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Abschnitt 5

Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.

Kommentare : zu Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

8. Kommentar von :Ohne Name

Gutes und weniger gutes

Zuerst einmal muss ich sagen, dass ich als Jäger den verflichteten Schiessnachweis begrüße. Weniger Zustimmung jedoch habe ich für das Verbot der Baujagd am Naturbau. Baujäger sind aus meiner Sicht besonders engagierte und erfahrene Jäger. Kein Baujäger wird seinen Hund fahrlässig in eine Situation bringen (Jagd am Naturbau) die er seinem

Zuerst einmal muss ich sagen, dass ich als Jäger den verflichteten Schiessnachweis begrüße.

Weniger Zustimmung jedoch habe ich für das Verbot der Baujagd am Naturbau.
Baujäger sind aus meiner Sicht besonders engagierte und erfahrene Jäger. Kein Baujäger wird seinen Hund fahrlässig in eine Situation bringen (Jagd am Naturbau) die er seinem Hund nicht zutraut.
Baujäger helfen mit ihrer jährlichen, nicht unerheblichen Fuchsstrecke in großem Maße dazu bei den Niederwildschutz aktive zu betreiben. Sie sind Spezialisten und genießen als solche ein besonderes Ansehen in der Jägerschaft. Dies sollte auch im Gesetz widergespiegelt werden.

Das Verbot der Fallenagd mit Totschlagfallen ist aus meiner Sicht ein Verbot ausgesprochen von Ahnungslosen. Die Totschlagfalle fängt Artenspezifisch und tötet umgehend und sehr sicher. Bedingungen hierfür ist natürlich der geschulte Umgang und die Kenntnis über die Fallenjagd.
Ich kann mir gut vorstellen, dass eine verpflichtende gesonderte Ausbildung zu dieser Jagdart künftig gefordert ist aber ein komplettes Verbot erachte ich als Schwachsinn. Es ist korrekt, dass es lediglich ein sehr kleiner Teil der Jägerschaft ist, die diese Jagdart durchführt doch ist ein ein Teil der Jägerschaft der sich in besonderem Maße für unser schutzwürdiges Niederwild interessiert und aktiven Schutz betreibt (auch abseits der Fallenjagd) und sich ständig weiterbildet und so wirkliche Meister ihres Fachs sind. Kommen sie bitte davon weg zu denken es würde von Jägern als normal empfunden, durch ihr Tun und Handeln Leid und Schmerzen zu verursachen. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Jäger möchten durch ihr Tun und Handeln leiden verhindern, die Notwendigkeit der Jagd und der Tot als Teil des Lebens stehen für uns aber außer Frage.

Fütterung und Notzeit:

Mir platzt wirklich fast die Hutschnur bei diesem Thema. Es ist für mich unverständlich wie Personen die zu 95% ein Vogelhäuschen und Meisenknödel in Ihrem Garten hängen haben, beschließen können, dass wir in Notzeiten (und ich spreche hier wirklich nur von Notzeiten in den höheren Schwarzwaldlagen und nicht hier unten bei mir in der Rheinebene) das Wild in den von Freizeitdruck geplagten, vom Menschen zur Wirtschaftlichkeit geformten Waldgebieten verhungern lassen sollen.

Diese Forderung ist nicht natürlich. Es geht hierbei nur um Erträge der Forstwirtschaft die vergessen hat, dass sie diese Erträge im Zuhause unseres (unser aller) Wildes erzielt.

Ich bitte sie die von mir aufgeführten Punkte zu überdenken und im Gesetz nicht in dieser Form anzuwenden.

Christian Maurer

7. Kommentar von :Ohne Name
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6. Kommentar von :Ohne Name

Baujagd

Die Baujagd ist die größte tierquälerische Jagdmethode, neben einigen anderen, wie Treibjagden, oder Fallenjagd. Den Hobby-Teckelzüchtern und Baujägern hier ein Riegel vorzuschieben, um ihre tierquälerische Praktik auch weiterhin legal ausüben zu dürfen, ist ein wirklicher Fortschritt. Allerdings wäre ein komplettes Verbot und eine Ächtung der

Die Baujagd ist die größte tierquälerische Jagdmethode, neben einigen anderen, wie Treibjagden, oder Fallenjagd.
Den Hobby-Teckelzüchtern und Baujägern hier ein Riegel vorzuschieben, um ihre tierquälerische Praktik auch weiterhin legal ausüben zu dürfen, ist ein wirklicher Fortschritt. Allerdings wäre ein komplettes Verbot und eine Ächtung der Baujagd ein besseres Zeichen für den Tierschutz gewesen. Wer schon mal eine Baujagd gesehen und miterlebt hat und sich die Grabarbeiten mit Spaten, Schaufel und Spitzhacke am ängstlichen Fuchs, oder am panischen Dachs, angeschaut hat, wer die schweren Verletzungen der Hunde gesehen hat, kann das nur begrüßen. Das dabei auch alte und wertvolle Baute zerstört werden ist ein weiterer schwerer Eingriff in die Natur
Für mich sind Baujäger eine Schande der Jägerschaft und es macht mich traurig, daß diese Menschen versuchen an ihrer brutalen Praxis festzuhalten.

5. Kommentar von :Ohne Name

Abschussplan

Wieso soll der Abschussplan abgeschafft werde. Es gibt eine Festsetzung des Abschusses die eingehalten werden soll. Es gibt keine Gründe dies zu ändern. Höchstens: Das Rehwild soll noch mehr bejagd werden. Wenn das Ihre Begründung ist, wo ist dann der Tierschutz und die Artenvielfalt.

