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Abschnitt 6

Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 6 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der sechste Abschnitt enthält zahlreiche neue Regelungen, welche bestimmte In-strumente und Einrichtungen im Rahmen des Wildtiermanagements vorsehen. Dazu gehören die aufeinander und auf die Managementstufen des ersten Abschnitts bezogenen Regelungen zum Monitoring, zum Wildtierbericht und zu besonderen Hegemaßnahmen. Der bereits bestehende Generalwildwegeplan erhält in diesem Abschnitt eine gesetzliche Grundlage. Als eigenständige Einrichtungen zur Erfüllung der Aufgaben des Wildtiermanagements erhalten die Hegegemeinschaften eine besondere gesetzliche Funktionsbeschreibung; sofern sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet werden, sind die dafür erforderlichen Regelungen vorgesehen. Im Übrigen enthält der sechste Abschnitt angepasste Regelungen, die bereits das bisher geltende Recht vorgesehen hat, darunter die Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten als das zentrale Steuerungsinstrument im Rahmen des Wildtiermanagements.

Kommentare : zu Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

197. Kommentar von :Ohne Name

Schonzeit 15. Februar bis 15. April

Sehr geehrte Damen und Herren,

Schonzeit bedeutet nicht gleich Ruhe für das Wild. Durch den heutzutage enormen Freizeitdruck (Jogger, Fahrradfahrer,...) zu allen Zeiten und auch abseits von Wegen kann man hier nicht von einer Ruhephase des Wildes sprechen.

Mit freundlichem Gruß
Michael Wörz

196. Kommentar von :Ohne Name

Schonzeiten 15.02. - 15.04.

Schwarzwild hält sich nicht ständig im Feld auf. Deshalb ist es unverständlich, dass die Bejagung in dieser Zeit nicht auch im Wald möglich sein soll. Eine strenge Bejagung wird dadurch unmöglich.
EJaPa

195. Kommentar von :Ohne Name
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194. Kommentar von :Ohne Name

Haustierabschuss § 49

Der Haustierabschuss ist als grausame tierquälerische Selbstjustiz und ersatzlose Vernichtung von verfassungsmässig geschütztem, fremden Eigentum (ohne Beweispflicht und mittels Waffengebrauch ohne Berücksichtigung von Rechtsgüterabwägung und Verhältnismässigkeit) ein verfassungswidriges Gesetzesrelikt aus dem Mittelalter, das dringend abgeschafft

