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Lockerung des Tanzverbots an Sonn- und Feiertagen

Das baden-württembergische Feiertagsgesetz verfügt im bundesweiten Vergleich über eine der restriktivsten Regelungen zum Tanzverbot. Mit dem Gesetzesentwurf werden die Regelungen über das Tanzverbot unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutzauftrags für den Sonn- und Feiertagsschutz sowie in Abhängigkeit des teilweise abgestuften Schutzgehalts einzelner Sonn- und Feiertage an die geänderten Lebensgewohnheiten angepasst.

Ein ganztägiges Tanzverbot soll künftig ausschließlich am Karfreitag als einem der schutzwürdigsten Feiertage gelten. Bisher bestand an Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und am Ersten Weihnachtsfeiertag ein ganztägiges Tanzverbot. Künftig soll lediglich ein zeitlich begrenztes Tanzverbot von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr gelten.

Im Übrigen wird der Beginn des Tanzverbots mit dem Beginn der allgemeinen, in der Gaststättenverordnung geregelten, Sperrzeit vereinheitlicht.

Schließlich soll auch das bisher an den übrigen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 3 bis 11 Uhr bestehende Tanzverbot aufgehoben werden. Dabei bleibt jedoch die übliche Zeit des Hauptgottesdienstes durch das sich aus § 7 Absatz 2 Feiertagsgesetz für diesen Zeitraum ergebende Verbot öffentlicher Tanzunterhaltungen besonders geschützt.

Sie konnten den Gesetzentwurf des Feiertagsgesetzes bis zum 3. September 2015 kommentieren.

Entwurf Feiertagsgesetz (PDF)

Feiertagsgesetz - Stand: 08.05.1995 (PDF)

Kommentare : zu Feiertagsgesetz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

11. Kommentar von :Ohne Name

Unnötige Aufhebung

Ich tanze selbst gerne und bin im Tanzsportclub. Aber warum müssen jetzt noch die letzten Tage der „Besinnung“, die bestimmt so manchen Jugendlichen auch einmal gut täten, fallen? Warum einen „Familientag“ wie den 1. Weihnachtstag auch noch dem „Fun-Interesse“ der Jungen opfern. Um ungehemmt „allen“ Events nachgehen zu können? Gibt es nicht schon

Ich tanze selbst gerne und bin im Tanzsportclub. Aber warum müssen jetzt noch die letzten Tage der „Besinnung“, die bestimmt so manchen Jugendlichen auch einmal gut täten, fallen?
Warum einen „Familientag“ wie den 1. Weihnachtstag auch noch dem „Fun-Interesse“ der Jungen opfern. Um ungehemmt „allen“ Events nachgehen zu können? Gibt es nicht schon genug Open Air-Veranstaltungen, in denen sich jeder ungehemmt ausleben kann? Was ja auch immer mit Lärm (speziell für die in der Nähe wohnenden) verbunden ist. Jegliche Arten von Sport sind doch schon heute fast immer und überall auch auf unseren Straßen und öffentlichen Plätzen präsent. Ich meine das reicht!

10. Kommentar von :Ohne Name

Entwurf geht nicht weit genug

Der ganze Denkansatz des Tanzverbots ist völlig falsch: wie sollen sich Christen an Karfreitag gestört fühlen, wenn in geschlossenen Räumen irgendwo getanzt wird? Wenn dieses Stillegebot so große Bedeutung hat, ließen sich gegebenenfalls noch "Bannmeilen" um Kirchen einrichten, wo nicht getanzt werden darf, aber das war es auch schon. In der immer

Der ganze Denkansatz des Tanzverbots ist völlig falsch: wie sollen sich Christen an Karfreitag gestört fühlen, wenn in geschlossenen Räumen irgendwo getanzt wird? Wenn dieses Stillegebot so große Bedeutung hat, ließen sich gegebenenfalls noch "Bannmeilen" um Kirchen einrichten, wo nicht getanzt werden darf, aber das war es auch schon. In der immer erforderlichen Interessenabwägung geht auch das gelockerte Tanzverbot gegenüber Nicht-Christen, die immer mehr werden, viel zu weit, indem es Tanzwilligen überhaupt keine Möglichkeit mehr gibt an bestimmten Tagen, selbst wenn diese andere überhaupt nicht stören. Dies ist unvereinbar mit einer modernen, aufgeklärten Gesellschaft. Außerdem dürfte der Anteil der echten Christen, die nicht nur pro Forma einer der beiden kirchensteuerpflichtigen christlichen Konfessionen angehören, schon jetzt unter 50% liegen, durch Austrittsgebühren und gesellschaftliche Zwänge des Umfelds fehlt einigen die Konsequenz, aus der Kirche auszutreten. Damit bestimmt hier eine Minderheit, was die Mehrheit tun darf.

