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Abschnitt 3

Betretungs- und Erholungsrecht, Schutz, Pflege

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 3 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 14. August 2013 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der Nationalpark Schwarzwald ist keine abgeriegelte Sperrfläche, sondern ein Großschutzgebiet, das seinen Besucherinnen und Besuchern naturnahe und naturverträgliche Erholung ermöglicht. Deshalb ist es grundsätzlich jedermann gestattet, den Nationalpark zu betreten und auf ausgewiesenen Flächen u.a. Beeren oder Pilze zu sammeln. Gleichwohl verfolgt der Nationalpark in erster Linie Ziele des Schutzes von Natur in ihrer natürlichen Dynamik. Daher enthält Abschnitt 3 Regelungen, die die naturverträgliche Nutzung des Nationalparks gewährleisten. Hierzu ist es, wie in jedem naturschutzrechtlichen Schutzgebiet, erforderlich, bestimmte Handlungen, die geeignet sind, die unter Schutz gestellten Naturgüter zu beeinträchtigen, zu untersagen oder zu beschränken. Gleichzeitig enthält Abschnitt 3 Vorschriften, die im Interesse der Allgemeinheit oder Einzelner unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den Schutzvorschriften zulassen. Weiterhin ist die Möglichkeit vorgesehen, im Einzelfall von den Ge- und Verboten Befreiung nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zu erteilen.

Abschnitt 3 enthält auch grundsätzliche Aussagen zur Ausgestaltung der Waldpflege und des Wildtiermanagements im Nationalpark. Auch insoweit kommt den naturschutzfachlichen Zielsetzungen des Schutzgebiets Bedeutung als Maßstab für die Planungen und Einzelmaßnahmen zu.

Kommentare : zu Betretungs- und Erholungsrecht, Schutz, Pflege

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

40. Kommentar von :Ohne Name

Wegenetz anpassen

Ein Blick auf die Wanderkarten zeigt, wie dicht das bestehende Wanderwegenetz des Schwarzwaldvereins heute ist. Da die Naturschutzziele vorrangig Maßstab für einen Nationalpark sind, ist eine maßvolle Reduzierung des Wegenetzes ohne Nachteile für die Besucher möglich. Einzelheiten sind im Nationalparkplan zu klären. Wanderveranstaltungen,

Ein Blick auf die Wanderkarten zeigt, wie dicht das bestehende Wanderwegenetz des Schwarzwaldvereins heute ist. Da die Naturschutzziele vorrangig Maßstab für einen Nationalpark sind, ist eine maßvolle Reduzierung des Wegenetzes ohne Nachteile für die Besucher möglich. Einzelheiten sind im Nationalparkplan zu klären. Wanderveranstaltungen, Wegekonzept u.a. sollten in der Obhut der Nationalparkverwaltung liegen. Der (mein) Schwarzwaldverein ist dafür vielzuviel Naturnutzer, um ihm diese Dinge zu überlassen.

39. Kommentar von :Katrin

Betretungsrecht; Schutzvorschriften

Es fehlt eine Definition, wie man den NP betreten darf - als Fußgänger? Radfahrer, Reiter? Autofahrer???
Zu §9 (2) 9.: Die Grenze von 1500m um den NP bezgl. der Einbringung von GVOs ist zu kurz gezogen - 3km müssten es mindestens sein; Bienen und Pollen sind nunmal höchst mobil. 

38. Kommentar von :Ohne Name

§ 10 zulässige Handlungen

In Absatz 1, Satz 4 wird hier "der Rückbau vorhandener baulicher Anlagen" genehmigt. Im Rahmen der Naturbildung / Naturerfahrung für zukünftige Generationen müssen sämtliche vorhandenen Wege beibehalten werden. Es darf zu keinem Rückbau dieser baulichen Anlagen kommen! Die im bisherigen Umfang vorhandenen baulichen Anlagen dienen der Erholung.

In Absatz 1, Satz 4 wird hier "der Rückbau vorhandener baulicher Anlagen" genehmigt.
Im Rahmen der Naturbildung / Naturerfahrung für zukünftige Generationen müssen sämtliche vorhandenen Wege beibehalten werden. Es darf zu keinem Rückbau dieser baulichen Anlagen kommen!
Die im bisherigen Umfang vorhandenen baulichen Anlagen dienen der Erholung. Eine Minimierung würde einer Benachteiligung der bisherigen Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten durch die Menschen bedeuten. Dies kann nicht geduldet werden!

