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Abschnitt 6

Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 6 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der sechste Abschnitt enthält zahlreiche neue Regelungen, welche bestimmte In-strumente und Einrichtungen im Rahmen des Wildtiermanagements vorsehen. Dazu gehören die aufeinander und auf die Managementstufen des ersten Abschnitts bezogenen Regelungen zum Monitoring, zum Wildtierbericht und zu besonderen Hegemaßnahmen. Der bereits bestehende Generalwildwegeplan erhält in diesem Abschnitt eine gesetzliche Grundlage. Als eigenständige Einrichtungen zur Erfüllung der Aufgaben des Wildtiermanagements erhalten die Hegegemeinschaften eine besondere gesetzliche Funktionsbeschreibung; sofern sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet werden, sind die dafür erforderlichen Regelungen vorgesehen. Im Übrigen enthält der sechste Abschnitt angepasste Regelungen, die bereits das bisher geltende Recht vorgesehen hat, darunter die Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten als das zentrale Steuerungsinstrument im Rahmen des Wildtiermanagements.

Kommentare : zu Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

7. Kommentar von :Ohne Name

Abschuss von Hunden und Katzen

Der Abschuss von Katzen ist nicht tolerabel, sofern diese Entscheidung vom Jäger allein getroffen wird. Zuvor muss nachgewiesen sein, das ein Einfangen mittels Lebendfalle evt. sogar durch einen Tierschutzverein erfolglos war. Auch ist festzustellen, das die bloße Anwesenheit einer Katze auf Wiese und Wald keinen Abschluss rechtfertigt, da die

Der Abschuss von Katzen ist nicht tolerabel, sofern diese Entscheidung vom Jäger allein getroffen wird. Zuvor muss nachgewiesen sein, das ein Einfangen mittels Lebendfalle evt. sogar durch einen Tierschutzverein erfolglos war. Auch ist festzustellen, das die bloße Anwesenheit einer Katze auf Wiese und Wald keinen Abschluss rechtfertigt, da die meisten Katzen in erster Linie Mäuse fangen. Auch ist das Risiko eine geschützte Wildkatze zu erschießen sehr groß.

Auch muss sichergestellt sein, das JEDES geschossene Haustier ordnungsgemäß gemeldet wird, von einem Tierarzt oder Tierschutzverein auf Kennzeichnung und Registrierung über prüft wird, dieses mit Foto dokumentiert wird und an das Fundbüro gemeldet. Das Tier darf nicht im Wald verscharrt werden, auf einem Luder Platz landen oder in die Büsche geworfen werden. Da es sich um fremdes Eigentum handelt hat der Besitzer ein Recht darauf den Verbleib seines Eigentums nachvollziehen zu können. Innerhalb ein es Radius von einem Kilometer rund um Höfe oder Siedlungen darf grundsätzlich keine Katze geschossen werden, da es sich um den regulären Revieranspruch einer Katze handelt.

Sinnvoll wäre eine Beweispflicht für die Wildgefährdung mittels Video, jeder Jäger wird wohl ein Handy dabei haben.

6. Kommentar von :Ohne Name

2 Monate Ruhezeit

Irgendwie ist das ganze Argumentationsgerüst für das neue Jagd und Wildtiermanagementgesetz schon offensichtlich ideologisch aufgebaut. Werter Herr Bonde: Wo ist denn dann die Forderung bzw. das Streben des Naturschutzes daß sich lt. Ihren Worten "zum Schutz des Wildes" in dieser Zeit Jogger, Reiter, Hundeausführer, Mountainbiker,

Irgendwie ist das ganze Argumentationsgerüst für das neue Jagd und Wildtiermanagementgesetz schon offensichtlich ideologisch aufgebaut.

Werter Herr Bonde: Wo ist denn dann die Forderung bzw. das Streben des Naturschutzes daß sich lt. Ihren Worten "zum Schutz des Wildes" in dieser Zeit Jogger, Reiter, Hundeausführer, Mountainbiker, Spazierengeher, Holzeinschläger, und weitere Begeher des Waldes im Hinblick auf Störungen des Wildes vom Wald für diese Zeit fernhalten?
Die Jagd ist hier bestimmt der geringste Störfaktor !

