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Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes

Der Ministerrat hat am 29. Juli 2014 den Entwurf eines Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zur Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zur Anhörung und Beteiligung der interessierten Kreise freigegeben.

Der Klimawandel stellt eine sehr ernste Bedrohung unserer Lebensgrundlagen dar. Ziel der  Landesregierung ist deshalb, dass Baden-Württemberg zu einer führenden Energie- und Klimaschutzregion wird. Im Zuge dessen soll das EWärmeG vom 20. November 2007 im Einklang mit den europäischen und nationalen Klimaschutzzielen sowie dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG-BW) und dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) weiterentwickelt werden. Ziel der Novellierung ist es, durch die verstärkte Einsparung fossiler Brennstoffe einen höheren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der Gebäudesektor ist ein wichtiger Ansatzpunkt, da rund 30 Prozent des CO2-Ausstoßes in Baden-Württemberg auf die Heizung und die Warmwasserbereitung in Gebäuden zurückzuführen sind. Konsequenterweise sollen deshalb künftig auch Nichtwohngebäude (zum Beispiel Bürogebäude) einen Beitrag leisten. Bisher betrifft das Gesetz nur Wohngebäude.

Die Neufassung des Gesetzes soll außerdem zum Anlass genommen werden, die bisherigen Erfahrungen für eine Flexibilisierung der Regelungen zu nutzen. Die Novellierung sieht daher eine breitere Auswahl und mehr Kombinationsmöglichkeiten bei den Erfüllungsoptionen, eine stärkere Betonung der Energieeffizienz und eine technologieoffene Ausgestaltung der Regelungen vor.

Was regelt das Gesetz?

Das EWärmeG sieht seit 1. Januar 2010 eine Nutzungspflicht für den Einsatz erneuerbarer Energien vor. Alternativ kann die Vorgabe auch durch Dämmmaßnahmen oder die effiziente Nutzung der Energie erfüllt werden. Auslöser der Pflicht ist die Erneuerung einer zentralen Heizungsanlage. Das Gesetz findet nur für Bestandsgebäude  Anwendung, für Neubauten gilt das Bundesgesetz, das EEWärmeG. Adressat der Pflicht ist der Gebäudeeigentümer.

Was sind die wesentlichen Änderungen durch die Novelle?

  • Durch das Inkrafttreten des EEWärmeG sind die Regelungen für den Neubaubereich im EWärmeG hinfällig geworden. Das EWärmeG wird daher um diese Vorschriften bereinigt.
  • Während bei Wohngebäuden die bisherige Nutzungspflicht fortgeschrieben und teilweise modifiziert wird, werden private und öffentliche Nichtwohngebäude erstmals in die Nutzungspflicht einbezogen.
  • Der Pflichtanteil wird von 10 auf 15 Prozent angehoben. Anknüpfungspunkt bleibt der Austausch einer zentralen Heizanlage.
  • Die Solarthermie ist nicht mehr „Ankertechnologie“. Die Palette der Erfüllungsoptionen wird ausgeweitet und die Kombination verschiedener Erfüllungsmöglichkeiten zugelassen. Eine schematische und vereinfachende Übersicht (unverbindlich, nicht Bestandteil des Gesetzes) über die geplanten Erfüllungsoptionen finden Sie hier  Wohngebäude Nichtwohngebäude
  • Es wird erstmals der Aspekt eines gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplans in das Gesetz aufgenommen, um eine Verbindung zwischen dem gebäudebezogenen Wärmebedarf und einer energetischen Gesamtbetrachtung des Gebäudes herzustellen. Dem Sanierungsfahrplan kommt eine wichtige Informations-, Beratungs- und Motivationsfunktion zu.

Bereits im Sommer 2013 wurden Eckpunkte für den Gesetzentwurf in das Beteiligungsportal der Landesregierung in der Rubrik MITMACHEN eingestellt. Bürgerinnen und Bürger hatten dort die Möglichkeit, sich zu den Eckpunkten für die Novelle zu äußern.

Das Umweltministerium hat auf Basis der Eckpunkte einen Referentenentwurf erstellt. Dieser Entwurf wurde am 29. Juli 2014 vom Ministerrat zur formellen Anhörung freigegeben. Über die Novelle wird am Ende des Gesetzgebungsverfahrens der Landtag beschließen.