Der Haustierabschuss ist als grausame tierquälerische Selbstjustiz und ersatzlose Vernichtung von verfassungsmässig geschütztem, fremden Eigentum (ohne Beweispflicht und mittels Waffengebrauch ohne Berücksichtigung von Rechtsgüterabwägung und Verhältnismässigkeit) ein verfassungswidriges Gesetzesrelikt aus dem Mittelalter, das dringend abgeschafft werden muss!
Darum ist Ihre Iniative grundsätzlich sehr begrüssenswert und hat hoffentlich Vorbildwirkung für alle anderen deutschen und österreichischen Bundesländer.
Allerdings sehe ich darin einstweilen nur einen noch nicht vollends zufriedenstellenden Schritt in die richtige Richtung.
Es gibt hierzulande so gut wie keine herrenlosen Streunerhunde (da sie umgehendst eingefangen werden und in Tierheimen landen). Und jeder Staatsbürger hat wohl das Recht auf eine gesetzeskonforme, respektvolle Behandlung seines wertvollen Eigentums. Auch durch Jäger und auch (so wie in modernen Rechtssystemen üblich) im Falle einer Ordnungswidrigkeit oder eines Strafbestandes. Hunde und Katzen sind kein jagdbares Wild und deren Tötung darf nur entsprechend den Vorschriften des Bundestierschutzgesetzes erfolgen.
Fachgerecht und schmerzlos und nur mit "vernünftigem Grund". Die meist sehr qualvolle Tötung durch Schüsse von mehr oder weniger treffsicheren, mehr oder weniger alkoholisierten Jägern erfüllt KEINE dieser Voraussetzungen!!!!!
Zumindest was die Hunde betrifft, ist der Hundehalter für alle durch seinen Hund verursachten Ordnungswidrigkeiten und Schäden verantwortlich und schadenersatzpflichtig (Hunde sind der "verlängerte Arm ihrer Besitzer").
Sie haben meist einen beträchtlichen materiellen Wert und auch einen hohen sozialen Status als vierbeinige "Familienmitglieder". Deren Ermordung für die Besitzer eine höchst traumatische Erfahrung, Trauer, Tränen und Schmerz bedeutet ("seelische Qualen").
Die qualvolle Tötung eines Hundes (fremdes Eigentum), um ein Reh oder eine Hasen (herrenloses Gut) vor einer potentiellen qualvollen Tötung zu bewahren, wird von der Jägerschaft scheinheilig als "Tierschutz" bezeichnet. Das ist wohl die perverseste Form von Tierschutz, die existiert.
Es geht dabei ausschliesslich um "Jagdschutz". Der Jäger verteidigt mit der Tötung des Hundes sein ALLEINIGES Recht, dem jagdbaren Wild nachzustellen, es zu fangen, zu töten und sich anzueignen. Denn er besteht darauf, dieses so brutal "geschützte" Wildtier Tage, Wochen oder Monate später SELBST töten zu können. Dass diese Tötung weniger qualvoll ist, als die Tötung durch einen Hund, ist ein Märchen. Leber-, Milz-, Pansendurchschüsse, abgeschossene Kiefer, Flügel und Läufe sind auch im Rahmen der "weidgerechten" Jagdausübung keine Seltenheit.
Unsere Hunde sind zumindest genauso schützenswert wie die streng geschützten Raubwildarten (Wolf, Bär, Luchs, Wildkatze und diverse Greifvögel). Die ihre Beute hetzen, reissen und ziemlich qualvoll töten. Beim Wolf spricht man dann aber von einer willkommenen Unterstützung bei der Regulierung der überhöhten Rehwildbestände. Und die gerissenen Nutztiere (Schafe, Ziegen, Geflügel) werden lapidar als "Schadensfall" bezeichnet und den Bauern finanziell abgegolten.
Quod licet Iovi non licet bovi?
Wobei die Zahl der von Hunden tatsächlich getöteten Wildtiere so gering ist, dass sie in Statistiken nicht einmal vorkommt!! Ganz im Gegensatz zu den Hunderttausenden von Wildtieren, die dem Strassenverkehr und der Landwirtschaft zum Opfer fallen. Und vor allem den Jägern, die jährlich bundesweit etwa 5 Millionen Wildtiere töten.
Hunde sind sicher die allergeringste Gefahr für Wildtiere - und daran wird sich auch nichts ändern, wenn der Jägerschaft ihr mörderisches Treiben untersagt wird.
Denn jeder "normale" Hundebesitzer versucht nach Möglichkeit zu vermeiden, dass sein Hund einem Tier oder Menschen Leid oder Schaden zufügt.
Aber wenn man seinem Hund fallweise die im Tierschutzgesetz vorgeschriebene "Gelegenheit zu dem dem natürlichen Bewegungsbedürfnis entsprechenden freien Auslauf" gönnen möchte, sind (zumindest in ländlichen Gegenden, wo es keine Hundeauslaufzonen gibt) Konfliktsituationen vorprogrammiert. Jedes Feld, jede Wiese, jeder Wald ausserhalb des Ortsgebietes ist Jagdgebiet. Und da kann es schon mal vorkommen, dass auch der bestens abgerichtete Hund kurzfristig einm Reh oder Hasen
nachrennt.
So wie sich auch die Jagdhunde der Jäger fallweise "deren Einwirkung entziehen" und oft stundenlang "selbständig" im Revier unterwegs sind.
Aber die dürfen ja NICHT erschossen werden. Ist das Eigentum von Jägern schützenswerter als das Eigentum von Normalbürgern? Gleichheitsgrundsatz?
Wieso sind die von unseren Steuergeldern finanzierten Polizei- und sonstigen Diensthunde mehr wert und besser geschützt als wertvolle Rassehunde, geliebte Familienhunde, Wachhunde, Therapiehunde etc (für die beträchtliche Summen an Hundesteuer abkassiert werden)?
Das Eigentum oder das Leben von Beamten ist normalerweise auch nicht "mehr wert" als das Eigentum und das Leben von Normalbürgern.
Quod licet Iovi non licet bovi?
Wie auch immer - Hunde sind in jedem Fall UNSCHULDIG und dürfen nicht mit einem qualvollen Tod für einen Ungehorsam oder eine Nachlässigkeit ihrer Besitzer bestraft werden.
Falls sie nachweisbar wiederholt unbeaufsichtigt im Jagdgebiet Wildtieren nachstellen und der Besitzer nachweisbar nicht eruiert werden kann, ist die einzige akzeptable (und bei Nichtjägern auch allgemein übliche) Massnahme das Einfangen!!!!!! Und falls es dem Jagdausübungsberechtigten nicht zumutbar (???) bzw. er dazu nicht bereit oder imstande ist, werden sicher die örtlichen Tierschützer dabei behilflich sein.
§ 49, Satz (1), Absatz 2. muss unbedingt wie folgt geändert werden:
"andere mildere und zumutbare Massnahmen des Wildtierschutzes, insbesondere das Einfangen des Hundes ERFOLGLOS WAREN."
Die Formulierung "nicht erfolgsversprechend" ist sinnlos, unpassend und kontraproduktiv.

