Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Abschnitt 4

Organisation

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 4 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 14. August 2013 zu kommentieren und zu diskutieren.

Abschnitt 4 statuiert die Organe des Nationalparks und regelt ihre Zuständigkeiten und Verfahren.

Die Nationalparkverwaltung wird als höhere Sonderbehörde des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz errichtet und nimmt die im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Fortentwicklung des Nationalparks anfallenden Aufgaben wahr.

Es sind dies neben dem Vollzug des Nationalparkgesetzes zum einen hoheitliche Zuständigkeiten und Befugnisse auf dem Gebiet des Naturschutz-, Forst- und Jagdrechts, die bisher auf die unteren und höheren bzw. oberen Verwaltungsbehörden bei den Stadt- und Landkreisen bzw. den Regierungspräsidien angesiedelt waren. Durch die Konzentration dieser Zuständigkeiten bei einer gemeinsamen Behörde kann eine einheitliche, an den Aufgaben und Schutzzwecken des Nationalparks orientierte Aufgabenwahrnehmung erreicht werden. Zugleich ist die Nationalparkverwaltung einheitlicher Ansprechpartner in allen den Nationalpark betreffenden Angelegenheiten für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungen, die Wirtschaft und andere Beteiligte.

Die Nationalparkverwaltung arbeitet bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben eng mit dem Nationalparkrat und dem Nationalparkbeirat als den Gremien des Nationalparks zusammen. Entscheidungsgremium in allen Angelegenheiten des Nationalparks von grundsätzlicher Bedeutung ist der Nationalparkrat, in dem die Belegenheitslandkreise, Nationalparkgemeinden und der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord einerseits und das Land Baden-Württemberg als Träger des Nationalparks andererseits in gleichberechtigter Mitbestimmung zur Entscheidung berufen sind. Die Zuständigkeit des Nationalparkrats umfasst insbesondere die Beschlussfassung über den Nationalparkplan. Nicht zu den Aufgaben des Gremiums gehören die Zuständigkeiten der Nationalparkverwaltung als staatlicher Verwaltungsbehörde sowie die Entscheidungen, die der Personalhoheit des Landes oder der Haushaltshoheit des Landtags unterfallen.

Für den Fall der Stimmengleichheit im Nationalparkrat ist ein Schlichtungsverfahren vorgesehen, bei dem eine mit jeweils zwei Vertretern der Raumschaft und der Nationalparkverwaltung paritätisch besetzte Schlichtungsstelle unter fachkundiger Anleitung einer Mediatorin oder eines Mediators eine mehrheitliche Entscheidung anstrebt. Erst wenn auch das Schlichtungsverfahren nicht zu einem mehrheitlichen Beschluss geführt hat, obliegt die Entscheidung dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Der Nationalparkbeirat wird als Beratungsgremium mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppierungen und Verbände, der Wissenschaft und der Kirchen eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, die Nationalparkverwaltung und den Nationalparkrat in allen Angelegenheiten des Schutzgebiets zu beraten und fachliche Stellungnahmen abzugeben. Er kann Initiativen beschließen, die der Nationalparkrat behandeln muss. Der Beirat bringt seine Fachkompetenz durch vier Vertreter mit beratender Stimme in die Sitzungen des Nationalparkrats ein.

Schließlich erfährt der Naturschutzdienst im vierten Abschnitt seine an die Besonderheiten des Nationalparks angepasste rechtliche Grundlegung. Die Nationalparkverwaltung kann haupt- und ehrenamtlich tätige Personen mit der Wahrnehmung des Naturschutzdienstes beauftragen, der im Nationalpark auch in anderen Fachgesetzen geregelte Aufgaben und Befugnisse mit umfasst, etwa die der Forstschutzbeauftragten und der Jagdschutz-berechtigten. Auch insoweit erscheint eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung auf dem Gebiet des Nationalparks sinnvoll. Bei der Zuordnung der Befugnisse wird zwischen haupt- und ehrenamtlichem Naturschutzdienst unterschieden. Hoheitliche Befugnisse erhält nur der hauptamtliche Naturschutzdienst.

Kommentare : zu Organisation

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20. Kommentar von :Ohne Name

Langsam angehen lassen

Warum muß man gleich von Anfang an, Stellen schaffen, Gebäude bauen usw. und somit viel Geld verschwenden. Ein Nationalpark braucht doch den Menschen nicht, also lassen wir mal das gewählte Gebiet "Natur Natur sein lassen". sollte sich innerhalb der ersten 3 bis 5 Jahre das Szenario der Befürworter einstellen, dann kann man immer noch überlegen was

Warum muß man gleich von Anfang an, Stellen schaffen, Gebäude bauen usw. und somit viel Geld verschwenden. Ein Nationalpark braucht doch den Menschen nicht, also lassen wir mal das gewählte Gebiet "Natur Natur sein lassen". sollte sich innerhalb der ersten 3 bis 5 Jahre das Szenario der Befürworter einstellen, dann kann man immer noch überlegen was Sinn macht um den NP voran zu treiben. Sollte sich aber in der Zeit rausstellen, das die Befürchtungen der Gegner stimmen, kann man sofort reagieren und das ganze abblasen. So würde jeder Privathaushalt handeln. 