Trägt eigentlich in der Zeit der Jagdruhe der Naturschutz die Wildschäden - wenn uns schon Vorschriften zur Bejagung ausschließlich im Feld gemacht werden?

Da ist es doch wirklich keine Frage warum Jagdpächter dieses Gesetz nicht mittragen werden.

5. Kommentar von :Ohne Name

allgemeine Schonzeit im Februar-April auch für Schwarwild im Wald

Gerade in Anbetracht zunehmender Bestände und entsprechender Wildschäden durch Schwarzwild ist dies völlig kontaproduktiv und praxisfremd. Bei unseren sehr unterschiedlichen witterungsbedingten Chancen Schwarzwild überhaupt erfolgreich zu bejagen, darf dies nicht pauschal zeitlich reglementiert sein. Aus meiner langjahrigen Erfahrung kann ich nur

Gerade in Anbetracht zunehmender Bestände und entsprechender Wildschäden durch Schwarzwild ist dies völlig kontaproduktiv und praxisfremd. Bei unseren sehr unterschiedlichen witterungsbedingten Chancen Schwarzwild überhaupt erfolgreich zu bejagen, darf dies nicht pauschal zeitlich reglementiert sein. Aus meiner langjahrigen Erfahrung kann ich nur sagen, diese Jahreszeit war für die Ansitzjagd auf Schwarzwild immer die erfolgreichste. Zusammen mit der Drückjagd ist die Ansitzjagd auf SW nach wie vor sehr wichtig, hier kann selektiv und tierschutzkonform gejagd werden. Daher müssen die möglichen günstigen Phasen mit Schnee und gutem Licht auch genutzt werden können. Eine Beunruhigung durch den Jäger durch die SW-Jagd im Wald ist absurd, Störungen durch Dritte überwiegen absolut. Durch solche Reglementierungen wird die SW-Jagd erschwert, die Bereitschaft jagdliche Verantwortung zu übernehmen wird mittelfristig abnehmen...

4. Kommentar von :Ohne Name

Schonzeit für Schwarzwild

Die ausgelobte Schonzeit von Mitte Februar bis Mitte April hatte, nachdem nachgedacht wurde, jetzt folgende Ausnahme zur Bejagung von Schwarzwild ausschliesslich auf dem Feld zugelassen ! Hallo ? Was soll das denn ? Wenn Sie sich mal die Mühe machen die Problematik der Schwarzwildjagd überhaupt ansatzweise zu verstehen, dann dürfte Ihnen doch

Die ausgelobte Schonzeit von Mitte Februar bis Mitte April hatte, nachdem nachgedacht wurde, jetzt folgende Ausnahme zur Bejagung von Schwarzwild ausschliesslich auf dem Feld zugelassen !

Hallo ? Was soll das denn ?

Wenn Sie sich mal die Mühe machen die Problematik der Schwarzwildjagd überhaupt ansatzweise zu verstehen, dann dürfte Ihnen doch sofort klar werden, daß dieses Problem nicht generell sondern nur individuell pro Region/Revier zu lösen ist. Ihre Gesetzesvorlage kommt jedoch den unterschiedlichen Regionen (Rheingraben, Schwarzwald, Schwäbische Alb, etc.) und verschiedene Geländespezifika in den einzelnen Revieren überhaupt nicht gerecht, bzw. berücksichtigt.

Hier bevormunden Sie anerkannt ausgebildete und staatlich geprüfte Fachleute in der Art und Weise der Ausübung des Handwerks.
Schreiben Sie doch Golfspielern, Wanderern, Spaziergängern, Joggern und weiteren Naturnutzern vor wie die Beschaffenheit des Schuhwerks wegen der Bodenerosion sein soll.

Warum nutzt Ihr nicht die Erfahrung und Wissen der Jäger und Landwirtschaft und arbeitet mit denen zusammen?

-> Selbsternannte Naturschützer haben ein größeres Stimmpotential !

3. Kommentar von :Ohne Name

Entwicklungsmanagement, Jagdhundeausbildung

Das Entwicklungsmanagement gibt das Recht der Bejagung des Niederwildes der Naturschutzbehörde und nimmt es dem Jäger! Dieses ist eine Abschaffung der Niederwildjagd auf kaltem Wege und auch eine Enteignung der Bauern, die so ihre Niederwildjagden nicht mehr verpachten können. Kein Jäger pachtet, um fürs Spazierengehen zu bezahlen.