193. Kommentar von :Ohne Name

Jagd u. Schonzeiten

Jagdzeiten sind so eingerichtet, dass das Wild schonend u. nach seinem Biorhythmus bejagd wird. Schonzeiten dienen dem Wild als Ruhephasen, sich in Einstände zu finden u. in Gemeinschaften (Rudel/ Sprung usw.) zu leben. Dabei ist es sehr wichtig , dass diese Einstände auch nicht von Spaziergängern,Radler, wildernde Hunde usw. gestört

Jagdzeiten sind so eingerichtet, dass das Wild schonend u. nach seinem Biorhythmus bejagd wird.
Schonzeiten dienen dem Wild als Ruhephasen, sich in Einstände zu finden u. in Gemeinschaften (Rudel/
Sprung usw.) zu leben. Dabei ist es sehr wichtig , dass diese Einstände auch nicht von Spaziergängern,Radler, wildernde Hunde usw. gestört werden.Wichtig ist, vorhandene ausgebaute Wald-
wege zu benutzen, selbst damit gute Erfahrungen gesammelt.
Sollte es zu starken Wintereinbrüchen kommen, darf eine Fütterung mit landwirtschaftlichen Produkten
nicht untersagt werden. Soeine Ablängfütterung verhindert auch Verbisschäden an den Kulturpflanzen!
Was Füttern wir nicht Alle in den Städten! Vögel, Füchse , Wildschweine usw. u. meistens auch noch falsche Produkte, wonach die Tiere jämmerlich krepieren, selbst der Weg zur Futterstelle kann tötlich sein.
Abschliessend, hier sollte man keine bürokratishen Hürden aufbauen,denn unser Jagdgesetz beinhaltet ausreichende Vorschriften.




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192. Kommentar von :Ohne Name

Jagdruhe

Mit der Einführung einer Jagdruhezeit (März - April) wäre es konsequent ein Wegegebot im Wald für alle Waldbesucher in dieser Zeit auszusprechen. Dies wäre ein nachvollziehbarer Schritt für alle.

191. Kommentar von :Ohne Name
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190. Kommentar von :Ohne Name

Wenn schon Schalenmodell, dann den Feldhasen in´s Nutzungsmanagement

Der Feldhase kommt in Baden-Württemberg mehr oder weniger flächendeckend vor. Der Besatz ist seit Jahrzehnten rückläufig. Die regionalen Populationshöhen werden durch die jeweiligen Lebensraumverhältnisse bestimmt. Als maßgeblicher Einflussfaktor für den Rückgang wird die Intensivierung der Landwirtschaft verantwortlich gemacht. Sicherlich tragen

Der Feldhase kommt in Baden-Württemberg mehr oder weniger flächendeckend vor. Der Besatz ist seit Jahrzehnten rückläufig. Die regionalen Populationshöhen werden durch die jeweiligen Lebensraumverhältnisse bestimmt. Als maßgeblicher Einflussfaktor für den Rückgang wird die Intensivierung der Landwirtschaft verantwortlich gemacht. Sicherlich tragen auch andere Faktoren, wie Straßenbau oder die Zunahme der Fressfeinde zur Luft und zur Erde ihren Teil dazu bei.
Das Wesen der Jagd ist die nachhaltige Bewirtschaftung des Wildes. Dem gehen wir nach mit Freude und mit Verantwortung. In den vergangenen Jahren hat die Jägerschaft zeigen können, dass sie auf Besatzschwund beispielsweise von Rebhuhn, Hase und Fasan reagiert mit Einschränkung der Bejagung, oftmals Bejagungsverzicht und verstärkten Hegemaßnahmen. Und das aus eigener Verantwortung. In Revieren in denen wir vor 40 Jahren bei den herbstlichen Treibjagden über 100 Hasen zur Strecke legen konnten fällt heutzutage, wenn überhaupt, jährlich mal ein Küchenhase an. Entnahmen dieser oder ähnlicher Größenordnung fallen in Bezug auf die Populationshöhe nicht ins Gewicht, insbesondere bei Tierarten mit hohen Reproduktionsraten.
Daher stellt sich die Frage: was tut´s dem Hasen gut, wenn ein faktisches Bejagungsverbot erlassen wird oder die Ernte eines Hasen an die vorherige Überwindung eines bürokratischen Monsters gebunden wird? Möchte man seitens des Gesetzgebers die Besatzhöhen steigern? Oder Klientelpolitik betreiben?
Die gestrige Aussage von Herrn Storz in Uhingen, dass wir uns um die Möglichkeit der Erlegung einzelner Weihnachtshasen keine Sorge machen müssen, lässt hoffen, dass mittlerweile eine sachgerechte Bewertung des Gesetzentwurfs in den Reihen der SPD angelaufen ist.