Sie hatten die Möglichkeit, bis zum 30. September 2014 zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Kommentare : der Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes

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Bevormundung des Bürgers - Erhöhung des Plichtsanteils auf 15% wurde bereits in der Phase 2 mehrheitlich für falsch empfunden.

Es ist schon erstaunlich wie die Meinung der Bürger aus der „frühzeitigen Bürgerbeteiligung“ umgesetzt wurde. Entsprechend der im Bürgerportal bereitgestellten Auswertung (Stand September 2013) haben 57% die Erhöhung des Pflichtanteils der Erneuerbaren Energie auf 15% für falsch empfunden und nur 18% dies für richtig gehalten. Eine Umsetzung


Es ist schon erstaunlich wie die Meinung der Bürger aus der „frühzeitigen Bürgerbeteiligung“ umgesetzt wurde. Entsprechend der im Bürgerportal bereitgestellten Auswertung (Stand September 2013) haben 57% die Erhöhung des Pflichtanteils der Erneuerbaren Energie auf 15% für falsch empfunden und nur 18% dies für richtig gehalten. Eine Umsetzung dieses Bürgerwillens kann ich im jetzigen Gesetzentwurf nicht erkennen. Wozu also dann die Bürgerbeteiligung? Die schematische Übersicht der Erfüllungsmöglichkeiten scheint auf den ersten Blick vielfältig. Allerdings muss hier aus Sicht der Wohngebäudeeigentümer die Auswahl nach erfüllbaren Optionen durchleuchtet werden. Für bestehende Wohngebäude ergeben sich je nach Lage und Bausubstanz erhebliche Reduzierungen in der Wahlmöglichkeit. Die Nutzung von Solarenergie ist sehr stark von der Ausrichtung des Hauses, der Dachneigung und ggf. umgebendem Bewuchs abhängig – und es ist sicherlich weder wirtschaftlich noch wünschenswert das gesamte Dach neu auszurichten oder einen älteren großen Baumbestand zu fällen. Die Verwendung von Einzelraumfeuerung scheint ebenfalls in der vorgegebenen Form wenig sinnvoll; berücksichtigt man auch ein zukünftig altersgerechtes Wohnen. Darüber hinaus ist eine Einzelraumfeuerung mit einem Wirkungsgrad von 80% wohl energetisch weniger sinnvoll wie eine Zentralheizung – mit Öl oder Gas – mit einem Abgasverlust unter 10%. Darüber hinaus ist fraglich woher das ganze Holz kommen soll; schließlich wollen wir ja auch die Wälder erhalten. Ein Sanierungsplan ist ein Plan und verändert weder den Energiebedarf noch trägt er zu CO2 Einsparung direkt bei. Er verursacht lediglich Kosten für den Eigentümer. Ein baulicher Wärmeschutz ist für viele Eigentümer bestehender älterer Gebäude aus Kostengründen kaum realisierbar. Um diese 15% zu erreichen verbleiben als nur die Wärmepumpe und die KWK als realistische Option. Und dies ist eine Bevormundung ersten Ranges und drängt den Eigentümer zur Abhängigkeit von der Herstellerfirmen. Wenn Sie als Landesregierung die Bürgerbeteiligung ernst nehmen, dann sollte die Bürgermeinung auch respektiert werden. Deshalb fordere ich Sie auf dieses Gesetz nicht zu verabschieden und es dem mündigen Bürger zu überlassen wie er die Wärmeenergie für sein Haus erzeugt und bezahlt.

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19. Kommentar von :Ohne Name

Energieeffizienz ist das Maß aller Dinge

Dass Energiesparen sinnvoll ist wird wohl niemand ernsthaft in Frage stellen. Durch geringeren Energieeinsatz profitiert die Umwelt und gleichzeitig auch der Geldbeutel des Verbrauchers. Darum darf es durch dieses Gesetz keine Bevorzugung von bestimmten Technologien geben. Jede eingesparte Kwh Wärmeenergie ist gleichviel Wert, egal ob sie durch

