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Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes

Der Ministerrat hat am 29. Juli 2014 den Entwurf eines Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zur Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zur Anhörung und Beteiligung der interessierten Kreise freigegeben.

Der Klimawandel stellt eine sehr ernste Bedrohung unserer Lebensgrundlagen dar. Ziel der  Landesregierung ist deshalb, dass Baden-Württemberg zu einer führenden Energie- und Klimaschutzregion wird. Im Zuge dessen soll das EWärmeG vom 20. November 2007 im Einklang mit den europäischen und nationalen Klimaschutzzielen sowie dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG-BW) und dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) weiterentwickelt werden. Ziel der Novellierung ist es, durch die verstärkte Einsparung fossiler Brennstoffe einen höheren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der Gebäudesektor ist ein wichtiger Ansatzpunkt, da rund 30 Prozent des CO2-Ausstoßes in Baden-Württemberg auf die Heizung und die Warmwasserbereitung in Gebäuden zurückzuführen sind. Konsequenterweise sollen deshalb künftig auch Nichtwohngebäude (zum Beispiel Bürogebäude) einen Beitrag leisten. Bisher betrifft das Gesetz nur Wohngebäude.

Die Neufassung des Gesetzes soll außerdem zum Anlass genommen werden, die bisherigen Erfahrungen für eine Flexibilisierung der Regelungen zu nutzen. Die Novellierung sieht daher eine breitere Auswahl und mehr Kombinationsmöglichkeiten bei den Erfüllungsoptionen, eine stärkere Betonung der Energieeffizienz und eine technologieoffene Ausgestaltung der Regelungen vor.

Was regelt das Gesetz?

Das EWärmeG sieht seit 1. Januar 2010 eine Nutzungspflicht für den Einsatz erneuerbarer Energien vor. Alternativ kann die Vorgabe auch durch Dämmmaßnahmen oder die effiziente Nutzung der Energie erfüllt werden. Auslöser der Pflicht ist die Erneuerung einer zentralen Heizungsanlage. Das Gesetz findet nur für Bestandsgebäude  Anwendung, für Neubauten gilt das Bundesgesetz, das EEWärmeG. Adressat der Pflicht ist der Gebäudeeigentümer.

Was sind die wesentlichen Änderungen durch die Novelle?

  • Durch das Inkrafttreten des EEWärmeG sind die Regelungen für den Neubaubereich im EWärmeG hinfällig geworden. Das EWärmeG wird daher um diese Vorschriften bereinigt.
  • Während bei Wohngebäuden die bisherige Nutzungspflicht fortgeschrieben und teilweise modifiziert wird, werden private und öffentliche Nichtwohngebäude erstmals in die Nutzungspflicht einbezogen.
  • Der Pflichtanteil wird von 10 auf 15 Prozent angehoben. Anknüpfungspunkt bleibt der Austausch einer zentralen Heizanlage.
  • Die Solarthermie ist nicht mehr „Ankertechnologie“. Die Palette der Erfüllungsoptionen wird ausgeweitet und die Kombination verschiedener Erfüllungsmöglichkeiten zugelassen. Eine schematische und vereinfachende Übersicht (unverbindlich, nicht Bestandteil des Gesetzes) über die geplanten Erfüllungsoptionen finden Sie hier  Wohngebäude Nichtwohngebäude
  • Es wird erstmals der Aspekt eines gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplans in das Gesetz aufgenommen, um eine Verbindung zwischen dem gebäudebezogenen Wärmebedarf und einer energetischen Gesamtbetrachtung des Gebäudes herzustellen. Dem Sanierungsfahrplan kommt eine wichtige Informations-, Beratungs- und Motivationsfunktion zu.

Bereits im Sommer 2013 wurden Eckpunkte für den Gesetzentwurf in das Beteiligungsportal der Landesregierung in der Rubrik MITMACHEN eingestellt. Bürgerinnen und Bürger hatten dort die Möglichkeit, sich zu den Eckpunkten für die Novelle zu äußern.

Das Umweltministerium hat auf Basis der Eckpunkte einen Referentenentwurf erstellt. Dieser Entwurf wurde am 29. Juli 2014 vom Ministerrat zur formellen Anhörung freigegeben. Über die Novelle wird am Ende des Gesetzgebungsverfahrens der Landtag beschließen.