Göppinger Jäger

189. Kommentar von :Ohne Name

Jagdruhe, Abschuss Hunde und Katzen, Beseitigung seuchenverdächtiges Wild

Zu § 41: Aufgrund der Witterung (Schnee) besteht häufig im Februar noch die Möglichkeit der Schwarzwildjagd (Kreisen). Die Jagdruhe sollte daher auf die Monate März und April verschoben werden. Generell sollte mit der Jagdruhe auch keine Form der Kirrung zulässig sein. Zu § 49: Der Regelung zum Abschuss von Hunden und Katzen dient

Zu § 41:

Aufgrund der Witterung (Schnee) besteht häufig im Februar noch die Möglichkeit der Schwarzwildjagd (Kreisen). Die Jagdruhe sollte daher auf die Monate März und April verschoben werden. Generell sollte mit der Jagdruhe auch keine Form der Kirrung zulässig sein.

Zu § 49:

Der Regelung zum Abschuss von Hunden und Katzen dient hoffentlich dazu das teilweise negative Bilder der Jäger zu verbessern.

Zu § 50:

Die ordnungsgemäße Beseitigung von seuchenverdächtigen Wildtieren ist Aufgabe der Jagdausübungsberechtigen. Dann muss aber auch konsequent eine solche Möglichkeit ge-schaffen werden und zwar in vertretbarer Entfernung. Wie sieht die Bereitstellung erforderli-cher Materialien aus und Fragen zum Gesundheitsschutz?

188. Kommentar von :Ohne Name

§ 49 : zum Abschuss streunender Katzen, Pressenotiz in der Schwäbischen Zeitung vom 13.05.2014

In o.g.bericht warnen " Tier- und Umweltschützer die Landesregierung, das geplante neue Jagdgesetz wieder im Sinne der Jägerschaft aufzuweichen".Die Tierschützer halten das Problem, insbesondere durch Katzen getöteter Singvögel, für gar nicht so groß, und die von den Jagdverbänden kolportierten Zahlen, nach denen in Deutschland jährlich sechs

In o.g.bericht warnen " Tier- und Umweltschützer die Landesregierung, das geplante neue Jagdgesetz wieder im Sinne der Jägerschaft aufzuweichen".Die Tierschützer halten das Problem, insbesondere durch Katzen getöteter Singvögel, für gar nicht so groß, und die von den Jagdverbänden kolportierten Zahlen, nach denen in Deutschland jährlich sechs Millionen Singvögel Katzen zum Opfer fielen, seien nicht belegbar. Offensichtlich kennen diese Verbände die umfangreichen jahrelangen Untersuchungen zu dieser Problematik in England nicht, welche deutliche erhebliche negative Einflüsse auf die Vogelwelt eindeutig belegen. Und deutsche verwilderte Hauskatzen verhalten sich auch sicher auch nicht anders als englische!
Wo und wie ist eigentlich die Behauptung der Naturschutzverbände, der Abschuss von "schätzungsweise" 11500 Katzen und 800 Hunden in sechs Jahren in fünf Bundesländern sei "ohne Auswirkungen auf die Vogelwelt" belegt??
Und kann mir eigentlich mal jemand vom Nabu,BUND,Tierschutzverband oder ökologischem Jagdverband sagen, wie sie die Kastration von verwilderten Katzen durchführen wollen und können?

Im übrigen stößt die Aufforderung des Nabu Chefs Herrn Baumann "die Jäger sollten ihre Munition sparen und besser Hecken anlegen" ins Leere, da die Jägerschaft schon seit vielen Jahren schon mehr Hecken gepflanzt hat als so mancher Tier- und Naturschutz!