Dass Energiesparen sinnvoll ist wird wohl niemand ernsthaft in Frage stellen. Durch geringeren Energieeinsatz profitiert die Umwelt und gleichzeitig auch der Geldbeutel des Verbrauchers.
Darum darf es durch dieses Gesetz keine Bevorzugung von bestimmten Technologien geben. Jede eingesparte Kwh Wärmeenergie ist gleichviel Wert, egal ob sie durch Solar, Photovoltaik, Bioöl, Biogas, Pellets oder Stückholz oder Dämmung usw. erreicht wird.
Darum empfehle ich ein "Wärmegesetz", das ausschließlich auf Modernisierung und Energieeffizienz setzt und die Möglichkeiten der Erfüllung den Bürgern völlig offenlässt. Besser wäre es noch durch steuerliche Anreize Effizienzmaßnahmen zu fördern und nicht durch ständige Verschärfungen von Gesetzen durch "Bestrafung" Druck aufzubauen.

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17. Kommentar von :Ohne Name

Dem Entwurf fehlt die Einbeziehung der Wirtschaftlichkeit

Guten Tag, im Gesetz wird nur von "Unzumutbarkeit" gesprochen. Aber es sollte auch die Wirtschaftlichkeit einbezogen werden: Für meine 105 qm große Wohnfläche verbraucht meine Gas-Heizwert-Therme 12.000 bis 13.000 kWh Gas ... derzeit zu Kosten von 600 - 700 EUR. Bei diesem geringen Verbrauch lohnt sich doch nichts von dem, was in dem

Guten Tag,

im Gesetz wird nur von "Unzumutbarkeit" gesprochen. Aber es sollte auch die Wirtschaftlichkeit einbezogen werden:

Für meine 105 qm große Wohnfläche verbraucht meine Gas-Heizwert-Therme 12.000 bis 13.000 kWh Gas ... derzeit zu Kosten von 600 - 700 EUR.

Bei diesem geringen Verbrauch lohnt sich doch nichts von dem, was in dem Gesetz vorgeschrieben werden soll !!

Der einzige Effekt den das Gesetz hat, ist der, dass ich meine Heizwert-Therme bis zum Geht-Nicht-Mehr reparieren lasse, anstatt sie sinnvoller Weise durch eine Brennwert-Therme zu ersetzen. Und das nur wegen dem Gesetz ...

Und auch wenn die Politik diesen Effekt immer verneint, bin ich sicher, dass noch viele andere so handeln ...

Daher sollte dem Gesetz doch mindestens eine Wirtschaftlichkeitsklausel beigefügt werden: Nur wenn sich die vorgeschriebenen Maßnahmen mit einer Amortisationszeit von 20 Jahren rechnen, sollen sie gemacht werden müssen.

MfG

16. Kommentar von :Ohne Name

§10 (3) Entwurf EWärmeG

Die Ersatzmaßnahme nach §10(3) EWärmeG ist zu begrüßen. Durch die verbesserte Anrechnung der Photovoltaikanlage ist zu wünschen, dass die Ein- und Zweifamilienhäuser verstärkt die Strahlungsenergie ausnützen, obwohl die Einspeisevergütung gesunken ist. Ich nehme an, dass sich die Forderung 0,02 kWp/m² Wohnfläche bei Photovoltaikanlagen schneller

Die Ersatzmaßnahme nach §10(3) EWärmeG ist zu begrüßen. Durch die verbesserte Anrechnung der Photovoltaikanlage ist zu wünschen, dass die Ein- und Zweifamilienhäuser verstärkt die Strahlungsenergie ausnützen, obwohl die Einspeisevergütung gesunken ist. Ich nehme an, dass sich die Forderung 0,02 kWp/m² Wohnfläche bei Photovoltaikanlagen schneller amortisiert als 0,06 m² Aperturfläche / m² Wohnfläche für Solarthermie.
Wenn möglich, würden mich von Ihnen durchgeführte Vergleichsberechnungen interessieren.

15. Kommentar von :Ohne Name

Die Novellierung des EEG zeigt

dass mangelnde technische Verständnis der Politiker. Bei meinem Bestandsgebäude aus 1972 wurde durch den Austausch der Fenster der Erneuerung der Umwälzpumpe vom Typ A+ der Energiebedarf um 40% gesenkt, ohne dass die Fassade gedämmt wurde oder eine sonstige Dämmmaßnahme stattfand. Auch wurde keine neue Maßnahme in Richtung erneuerbare Energien

dass mangelnde technische Verständnis der Politiker. Bei meinem Bestandsgebäude aus 1972 wurde durch den Austausch der Fenster der Erneuerung der Umwälzpumpe vom Typ A+ der Energiebedarf um 40% gesenkt, ohne dass die Fassade gedämmt wurde oder eine sonstige Dämmmaßnahme stattfand. Auch wurde keine neue Maßnahme in Richtung erneuerbare Energien vorgenommen.
Dumm nur dass die Großkonzerne damit nichts verdienen, sondern lediglich die örtlichen Fenster- und Heizungsbauer und der Pumpenhersteller.

