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Drittes Hochschulrechtsänderungsgesetz - Novelle des Landeshochschulgesetzes

Sie konnten hier vom 27. Oktober bis 28. November 2013 zum Anhörungsentwurf zum neuen Landeshochschulgesetz Stellung nehmen. Die eingegangenen Kommentare können weiterhin auf dieser Seite nachgelesen werden.

Den Einbringungsentwurf finden Sie auf den Seiten des Wissenschaftsministeriums. Dort sind auch die Ergebnisse der Anhörung dokumentiert, in die unter anderem Anregungen aus diesem Portal eingeflossen sind.

Kommentare : zu Hochschulrechtsänderungsgesetz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

37. Kommentar von :Ohne Name

7,5 Millionen Menschinnen und Menschen in Deutschland können nicht lesen und schreiben

7,5 Millionen Menschen in Deutschland können nicht lesen und schreiben (Quelle: http://www.spdfraktion.de/themen/75-millionen-menschen-deutschland-können-nicht-lesen-und-schreiben) Lange konnte ich diese Zahl nicht glauben. Es war für mich einfach nicht vorstellbar, daß derart viele Menschen in Deutschland nicht richtig lesen und schreiben

7,5 Millionen Menschen in Deutschland können nicht lesen und schreiben
(Quelle: http://www.spdfraktion.de/themen/75-millionen-menschen-deutschland-können-nicht-lesen-und-schreiben)

Lange konnte ich diese Zahl nicht glauben.
Es war für mich einfach nicht vorstellbar, daß derart viele Menschen in
Deutschland nicht richtig lesen und schreiben können sollen.

Aber nach dem Durchlesen dieses Gesetzentwurfs wird mir die Zahl sofort klar:
Wenn man zu der Zahl der Menschen mit geistigen Leistungsdefiziten
und schwierigen Familienverhältnissen noch die Zahl der Politiker, sowie Beamte mit Gesetzentwurfschreibrechten dazu rechnet, scheint mir 7,5 Millionen noch eher wenig.

Ich hoffe doch sehr, daß die Landesregierung und das Parlament ein Einsehen haben und diesen
völlig unlesbaren Humbug durch einen sinnvollen und wieder lesbaren Entwurf ersetzen.

Sonst muß ich wirklich daran zweifeln, ob es überhaupt noch irgendwelche Mindeststandards gibt, um in diesem Land regieren zu dürfen.

36. Kommentar von :Ohne Name

Beteiligung HAW-Professoren an Promotionen; Sollen und Können ist kein Werden

Ein Ziel des LHG-Entwurfs soll die stärkere Beteiligung der HAW-Professoren an Promotionsverfahren sein. Doch in §38 (4) und (6) wimmelt es von können, sollen (und wünschen?). Ob daraus ein Werden wird, scheint mir doch sehr fraglich. Insofern, ein Gesetz dessen Absicht zu verhalten ist und am Standesdenken und Dünkel der Unis scheiten wird.

Ein Ziel des LHG-Entwurfs soll die stärkere Beteiligung der HAW-Professoren an Promotionsverfahren
sein. Doch in §38 (4) und (6) wimmelt es von können, sollen (und wünschen?). Ob daraus ein Werden wird, scheint mir doch sehr fraglich. Insofern, ein Gesetz dessen Absicht zu verhalten ist und am Standesdenken und Dünkel der Unis scheiten wird.

Während ich als HAW-Professor keineswegs für ein allgemeines HAW-Promotionsrecht plädiere, so wäre mir als Forschendem an einer fairen (!) Beteiligungschance gelegen, die nicht vom Gutdünken der Unis abhängt und daher auch nicht zustande kommen wird. Denn welche Anreize haben die Uni-Kollegen mit dieser aus ihrer Sicht "schmuddeligen und etwas peinlichen" weiter entfernten "Verwandtschaft" zu kooperieren geschweige denn sie auch noch in den Kreis der Promotionsbetreuer aufzunehmen? Antwort: keine! Im Gegenteil das gefährdet nur ihren Status, untergräbt ihren Dünkel und würde "Nicht-Forschende" an Unis aufdecken.

Es kommt an den Unis nur darauf an, hineinzukommen, nicht permanent Forschungsleistung zu erbringen. So habe ich bereits erheblich mehr geforscht und publiziert als mein "lieber" Doktorvater, der ab und zu ein Lehrbüchlein schreibt. Er darf aber Menschen promovieren, obwohl er selbst nicht forscht und daher auch gar nicht wissen kann, was Forschung heute heisst.