4. Kommentar von :Ohne Name

Kormoran Küstenvogel oder Killer der Gewässer?

Mich würde derzeit einfach mal interessieren wie denn der schwäbische Kormoran in der Politik gesehen wird. Bei beinahe jedem ausgedehnteren Spaziergang an hiesigen Gewässern ist dieser Zeitgenosse als eigentlicher Küstenvogel bei der Jagd zu beobachten. Lt. meinem Verständnis und v.a. der unfaßbaren Fressgier dieses Vogels kann ich keinerlei

Mich würde derzeit einfach mal interessieren wie denn der schwäbische Kormoran in der Politik gesehen wird. Bei beinahe jedem ausgedehnteren Spaziergang an hiesigen Gewässern ist dieser Zeitgenosse als eigentlicher Küstenvogel bei der Jagd zu beobachten. Lt. meinem Verständnis und v.a. der unfaßbaren Fressgier dieses Vogels kann ich keinerlei Sympathien wie z.B. für Reiher oder Störche aufbringen. Es gehört hierher eine Verpflichtung zu einer naturschutzwürdigen Bejagung dieses Nichtsnutzes! Ich hege mittlerweile größte Sympathien für Natur- und Gewässerkundige, welche diese Tatsache nicht bloß im Großinteresse des NABUs leisereden. Ich schreibe Ihnen diese Zeilen im übrigen als Nichtjäger!

3. Kommentar von :Ohne Name

Anordnung zum Abschuß und Fütterung

Hier soll das Rehwild nach Vorgaben des Forstes für die Fehler der Jahrzehnte langen falschen Waldbewirtschaftung als Schädling ausgerottet werden. Um Schaden abzuwehren genügt es das Betretungsrecht der Waldbenutzer in der Nachtzeit einzuschränken wie in anderen Ländern auch. Auch der Grundsatz der Fütterung entspricht nicht dem Tierschutz den

Hier soll das Rehwild nach Vorgaben des Forstes für die Fehler der Jahrzehnte langen falschen Waldbewirtschaftung als Schädling ausgerottet werden. Um Schaden abzuwehren genügt es das Betretungsrecht der Waldbenutzer in der Nachtzeit einzuschränken wie in anderen Ländern auch. Auch der Grundsatz der Fütterung entspricht nicht dem Tierschutz den auch verhungertes Reh leidet. hier wäre der Passus: Die Forstwirtschaft wird jährlich durch neutrale Gutachter und unter Berücksichtung der Gegebenheiten der Landschaft überprüft ob die Waldbaulichen Maßnahmen für dieses Gebiet geeignet ist. dann wird man sehr schnell sehen das der Verbiss plötzlich nicht mehr so hoch ist und er Wald wieder Standorttypisch ist.
bei der Baujagd reicht ein Zusatz darf nur von Jagdhunden mit entsprechender Ausbildung durchgeführt werden.

2. Kommentar von :Ohne Name

Fütterung

Habt Ihr Euch eigentlich bei der Erarbeitung der Gesetzesvorlage überlegt wie mit der Fütterung von Wildtieren wie Eichhörnchen und z.B. Vögeln umgegangen wird? Tausende von Tonnen Vogelfutter (Körner in tierische Fette gebunden) werden jedes Jahr in Millionen von Vogelhäuschen in die Natur ausgebracht. Hier werden doch eindeutig sehr gut

Habt Ihr Euch eigentlich bei der Erarbeitung der Gesetzesvorlage überlegt wie mit der Fütterung von Wildtieren wie Eichhörnchen und z.B. Vögeln umgegangen wird?

Tausende von Tonnen Vogelfutter (Körner in tierische Fette gebunden) werden jedes Jahr in Millionen von Vogelhäuschen in die Natur ausgebracht.

Hier werden doch eindeutig sehr gut ausgebildete und staatlich geprüfte Fachleute wie z.B. Jäger vom Gesetzgeber bevormundet und im Sinne von selbsternannten Naturschützern und sonstigen Ideologen gegängelt.

Übrigends sind die Bestimmungen zur Fütterung im aktuellen Jagdrecht sehr exakt geregelt.
Mir kann keiner erklären, wozu dies neu gefasst werden muss - außer um stimmpotenten Ideologen gerecht werden zu können !

Danke hierfür !

1. Kommentar von :Ohne Name

Fallenjagd

Was eigentlich soll das denn? Jeder gemeine Bürger ist in unserem Land berechtigt Totschlagsfallen für Wirbeltiere zu benützen und aufzustellen wo und wie er möchte ! Einem deutschen Jäger, der weltweit anerkannt ausgebildet ist und eine umfangreiche und schwierige staatliche Prüfung abgelegt hat wollt ihr hier bevormunden? Sollte ihr mal

Was eigentlich soll das denn?

Jeder gemeine Bürger ist in unserem Land berechtigt Totschlagsfallen für Wirbeltiere zu benützen und aufzustellen wo und wie er möchte !

Einem deutschen Jäger, der weltweit anerkannt ausgebildet ist und eine umfangreiche und schwierige staatliche Prüfung abgelegt hat wollt ihr hier bevormunden?

Sollte ihr mal ehrlich in Euch gehen und nachdenken, dann werdet Ihr Euch fragen worin der Unterschied besteht Ratten, Mäuse oder Marder in Fallen zu fangen.

Die Ideologie ist zu offensichtlich im Vordergrund des Gesetzentwurfs !

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