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Vorschlag 1

Bachelorabsolventen

Einführung einer Promotionsvereinbarung

Die Landesregierung schlägt die Einführung einer Promotionsvereinbarung vor, die zwischen dem Promovenden und der Betreuerin oder dem Betreuer zu Beginn des Promotionsverfahrens, nämlich unmittelbar nach der Betreuungszusage, abgeschlossen wird und die beiderseitigen Rechte und Pflichten festhält. 

In den Betreuungsvereinbarungen soll geregelt werden: 

  • die Betreuungsintensität und die zeitliche Festlegung von Betreuungsgesprächen
  • Zeitpläne, die in regelmäßigen Zeitabständen fortgeschrieben werden,
  • die beiderseitige Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis,
  • die (bei der Abgabe der Dissertation festzulegende) Dauer der Korrektur und des Bewertungsverfahrens

Der Abschluss und die Mindestinhalte der Promotionsvereinbarung sollen im Landeshochschulgesetz vorgegeben werden. Die Festlegung weiterer Regelungsinhalte bleibt den Hochschulen überlassen. 

Verbessert werden soll zudem die Betreuung für sogenannte externe Doktorandinnen und Doktoranden. Für sie sollen in der Promotionsvereinbarung geregelt werden, wie die Integration in die Hochschule oder bestehende Betreuungsgruppen gesichert wird.

Fachspezifische Obergrenzen für Betreuungsverhältnisse

Gute Betreuung braucht vor allem Zeit. Aus diesem Grund soll der Promotionsausschuss in Zukunft darauf achten, dass dem Doktorvater bzw. der Doktormutter eine angemessene Betreuung auch tatsächlich möglich ist. Das kann dabei nur im Einzelfall nach den Besonderheiten des jeweiligen Fachs entschieden werden. Es sollen daher keine zahlenmäßige Vorgaben festgelegt werden, wie viele Doktoranden ein Betreuer übernehmen darf, aber Obergrenzen geschaffen werden, bei deren Erreichen gegenüber dem Promotionsausschuss darzulegen ist, ob eine angemessene Betreuung noch möglich ist. 

Abgeschafft werden soll in diesem Zusammenhang auch die Honorierung hoher Promovierendenzahlen bei der sog. leistungsorientierten Mittelvergabe.

Fragen:

  • Was halten Sie von der Einführung solcher Promotionsvereinbarungen?
  • Ist der Mindestregelungskatalog aus Ihrer Sicht ausreichend?
  • Welche weiteren Inhalte halten Sie für sinnvoll?
  • Welche Betreuungsrelationen sind in Ihrem Fach üblich bzw. aus Ihrer Sicht sinnvoll?

Kommentare : zu Vorschlag 1

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17. Kommentar von :Ohne Name

Gewinn?

Was soll dieses weitere Papier verhindern? Es wird so geduldig sein wie alle anderen zuvor, macht den Redlichen (noch) mehr Verwaltungsarbeit und wird die – ohnehin sehr sehr wenigen! – Ausnahmen nicht von Schmu abhalten. Papiere gewährleisten keine gute Forschung und Betreuung; nur zur Verantwortung erzogene Personen tun das.

16. Kommentar von :Ohne Name

Betreuungsrelation

Mein Doktorvater in einem geisteswissenschaftlichen Studiengang an einer der großen Unis des Landes hat mehr als 30 (!) Doktoranden. Die Betreuung beschränkt sich (zwangsläufig?) darauf, in großen Abständen nachzufragen, wann man endlich abgebe... Seine zweistündige (!) Sprechstunde in der Woche füllen Magistranden, Bachelor-Kandidaten und

Mein Doktorvater in einem geisteswissenschaftlichen Studiengang an einer der großen Unis des Landes hat mehr als 30 (!) Doktoranden.
Die Betreuung beschränkt sich (zwangsläufig?) darauf, in großen Abständen nachzufragen, wann man endlich abgebe... Seine zweistündige (!) Sprechstunde in der Woche füllen Magistranden, Bachelor-Kandidaten und Studierende, oft ist er auf Vortragsreise oder nicht erreichbar, da er eine dringende Deadline für seine zahlreichen Publikationen einhalten müsse...
Eigeninitiative? Hat man eine Sprechstunde ergattert, klingelt sein Handy (das er dann auch abnimmt), kommt eine Sekretärin herein, kurz: er ist seltenst konzentriert.
Wechsel des Betreuers? Habe ich lange überlegt, mich damit sehr gequält, denn: Wie wird das später ausgelegt? Außerdem ist er gleichzeitig mein Chef am Seminar...und zudem ist er immer noch der beste Kenner der Materie meiner Dissertation und: ich habe ihn damals langwierig ausgewählt...