Sie hatten die Möglichkeit, bis zum 30. September 2014 zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Kommentare : der Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes

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3. Kommentar von :Ohne Name

Wir retten die Welt - oder?

Zunächst: Wozu braucht Baden-Württemberg ein zusätzliches EWärmeG, wo es auf Bundesebene ein EEWärmeG gibt? Vereinfacht wird in unserem Land jedenfalls nichts und man muß das nicht verstehen. Wann welche Vorschrift gilt, - das weiß schon längst keiner mehr. Fachplaner, Architekten, Bauphysiker schauen sich an und bekennen: Da müssen wir uns erst

Zunächst: Wozu braucht Baden-Württemberg ein zusätzliches EWärmeG, wo es auf Bundesebene
ein EEWärmeG gibt? Vereinfacht wird in unserem Land jedenfalls nichts und man muß das nicht
verstehen. Wann welche Vorschrift gilt, - das weiß schon längst keiner mehr. Fachplaner,
Architekten, Bauphysiker schauen sich an und bekennen: Da müssen wir uns erst schlau machen ...

Tatsache ist, daß durch die gesetzliche Gängelung des Verbrauchers schon durch das bisherige
EWärmeG in BW der Heizungssanierungsmarkt hierzulande zusammengebrochen ist. Wundert sich
da wirklich jemand?
Für heute 60 oder 70 -jährige macht ein simpler Kesseltausch wegen Funktionserhalt und auch
energetisch durchaus Sinn - aber nicht Mehrinvestitionen in fragliche zusätzliche
Energiesparmaßnahmen. An Gebäuden die bereits nach der erste Wärmeschutzverordnung von 1977
gebaut worden sind, lassen sich nur die wenigsten energetischen Sanierungsmaßnahmen
wirtschaftlich darstellen. Amortisationszeiten über 30 oder 40 Jahre vernichten schlicht
Volksvermögen und sind für viele Bürger keine Perspektive! Daran ändert auch ein Gesetz nichts.
Die Prognos-Studie, die dies aufgezeigt hat wurde ganz schnell unter den Tisch gekehrt. Schließlich
paßt dies nicht in die Vorstellung vom Welt-Retten.

Es werden als Erfüllungsmöglichkeiten für das EWärmeG Technologien angepriesen, die
insbesondere im Altbau gar nicht sinnvoll sind.
Die Solarkollektorfläche, die zur Erfüllung der Vorschrift eingehalten werden muß, ist aus
technischer und wirtschaftlicher Sicht zu groß. Es ist schlicht falsch, eine Kollektorfläche nach der
Wohnfläche festzulegen. Hier ist der Warmwasserverbrauch gefragt, also die Anzahl der Bewohner.
Und nein: Heizungsunterstützung ist nicht die Lösung, weil sie Kapital für sinnlos große Technik
bindet, welche im Sommerhalbjahr nicht benötigt wird, und damit keinen Nutzen aus der Investition
erbringt.
Wärmepumpen lassen sich im Altbau, wo überwiegend Heizkörper vorhanden sind, nicht mit der
geforderten Jahrsarbeitszahl von 3,5 betreiben. Das gelingt ja nicht einmal im Neubau immer.
Kraft-Wärmekopplung für den Sanierungsbereich ist doch nur ein teures Hobby, und nichts für die
große Masse. Der Anschluß an ein Wärmenetz ist gut und recht, wenn es denn eins gibt.
Es ist daher zu befürchten, daß durch das Gesetz teure technische Lösungen gebaut werden, deren
Nutzen in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen. Und damit Kapital binden, welches an anderer
Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnte.

Würde man die vielen alten Heizkessel einfach nur durch moderne Kessel ersetzten (lassen), so
würde ein Einsparpotential von bis zu 20 % ausgeschöpft, ohne signifikanten Mehrkosten, aber mit
deutlichem Gewinn: Für den Nutzer und das Klima.

Die gesparten Mehrkosten für eine zusätzliche Solaranlage, oder neue Fenster, (die sich erst in 45
Jahren amortisiert haben) oder, oder, oder, könnten dann z.B. in einen innovativen Elektro-Roller
investiert werden, der möglicherweise einen Zweitwagen ersetzt ...

Ein heute gebautes Einfamilienhaus braucht noch um 1000 Liter Heizöl (oder vergleichbare
Energiemenge)
Die zwei Fahrzeuge im Haushalt werden aber jedes im Jahr mit 800 bis 1000 Liter Sprit betankt.
Kann es sein, daß man den Blick fürs Wesentliche inzwischen verloren hat?

