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Abschnitt 5

Bußgeldbestimmung

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 14. August 2013 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der Abschnitt 5 enthält die zur Durchsetzung der Schutzvorschriften des Nationalparkgesetzes erforderliche Bußgeldbewehrung der Verbotstatbestände des § 9 Absatz 2.

Kommentare : zu Bußgeldbestimmung

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

4. Kommentar von :Ohne Name

Muß das sein???

Noch mehr Bürokratie?
Noch mehr Verwaltung?
Noch mehr Ordnungshüter?
Noch mehr Vorschriften?
Kafka läßt grüßen!

2. Kommentar von :Ohne Name

tut buße

irgendwoher muß ja das geld herkommen

1. Kommentar von :Ohne Name

Bußgelder

Wer legt den Bußgeldkatalog fest? Gibt es hier schon feste Sätze, die in ganz Deutschland gelten oder kann dies individuell von jedem Nationalpark gesondert angesetzt weden? Werden diese vorab veröffentlicht, wo kann man es nachlesen? Im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen, wo ist der Gerichtsstand? An dem Gericht, in dessen Bereich die

Wer legt den Bußgeldkatalog fest? Gibt es hier schon feste Sätze, die in ganz Deutschland gelten oder kann dies individuell von jedem Nationalpark gesondert angesetzt weden? Werden diese vorab veröffentlicht, wo kann man es nachlesen? Im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen, wo ist der Gerichtsstand? An dem Gericht, in dessen Bereich die Nationalparkverwaltung ihren Sitz hat, oder in Stuttgart, da hier die Landesregierung residiert? Werden die Mitarbeiter dahingehend geschult, dass Aufklärung und Ermahung vor Bestrafung steht oder wird konsequent gehandelt?