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Abschnitt 2

Jagdbezirke

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 2 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der zweite Abschnitt enthält die Regelungen zu dem im bisher geltenden Recht bewährten System der Jagdbezirke, zu deren Gestaltung und Befriedung sowie zu den Jagdgenossenschaften. Dieser Abschnitt übernimmt weitgehend die bisher geltenden Regelungen des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes. Hinzu tritt die Regelung zur Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen in Konsequenz der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften.

Kommentare : zu Jagdbezirke

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

71. Kommentar von :Ohne Name

Befriedung

Ich habe das EGMR-Urteil, das BJagdG, diese Novelle, die Begründung und die Kommentare gelesen. Bezeichnend sind die Worte, die so oder vergleichbar immer wieder von Jägern vorgebracht werden: "Das Eigentumsrecht wird ausgehöhlt, oft von Leuten, die keinen eigenen Grund und Boden haben, aber den anderen sagen wollen, was sie dürfen oder nicht."

Ich habe das EGMR-Urteil, das BJagdG, diese Novelle, die Begründung und die Kommentare gelesen.

Bezeichnend sind die Worte, die so oder vergleichbar immer wieder von Jägern vorgebracht werden:
"Das Eigentumsrecht wird ausgehöhlt, oft von Leuten, die keinen eigenen Grund und Boden haben, aber den anderen sagen wollen, was sie dürfen oder nicht."

JA verehrte Jäger, verinnerlichen Sie sich bitte diesen Satz, insbesondere wenn Sie ein GENOSSENSCHAFTLICHES JAGDREVIER gepachtet haben und selbst kein Eigentümer sind!

Es ist beschämend, dass ein deutscher Grundeigentümer vor ein europäisches Gericht ziehen musste, um seine Rechte gewürdigt zu bekommen.
Und DANK an die baden-württembergische Regierung, dass man hier für mehr Gerichtigkeit sorgen will.

So, wie sich viele Jagdausübungsberechtigte hier in diesem Forum präsentieren, kann ich nur sagen, dass ich so einem Klientel nicht auf MEINEM Grund und Boden begegnen möchte.

Vieles was hier von Jäger-Seite schön-geschrieben wird oder als zukünftiges Problem dargestellt wird, sieht zumindest in meiner Umwelt anders aus:

- Wildtier-Kadaver auf Weiden werden gemeldet und bleiben liegen (man muss ja nicht entsorgen)
- gejagt wird in unmittelbarer Nähe von Pferden (diese bleiben nicht stehen, wenn ein Schuss fällt)
- der einzige angelegte Wildacker hier dient als Schussschneiße, wenn ein Rehwild an den erhöhten Salzleckstein im Wildacker kommen will
- die Bretter von kaputten Hochsitzen bleiben einfach zum Verotten liegen
- Wildschaden auf Grünland wird nicht ersetzt, sondern bestenfalls die Erdlöcher glatt gedrückt und nachgesät, dabei werden dann noch die Weidepfähle beim Rangieren umgedrückt (auf diese Art des Ausgleichs kann ich verzichten)
- und falls man meint, der Aufwand wäre zu hoch, die befriedeten Flächen zu erfassen, so bin ich als Eigentümer gerne bereit, die Flächen zu kennzeichnen und entsprechende Lagepläne anzufertigen
- Wildschaden kann ich akzeptieren, da auch Wildtiere ein Existenzrecht haben und ihnen ein Zugriff auf Ressourcen zum Überleben zusteht
- Dickicht für Wildschweinrotten werde ich zu verhindern wissen, das landschaftliche Angebot bestimmt auch die Besiedlung.

Ich bin weder ideologisch-links, noch naturfremd-verklärt, sondern ein wertkonservativer Nebenerwerbslandwirt und Privatwaldbesitzer.
Ich bin der einer der Grundbesitzer, für den der EGMR den Weg frei gemacht hat.
DANKE








70. Kommentar von :Ohne Name

§14

Woher diese Forderung kommt ist ja wohl klar. Bei ihrer Landesarbeitsgruppe "Tierschutz" saßen Personen am Tisch, welche man nach Gerichtsurteilen als zugehörig zu bestimmten "Glaubensgemeinschaften" bezeichnen darf. Warum erweitern sie die Möglichkeiten durch das Urteil des europäischen Gerichtshofs und wollen es auch diesen

Woher diese Forderung kommt ist ja wohl klar. Bei ihrer Landesarbeitsgruppe "Tierschutz" saßen Personen am Tisch, welche man nach Gerichtsurteilen als zugehörig zu bestimmten "Glaubensgemeinschaften" bezeichnen darf.
Warum erweitern sie die Möglichkeiten durch das Urteil des europäischen Gerichtshofs und wollen es auch diesen "Glaubensgemeinschaften" ermöglichen Grundeigentum zu befrieden ?