Die Ausweitung des EWärmeG jetzt auch auf Nichtwohngebäude treibt es vollends auf die Spitze.
Wer die Anlagen im Bestand kennt, weiß: Für Rathäuser, Schulen, Bürogebäude ist Solarthermie
nicht der Rettungsanker. Für Wärmepumpen im Bestand gilt was oben ausgeführt. Holzpellets
lassen sich nun mal auch nicht überall in die Gegebenheiten einbinden.

Warum meint die Politik, sie müsse sich in technische Belange so gravierend einmischen?

So wenig Vertrauen in den Sachverstand der Fachleute vor Ort, daß diese nicht in der Lage wären
eine gesamtwirtschaftlich und energetsich sinnvolle Einzellösung für jedes Projekt zu finden?

Also weg mit dem Gesetz und mehr Vernunft in die Köpfe!

2. Kommentar von :Ohne Name

Das wundersame Treiben der grünen Sittenpolizei

Zitat Marco Buschmann: In ihrem Wahn, das Hehre und Gute im Menschen zu stärken, knüpfen die Grünen an die Tradition der deutschen Sittlichkeitsbewegung an. Grüne knüpfen gerne an die Tradition sozialer Bewegungen an. Daran lässt sich viel erkennen. Denn die wohl einflussreichste Vertreterin dieser Gattung war in Deutschland die sogenannte

Zitat Marco Buschmann:

In ihrem Wahn, das Hehre und Gute im Menschen zu stärken, knüpfen die Grünen an die Tradition der deutschen Sittlichkeitsbewegung an.
Grüne knüpfen gerne an die Tradition sozialer Bewegungen an. Daran lässt sich viel erkennen. Denn die wohl einflussreichste Vertreterin dieser Gattung war in Deutschland die sogenannte Sittlichkeitsbewegung.
Preußische Politiker und protestantische Pfarrer bildeten unter diesem Namen eine wirkungsmächtige Allianz im Übergang vom 19. zum 20. Jahrhundert. Gemeinsam galt es, öffentliche Gesundheit und Moral zu stärken.
Dazu ersann man Ziele wie etwa Alkoholverbote oder die Eindämmung des Sexualtriebes der Männer. Kunst und Literatur sollten sich dieser neuen "Political Correctness" unterwerfen, wie der "Internationale Kongress gegen die unsittliche Literatur" von 1904 belegt. Selbst dem Kölner Karneval wollte man an den Kragen. Denn er stehe für "schändliches Treiben", wie es hieß.
Genau diese Tradition nehmen die Grünen faktisch wieder auf wie sonst nur die Christdemokraten der 1960er-Jahre. Heute marschieren Grüne gemeinsam mit protestantischen Funktionären in einem Gleichschritt, der ja bisweilen bis zur Personalunion reicht, um erwachsene Menschen notfalls mit staatlichem Zwang zum besseren Leben zu bekehren.

Quelle: http://www.welt.de/debatte/kommentare/article118628340/Das-wundersame-Treiben-der-gruenen-Sittenpolizei.html

1. Kommentar von :Ohne Name

Der nächste Akt des Überregulierungswahns

Wenn ich das hier lese, kann ich nur noch Helmut Markwort zitieren: Eingriffe in den Lebensstil, ob von den hiesigen grünen Tugendterroristen oder von den Zentralregulierern in Brüssel sind Anschläge auf die Freiheit des Einzelnen. Gegen das liberale Motto "leben und leben lassen" stehen Kontrollsucht, Überwachung und Denunziation. Der

Wenn ich das hier lese, kann ich nur noch Helmut Markwort zitieren:

Eingriffe in den Lebensstil, ob von den hiesigen grünen Tugendterroristen oder von den Zentralregulierern in Brüssel sind Anschläge auf die Freiheit des Einzelnen.
Gegen das liberale Motto "leben und leben lassen" stehen Kontrollsucht, Überwachung und Denunziation.
Der Fanatiker Robespierre hat der Welt vorgeführt, was eine Staatsreligion anrichten kann.
Der Philosoph Hegel hat es vierzig Jahre nach der Revolution analysiert: "Die subjektive Tugend, die bloß von der Gesinnung aus regiert, bringt die fürchterlichste Tyrannei mit sich"

Quelle: Focus 33/2013, Seite 122

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