Thomas B. (Umweltreferent JDAV - Baden-Württemberg)

37. Kommentar von :Ohne Name

§9 Absatz 2, Satz 10 (Allgemeine Schutzvorschriften)

Es ist nicht gestattet im Nationalpark "Wege und Straßen sowie Skiabfahrten neu anzulegen oder zu erweitern". Im Rahmen einer Informationsveranstaltung des DAV - Landesverbandes vom 19. bis 21. April im Nordschwarzwald wurde diese Thematik auch behandelt. Zu Gast war hierbei Markus Rösler, MDL von Baden-Württemberg (Zuständig für den Bereich

Es ist nicht gestattet im Nationalpark "Wege und Straßen sowie Skiabfahrten neu anzulegen oder zu erweitern".

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung des DAV - Landesverbandes vom 19. bis 21. April im Nordschwarzwald wurde diese Thematik auch behandelt.

Zu Gast war hierbei Markus Rösler, MDL von Baden-Württemberg (Zuständig für den Bereich Naturschutz der Partei der Grünen im Landtag). Laut seiner fachkundigen Aussage sei es unter gewissen Umständen durchaus möglich im Nationalpark neue Wege anzulegen!

Warum wird diese Möglichkeit nun seitens der Landesregierung generell ausgeschlossen?
Man verbaut sich dadurch die Möglichkeit zukünftigen Generationen ggf. wichtige Naturerfahrungen nicht wahrnehmen zu können...Schließlich kann niemand genau voraussehen, ob und wie sich die Natur im zukünftigen Nationalpark entwickeln wird.

Thomas B. (Umweltreferent JDAV - Baden-Württemberg)

36. Kommentar von :Ohne Name

§8 Betretungs- und Erholungsrecht

Erholung und Bildung im geplanten NP kann nur gewährleistet werden, wenn das vorhandene Wegenetz und die bestehenden, vorhandenen Freizeitmöglichkeiten in Ihrem bisherigen Umfang beibehalten werden. Weitere Einschränkungen dürfen nicht vorgenommen werden! Weitere Einschränkungen hätten einen negativen Effekt auf die Naturbildung und

Erholung und Bildung im geplanten NP kann nur gewährleistet werden, wenn das vorhandene Wegenetz und die bestehenden, vorhandenen Freizeitmöglichkeiten in Ihrem bisherigen Umfang beibehalten werden. Weitere Einschränkungen dürfen nicht vorgenommen werden!
Weitere Einschränkungen hätten einen negativen Effekt auf die Naturbildung und Naturerfahrung von Jugendlichen durch Vereine, da diese in ihrem "Arbeitsumfeld Natur" vor Ort eingeschränkt würden. Die Sensibilisierung von Jugendlichen und Erwachsenen für die Natur wäre dann nur noch schwer möglich.

Thomas B. (Umweltreferent JDAV - Baden-Württemberg)

33. Kommentar von :ohne Name 906

zu §9 Abs. 2 Zif. 15

Ich erachte es als sehr sinnvoll innerhalb des NLP ein angeapsstes Reitwegenetz auszuweisen!

32. Kommentar von :Ohne Name

Artenschutz / Erholungsrecht

Sehr geehrter Herr Bonde, wie ernst nehmen Sie den Schutz der Kreatur Mensch? Wie wollen Sie die Anwohner der B 500 vor dem Lärm der Motorradfahrern schützen? Welches Erholungsrecht billigen Sie am Wochenende den Anwohnern z.B. in Geroldsau zu? Wann wird der Aufenthalt im Freien in der Nähe der B 500 erträglich, ein Frühstück am Wochenende auf

Sehr geehrter Herr Bonde,
wie ernst nehmen Sie den Schutz der Kreatur Mensch?
Wie wollen Sie die Anwohner der B 500 vor dem Lärm der Motorradfahrern schützen?
Welches Erholungsrecht billigen Sie am Wochenende den Anwohnern z.B. in Geroldsau zu?
Wann wird der Aufenthalt im Freien in der Nähe der B 500 erträglich, ein Frühstück am Wochenende auf der Terasse stressfrei?
Werden Sie sich für ein konsequentes Fahrverbot für Motorräder auf der B 500 einsetzen, die auch etliche Kilometer durch das vorgesehene Gebiet des Nationalparks führt?
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Spath

31. Kommentar von :Ohne Name

Keine "Chemie" im Nationalpark!