19. Kommentar von :Ohne Name

Kirche: Nein; Ranger: Ja!

§13 Hierzu kenne ich mich zuwenig in der Verwaltung aus, um wirklich beurteilen zu können, ob das Gesetz gut oder schlecht ist. Die Begründung liest sich aber sehr logisch, vor allem, dass Verwaltung und Ansprechpartner durch die neue Sonderbehörde eben aus einer Hand kommen sollen. Zum Punkt „Erhaltung und Ausbau der Wanderwege“: Bei

§13
Hierzu kenne ich mich zuwenig in der Verwaltung aus, um wirklich beurteilen zu können, ob das Gesetz gut oder schlecht ist. Die Begründung liest sich aber sehr logisch, vor allem, dass Verwaltung und Ansprechpartner durch die neue Sonderbehörde eben aus einer Hand kommen sollen.
Zum Punkt „Erhaltung und Ausbau der Wanderwege“: Bei Wandertouren im Gebiet stelle ich immer wieder fest, dass man sich sehr wohl auch verirren kann – und zwar, weil es fast zuviel Wege gibt. Große, kleine, parallel verlaufende … vielleicht wäre hier weniger mehr. Also nicht nur „Ausbau der Wanderwege“ soll Beachtung finden, sondern gegebenenfalls auch „Rückbau der Wanderwege“. Die Beschilderung aber ist top, hier an der Stelle auch dem Schwarzwaldverein einmal ein großes Lob! Finde gut, dass der Verein auch im Gesetz erwähnt wird.

§ 14 – Nationalparkrat
Der Nationalparkrat entscheidet in allen NP-Belangen
- Keine Anmerkungen –

§15 – Nationalparkbeirat
Beratung, fachliche Anregung
Die Auswahl der meisten Vertreter kann ich nachvollziehen. Gut finde ich, dass der Freundeskreis Nationalpark einen Sitz erhalten hat. Dass der „Dagegen-Verein“ keinen Sitz erhält, finde ich richtig = diese sind schließlich gegen einen Nationalpark, wie könnten sie da fachlich über den Nationalpark beraten
Etwas gestutzt habe ich bei der Handwerkskammer, dem Bauernverband und den Landfrauen sowie dem Landessportverband; aber die Teilnahme dieser Gruppen lässt sich argumentativ untermauern, ist somit für mich ok.
Was ich aber überhaupt nicht verstehe ist, wieso die Kirche einen Vertreter entsenden kann. Was kann sie den fachlich zum Nationalpark beitragen? Oder ist es aufgrund ihrer „gesellschaftlichen Macht?“. Dann könnte man auch wirklich den ADAC noch dazuholen… Und wenn man schon religiöse Gruppen entsendet, wieso dann nicht auch den Welthumanistenverband oder andere Gruppen? Hier hätte ich gerne eine Erklärung, warum die Kirche mit an Bord sein muss!

§ 16 – Die Ranger
Die Regelung der „Polizeiaufgaben“ der Ranger nimmt im Gesetzestext großen Raum ein, ich hoffe, dass in der praktischen Ausgestaltung die anderen Aufgaben der Ranger im Vordergrund stehen werden.
Der Passus, dass ehrenamtliche Helfer Personen festhalten und personalisch erfassen dürfen, bereitet mir etwas Bauchschmerzen. Ich finde das nicht gut. Meine Befürchtung ist, dass das entsprechend „blockwartmässige“ Personen anziehen könnte.
Es ist auf eine gute Auswahl Wert zu legen, bei den Rangern wie auch bei den Ehrenamtlern!
Außerdem habe ich die Befürchtung, dass die Einstellung hauptamtlicher Ranger zugunsten von ehrenamtlichen Helfer zurückstehen könnte! Ich möchte, dass das Land mit den Rangern auch wirkliche Arbeitsplätze schafft und nicht den Betrieb mit – provokant gesagt: - 1-Euro-Jobbern und Praktikanten aufrecht erhält!
Ich habe nichts dagegen, auch ehrenamtliche Helfer, die geeignet sind, mit einzubeziehen, aber es darf nicht zulasten der Einstellung von Arbeitern gehen. Bitte nehmt noch eine entsprechende Formulierung in das Gesetz auf!

