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Abschnitt 1

Gebiet und Zweck

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 1 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 14. August 2013 zu kommentieren und zu diskutieren.

Im ersten Abschnitt werden die rechtlichen Grundlagen des Nationalparks Schwarzwald geregelt. Sie umfassen insbesondere die förmliche Erklärung eines umgrenzten Gebiets zum Nationalpark. Der Suchraum für die Kulisse des Nationalparks umfasste ca. 17.000 ha, verteilt auf die drei Teilbereiche Kaltenbronn im Norden (ca. 6.000 ha), Hoher Ochsenkopf in der Mitte (ca. 2.000 ha) und Ruhestein im Süden (ca. 9.000 ha).

Entsprechend den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und Richtlinien der Organisationen IUCN und Europarc war aus diesem Suchraum ein großräumiges und möglichst unzerschnittenes Nationalparkgebiet auszuwählen. Auf der Grundlage fachlicher Beurteilungen durch das von der Landesregierung in Auftrag gegebene unabhängige Gutachten sowie durch die für Naturschutz und Forsten zuständigen Fachabteilungen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucher-schutz wurde daher unter Berücksichtigung von Ergänzungsvorschlägen über Kommunalwaldflächen der Städte Baden-Baden und Bühl eine ca. 10.190 ha umfassende Kulisse in den Bereichen Ruhestein und Hoher Ochsenkopf/Plättig ermittelt, die als Nationalpark Schwarzwald ausgewiesen werden soll.

Maßgeblich für diese Entscheidung waren in erster Linie naturschutzfachliche Erwägungen:

a) Zusammenhang und Unzerschnittenheit der Flächen

Das Gebiet Ruhestein weist von allen drei Teilbereichen die größte zusammenhängende Ausdehnung auf, der Hohe Ochsenkopf als Komplementärgebiet liegt nur drei Kilometer entfernt. Eine Zäsurwirkung zwischen Ruhestein und Hohem Ochsenkopf/Plättig ist insofern nicht gegeben. Die zwischen beiden Gebieten liegenden Wälder gehören denselben Lebensraumtypen an wie auch das Nationalparkgebiet, so dass der erwünschte Austausch von Tier- und Pflanzenpopulationen möglich ist.

b) Lebensraumtypen und Biodiversität

Die Gebietsvariante Ruhestein - Hoher Ochsenkopf/Plättig weist im Vergleich zum Kaltenbronn eine deutlich größere Vielfalt an Lebensraumtypen auf. So ist hier das Bannwaldgebiet Wilder See ebenso vorhanden wie vier Karseen und Grinden. Hinzu kommen touristische Einrichtungen wie der sog. "Lotharpfad", dazu ein Wildnis- und ein Luchspfad, die auch für Zwecke der Bildungsarbeit genutzt werden können. Darüber hinaus weist das ausgewählte Gebiet einen größeren Anteil an naturschutzfachlich hochwertigen Karen und Steilhängen sowie Gipfel-Hochmoore auf, die eine für die Biodiversität und insbesondere die Wiederansiedlung von Arten förderliche große Habitat- und Strukturvielfalt bedingen.

c) Tourismus, Management und Verwaltung

Aus tourismuspolitischer Sicht sprechen für die ausgewählten Gebiete neben dem bereits erwähnten Bannwaldgebiet und den Lehrpfaden die dortigen Karseen, Gipfel-Hochmoore und Grinden als touristisch höchst attraktive Bereiche. Das bereits bestehende Naturschutzzentrum Ruhestein mit dem Naturcamp stellt eine weitere Attraktion dar, die auch als Ausgangspunkt für die angestrebte Kooperation im Bildungsbereich dienen kann.

In den ausgewählten Gebieten erscheint es möglich, innerhalb von 30 Jahren eine Flächenverteilung von 75 Prozent Kern- und 25 Prozent Managementzonen zu erreichen. Das Mischwaldgebiet Plättig und auch der Hohe Ochsenkopf weisen bereits jetzt sehr alte und relativ naturnahe Baumbestände auf, die sich in den kommenden 30 Jahren gut in einen Wald mit Tendenzen hin zum "Urwald" entwickeln lassen.

Schließlich bedingt die Kompaktheit und Nähe der Teilgebiete Ruhestein und Hoher Ochsen-kopf/Plättig kurze Wege innerhalb des Nationalparks; sie macht damit auch investive und personalintensive Doppelstrukturen entbehrlich. Diese räumlichen Gegebenheiten begünstigen außerdem bei einer deutlich reduzierten Anzahl an Nachbarflächen zum Nationalpark, die nicht zum Staatswald gehören, ein erfolgreiches Borkenkäfer- und Wildtiermanagement.

