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Grundbuchamts- und Notariatsreform

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Beratung und Beschluss

Beratung und Beschluss im Landtag

Am 15. Oktober 2014 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz über das Absehen von der Zusage der Umzugskostenvergütung in besonderen Härtefällen aus Anlass der Grundbuchamts- und Notariatsreform beschlossen.

Parlamentsdokumentation zum Gesetz über das Absehen von der Zusage der Umzugskostenvergütung in besonderen Härtefällen aus Anlass der Grundbuchamts- und Notariatsreform

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