Diese Großlobbyisten sollen die Nutznießer sein. Das ist das erklärte Ziel der grünen Politik. Daum auch diese Novelle.

Wer wissen will wie es geht: Im Buch "Die neue Währung - Energie" ist es beschrieben.

Oder sollen doch die Banken die Nutznießer sein? Wer keinen Kredit für die neue Heizung bekommt, weil er zu alt ist und sich sonst die Heizungsmodernisierung nicht leisten kann - weil die Heizung halt nicht mehr instandgesetzt werden kann - wo soll der/die alte Person denn hin? Im kalten Häuschen wohnen und sterben? Ist dass das Ziel der grünen Politik? Die alten Menschen kalt enteignen?

Mit dieser kalten und herzlosen Politik ist klar wer bei der nächsten Wahl nicht gewählt werden kann. Alle Parteien im Landtag, die dieser kalten Enteignung zustimmen und das Gesetz in Kraft treten lassen.

PS: Zu dem Thema Steuern auf selbsterzeugten und verbrauchten Solarstrom (Dopplebesteuerung?) hatte Herr Untersteller anläßlich der Energiemesse im Februar 2014 nur den Kommentar "Damit müssen die Entwicklungskosten (der Solarindustrie) bezahlt werden. Dazu merke ich an, dass 1. sollten staatliche Entwicklungsgelder geflossen sein, wurde diese aus meinen bereits bezahlten Steuern bezahlt. Kaufe ich dann dieses steuerlich subventionierte Produkt, hat der Verkäufer, die Entwicklungskosten bereits in den Produktpreis einfließen lassen. Somit wäre der Kreislauf geschlossen. Darauf jetzt nocheinmal einen Steuer zu erheben wäre eine weitere steuerliche unzumutbare Mehrfachbelastung.
Deswegen sollten Politiker eigentlich abgeschafft werden, die Begründungen sind zu durchsichtig.

14. Kommentar von :Ohne Name

Erneuerbare Wärme Gesetz - wie umsetzen??

Guten Tag, ich habe ein Wohnhaus in einem Seitental im Schwarzwald. Das Haus steht auf felsigen Untergrund und ist umgeben von Wäldern. Nun ist es so, dass wir von Mitte Mai bis Mitte August direkte Sonne haben. Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, muss ich wohl eine Photovoltaik o. ä. installieren, da Erdwärme definitiv nicht möglich ist. Aber:

Guten Tag, ich habe ein Wohnhaus in einem Seitental im Schwarzwald. Das Haus steht auf felsigen Untergrund und ist umgeben von Wäldern. Nun ist es so, dass wir von Mitte Mai bis Mitte August direkte Sonne haben. Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, muss ich wohl eine Photovoltaik o. ä. installieren, da Erdwärme definitiv nicht möglich ist. Aber: weshalb soll in meinem Fall eine Hohe Investition in Sonnenenergie getätigt werden, wenn diese nur 3-4 Monate genutzt werden kann?!? In meinem Fall ist hier die Kosten-Nutzenrechnung total abwegig. Wenn mir die Regierung dazu verhilft, dass durch angeordnete Baumfällarbeiten (das wäre möglich) zukünftig für einen längeren Zeitraum die Sonnenenergie nutzen kann, bin ich bereit eine neue Heizung einzubauen. Ansonsten wird die bisherige nur repariert bis gar nichts mehr geht.
Auch sollte die Regierung überlegen, wer in Baden-Württemberg ein älteres Haus besitzt - können Rentner (hier sind nicht Beamte oder Politiker der Landesregierung gemeint) sich eine solch Hohe Investition mit einer kleinen Rente, oft nur knapp über Harz IV, leisten?

Freundliche Grüße
Schrempp

Das baden-württembergische Ministerium Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Stuttgart.
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