht mit der
geforderten Jahrsarbeitszahl von 3,5 betreiben. Das gelingt ja nicht einmal im Neubau immer.
Kraft-Wärmekopplung für den Sanierungsbereich ist doch nur ein teures Hobby, und nichts für die
große Masse. Der Anschluß an ein Wärmenetz ist gut und recht, wenn es denn eins gibt.
Es ist daher zu befürchten, daß durch das Gesetz teure technische Lösungen gebaut werden, deren
Nutzen in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen. Und damit Kapital binden, welches an anderer
Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnte.

Würde man die vielen alten Heizkessel einfach nur durch moderne Kessel ersetzten (lassen), so
würde ein Einsparpotential von bis zu 20 % ausgeschöpft, ohne signifikanten Mehrkosten, aber mit
deutlichem Gewinn: Für den Nutzer und das Klima.

Die gesparten Mehrkosten für eine zusätzliche Solaranlage, oder neue Fenster, (die sich erst in 45
Jahren amortisiert haben) oder, oder, oder, könnten dann z.B. in einen innovativen Elektro-Roller
investiert werden, der möglicherweise einen Zweitwagen ersetzt ...

Ein heute gebautes Einfamilienhaus braucht noch um 1000 Liter Heizöl (oder vergleichbare
Energiemenge)
Die zwei Fahrzeuge im Haushalt werden aber jedes im Jahr mit 800 bis 1000 Liter Sprit betankt.
Kann es sein, daß man den Blick fürs Wesentliche inzwischen verloren hat?

Die Ausweitung des EWärmeG jetzt auch auf Nichtwohngebäude treibt es vollends auf die Spitze.
Wer die Anlagen im Bestand kennt, weiß: Für Rathäuser, Schulen, Bürogebäude ist Solarthermie
nicht der Rettungsanker. Für Wärmepumpen im Bestand gilt was oben ausgeführt. Holzpellets
lassen sich nun mal auch nicht überall in die Gegebenheiten einbinden.

Warum meint die Politik, sie müsse sich in technische Belange so gravierend einmischen?

So wenig Vertrauen in den Sachverstand der Fachleute vor Ort, daß diese nicht in der Lage wären
eine gesamtwirtschaftlich und energetsich sinnvolle Einzellösung für jedes Projekt zu finden?

Also weg mit dem Gesetz und mehr Vernunft in die Köpfe!

4. Kommentar von :Ohne Name

Beängstigendes und sinnfreies XXL-Weltretter-Umerziehungsprogramm

Mittlerweile finde ich es sehr beängstigend, mit welcher Konsequenz mittlerweile so ziemlich jeder Lebensbereich grün-ideologisch, aber dafür völlig sinnfrei besetzt wird: - Es gibt schon ein Gesetz zu diesem Thema auf Bundesebene?: Egal, die Grünen machen ein Weiteres und noch Schärferes daraus! - Widersprüche zu anderen und

Mittlerweile finde ich es sehr beängstigend, mit welcher Konsequenz mittlerweile so ziemlich jeder Lebensbereich grün-ideologisch, aber dafür völlig sinnfrei besetzt wird:

- Es gibt schon ein Gesetz zu diesem Thema auf Bundesebene?:
Egal, die Grünen machen ein Weiteres und noch Schärferes daraus!
- Widersprüche zu anderen und konkurrierenden Gesetzen?:
Egal, die Grünen kümmert das nicht, denn sie haben ja schließlich die
allein gültige Wahrheit für sich gepachtet!
- Entbürokratisierung?:
Propagieren die Grünen ja so gerne täglich auf's Neue,
aber tatsächlich entsteht exakt das Gegenteil:
Noch mehr Beamtenstellen! Perfekt! Germany 12 points!
- Eigenverantwortliches Handeln des Einzelnen?:
Nach grünem Verständnis darf das auf gar keinen Fall mehr sein!
Dazu muss ein Gesetz her, was alles bis in's Kleinste regelt und Denken
unter Strafe stellt!
- Sinnvoll?:
Nein, aber bei grüner Meinungshoheit darf das keinesfalls hinterfragt
werden!
- Von einer Bevölkerungsmehrheit getragen?:
Nein, aber das interessiert Herrn Kretschmann und seine Mitstreiter
schon lange nicht mehr! Die Grünen haben nun die Macht und das lassen
sie nun jeden schmerzhaft spüren!
- Wirtschaftlich tragbar?:
Wen interessiert das, solange es zumindest die gut situierte grüne Klientel
aus Lehrer, Beamten und anderen Staatsdienern bezahlen kann.
Dort erhöht man sich halt einfach selbst passend die Diäten und Pensionen!
- Wie andere Bevölkerungsschichten die uferlose Regelungswut bezahlen sollen?:
Das kümmert doch grüne Politiker nicht! Einfach noch 'ne neue Steuer
und schon klappt es wieder mit der Finanzierung!
- Wirkliches Ziel?:
Wir steuern direkt auf eine neue DDR mit völliger Überwachung,
Kontrolle, extremem Staatsapparat und auf keinen Fall irgendwelches
selbstständiges eigenverantwortliches Handeln des Einzelnen.
Denken und Meinungsfreiheit wird durch Staatsdoktrin ersetzt.
SED und Honecker lassen grüssen!