17. Kommentar von :Ohne Name

zum Kommentar 16 - Deutsche Gründlichkeit

ich kann Herrn/Frau Knoll nur zustimmen? Wie viele Behörden/Organisationen/Beiräte brauchen wir denn noch? Brauchen wir bei uns griechische Verhältnisse, bei denen über 50% aller Beschäftigten beim Staat arbeiten? Dann sollten wir uns auch nicht wundern, wenn wir irgendwann griechische Finanzverhältnisse haben: Nämlich Pleite! Daher: Bitte,

ich kann Herrn/Frau Knoll nur zustimmen?
Wie viele Behörden/Organisationen/Beiräte brauchen wir denn noch?
Brauchen wir bei uns griechische Verhältnisse, bei denen über 50% aller Beschäftigten beim Staat arbeiten?
Dann sollten wir uns auch nicht wundern, wenn wir irgendwann griechische Finanzverhältnisse haben:
Nämlich Pleite!
Daher: Bitte, bitte, bitte: Keine weitere Behörden! Tut uns das nicht an!

16. Kommentar von :Ohne Name

Deutsche Gründlichkeit

Wozu braucht es einen Nationalparkrat, einen Beirat und eine Nationalparkverwaltung sowie irgend welche Protzbauten? Es gibt ein Naturschutzzentrum auf dem Ruhestein und dazu eine Forstverwaltung. Man braucht keinen Verwaltungswasserkopf, sondern Ranger für Führungen und praktische Arbeiten. Die Natur soll der Natur überlassen werden, sie benötigt

Wozu braucht es einen Nationalparkrat, einen Beirat und eine Nationalparkverwaltung sowie irgend welche Protzbauten? Es gibt ein Naturschutzzentrum auf dem Ruhestein und dazu eine Forstverwaltung. Man braucht keinen Verwaltungswasserkopf, sondern Ranger für Führungen und praktische Arbeiten. Die Natur soll der Natur überlassen werden, sie benötigt keine Bürokraten. Gut möglich, daß ein großer Teil der Fichtenbestände durch den Borkenkäfer geschädigt werden, dies ist aber letztendlich ein "Verdienst" der Menschen, die diese Fichtenäcker angelegt haben. Meine Meinung zur Organisation: weniger ist mehr.

15. Kommentar von :Ohne Name

Sonderbehörde macht Sinn

Um eine effektive Verwaltung zu gewährleisten macht die Bündelung in einer Sonderbehörde sind. Es geht hier wahrscheinlich mehr um einen rechtlichen Rahmen. Die Anzahl der Mitarbeiter wird in einer geündelten Struktur eher noch geringer sein, wie wenn die Verwaltung in verschiedenen Ressorts liegen würde. Die "Macht" des Nationalparkrats ist zu

Um eine effektive Verwaltung zu gewährleisten macht die Bündelung in einer Sonderbehörde sind. Es geht hier wahrscheinlich mehr um einen rechtlichen Rahmen. Die Anzahl der Mitarbeiter wird in einer geündelten Struktur eher noch geringer sein, wie wenn die Verwaltung in verschiedenen Ressorts liegen würde. Die "Macht" des Nationalparkrats ist zu begrüssen.

14. Kommentar von :Ohne Name

In welcher Behörde soll das Nationalparkamt angesiedelt sein?

Am sinnvollsten wäre es, beim Ministerium Ländlicher Raum in der Abteilung Naturschutz und Tourismus ein Referat "Großschutzgebiete" zur dauerhaften Betreuung von Nationalpark und Biosphärengebieten einzurichten. Dort könnte das Nationalparkamt angedockt sein. Die Mitarbeit und selbst Leitungsfunktionen von (ehemaligen) Forstbediensteten im

Am sinnvollsten wäre es, beim Ministerium Ländlicher Raum in der Abteilung Naturschutz und Tourismus ein Referat "Großschutzgebiete" zur dauerhaften Betreuung von Nationalpark und Biosphärengebieten einzurichten. Dort könnte das Nationalparkamt angedockt sein. Die Mitarbeit und selbst Leitungsfunktionen von (ehemaligen) Forstbediensteten im Nationalparkamt stellen dabei kein Problem dar.

Übrigens fordert die Dachorganisation Europarc, dass Nationalparkverwaltungen der höchsten Naturschutzbehörde (Ministerium - Naturschutzabteilung) unterstehen sollen.