Die Gebietsbeschreibung erfolgt zum einen verbal durch die Bezeichnung der Stadt- und Landkreise, die Flächenanteile am Nationalpark haben; für die erforderliche flächenscharfe Bestimmung der Grenzen des Nationalparks wird auf Karten Bezug genommen, die Bestandteil des Gesetzes sind. Innerhalb der Nationalparkgrenzen liegende wirtschaftlich genutzte Einrichtungen wie Hotels und Skilifte gehören nicht zum Nationalparkgebiet. Dies ermöglicht die Fortführung ihres Betriebs und gibt Raum für die künftige Entwicklung.

Der Nationalpark verfolgt ein Bündel von Schutzzwecken. Der Nationalpark ist ein dem Natur- und Artenschutz verpflichtetes Großschutzgebiet. Dementsprechend stehen die Erhaltung und Entwick-lung natürlicher Waldlebensräume mit ihrer Artenvielfalt im Mittelpunkt der Aufgaben des Nationalparks. Wichtigstes Instrument zur Erreichung dieses Ziels des Schutzgebiets ist dabei der Prozessschutz, also die Entlassung von Teilen des Nationalparks aus der Bewirtschaftung durch den Menschen in einen Zustand, in dem die natürlichen Prozesse von Werden und Vergehen weitestgehend ungestört wirken und so neue Biotope und Naturlandschaften formen können.

Daneben verfolgt der Nationalpark weitere wichtige Anliegen, etwa der Erschließung für naturnahen Tourismus, der nachhaltigen Bildungsarbeit und der wissenschaftlichen Forschung. Diese Zielsetzungen des Schutzgebiets müssen jedoch stets unter Berücksichtigung der naturschützerischen Bedeutung des Nationalparks erfolgen.

Kommentare : zu Gebiet und Zweck

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32. Kommentar von :Ohne Name

Gebietsgrenzen

Aus meiner Sicht sollte unbedingt versucht werden, die Teilgebiete Ochsenkopf und Ruhestein zu verbinden, um insgesamt eine zusammenhängende NP-Fläche zu erhalten. Außerdem sollte das Gebiet Kaltenbronn durch weitere Bannwaldgebiete ergänzt und langfristig in den Nationalpark integriert werden, falls die jetzt ablehnenden Gemeinden diesen Wunsch

Aus meiner Sicht sollte unbedingt versucht werden, die Teilgebiete Ochsenkopf und Ruhestein zu verbinden, um insgesamt eine zusammenhängende NP-Fläche zu erhalten. Außerdem sollte das Gebiet Kaltenbronn durch weitere Bannwaldgebiete ergänzt und langfristig in den Nationalpark integriert werden, falls die jetzt ablehnenden Gemeinden diesen Wunsch äußern. Diese Option sollte unbedingt offen bleiben.
MHeinrich

31. Kommentar von :Ohne Name

Gebietsgrenzen

Aus meiner Sicht sollte unbedingt versucht werden, die Teilgebiete Ochsenkopf und Ruhestein zu verbinden, um insgesamt eine zusammenhängende NP-Fläche zu erhalten. Außerdem sollte das Gebiet Kaltenbronn durch weitere Bannwaldgebiete ergänzt und langfristig in den Nationalpark integriert werden, falls die jetzt ablehnenden Gemeinden diesen Wunsch

Aus meiner Sicht sollte unbedingt versucht werden, die Teilgebiete Ochsenkopf und Ruhestein zu verbinden, um insgesamt eine zusammenhängende NP-Fläche zu erhalten. Außerdem sollte das Gebiet Kaltenbronn durch weitere Bannwaldgebiete ergänzt und langfristig in den Nationalpark integriert werden, falls die jetzt ablehnenden Gemeinden diesen Wunsch äußern. Diese Option sollte unbedingt offen bleiben.
MHeinrich

30. Kommentar von :Ohne Name

Ja wir wollen den NP Schwarzwald

Wir freuen uns auf den NP Schwarzwald - noch schöner wäre es, wenn der Kaltenbronn berücksichtigt werden würde....aber da man bekanntlich im Leben nicht alles auf einmal haben kann, freuen wir uns nun mal auf einen Anfang und warten geduldig ab, bis der NP Schwarzwald das wird was ihm zusteht!
 

29. Kommentar von :Ohne Name

Erweiterung des Pumpspeicherkraftwerks der EnBW - braucht Forbach den Nationalpark ?