Willkommen in der schönen neuen grünen Welt!

Da spricht mir Alexander Marguier von Cicero aus der Seele:
Zitat:
(...)
Politik, das ist für die Grünen vor allem ein groß angelegtes Umerziehungsprogramm (was auch kein Wunder ist für eine Partei, deren Klientel überwiegend aus Lehrern und höheren Beamten besteht). Da ermahnt etwa der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel sein gefräßiges Volk, nur einmal pro Woche Fleisch zu essen, während seine grüne Ministerkollegin Barbara Steffens ein landesweites Verbot von Raucher-Clubs durchsetzt. Und stets droht die grüne Tugendhaftigkeit, ins Persönlich-Diffamierende zu kippen: Als etwa der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Fuchs im Zuge der Energiewende nicht von seinem Pro-Atom-Kurs lassen wollte, marschierten regelmäßig grüne Demonstranten bei ihm auf – vor seinem Privathaus, wohlgemerkt. So viel zur frommen Legende, die Grünen seien eine liberale Partei.

Sind wirklich alle Grünen so schlimm? Selbstverständlich nicht. Wie in jeder anderen Partei finden sich auch bei ihnen kluge, tolerante, nachdenkliche, sympathische und verantwortungsbewusste Männer und Frauen. Was mich an ihnen stört, sind weder Claudia Roth noch Hans-Christian Ströbele oder der vor Arroganz erstarrte Jürgen Trittin. Sondern die aggressive Dünkelhaftigkeit, mit der sich die Grünen über Andersdenkende erheben.
(...)

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,

Sinn und Zweck des Beteiligungsportals ist, dass Sie als Bürgerinnen und Bürger Ihre Ideen, Ihren Sachverstand und Ihre Kritik zu Gesetzentwürfen der Landesregierung – im konkreten Fall also zum Entwurf des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes – einbringen können. In der Netiquette heißt es dazu: „Beziehen Sie sich in

Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,

Sinn und Zweck des Beteiligungsportals ist, dass Sie als Bürgerinnen und Bürger Ihre Ideen, Ihren Sachverstand und Ihre Kritik zu Gesetzentwürfen der Landesregierung – im konkreten Fall also zum Entwurf des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes – einbringen können. In der Netiquette heißt es dazu: „Beziehen Sie sich in Ihrem Beitrag direkt auf die gestellte Frage oder den zur Diskussion gestellten Inhalt.“

Wir möchten Sie deshalb bitten, Ihre Kommentare auf den Inhalt des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes zu beziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

5. Kommentar von :Ohne Name

zu Kommentar 4 und Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrte Redaktion, Sie haben natürlich Recht! Aufgrund meiner Begründung habe ich völlig übersehen, meine eigentliche Intention kundzutun. Daher fasse ich kurz und prägnant zusammen: Die Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes ist: - unnötig - völlig an den Realitäten vorbei - gängelnd - indoktrinierend Daher: Weg mit dem

Sehr geehrte Redaktion,

Sie haben natürlich Recht!
Aufgrund meiner Begründung habe ich völlig übersehen, meine eigentliche Intention kundzutun.
Daher fasse ich kurz und prägnant zusammen:

Die Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes ist:
- unnötig
- völlig an den Realitäten vorbei
- gängelnd
- indoktrinierend

Daher: Weg mit dem Gesetzentwurf!

Danke!

6. Kommentar von :Ohne Name

Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes

Im Jahre 2011 betrug die Emission von CO2 (Verkehr, Heizen, Stromerzeugung, Industrie) rd. 803 Mio. Tonnen in Deutschland. Das sind rd. 2,4 % des weltweiten Ausstoßes (Quelle Wikipedia). Demnach werden weltweit rd. 33.458 Mio. Tonnen CO2. ausgestoßen. Von den rd. 803 Mio. Tonnen CO2 ist Ba-Wü. für rd. 10 % verantwortlich (80,3 Mio. Tonnen).

Im Jahre 2011 betrug die Emission von CO2 (Verkehr, Heizen, Stromerzeugung, Industrie) rd. 803 Mio. Tonnen in Deutschland. Das sind rd. 2,4 % des weltweiten Ausstoßes (Quelle Wikipedia). Demnach werden weltweit rd. 33.458 Mio. Tonnen CO2. ausgestoßen.