In der Wildfolgeregelung ist eine vorherige Verständigung des Jagdrechteigentümers bei Grenzübertritt durch bestätigte Gespanne explizit ausgenommen, warum wird dies in Absatz 8 aufgeweicht ? Hat ein krankes Wildtier auf befriedeten Flächen ein Recht darauf schlechter Nachgesucht zu werden als eines auf normalen Flächen ?



69. Kommentar von :Ohne Name

§ 16 Abs. 2: Verwendung von Pachteinnahmen

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrter Herr Minister Bonde, ich möchte mich zunächst dafür bedanken, dass Sie auf dem Landesjägertag Ihre Sichtweise zum Entwurf des geplanten Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes erläutert haben. Ich hätte als Ihr Wähler von einem „grünen“ Ministerium allerdings erwartet, dass die Neufassung des

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrter Herr Minister Bonde,

ich möchte mich zunächst dafür bedanken, dass Sie auf dem Landesjägertag Ihre Sichtweise zum Entwurf des geplanten Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes erläutert haben. Ich hätte als Ihr Wähler von einem „grünen“ Ministerium allerdings erwartet, dass die Neufassung des Landesjagdgesetztes dazu genutzt wird, eine substanzielle und nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen für unsere Wildtierbestände und die anderer „wilder Tiere“ (im Sinne von § 960 BGB) zu erreichen. Es müsste Ihnen vor dem Hintergrund des Artenrückgangs und des zunehmenden Biodiversitätsverlustes doch klar sein, dass das Hauptproblem für die meisten in ihrem Bestand gefährdeten Tierarten ein Lebensraumproblem ist, und nicht die Tatsache, ob sie dem Jagdrecht oder dem Naturschutzrecht unterstellt sind und in welcher „Schale“ sie sich zukünftig befinden werden. Im Bereich der Forstwirtschaft hat sich in den vier Jahrzehnten, die ich wissentlich überblicke, in dieser Hinsicht vieles zum Besseren gewendet; auch dank der bedeutenden Rolle, die der Staat als Bewirtschafter („Manager“) eines großen Teils der Waldflächen inne hat: es werden kaum noch Monokulturen angelegt, man lässt Totholz liegen und stehen („Der Wald lebt auch von seinen Toten“), der Waldboden wird nach der Holzernte nicht mehr „leergefegt“, man fördert die Naturverjüngung usw. . Wie gut dies den Wildtierbeständen bekommt, sieht man nicht nur an den seither gestiegenen (und z. T. Nur noch schwer einzudämmenden) Schalenwildbeständen, sondern auch an der Zunahme bestimmter Vogelarten, allen voran der Höhlenbrüter im Wald. Wo sich das Lebensraumproblem aber seit Durchführung der Flurbereinigung in den 60er und 70er Jahren immer weiter verschlechtert hat, ist der Bereich der Feldflur: Nach wie vor werden die Bewirtschaftungsflächen immer noch größer, nimmt die Zahl und Gesamtlänge der Grenzlinien zwischen den Kulturen immer noch ab, werden Monokulturen immer noch effizienter vor „Unkraut“ und „Ungeziefer“ geschützt.

Jetzt will man den Dackel nicht mehr in den Fuchsbau lassen, weil im Fuchsbau vielleicht auch ein Dachs sein könnte, man doktert mit Akribie an den Jagd- und Hegemethoden herum, versucht dabei, für alle potentiellen Wählergruppen ein „Gutsle“ einzuarbeiten und benutzt geflissentlich Anglizismen („Wildtiermanagement“) um Modernität zu suggerieren; aber am Lebensraumproblem, insbesondere in der Feldflur, ändert man nichts.

