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Abschnittt 10

Schlussbestimmungen

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 10 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der zehnte Abschnitt enthält unter anderem die notwendigen Ermächtigungsgrundlagen für das Ministerium zur Ausführung des Gesetzes, Übergangsregelungen, die angezeigt sind, da das Gesetz in bestehende Rechte und Verhältnisse eingreift, und Regelungen zum Inkrafttreten.

Kommentare : zu Schlussbestimmungen

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

5. Kommentar von :Ohne Name

Das Ende vom Lied ... bzw. von der Jagd

Summa summarum kann man zu diesem Gesetzentwurf nur sagen, daß hier leider sehr intensiv an der Abschaffung der Jagd gearbeitet wird, und zwar eindeutig ideologisch geprägt. Auf sachlichen Fakten basiert dieser Entwurf leider nahezu überhaupt nicht. Wieder einmal mehr sollen die Jäger gegängelt, bevormundet und entmündigt werden, die Jagdausübung

Summa summarum kann man zu diesem Gesetzentwurf nur sagen, daß hier leider sehr intensiv an der Abschaffung der Jagd gearbeitet wird, und zwar eindeutig ideologisch geprägt. Auf sachlichen Fakten basiert dieser Entwurf leider nahezu überhaupt nicht. Wieder einmal mehr sollen die Jäger gegängelt, bevormundet und entmündigt werden, die Jagdausübung ohne jede sachliche Notwendigkeit noch weiter reguliert und erschwert werden.

Die Jagdgegner haben sich anscheinend die Worte von Cato dem Älteren (römischer Feldherr und Staatsmann um ca. 200 v. Chr.) in leicht abgewandelter Form zu Eigen gemacht:
"Ceterum censeo venationem esse delendam."

Ich wünsche den Jagdgegnern dabei KEINEN Erfolg.
Waidmannsheil!

4. Kommentar von :Ohne Name
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3. Kommentar von :Ohne Name
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2. Kommentar von :Ohne Name

Schlussbestimmung !

Ich kenne viele, die - sollte das Jagdgesetz nach vorliegendem Entwurf geändert werden - nicht mehr bereit sein werden Verantwortung unter großem persönlichen Aufwand für ein Jagdrevier in Baden-Württemberg zu übernehmen. Zu groß ist im aktuellen Verfahren die Missachtung, Respektlosigkeit und Ignoranz gegenüber denen, die sich im Sinne des

Ich kenne viele, die - sollte das Jagdgesetz nach vorliegendem Entwurf geändert werden - nicht mehr bereit sein werden Verantwortung unter großem persönlichen Aufwand für ein Jagdrevier in Baden-Württemberg zu übernehmen.
Zu groß ist im aktuellen Verfahren die Missachtung, Respektlosigkeit und Ignoranz gegenüber denen, die sich im Sinne des Naturschutzes als staatlich geprüfte Jäger für die Allgemeinheit einsetzen.

Viele gehen dann bestimmt ins benachbarte Ausland - da sind wir als Jäger herzlich willkommen und die Leute dort freuen sich !

Bereits jetzt gibt es viele Reviere, die sich nicht mehr verpachten lassen. Soll doch die Landesregierung auf Kosten der Steuerzahler bezahlte "Wildmanager/Abschiesser" einsetzen.

Die können dann in der Schweiz im Kanton Genf zum Thema Schädlingsbekämpfung angelernt werden, z.B. wie Wildschweine effizient abgemetzelt werden können.

Prost Mahlzeit !

1. Kommentar von :Ohne Name

Landesjagdgesetz

Wenn die Jagd auf Wild, dass dem Landwirt schaden macht der wiederum vom Jäger ersetzt werden muss. zeitweise nicht effektiv gejagd werden darf, dann kann vom Jäger auch nicht erwartet werden, dass er die Schäden bezahlt.

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