9. Kommentar von :Ohne Name

Vorschlag für weitere Veränderungen

Seit 1995 zählt der in § 10 Satz 1 genannte Buß- und Bettag, mit Ausnahme im Freistaat Sachsen, nicht mehr zu den gesetzlichen Feiertagen. Ohne die Würdigung dieses Tages bei der evangelischen Kirchengemeinde herabsetzen zu wollen, sollte doch dieser Tag genau aus dem Grund, dass er kein gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg ist, aus dem

Seit 1995 zählt der in § 10 Satz 1 genannte Buß- und Bettag, mit Ausnahme im Freistaat Sachsen, nicht mehr zu den gesetzlichen Feiertagen. Ohne die Würdigung dieses Tages bei der evangelischen Kirchengemeinde herabsetzen zu wollen, sollte doch dieser Tag genau aus dem Grund, dass er kein gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg ist, aus dem Gesetzestext zum "Feiertagsgesetz" entfallen.

Der Begriff Totengedenktag ist meines Erachtens eine veraltete Bezeichnung. Versuchen Sie zu diesem Begriff in einer Suchmaschine einen für Deutschland "gültigen Treffer" zu finden. In erster Linie werden Sie Ergebnisse für einen niederländischen Feiertag erhalten. Auch bei Wikipedia gibt es keinen "direkten" Treffer dazu. Somit bleibt, sofern man nicht gerade eine Gesetzeskommentierung zur Hand hat, offen, ob es sich hierbei um den Totensonntag oder um Allerseelen handelt. Da die Formulierung im Singular abgefasst ist, kann also nur einer der beiden christlichen "Totengedenktage" zutreffend sein.

8. Kommentar von :Ohne Name

Sinnlose Bürokratie

Warum gibt es überhaupt ein Feiertagsgesetz, oder eine Sperrstunde oder ein Ladenschlussgesetzt? Das ist alles nur Gängelung. Natürlich gibt es immer Befürworter von Lebenseinschränkungen Dritter, aber was haben die für ein Schutzbedürfnis? Bei Abschaffung der genannten Nötigungsgesetzte gibt es auch keine Verlierer. es besteht weder Tanzpflicht

Warum gibt es überhaupt ein Feiertagsgesetz, oder eine Sperrstunde oder ein Ladenschlussgesetzt? Das ist alles nur Gängelung. Natürlich gibt es immer Befürworter von Lebenseinschränkungen Dritter, aber was haben die für ein Schutzbedürfnis? Bei Abschaffung der genannten Nötigungsgesetzte gibt es auch keine Verlierer. es besteht weder Tanzpflicht noch die Pflicht Nachts an der Wursttheke Wurst zu verkaufen oder sich um 4 Uhr auf der Straße unter Alkoholisierte Horden zu mischen.

7. Kommentar von :Ohne Name

Tanzverbot mit Maß und Ziel

Grundsätzlich gilt den kirchlichen und gesellschaftlichen Feiertagen der allerhöchste Respekt und sicherlich muss es auch „Stille Tage“, wie z.B. den Karfreitag geben. Allerdings wirken sich rigorose Tanzverbote auf die Branche der Gastronomie negativ aus, da sie Umsatzverluste und Konflikte mit den Gästen bedeuten. Vor allem Tanzbetriebe wie

Grundsätzlich gilt den kirchlichen und gesellschaftlichen Feiertagen der allerhöchste Respekt und sicherlich muss es auch „Stille Tage“, wie z.B. den Karfreitag geben. Allerdings wirken sich rigorose Tanzverbote auf die Branche der Gastronomie negativ aus, da sie Umsatzverluste und Konflikte mit den Gästen bedeuten. Vor allem Tanzbetriebe wie Clubs oder Diskotheken, aber auch Gastronomiebetriebe mit Familien- und Hochzeitsfeiern sind davon maßgeblich betroffen.
Insgesamt halte ich den Gesetzesentwurf für sehr gelungen.

6. Kommentar von :Ohne Name

Tanzverbot komplett abschaffen

Menschen die keinen Glauben ausüben werden durch das neue Tanzverbot immer noch benachteiligt. Christen werden sicherlich nicht dadurch gestört, dass andere Menschen irgendwo sonst Spaß haben. Es gibt aus meiner Sicht überhaupt keinen Grund, das Tanzverbot in irgend einer Form bestehen zu lassen. Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, es

Menschen die keinen Glauben ausüben werden durch das neue Tanzverbot immer noch benachteiligt. Christen werden sicherlich nicht dadurch gestört, dass andere Menschen irgendwo sonst Spaß haben. Es gibt aus meiner Sicht überhaupt keinen Grund, das Tanzverbot in irgend einer Form bestehen zu lassen. Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, es gibt jedoch noch zu viele Tanzverbotstage. Den Bürgerinnen und Bürgern sollte Freiheit bei ihrer Freizeitgestaltung gegeben werden.

Das Argument, dass christliche Feiertage arbeitsfrei seien, und Kritiker des Tanzverbots ja gerne dann arbeiten können, ist nicht stichhaltig. Feiertage können für Menschen ohne Glauben auch an beliebigen anderen Tagen sein.

