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Das Beteiligungsverfahren

Sie konnten sich vom 18. Juni bis 15. Juli aktiv an der Bürgerbefragung teilnehmen.

Seit dem 16. Juli können Sie sich weiterhin zu den einzelnen Themen des Gesetzes im Detail informieren und Hintergrundtexte sowie Facherklärungen lesen. Auch die bisher abgegebenen Kommentare bleiben weiterhin sichtbar. Eine Beantwortung der Fragen und neue Kommentierungen sind jetzt nicht mehr möglich.

Und so sieht der weitere Zeitplan aus:

  1. Ein Referentenentwurf wird im Herbst 2013 vorgelegt
  2. Kabinettsbeschluss zur Freigabe für die Anhörung: Herbst 2013
  3. Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag
  4. Erneute Bürgerbeteiligung: Möglichkeit zur Kommentierung des Gesetzentwurfs im Internet
  5. Beschluss des Baden-Württembergischen Landtags
  6. In-Kraft-Treten des Gesetzes: frühestens Mitte 2014

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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