Es wird vorgeschlagen, die Verbote im §9 Abs. 2 zu ergänzen um dem folgenden Punkt:
(2) Insbesondere ist es nicht gestattet, im Nationalpark ...
- Pestizide, Insektizide, Herbizide und Düngemittel auszubringen. Auch das Kalken der Waldböden ist nicht zulässig.

30. Kommentar von :Ohne Name

Anmerkung zu Kommentar Nr. 23

Auch wenn ich gerne auf schmalen Wegen unterwegs bin, kann ich ihre Forderung zum Rückbau der breiten Wege nicht unterstützen. Bitte bedenken Sie, dass auch in einem Nationalpark nicht alles heile Welt ist und nicht auch Unvorherrsehbares passieren kann. Wie würde ihre Meinung dazu aussehen, wenn Sie in diesem Gebiet verunglücken und auf

Auch wenn ich gerne auf schmalen Wegen unterwegs bin, kann ich ihre Forderung zum Rückbau der breiten Wege nicht unterstützen.

Bitte bedenken Sie, dass auch in einem Nationalpark nicht alles heile Welt ist und nicht auch Unvorherrsehbares passieren kann. Wie würde ihre Meinung dazu aussehen, wenn Sie in diesem Gebiet verunglücken und auf ärztliche Hilfe angewiesen sind , diese aber erst lange Zeit auf schmalen Wegen zu Ihnen benötigt oder wenn es zu einem Waldbrand kommt um nur einige Beispiele zu nennen..

Genau aus diesen Gründen sehe ich ein entsprechendes breites Wegenetz als unabdingbar und erwarte, dass der Nationalparkrat ein schlüssiges Verkehrskonzept auch zum Schutz bei o.g. Gefahrenlagen als oberste Priorität ansieht. Entsprechenden Gestaltungsspielraum sollte das Gesetz zulassen..

29. Kommentar von :Ohne Name

Nutzung durch Fahrradfahrer

Die Aussage im Nationalparkgesetz ist für mich im Abschnitt 15 völlig unverständlich. Liest man es im Klartext so lautet die Aussage: (2)insbesondere ist es nicht gestattet, im Nationalpark auf geeigneten Wegen Fahrrad zu fahren. Es ist erlaubt auf ausdrücklich zugelassenen WEgen Fahrrad zu fahren.. Durch die Lage des Nationalparkes werden viele

Die Aussage im Nationalparkgesetz ist für mich im Abschnitt 15 völlig unverständlich. Liest man es im Klartext so lautet die Aussage: (2)insbesondere ist es nicht gestattet, im Nationalpark auf geeigneten Wegen Fahrrad zu fahren. Es ist erlaubt auf ausdrücklich zugelassenen WEgen Fahrrad zu fahren..
Durch die Lage des Nationalparkes werden viele Höhenrücken überschreitende Wege beeinträchtigt.
Ich würde mir sehr wünschen, dass Übergänge für Mountainbiker in Richtung Rheintal, Zwickgabel, und in die Seitentäler erhalten bleiben. Auch Wege schmäler als zwei Meter !!
Im Bayerischen Wald NP fehlen diese Übergänge komplett, und es wäre für unsere Region tragisch, wenn die Tourenradfahrer, Mountainbiker, E- Bikefahrer ausgegrenzt werden, oder nur am Rande des NP darum herum fahren könnten ! Zumal neuere Studien beweisen, dass es durchaus ein gutes Verhältniss zwischen Mountainbikern und Wanderern gibt. Hier muß rechtzeitig überlegt werden, welche Wege erhalten bleiben, und später auch freigehalten werden. Es ist auf das Radwegenetz der einzelnen Regionen einzugehen. Ich appeliere an die Planer des NP, dass für die Zweirad- Interessengemeinschaft Wege erhalten und geplant werden.

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