Von den rd. 803 Mio. Tonnen CO2 ist Ba-Wü. für rd. 10 % verantwortlich (80,3 Mio. Tonnen).

Laut Gesetz sind rd. 30 % des CO2 Ausstoßes in Ba-Wü. auf die Heizung und Warmwasserbereitung in Gebäude zurückzuführen. Die sind rd. 24.1 Mio. Tonnen CO2. Laut Begründung des Gesetzes können rd. 15 % der CO2-Emmissionen bei Gebäuden eingespart werden (Die Frage lautet hier, auf was beziehen sich diese 15% Einsparung?). Ich impliziere mal, dass diese 15 % Einsparung insgesamt auf die jährliche CO2 Ausstoßes in Ba-Wü. gemeint sind. Ergo sind dies rd. 12 Mio. Tonnen CO2. Global gesehen werden also rd. 0,036 % des weltweiten CO2 Ausstoßes eingespart.

Falls der Gesetzgeber meint, dass lediglich 15 % von den 24,1 Mio. Tonnen CO2.eingespart werden – was man aus Kontext der Begründung auch herauslesen kann – sind dies eine jährliche Einsparung von rd. 3,6 Mio. Tonnen CO2. Demnach eine globale Einsparung von rd. 0,011 % CO2-Ausstoß.

Ich wusste es, die Bürger des Landes Baden-Württembergs retten mit dieser Maßnahme das Weltklima und zwar entscheidend.

7. Kommentar von :Ohne Name

Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Sanierungsbremse

Guten Tag, als Ingenieur für Versorgungstechnik habe ich die Erfahrung gesammelt, dass das Erneuerbare-Wärme-Gesetzes meine Auftraggeber und Kunden eher hindert eine Sanierung an der Heizung durchzuführen, als dass es eine Förderung wäre. Viele Kunden nutzen die Ankerfunktion der Solaranlage um sich aus der Schlinge zu entwinden eine

Guten Tag,
als Ingenieur für Versorgungstechnik habe ich die Erfahrung gesammelt,
dass das Erneuerbare-Wärme-Gesetzes meine Auftraggeber und Kunden eher hindert eine Sanierung an der Heizung durchzuführen, als dass es eine Förderung wäre.

Viele Kunden nutzen die Ankerfunktion der Solaranlage um sich aus der Schlinge zu entwinden eine Solaranlage zu installieren.

Verschattung, kein ausreichender Platz für Pufferspeicher, mangelnde Dachstatik. Der Zwang verursacht nur Ablehnung und die Suche nach Möglichkeiten nichts zu tun.

Wir legen mit einer heutigen Heizungssanierung den Grundstein für die nächsten 20-30 Jahre.
Wieviele BHKWs würden in Mehrfamilienhäuser betrieben werden wenn die Stromvermarktung hausintern nicht so aufwendig wäre. Ich denke mit Fördergelder für neue Technologien oder einer hohen Einspeisevergütung von BHKW Strom könnte man manche WEG dazu bewegen Geld zu investieren. Das wäre sinnvoll und würde der Energiewende gut tun.
Gerne würde ich mich auch bei Entscheidungen bzgl. dem Gesetz als Fachmann und Mann an der Front mit einbringen ich glaube, dass täte der ganzen Sache gut.

Viele Grüße
Ihr Frank Schmid

econzept Energieplanung GmbH
Wiesentalstr. 29
79115 Freiburg
0761 40 166 39
schmid@econzept.de

8. Kommentar von :Ohne Name

Ziel eines neuen Gesetzes muß eine Union der sozialistischen Grünrepubliken sein

Warum dieses inkonsequente EWärmeG mit nur so wenig verpflichtenden Zwangs- und Kostenmaßnahmen? Die grüne Weltverbesserung ließe sich viel einfacher und schneller durch ein völlig neues GG realisieren anstatt mit einem wenig tiefgreifendem EWärmeG. Dazu folgenden Fahrplan: Schritt 1: Verlust der Bürgerrechte für alle ohne grünes Parteibuch.