Der Standesdünkel ist das Problem, nicht eine angebliche mangelnde Qualität der HAW-Professoren. Diese Qualität kann über peer-reviewed Veröffentlichungen dokumentiert werden. Die Habilitation ist bereits heute an Unis keine Eingangsvoraussetzung mehr.

Wenn Kooperation muss das durch die Uni-Leitung den Uni-Fakultäten vorgeschrieben werden. "Freiwillig" werden Uni-Fakultäten das nicht tun. Oder man geht den Weg wie in Schleswig-Holstein, wobei man da auch mal sehen muss, ob das durch die Unis nicht ausgehebelt wird.

Ob ich das noch vor meinem 70. Lebensjahr erlebe? Aber ich habe ja noch 20 Jahre vor mir....

35. Kommentar von :Ohne Name

NRW geht weiter: "Mehr Transparenz und weniger Einfluss durch die Wirtschaft"

Die rot-grüne Lanmdesregierung in NRW hat ähnliche Ziele wie die hiesige. Letztlich habe ich aber das Gefühl, dass in Düsseldorf die Angelegenheit wesentlich konsequenter angegangen wird als in Stuttgart. Wenn eine Abkehr von der Unternehmerischen Hochschule gewünscht wird, dann bitte auch richtig.

Die rot-grüne Lanmdesregierung in NRW hat ähnliche Ziele wie die hiesige. Letztlich habe ich aber das Gefühl, dass in Düsseldorf die Angelegenheit wesentlich konsequenter angegangen wird als in Stuttgart.
Wenn eine Abkehr von der Unternehmerischen Hochschule gewünscht wird, dann bitte auch richtig.

http://www.deutschlandfunk.de/mehr-transparenz-und-weniger-einfluss-durch-die-wirtschaft.680.de.html?dram:article_id=268921

34. Kommentar von :Ohne Name

Promotion an HAW? - besser in Schleswig-Holstein (Sachen, Hamburg)

Die Stellung der ehem. FHs ist hier noch nicht diskutiert worden. Nun als HAW bezeichnet haben sie quasi ein Alleinstellungsmerkmal, das nicht vorhandene Promotionsrecht. Es geht dabei nicht um Standesdünkeln sondern um handfeste Fakten: - Es gibt Bereiche an HAWs die forschungsstärker sind als an mancher Universität - Universitäten müssen

Die Stellung der ehem. FHs ist hier noch nicht diskutiert worden. Nun als HAW bezeichnet haben sie quasi ein Alleinstellungsmerkmal, das nicht vorhandene Promotionsrecht.
Es geht dabei nicht um Standesdünkeln sondern um handfeste Fakten:

- Es gibt Bereiche an HAWs die forschungsstärker sind als an mancher Universität
- Universitäten müssen sich bei Promotionen keiner institutionellen Überprüfung stellen
- Gut würe eine externe Überprüfung, die sich HAWs stellen müssen, aber auch Universitäten

Häufig wird behauptet, FHs könnten es nicht, dem ist gegenzuhalten:

- Die Drittmittelquote hängt von den personellen Ressourcen ab, an FHs machen dies die Prof. selbst.
An Universitäten erarbeiten die Doktoranden die Anträge und arbeiten sie ab.

- Uni.-Profs haben demnach nur 9 SWS Lehrdeputat und können sich auf Doktoranden stützen,
FH-Profs haben das doppelte Lehrdeputat und keine vergleichbare Unterstützung.
Klar das das so aussieht wie es sich derzeit darstellt.

- Die Personalsuche im wissenschaftlichen Bereich ist natürlich einfacher,
wenn parallel eine Promotion angeboten werden kann.

- Kooperative Promotionen funktionieren nicht so wie gewünscht.
Das Verfahren ist ein fauler Kompromiss mit den Unis um als HAW überhaupt weiter zu kommen.

- Dem Wechsel eines FH-Masterabsolventen zur Promotion an eine Uni werden Steine in den Weg gelegt.
Hier ein Beispiel:
An unserer FH gibt es ein Master-Doppelabschluss mit einer engl. Uni. Mit dem FH-Zeugniss sollten
noch mehrere zusätzliche Prüfungen abgelegt werden. Der Student hat sich ein zweites mal beworben,
diesmal mit dem englischen Zeugnis. Er ist ohne weitere Prüfung angenommen worden.

Schleswig-Holsteingeht da gerade (nach Hamburg und Sachsen) einen guten Schritt weiter.
http://www.studis-online.de/HoPo/art-1587-fh-doktor.php

Also, bitte die Chance hier nicht vertun!