Wenn Sie hier wirklich etwas substanziell „Grünes“ leisten wollten, dann müssten Sie den Mut aufbringen, nicht nur den Jagdausübungsberechtigten (z. T. völlig unnötige) Vorschriften zu machen, wie sie ihr Handwerk auszuüben haben, sondern auch denjenigen, die den Jagdausübungsberechtigten jährlich erhebliche Geldmengen in Form von Pachteinnahmen und Begehungsscheingebühren abverlangen. Sie müssten die Landeigentümer bzw. deren Vertreter (i. d. R. die Gemeinden) dazu verpflichten, diese Einnahmen zweckgebunden einzusetzen, und zwar nicht für Verwaltungstätigkeiten und Spesen, sondern für die Biotopverbesserung. Was als Biotopverbesserung gilt, z. B. Flächenerwerb, Entschädigung für Pestizidverzicht, Anpflanzen von Hecken und Feldgehölzen etc. könnte per Verwaltungsvorschrift im Detail geregelt werden. Über die Verwendung der Mittel müsste ein Rechenschaftsbericht erstellt werden. Ja, das Jagdrecht ist ein Eigentumsrecht; aber Eigentum verpflichtet auch. Ich kann mit meinen Streuobstwiesen im Landschaftsschutzgebiet auch nicht machen was ich will und jeden beliebigen kommerziellen Nutzen daraus ziehen. Nach wie vor beschließt nach § 16 Abs. 2 die Jagdgenossenschaft (meist die Gemeinde) völlig willkürlich über die Verwendung „des Reinertrages“ und kann diesen an die Grundeigentümer ausschütten (was die Gemeinden m. E. jedoch nie tun, weil es bei der Vielzahl der Eigentümer völlig unpraktikabel wäre).

Auch in der Wortwahl für die geplante Bezeichnung des Gesetzes spiegelt sich das o. g. Defizit wieder. Die Jagd ist eine Form der Bewirtschaftung der Wildbestände. Die geplante Bezeichnung „Jagd- und Wildtierbewirtschaftungsgesetz“ (und sagen Sie nicht, man könne „management“ nicht übersetzen) ist daher ein Pleonasmus. Wenn Sie satt dessen ein Jagd- und Wildtier-“lebensraum“-gesetz oder meinetwegen „Wildtierbiotop“-gesetz) machen würden, wäre ich als langjähriger „Grünen“-Wähler, als ca. 35-jähriges BUND-Mitglied und natürlich auch als Jäger bei der ForstBW weniger enttäuscht. Den Wildwegeplan haben Sie ja schon drin.

Dr. Albrecht Wiedenmann
Esslingen a. N.

68. Kommentar von :Ohne Name

Jagdbefriedung

Die Regelung das juristische Personen und Vereinigungen den natürlichen Personen gleichgestellt werden ist nicht nachvollziehbar. Nur natürliche Personen können Gewissen haben und ethische Grundsätze entwickeln und darauf sollte man sich beschränken. Alles andere ist nicht haltbar. Unabhängig davon ist die Jagd das ureigene Recht des Menschen. Wer

Die Regelung das juristische Personen und Vereinigungen den natürlichen Personen gleichgestellt werden ist nicht nachvollziehbar. Nur natürliche Personen können Gewissen haben und ethische Grundsätze entwickeln und darauf sollte man sich beschränken. Alles andere ist nicht haltbar. Unabhängig davon ist die Jagd das ureigene Recht des Menschen. Wer darauf verzichten will kann es tun, aber deswegen sollte andere nicht darunter leiden. Weiterhin wird es aus verschiedenen Gründen dazu kommen, dass nicht mehr nach Jagdrecht gejagt wird, sondern nach Polizeirecht. Es ist in diesem Fall wichtiger, dass dann Wild nicht sinnlos abgeballert und gekeult wird. Schon deshalb ist Jagd wichtig.

67. Kommentar von :Ohne Name

Befriedung

Zu § 14:

Die Regelung zur Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen sollte den Ausführungen des Bundesjagdgesetzes entsprechen. Eine weitere Ausdehnung auf juristische Per-sonen ist nicht erforderlich.