Hierzu hört man bisher von einigen Politikern und liest auch in der Presse, dass der Nationalpark sowohl keine Nachteile für das bestehende Wasserkraftwerk als auch für die geplante Erweiterung mit sich bringen darf. Mittlerweile hat die EnBW auch einen positiven Raumordnungsbeschluss vom RP-KA erhalten. Dieser Beschluss beinhaltet eine

Hierzu hört man bisher von einigen Politikern und liest auch in der Presse, dass der Nationalpark sowohl keine Nachteile für das bestehende Wasserkraftwerk als auch für die geplante Erweiterung mit sich bringen darf. Mittlerweile hat die EnBW auch einen positiven Raumordnungsbeschluss vom RP-KA erhalten. Dieser Beschluss beinhaltet eine raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung u.a. mit dem Ergebnis, dass Eingriffe in den Lebensraum der Tiere und Pflanzen aus dem Bau eines Oberbeckens auf dem Seekopf mittels einer Rahmenkonzeption die grundsätzliche Kompensierbarkeit der Eingriffe nachgewiesen werden sollen. Wie wird dies nachgewiesen bzw. werden im Rahmen des Naturschutzes Ausgleichsmaßnahmen erfolgen, die ja räumlich und funktional eng an den Eingriff und an das davon betroffene Bestandspotenzial gekoppelt sein müssen oder werden entsprechende Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes ergriffen?
Ich bitte die zuständigen Ministerien bzw. die Landesregierung dies zu prüfen, besonders hinsichtlich der Kompensation im Zusammenhang mit dem Nationalpark , was die NP-Bereiche Plättig, Vorfeldkopf und Ochsenkopf angeht. Wird eventuell der NP für den Ausgleich bei diesem Projekt der EnBW gebraucht? Wenn ja sollte m. E. dies in den Abschnitt zu Gebiet und Zweck aufgenommen werden.
Besten Dank und
freundliche Grüße aus dem Murgtal

27. Kommentar von :ohne Name 671

Positiv

einem Nationalpark stehe ich grundsätzlich positiv entgegen.Aber er muss ein Ruhepool und Rückzugsort für usere Wild lebenden Tiere sein und keine Touristenattraktion. der Verkehr im Schwarzwald ist jetzt schon unzumutbar,da sollte und muss man sich was einfallen lassen,auch die zersiedlung der Landschaft muss gestopt werden.

26. Kommentar von :Ohne Name

Kaltenbronn

Hallo liebe Landesregierung,toll, dass Sie diesen Dienst eingeführt haben, ich bin zum ersten mal auf dieser Seite. Ich freue mich sehr auf den Nationalpark, allerdings bedaure ich, dass der Kaltenbronn nicht dabei ist. Gerade auf dem Kaltenbronn bin ich als Pforzheimer immer unterwegs und finde es wert, auch dieses Gebiet einzubeziehen, zumal es

Hallo liebe Landesregierung,toll, dass Sie diesen Dienst eingeführt haben, ich bin zum ersten mal auf dieser Seite.
Ich freue mich sehr auf den Nationalpark, allerdings bedaure ich, dass der Kaltenbronn nicht dabei ist. Gerade auf dem Kaltenbronn bin ich als Pforzheimer immer unterwegs und finde es wert, auch dieses Gebiet einzubeziehen, zumal es mit der S-Bahn gut zu erreichen wäre
Viele Grüße und viel Erfolg dem NP
Oliver Reiling

25. Kommentar von :Ohne Name

Gebietsauswahl und NP-Einrichtung

Es ist sehr gut, dass es nun einen Gesetzesentwurf zum Nationalpark gibt! Ich begrüße den Nationalpark sehr und freue mich, dass es ihn hoffentlich bald geben wird! Er wird Baden-Württemberg bereichern! Die Argumentation für das gewählte Gebiet kann ich im Großen und Ganzen nachvollziehen. >>Das Gebiet Ruhestein weist von allen drei

Es ist sehr gut, dass es nun einen Gesetzesentwurf zum Nationalpark gibt! Ich begrüße den Nationalpark sehr und freue mich, dass es ihn hoffentlich bald geben wird! Er wird Baden-Württemberg bereichern!

Die Argumentation für das gewählte Gebiet kann ich im Großen und Ganzen nachvollziehen.

>>Das Gebiet Ruhestein weist von allen drei Teilbereichen die größte zusammenhängende Ausdehnung auf, der Hohe Ochsenkopf als Komplementärgebiet liegt nur drei Kilometer entfernt.> Die Gebietsvariante Ruhestein - Hoher Ochsenkopf/Plättig weist im Vergleich zum Kaltenbronn eine deutlich größere Vielfalt an Lebensraumtypen auf.> Aus tourismuspolitischer Sicht sprechen für die ausgewählten Gebiete neben dem bereits erwähnten Bannwaldgebiet und den Lehrpfaden die dortigen Karseen, Gipfel-Hochmoore und Grinden als touristisch höchst attraktive Bereiche.> Dementsprechend stehen die Erhaltung und Entwick-lung natürlicher Waldlebensräume mit ihrer Ar-tenvielfalt im Mittelpunkt der Aufgaben des Nationalparks. Wichtigstes Instrument zur Erreichung dieses Ziels des Schutzgebiets ist dabei der Prozessschutz, also die Entlassung von Teilen des Nationalparks aus der Bewirtschaftung durch den Menschen in einen Zustand, in dem die natürlichen Prozesse von Werden und Vergehen weitestgehend ungestört wirken und so neue Biotope und Naturlandschaften formen kön-nen.