33. Kommentar von :Ohne Name

Bitte die deutsche Grammatik korrekt benutzen

Sehr geehrte Landesregierung, ich sehe mich als langjähriger Lehrer im Fach Deutsch gezwungen, hier auf ein dringendes Problem mit der Benutzung der deutschen Grammatik im Gesetzestext aufmerksam zu machen. Ich möchte es beispielhaft beim Begriff „Studentinnen und Studenten“ darstellen, gilt jedoch für alle derart umformulierten

Sehr geehrte Landesregierung,

ich sehe mich als langjähriger Lehrer im Fach Deutsch gezwungen, hier auf ein dringendes Problem mit der Benutzung der deutschen Grammatik im Gesetzestext aufmerksam zu machen.

Ich möchte es beispielhaft beim Begriff „Studentinnen und Studenten“ darstellen, gilt jedoch für alle derart umformulierten Personenbezeichnungen im Gesetzentwurf.

Diese Formulierungen sind alle ohne Ausnahme grammatikalisch falsch, da die weiblichen Mitglieder der angesprochenen Gruppen doppelt genannt werden. Sie wirken darüber hinaus umständlich, den Text verkomplizierend und überladen.

Richtige Formulierungen wären u.a.:
- Studentinnen und männliche Studenten (nicht weniger umständlich, aber richtig)
- weibliche und männliche Studenten
- Studierende
- Studentenschaft
- (oder einfach wie bisher:) Studenten

Es verwundert mich, dass man scheinbar nur aufgrund eines politischen Opportunismus hier grundlegende Regeln der deutschen Grammatik über Bord wirft.

Darüber hinaus wirkt ein solcher Sprachgebrauch alles Andere als bürgernah.

Es ist erschreckend, wenn ein Gesetzestext überarbeitet wird, in welchem es um die Aus- und Fortbildung der geistigen Elite dieses Landes geht, es nicht geschafft wird, die Landes- und Amtssprache korrekt zu benutzen.

Besonders erschwerend kommt hinzu, dass unser Ministerpräsident seine beruflichen Wurzeln in der Pädagogik hat und ich davon ausgehe, dass er den Entwurf vor der Veröffentlichung freigegeben hat.

Daher meine Bitte: Unbedingt das Gesetz so umformulieren, dass die Grammatik wieder stimmt. Die jetzige geplante Fassung ist in dieser Form grammatikalisch falsch, macht uns zum Gespött im deutschen Sprachraum und vermittelt den Eindruck mangelnder geistiger Kompetenz.

32. Kommentar von :Ohne Name
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31. Kommentar von :Ohne Name

Vermachtet lebbare Strukturen

.... es ist nach wie vor denkbar und möglich, .... dass die Führungskräfte als primi inter pares aus den eigenen Reihen gewonnen werden, .... dass die Führungskräfte von oben aufoktroyiert werden, .... dass die Führungskräfte von oben wieder abgesetzt werden, .... dass Entscheidungen in Konsenskultur getroffen werden, .... dass Entscheidungen

.... es ist nach wie vor denkbar und möglich,
.... dass die Führungskräfte als primi inter pares aus den eigenen Reihen gewonnen werden,
.... dass die Führungskräfte von oben aufoktroyiert werden,
.... dass die Führungskräfte von oben wieder abgesetzt werden,
.... dass Entscheidungen in Konsenskultur getroffen werden,
.... dass Entscheidungen in demokratischer Kultur mehrheitlich in Gremien getroffen werden,
.... dass Entscheidungen von oben aufoktroyiert und nur mitgeteilt werden,
.... dass sach- und ergebnisorientierte Menschen Führungspositionen anstreben,
.... dass machtorientierte Menschen Führungspositionen anstreben,
.... dass Führungspositionen bekleidet werden können, wenn zusätzliche privatwirtschaftliche
Interessen im Dunstkreis der Uni existieren.....

Verehrte Gesetzesnovellierer: Wenn auch Sie alle diese Möglichkeiten und deren kombinatorisch mögliche Zusammenstellungen in Ihrem Gesetzentwurf erkennen:
Wollen Sie alles das wirklich wahr werden lassen? Wo ist dann die Abkehr von der unternehmerischen Hochschule? Regt sich vielleicht bei Ihnen schon beim Begriff "Führungskraft" ein leiser Zweifel? Wenn, dann bitte noch einmal nachdenken, ob Macht und Ohnmacht, die schlimmstenfalls möglich sind, wirklich ein Szenario für in demokratischen Werten verankerte und aus Steuergeldern finanzierte Bildung junger Menschen sein kann.