66. Kommentar von :Ohne Name

§ 14 Befriedung aus ethischen Gründen

Die Landesregierung weicht mit der Ausdehnung der Befriedung von Grundstücken aus ethischen Gründen auch auf juristische Personen von der bundeseinheitlichen Regelung ohne Not ab. Eine überzeugende Begründung dafür fehlt. Warum soll es in BadenWürttemberg eine Sonderlösung geben? Der europ. Gerichtshof fordert eine Ausdehnung auf juristische

Die Landesregierung weicht mit der Ausdehnung der Befriedung von Grundstücken aus ethischen Gründen auch auf juristische Personen von der bundeseinheitlichen Regelung ohne Not ab. Eine überzeugende Begründung dafür fehlt. Warum soll es in BadenWürttemberg eine Sonderlösung geben?
Der europ. Gerichtshof fordert eine Ausdehnung auf juristische Personen nicht.
Die Folgen einer derartigen Neuregelung werden im Hinblick auf die Bürokratie und die Kosten enorm sein.
Eine Befriedung soll zudem mit Ende eines jeden Jagdjahres erfolgen. Das heißt, dass die bejagbaren Flächen jährlich neu berechnet werden müssen. Die Pachtverträge sind jeweils anzupassen. Der Pächter weiß nicht, auf welchen Flächen er im folgenden Jagdjahr noch jagen kann. Wie und wann wird der Verpächter die Jagdpächter informieren?
Die Jagdgenossenschaft /die Gemeinde hat mit hohem zeitlichem und finanziellem Aufwand das Jagdkataster zu aktualisieren. Es wird Fälle geben, in denen die Kosten für die Aktualisierung des Jagdkatasters die Höhe der Pachteinnahmen übersteigt.
Die bundesweit vorgesehene Lösung ist ausreichend. Die hier vorgesehene Ausdehnung ist zu streichen.

65. Kommentar von :Ohne Name

Pachtdauer, Befriedung aus Gewissensgründen

Vieles in diesem Gesetzentwurf erschwert die Jagd unnötig. Dies wird zwangsläufig dazu führen, dass viele Jagden nicht mehr verpachtet werden können. Das mag zwar vielen Jagdgegnern sehr entgegen kommen, die Frage ist aber: Ist es im Interese aller Regierungsfraktionen, dass zukünftig alle Probleme, die bisher Jagdpächter freiwillig und auf

Vieles in diesem Gesetzentwurf erschwert die Jagd unnötig.
Dies wird zwangsläufig dazu führen, dass viele Jagden nicht mehr verpachtet werden können.
Das mag zwar vielen Jagdgegnern sehr entgegen kommen, die Frage ist aber:
Ist es im Interese aller Regierungsfraktionen, dass zukünftig alle Probleme, die bisher Jagdpächter freiwillig und auf eigene Kosten für die Allgemeinheit lösen, von der Allgemeinheit gelöst werden müssen mit den entsprechenden Kosten? Auch im Kanton Genf muss gejagt werden, nur nennt man es dort "Letale Vergrämung".
Wenn die Jagden nicht verpachtbar sind, dann tragen die Jagdgenossenschaften und die Städte und Gemeinden das Risiko und die Kosten für
- Wildschäden und deren Abwehr
- Fallwildentsorgung
- Herstellen eines artgerechten Wildbestandes
- Seuchenprävention
- Wildtiermonitoring mit Berichtspflicht an die Behörden
- Schutz der Wildtiere vor Mähverlusten
- Ausbringen von Reflektoren an gefährdeten Straßenabschnitten
- Einsatz bei Wildunfällen auch an Sonn- und Feiertagen sowie mitten in der Nacht

Auf die Städte und Gemeinden geht geht dann auch der ganze Protest nieder bei unpopülaren Maßnahmen wie Abschuß von Wildschweinen im Saufang, denn die Jagd kann nicht enden, wenn ein Jagdbezirk nicht verpachtbar ist

Die Kosten und der Ärger werden immens sein, und da gilt es gut abzuwägen ob man einer Minderheit folgt, die umso lauter die Abschaffung der Jagd fordert und vorantreibt. Oder ob das bisherige Jagdgesetz nicht besser und ein paar notwendige Änderungen erfährt.

Letzen Endes entscheidet nämlich einzig und allein der Jäger selbst ob er ein Revier pachtet oder nicht. Dazu kann einen noch keiner zwingen.

Ich werde unter den jetzt geplanten Bedingungen auf jeden Fall kein Revier mehr pachten und bei den bestehenden Pachtverträgen von meinem Sonderkündigungsrecht nach BGB (Wegfall wesentlicher Vertragsgrundlagen) Gebrauch machen.