5. Kommentar von :Ohne Name
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrter Nutzer,


wir bedanken uns für den Hinweis und bitten das Versehen zu entschuldigen. Wie im Gesetzesentwurf dargestellt, bestand bisher auch am Karsamstag ein ganztägiges Tanzverbot. Selbstverständlich ist der Begleittext sofort entsprechend berichtigt worden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

4. Kommentar von :Ohne Name

Gibt es nichts Wichtigeres?

Es wird Zeit und Geld dafür verwendet, sich darüber Gedanken zu machen. Ohne Sonntag (Feiertag) gäbe es nur noch Arbeitstage. Es gibt ausreichend Studien, die belegen, dass man auch "runter kommen" muß um wieder leistungsfähig zu sein. Wir sacken immer mehr in eine Feier-und Partygesellschaft ab. Afterworkparty, abendliche Disco, Open Air

Es wird Zeit und Geld dafür verwendet, sich darüber Gedanken zu machen.
Ohne Sonntag (Feiertag) gäbe es nur noch Arbeitstage. Es gibt ausreichend Studien, die belegen, dass man auch "runter kommen" muß um wieder leistungsfähig zu sein.
Wir sacken immer mehr in eine Feier-und Partygesellschaft ab. Afterworkparty, abendliche Disco, Open Air Veranstaltungen am Wochenende - hatte Westerwelle vielleicht recht mit seinem Vergleich zur spätrömischen Dekadenz?
Ein klares "Nein" zum Aufweichen des Feiertagstanzverbotes sowie der Streichung des Tanzverbotes zwischen 3 und 11 Uhr, ein klares "ja"zur Beibehaltung von Sperrzeiten und Anpassung des Tanzverbotes an die Sperrzeiten. Vereinfachung und Übersichtlichkeit - trotzdem Erhalt der in Mitteleuropa verbreiteten christlichen Grundeinstellung.

3. Kommentar von :Ohne Name

Inkonsequent

Warum ist diese Änderung nörig und wer profitiert davon? Wer von 365 Tagen nicht auf 3 Tage Tanzen verzichten kann- ist das nicht eher bedenklich bzwl spräche dies nicht für einen Suchtcharakter? Sollten nicht eher Ruhezeiten berücksichtigt werden- zum Wohle aller? Hat das bisherige Tanzverbot Baden-Württemberg bisher geschadet? Zudem wurde

Warum ist diese Änderung nörig und wer profitiert davon? Wer von 365 Tagen nicht auf 3 Tage Tanzen verzichten kann- ist das nicht eher bedenklich bzwl spräche dies nicht für einen Suchtcharakter? Sollten nicht eher Ruhezeiten berücksichtigt werden- zum Wohle aller?
Hat das bisherige Tanzverbot Baden-Württemberg bisher geschadet?
Zudem wurde durch das Tanzverbot nicht wirklich etwas verboten, sondern vielmehr eine eigentlich viel zu seltene Feiertagsruhe geschützt. Wenn Menschen der christliche Grund für die Feiertage nichts bedeutet- wäre es dann nicht konsequent, den ganzen Feiertag abzuschaffen, damit diese Menschen arbeiten können? Es ist doch eher absurd und unehrlich, das christliche Feiertage arbeitsfrei bleiben sollen, aber der Grund dazu nicht mehr respektiert werden soll und neuerdings zum Feiern misbraucht wird?

2. Kommentar von :Hartmut Steeb

Völlig falsches Signal

Ich verstehe überhaupt nicht, warum eine Lockerung des Tanzverbots nötig sein soll. Wer soll davon profitieren? Wenn man von 365 Tagen auf 3 Tage nicht verzichten kann, fürchte ich Suchtcharakter. Baden-Württemberg hat bisher das Tanzverbot nicht geschadet. Wir stehen mit vielen Daten an der Spitze, trotz vieler Feiertage und mehr Achtung des

Ich verstehe überhaupt nicht, warum eine Lockerung des Tanzverbots nötig sein soll. Wer soll davon profitieren? Wenn man von 365 Tagen auf 3 Tage nicht verzichten kann, fürchte ich Suchtcharakter. Baden-Württemberg hat bisher das Tanzverbot nicht geschadet. Wir stehen mit vielen Daten an der Spitze, trotz vieler Feiertage und mehr Achtung des christlichen Lebens. Darum halte ich die geplanten Veränderungen für ein völlig falsches Signal zur weiteren Ökonomisierung des Alltags. Hilft weder dem natürlichen Bedürfnis für Ruhezeiten noch der nachhaltigen Entwicklung des Landes. Da Verstöße gegen die Bestimmungen nicht selten mit wirtschaftlichen Vorteilen einhergehen, wären die Strafgelder eher zu erhöhen, weil sonst der Gewinn die Strafen weit übersteigt.
Hartmut Steeb

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