Das Entwicklungsmanagement gibt das Recht der Bejagung des Niederwildes der Naturschutzbehörde und nimmt es dem Jäger! Dieses ist eine Abschaffung der Niederwildjagd auf kaltem Wege und auch eine Enteignung der Bauern, die so ihre Niederwildjagden nicht mehr verpachten können. Kein Jäger pachtet, um fürs Spazierengehen zu bezahlen.
Jagdhundeausbildung- hier soll das Ministerium bestimmen, wie diese auszusehen hat. Also Leute, die niemals einen Jagdhund ausgebildet haben oder gar zur Jagd geführt haben, eventuell noch von ebensolchen Leuten beraten. Auch hier bedeutet es den Anfang vom Ende des Jagdhundewesens in Baden-Württemberg mit Auswirkungen auf die Züchter von Jagdhunden, auf die Verpachtbarkeit von Jagden. Auf einer Jagd in Nordrhein-Westfalen vor vielen Jahren hatte ich Gelegenheit zu sehen, was es heißt, wenn Hunde nicht mehr im Bau ausgebildet werden. ( in NRW verboten). Es führte zu gesetzlich verordneter Tierqäulerei gegenüber dem kranken Fuchs, der keinen Hund fand, der im Bau seinem Leiden ein Ende gemacht hätte.
Alles in allem : das Landesjagdgesetz ist eine Ungerechtigkeit gegenüber den vielen Jägern, die sich gesetzestreu verhalten und auch im Naturschutz engagiert haben. Es ist nicht die Schuld des JÄgers, wenn es kaum noch Niederwild gibt!

2. Kommentar von :Ohne Name

Schonzeit für Schwarzwild

Welchen Sinn hat eine Schonzeit im Wald in den Monaten Februar bis April, wenn einerseits ausgerechnet in dieser Zeit ca 20 - 30% Schwarzwild im Wald, aber nicht im Feld erlegt wird, andererseits die Ostgrenze der EU bereits von der ASP (Afrik.Schweinepest) überschritten ist und sich mit einer durchschnittlichen Ausbreitung von ca 350km / Jahr in

Welchen Sinn hat eine Schonzeit im Wald in den Monaten Februar bis April, wenn einerseits ausgerechnet in dieser Zeit ca 20 - 30% Schwarzwild im Wald, aber nicht im Feld erlegt wird, andererseits die Ostgrenze der EU bereits von der ASP (Afrik.Schweinepest) überschritten ist und sich mit einer durchschnittlichen Ausbreitung von ca 350km / Jahr in Richtung Westen bewegt.Hier trifft
diese Tierseuche auf eine sehr hohe Wildschweindichte . Eine Impfung existiert nicht !!!! Wo bleibt
der vielbeschworene Tierschutz ,wenn in B.-W. im Seuchenfall in großem Umfang (Schweinepest-Ver-
ordnung) Wild-u.Hausschweine gekeult werden müssen und wer bezahlt den Schaden ?

1. Kommentar von :Ohne Name

Was soll das Bla-bla mit Sicherung der Nachhaltigkeit und Wildtierschutz?

Hier wird ja ganz unverhohlen den Jägern unterstellt, Sie hätten bisher nicht nachhaltig gejagt. Aber genau das Gegenteil ist der Fall! Oder wie erklären Sie sich sonst, daß es überhaupt noch so viele verschiedene Tierarten in der freien Natur gibt? Aus der Wilhelma sind die jedenfalls nicht regelmäßig ausgebrochen. Mal in die Natur rausgehen,

Hier wird ja ganz unverhohlen den Jägern unterstellt, Sie hätten bisher nicht nachhaltig gejagt.
Aber genau das Gegenteil ist der Fall!
Oder wie erklären Sie sich sonst, daß es überhaupt noch so viele verschiedene Tierarten in der freien Natur gibt?
Aus der Wilhelma sind die jedenfalls nicht regelmäßig ausgebrochen.
Mal in die Natur rausgehen, mit Jägern sprechen (nicht scheinbar besser wissen und belehren!) und mit offenen Augen herum laufen soll da ungemein helfen!
Deshalb: Erst (richtig) informieren, dann Gesetze schreiben. Umgekehrt wird das eher nix. Danach sieht es aber leider aus.

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