64. Kommentar von :Ohne Name

Befriedung

Wo ist die Logik bei der Unterstellung, von befriedeten Flächen würde ein erhöhtes Wildschadensrisiko ausgehen? Auf befriedeten Flächen besteht KEIN Anspruch auf Ersatz von Wildschaden - das ist konsequent und richtig. Wenn Wildtiere so schlau sind und erkennen befriedete Flächen, dann fressen sie sich dort satt und können für diese Futtermenge

Wo ist die Logik bei der Unterstellung, von befriedeten Flächen würde ein erhöhtes Wildschadensrisiko ausgehen? Auf befriedeten Flächen besteht KEIN Anspruch auf Ersatz von Wildschaden - das ist konsequent und richtig. Wenn Wildtiere so schlau sind und erkennen befriedete Flächen, dann fressen sie sich dort satt und können für diese Futtermenge anderswo keinen ersatzpflichtigen Schaden anrichten.
Befriedete Flächen werden kaum so groß sein, dass sich Wildtiere ausschließlich dort aufhalten, sie sind also nicht individuell und auf Dauer geschützt.

Zusätzlich darf man Menschen, die eine Befriedung vornehmen nicht unterstellen, diese Flächern würden verwildern, verbuschen und zu einem Dickicht für Wildschweine werden. Man darf auch nicht unterstellen, dass Grundstückseigentümer nicht bemerken, ob verletzte oder kranke Tiere anwesend sind. Wer befriedet, macht sich auch weiter gehende Gedanken und ist bereit Verantwortung zu übernehmen.
Jäger müssen lediglich lernen, dass eben nicht jeder Quadratmeter im Revier verfügbar ist und Wildtiere eine Chance haben, dem Abschuss durch eine Schutzzone zu entgehen. Bei der modernen technischen Aufrüstung bei der Jagd sind befriedete Flächen aus meiner Sicht nur fair.

63. Kommentar von :Ohne Name

Befriedung von Grundflächen aus Gewissensgründen

Sehr geehrte Damen und Herren, sollte eine Befriedung von jagdbaren Grundflächen möglich sein, wird dies ein Nachfolgeproblem bezüglich der Verpachtbarkeit auslösen. Am meisten werden dann die Kommunen und /oder die Landwirte darunter leiden: fehlende Pachteinnahmen, Regulierung von Wildschäden usw. Selbst der Tierschutz wird dann in Frage

Sehr geehrte Damen und Herren,
sollte eine Befriedung von jagdbaren Grundflächen möglich sein, wird dies ein Nachfolgeproblem bezüglich der Verpachtbarkeit auslösen. Am meisten werden dann die Kommunen und /oder die Landwirte darunter leiden: fehlende Pachteinnahmen, Regulierung von Wildschäden usw.
Selbst der Tierschutz wird dann in Frage gestellt, wenn krankes Wild auf befriedeten Gebieten von seinen Schmerzen befreit werden sollte. Wer macht dies und wer kümmert sich um die Entsorgung von verendetem Wild?
Die Landesregierung ist gut beraten, wenn sie erst ein Gestz ändert, wenn sie solche Fragestellungen gelöst hat. Das wird nicht so einfach sein, daher keine Befriedung von Flächen aus Gewissensgründen.
MfG
Winfried Eggert

62. Kommentar von :Ohne Name

Probleme mit Wildtieren in den Dörfern und Städten

Sehr geehrte Damen und Herren, immer mehr befriedete Bezirke bedeuten, das immer weniger Fläche bejagt werden dürfen. Es bedeutet aber auch, dass auf diesen Gebieten das Wild Einstand findet und sich ohne Einschränkungen ausbreiten darf. Aber doch schon jetzt gibt es Gebiete in denen immer mehr Tiere in Dörfern und Städten große Probleme

Sehr geehrte Damen und Herren,

immer mehr befriedete Bezirke bedeuten, das immer weniger Fläche bejagt werden dürfen.
Es bedeutet aber auch, dass auf diesen Gebieten das Wild Einstand findet und sich ohne Einschränkungen ausbreiten darf. Aber doch schon jetzt gibt es Gebiete in denen immer mehr Tiere in Dörfern und Städten große Probleme anrichten.
Wie und vor allem Wer soll denn in Zukunft sich diesen Problemen annehmen?

Mit freundlichen Grüßen

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