24. Kommentar von :Ohne Name

Gute Sache

Hallo zusammen, die Befürchtungen dass die Touristen ausbleiben könnten teile ich. Allerdings frage ich mich auch, ob man anstatt aus Furcht etwas zu machen das nichts bringt auf der Stelle treten sollte. Wir hier in Bad Liebenzell können meiner Meinung nach jeden zusätzlichen Tourist gut gebrauchen, dass evtl. das eine oder andere Teilkonzept

Hallo zusammen,

die Befürchtungen dass die Touristen ausbleiben könnten teile ich. Allerdings frage ich mich auch, ob man anstatt aus Furcht etwas zu machen das nichts bringt auf der Stelle treten sollte. Wir hier in Bad Liebenzell können meiner Meinung nach jeden zusätzlichen Tourist gut gebrauchen, dass evtl. das eine oder andere Teilkonzept scheitert oder überarbeitet werden muss sehe ich als nicht so schlimm an.
Darüber hinaus bin ich der Meinung dass viele meiner (ausländischen) Kollegen aus Stuttgart sicherlich mal übers Wochenende in den Schwarzwald für eine schöne Wandertour und ein gutes schwäbisches Essen in den Naturpark oder dessen Randgebiete begeben würden. Problem ist allerdings: Die wissen gar nichts davon. Da fahren die doch tatsächlich davor nach Triberg, ins Elsass oder nach Holland ... verrückte Welt.

23. Kommentar von :Ohne Name

Gebietsauswahl

Obwohl ich für den Nationalpark bin, finde ich es bedenklich, den Nationalpark gegen den Willen eines Großteils der dortigen Bevölkerung einzurichten. Ich komme aus Bad Herrenalb und weiß, daß eine großer Teil der Bevölkerung im Nordschwarzwald sehr konservativ ist. Meiner Meinung haben Bewohner aus Stuttgart oder Karlsruhe nicht dasselbe Recht,

Obwohl ich für den Nationalpark bin, finde ich es bedenklich, den Nationalpark gegen den Willen eines Großteils der dortigen Bevölkerung einzurichten. Ich komme aus Bad Herrenalb und weiß, daß eine großer Teil der Bevölkerung im Nordschwarzwald sehr konservativ ist. Meiner Meinung haben Bewohner aus Stuttgart oder Karlsruhe nicht dasselbe Recht, über den Park zu urteilen wie Ortsansässige.

Der Nationalpark liegt zu ca. 80 % auf den Gemarkungen Baiersbronn und Forbach, in denen die Bevölkerung deutlich gegen den Park war. Meiner Meinung wäre das Gebiet auf dem Kaltenbronn geeigneter gewesen, da dort die Zerschneidung der Fläche durch Straßen wesentlich geringer ist als entlang der Schwarzwaldhochstraße. In diesem Gebiet wäre vor allem die Stadt Gernsbach betroffen gewesen, die allerdings keine Bürgerbefragung durchgeführt hat.

Man hätte einen kleineren Nationalpark auf dem Kaltenbronn einrichten können (ca. 50 km²), da dort bereits jetzt ca. 30 km² unter Schutz stehen. Dann 20 Jahre warten und die einheimische Bevölkerung merken lassen, daß die Welt durch die Einrichtung eines Nationalparks nicht untergeht und dann ggfs. die Fläche erweitern.

In schon ca. 200 Jahren hat sich wieder ein naturnaher Wald entwickelt, vielleicht sind die Leute dann etwas enthusiastischer über einen Nationalpark.

22. Kommentar von :Ohne Name

Gebiet Nationalpark

Leider bleibt jetzt das Schönste Hochmoor und die grössten geschlossenen Bannwaldfächen der Region beim Nationalpark außen vor. Wieder zeigt sich dass nicht die beste Lösung sondern die bessere Lobby mit Baden Baden gewinnt für das fordere Murgtal bleibt da nur der Durchgangsverkehr und der Borkenkäfer übrig. Na dann besten Dank. Schade nur um das

Leider bleibt jetzt das Schönste Hochmoor und die grössten geschlossenen Bannwaldfächen der Region beim Nationalpark außen vor. Wieder zeigt sich dass nicht die beste Lösung sondern die bessere Lobby mit Baden Baden gewinnt für das fordere Murgtal bleibt da nur der Durchgangsverkehr und der Borkenkäfer übrig. Na dann besten Dank. Schade nur um das Gebiet um den Kaltenbronn und das dort lebende Auerwild. Das vorhandene Infozentrum wird jetzt keine Chance mehr haben.
Für Gernsbach bedeutet das Niederlage auf ganzer Linie.

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