Warum dieses inkonsequente EWärmeG mit nur so wenig verpflichtenden Zwangs- und Kostenmaßnahmen?
Die grüne Weltverbesserung ließe sich viel einfacher und schneller durch ein völlig neues GG realisieren anstatt mit einem wenig tiefgreifendem EWärmeG.
Dazu folgenden Fahrplan:
Schritt 1: Verlust der Bürgerrechte für alle ohne grünes Parteibuch. Dadurch werden demokratische Mehrheitsbeschlüsse der Grünen Einheitspartei Deutschlands (GED) viel einfacher.
Schritt 2: Zwangsenteignung sämtlicher Privatvermögen
Schritt 3: 100 prozentige Zwangsabgabe auf alle Löhne und Gehälter über 200 Euro monatlich
Durch diese Schritte stehen genügend Mittel für die Finanzierung aller nachfolgenden Schritte zur Verfügung:
Schritt 4: Einrichtung einer Klimapolizei, die sämtliche Verstöße sofort und auch ohne gerichtliches Verfahren mit drakonischen Maßnahmen, wie Hausarrest und Haftstrafen belegen darf.
Schritt 5: Massiver personeller Stellenaufbau bei der Klimapolizei. Ziel des Dreijahresplans muss es sein, mindestens 1 Klimapolizist je 4 Einwohner.
Schritt 6: Zwangsstilllegung sämtlicher im Privatbesitz befindlicher Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren
Schritt 7: Zwangsstilllegungen aller Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen
Schritt 8: Zwangsstilllegungen aller energieintensiven Industrien
Schritt 9: Energierationierungen für Privatpersonen auf max. 1 kWh pro Person und Tag
Schritt 10: Zwangspflanzungen von Energiepflanzen auf sämtlichen Privatflächen
Schritt 11: Vegetarische Zwangsernährung für alle
Schritt 12: Vollständiges nächtliches Ausgangsverbot zur Eindämmung subversiver Agitationen von Energiespargegnern
etc., etc.

Liebe grüne Abgeordnetinnen und Abgeordnete: So(!) schafft man effektiv, gründlich und konsequent die Energiewende mit deutlicher Reduktion des CO-2 Ausstoß und nicht mit einem ineffektivem EWärme-Spaßgesetz, welches nur ein klein wenig Dämmung und ein bischen Sonnenkollektor vorschreibt.

9. Kommentar von :ohne Name 2450

Verhältnismässigkeit von Ausgaben und Einsparungen

1. Der Gesetzesentwurf ist derart komplex, das beim Durchlesen am Bildschirm nicht einfach überprüfbar ist, ob die Vorgaben des eigenen Gebäudes bereits erfüllt werden. Einfacher wäre eine Tabelle, die den durchschnittlichen Jahresverbrauch an Heizenergie pro m² Wohnfläche als Zielwert ausweist. Von dem Zielwert können dann die jeweiligen

1. Der Gesetzesentwurf ist derart komplex, das beim Durchlesen am Bildschirm nicht einfach überprüfbar ist, ob die Vorgaben des eigenen Gebäudes bereits erfüllt werden.
Einfacher wäre eine Tabelle, die den durchschnittlichen Jahresverbrauch an Heizenergie pro m² Wohnfläche als Zielwert ausweist. Von dem Zielwert können dann die jeweiligen prozentualen Abweichungen definiert werden.
2. Wenn Sie die Investitionen vorschreiben, sollten Sie auch eine Umlegung auf die Miete erlauben. Sonst rechnet sich das eingesetzte Kapital nicht. Die Folge davon wäre ein vermehrter Rückzug aus dem Wohnungsmarkt. Sie würden damit die Angebotssituation bei Mietobjekten signifikant verschärfen.
3. Es sollte mir als Hauseigentümer überlassen bleiben, ob ich gewillt bin, derartige Investitionen bei einem Bestandsbau vorzunehmen. Sie haben die Möglichkeit, den ROI über die Energiepreise zu regeln. Bei einem ROI größer 10 Jahre mit dem Zwang zu investieren fühle ich mich in einer Ökodiktatur beheimatet.
Heinz Lüdemann

10. Kommentar von :Ohne Name

EEG

Keine Frage, der Klimaschutz ist bzw. sollte seit vielen Jahren ein zentrales Thema und eine zentrale Aufgabe unserer Politik sein. Ich kann mich noch daran erninnern, dass wir dieses Thema bereits in der Schule in den 70'er Jahren besprachen. Passiert ist nichts, erst, wenn uns bzw. den Politikern, das Wasser bis zum Hals steht, wird "gehandelt".

Keine Frage, der Klimaschutz ist bzw. sollte seit vielen Jahren ein zentrales Thema und eine zentrale Aufgabe unserer Politik sein. Ich kann mich noch daran erninnern, dass wir dieses Thema bereits in der Schule in den 70'er Jahren besprachen. Passiert ist nichts, erst, wenn uns bzw. den Politikern, das Wasser bis zum Hals steht, wird "gehandelt". Zielgruppe ist, wie immer, der Bürger. Die Industrie wird, wie immer (s. Geschwindigkeitsbegrenzung auf BAB etc.....), gut dabei "weg" kommen. Hierzu verweise ich auf die zahlreichen Veröffentlichungen zu diesem Thema. Es ist ein Armutszeugnis für unsere Politik, wie unfair und einseitig zu Lasten der Bürger entschieden wird.

Das baden-württembergische Ministerium Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Stuttgart.
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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Kernerplatz 9

70182 Stuttgart

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