30. Kommentar von :Ohne Name

Gleichstellung im neuen LHG

Folgende Punkte erscheinen dringend änderungsbedürftig, wenn die Gleichstellungsarbeit tatsächlich gestärkt werden soll: Der Begriff „Beauftragte für Chancengleichheit“ ist in Ba-Wü mit Nicht-Wissenschaftlerinnen assoziiert. Die Zusammenlegung der wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Gleichstellungsarbeit an den Hochschulen widerspricht

Folgende Punkte erscheinen dringend änderungsbedürftig, wenn die Gleichstellungsarbeit tatsächlich gestärkt werden soll:
Der Begriff „Beauftragte für Chancengleichheit“ ist in Ba-Wü mit Nicht-Wissenschaftlerinnen assoziiert. Die Zusammenlegung der wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Gleichstellungsarbeit an den Hochschulen widerspricht allen bisherigen Erfahrungen (s.a. Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten LakoG), da sich Nicht-Wissenschaftlerinnen in Kommissionen und Ausschüssen zu wissenschaftlichen Themen nur schwer durchsetzen können. Dies gilt insbesondere, da die Beauftragte nun Zugang zu allen Gremien und Kommissionen haben soll und teilweise sogar stimmberechtigt wird.
Zudem fehlt eine Verankerung von Fakultätsgleichstellungsbeauftragten, denn allein kann niemand all diesen Kommissionssitzungen beiwohnen. Hier besteht die Schwierigkeit, engagierte Stellvertreterinnen besonders aus höheren Funktionen für die Mitarbeit zu gewinnen. Überaus hilfreich wären dazu in den Fakultäten gewählte (und nicht vom Senat abgenickte) Fakultätsbeauftragte zur Wahrnehmung der Rechte in Stellvertretung, Berufungskommissionen, Fakultätsrat usw. Die Fakultätsbeauftragten sollten ebenfalls freigestellt werden können.
Da es nicht so viele Frauen gibt, die mit der Hochschularbeit intensiv vertraut sind, können die wenigen eine Mitarbeit (im Hochschulrat, als fachkundige oder Gleichstellungsfrauen) kaum ablehnen. Diese Regelungen fordern die wenigen Frauen so sehr, dass sie kaum inhaltlich und forschungsmäßig mit den Männern mithalten können oder eben deutlich übermäßigen Einsatz zeigen müssen. Dies hemmt vor allem Frauen in naturwissenschaftlich-technischen Fächern und Frauen mit Familie! Quoten oder Mindestzahlen gehen hier zu Lasten derer, die man fördern möchte und müssen abgeschafft oder kompensiert werden.

29. Kommentar von :Ohne Name

Männerquote in Hamburg

... mal beim anderen Ministerien geschaut?

http://www.abendblatt.de/hamburg/article121785986/Wissenschaftsbehoerde-plant-Maennerquote-fuer-Professoren.html

28. Kommentar von :Ohne Name

Bitte noch etwas überdenken

Sehr geehrte Landesregierung, vielleicht sollten Sie noch etwas warten mit der Inkraftsetzung dieses LHG Entwurfs. Es sind noch zu viele offen Punkte darin um es als "großen Wurf" zu bezeichnen: - Die Loslösung vom Konzept der "unternehmerischen Hochschule" ist noch nicht gelungen. - Der Senat trifft angesichts des übermächtigen Mitglieds

Sehr geehrte Landesregierung,
vielleicht sollten Sie noch etwas warten mit der Inkraftsetzung dieses LHG Entwurfs. Es sind noch zu viele offen Punkte darin um es als "großen Wurf" zu bezeichnen:

- Die Loslösung vom Konzept der "unternehmerischen Hochschule" ist noch nicht gelungen.
- Der Senat trifft angesichts des übermächtigen Mitglieds Rektorat kaum demokratische Grundsätze
- Der Chancengleichheitsbeauftragte ist eher eine Frauenbeauftragte
- Der Job eines Dekans ist noch weniger attraktiv geworden, Sie werden kaum mehr einen finden,
der es macht
- Der Hochschulrat ist nichts Halbes und nichts Ganzes, ein Diskussionsclub, der sich wenige male im
Jahr trifft, dafür aber viel Macht hat.

Die Sache haben Sie gut angefangen mit der Beteiligung vieler unterschiedlicher Gruppen. Jetzt im Abschluss zu schwächeln wäre nicht gut im Sinne der Sache. Lassen Sie sich noch Zeit zum Nachdenken.

Das baden-württembergische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Stuttgart.

Ministerium : Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

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