13. Kommentar von :Ohne Name

Zusammensetzung des Nationalparkbeirates - es fehlen ArbeitnehmerInnen-Vertretungen

In der Tat würde es Sinn machen, den Nationalparkbeirat analog zu den FSC-Gremien drittelparitätisch zu organisieren: Ökologie, Ökonomie, Soziales (inkl. der jeweiligen Forschungs- und Bildungsvertretungen). Momentan hat die Ökonomie zu viel Gewicht im Nationalparkbeirat. Bislang sind berufsständische Vertretungen im Nationalparkbeirat nicht

In der Tat würde es Sinn machen, den Nationalparkbeirat analog zu den FSC-Gremien drittelparitätisch zu organisieren: Ökologie, Ökonomie, Soziales (inkl. der jeweiligen Forschungs- und Bildungsvertretungen). Momentan hat die Ökonomie zu viel Gewicht im Nationalparkbeirat.

Bislang sind berufsständische Vertretungen im Nationalparkbeirat nicht vorgesehen - weder der BNN (Bundesverband Beruflicher Naturschutz) noch der BDF (Bund deutscher Forstleute) noch die IG BAU oder Verdi, die die künftigen RangerInnen und sonstigen ArbeitnehmerInnen im Nationalparkamt vertreten könnten. Dieser Bezug zum Nationalpark scheint wesentlich deutlicher als der Bezug der Kirchen.

12. Kommentar von :Ohne Name

$ 15 Nationalparkbeirat

In dem Nationalparkbeirat sind, gemäß guter demokratischer Traditionen, alle möglichen Stakeholder vertreten. Ich bezweifle allerdings, dass ein Beirat dieser Größe noch effektiv diskutieren kann. Es wäre aus meiner Sicht sehr viel sinnvoller, jeweils einen Vertreter/eine Vertreterin einer bestimmten Stakeholdergruppe einzuladen, statt für jeden

In dem Nationalparkbeirat sind, gemäß guter demokratischer Traditionen, alle möglichen Stakeholder vertreten. Ich bezweifle allerdings, dass ein Beirat dieser Größe noch effektiv diskutieren kann. Es wäre aus meiner Sicht sehr viel sinnvoller, jeweils einen Vertreter/eine Vertreterin einer bestimmten Stakeholdergruppe einzuladen, statt für jeden einzelnen Verband bzw. jede Organisation. Bei einigen Gruppierungen sind ja bereits auch Vertreter der Dachorganisationen vorgesehen (z.B. Landesnaturschutzverband). Es erschließt sich mir nicht, dass man dann noch die an diesem Dachverband beteiligten Verbände separat einlädt. Bei so großen Beiräten besteht leider die Gefahr, dass man nur noch debatiert ohne inhaltlich zu diskutieren.

8. Kommentar von :Ohne Name

Zusammensetzung des Beirats

Ich verstehe nicht, warum die katholische und evangelische Kirche im Beirat vertreten ist. Welche Kompetenzen kann sie zum Aufbau und Betrieb des NP beitragen? Und wenn Glaubensrichtungen vertreten sein sollen, dann bitte auch die anderen Religionen! Sonst kann schnell ein Diskriminierungsvorwurf laut werden. Wo zieht man dann die Grenze?

Ich verstehe nicht, warum die katholische und evangelische Kirche im Beirat vertreten ist. Welche Kompetenzen kann sie zum Aufbau und Betrieb des NP beitragen? Und wenn Glaubensrichtungen vertreten sein sollen, dann bitte auch die anderen Religionen! Sonst kann schnell ein Diskriminierungsvorwurf laut werden. Wo zieht man dann die Grenze?

Ansonsten finde ich die Gestaltung des Rats und Beirats gelungen. Freue mich auf den NP!

7. Kommentar von :Ohne Name

Kompetenz des Nationalparkrats

Nachdem man die Umsetzung und Ausgestaltung des Nationalparks in die Verantwortung des Nationalparkrats legt und diesen auch mit der Umsetzung einiger im Gutachten angemahnten Aufgaben betraut, stellt sich für mich die Frage, ob der Nationalparkrat für seine Aufgaben und Umsetzung einen eigenen Haushaltstitel im Landeshaushalt erhält? Wer

Nachdem man die Umsetzung und Ausgestaltung des Nationalparks in die Verantwortung des Nationalparkrats legt und diesen auch mit der Umsetzung einiger im Gutachten angemahnten Aufgaben betraut, stellt sich für mich die Frage, ob der Nationalparkrat für seine Aufgaben und Umsetzung einen eigenen Haushaltstitel im Landeshaushalt erhält? Wer entscheidet über die Höhe und Priorität der Finanzen? Z. Bsp. Investitionen in Verkehr, das Ministerium für Verkehr oder sind alle Investitionen in und um den Nationalpark im Ministerium ländlicher Raum , da hier auch die Bereiche Naturschutz, Forst und Toursimus vertreten sind, angesiedelt. 

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Moderation

Vielen Dank für Ihre Fragen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird Anregungen und Fragen nach der Anhörungsphase auswerten und zusammenfassend Stellung nehmen.

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