Immerhin, das soll auch gesagt werden: Eine Arbeit pro Jahr wird fertig und er korrigiert schnell, innerhalb von etwa 4-6 Wochen.

14. Kommentar von :Ohne Name

Vorschlag 1

Dieser Vorschlag bringt doch nur noch mehr Sitzungen und Papierschlachten anstelle Zeit für Doktoranden und Wissenschaft freizuschaufeln. Es sind ja gute Ideen, aber die sind zumindest in jeder guten Graduiertenschule in den Naturwissenschaften schon verwirklicht. Was wir brauchen ist eine kompetitive Situation, in der sich der Studierende die

Dieser Vorschlag bringt doch nur noch mehr Sitzungen und Papierschlachten anstelle Zeit für Doktoranden und Wissenschaft freizuschaufeln. Es sind ja gute Ideen, aber die sind zumindest in jeder guten Graduiertenschule in den Naturwissenschaften schon verwirklicht. Was wir brauchen ist eine kompetitive Situation, in der sich der Studierende die beste Schule/den besten Betreuer aussuchen kann, kein gleichmacherisches Dekret das dann doch wieder die Einzelheiten den Hochschulen überlässt ("Die Festlegung weiterer Regelungsinhalte bleibt den Hochschulen überlassen."), sprich noch mehr Sitzungen und noch weniger Zeit für Forschung und Lehre verursacht.

Zu Zeitplänen und Dauer:
Das kann in groben Zügen abgesprochen werden und ist ja wiederum in jeder guten Graduiertenschule Pflicht (z.B. über das regelmässige "Thesis advisory committee" bei dem der/die Promovierende sein Projekt vorstellt). Allerdings sollte auch den Promovierenden klar sein, dass in der Wissenschaft oft der Zufall über zeitlichen Verlauf bestimmt, und natürlich die Anstrengung des Einzelnen. Solange man nicht klar anspricht, dass eine Promotion
kein 9-5 Job ist, sondern vollen Einsatz des Promovierenden beansprucht (d.h. 60 Std pro Woche egal was der Arbeitsvertrag sagt) bringt es erst recht nichts.

Zur Obergrenze und Betreuungsintensität:
Jeder Doktorand sollte alt genug sein, eine vernünftige Position zu suchen was wissenschaftliche Exzellenz und persönliche Betreuung angeht, sowas "von oben" diktieren zu wollen ist bestenfalls kindisch, schlimmstenfalls kontraproduktiv. In meiner Erfahrung gehen gute Wissenschaftler auf ihre Doktoranden individuell abgestimmt ein und wenn sie es nicht tun, dann wir ein Papier daran herzlich wenig ändern.

Weiterhin wichtig:
Es sollte der Druck vermieden werden (von Seiten der Doktoranden, Betreuer und Geldgeber) in 3 Jahren mit der Promotion fertig sein zu wollen, es sollte fertig sein, wenn ein neues Stück Wissenschaft vollbracht ist. Dieser elende Zeitdruck ist ja gerade was die Qualität der Promotionen einschränkt, wenn man halbfertige Arbeit versucht zusammenzufassen.

13. Kommentar von :Ohne Name

Vorschlag 1

Med Fak Heidelberg: Eine Anmeldung zum Promotionsverfahren gibt es seit Jahren, Thema und 1-seitiges Outline incl Ethikvotum (falls notwendig) werden vorgelegt, eine Betreuungsvereinbarung ist dort auch enthalten. Dies kann evtl als Template für andere Fakultäten dienen, die dieses noch nicht implementiert haben. Timelines festzulegen ist bei

Med Fak Heidelberg: Eine Anmeldung zum Promotionsverfahren gibt es seit Jahren, Thema und 1-seitiges Outline incl Ethikvotum (falls notwendig) werden vorgelegt, eine Betreuungsvereinbarung ist dort auch enthalten. Dies kann evtl als Template für andere Fakultäten dienen, die dieses noch nicht implementiert haben.
Timelines festzulegen ist bei experimentellen Arbeiten nur bedingt sinnvoll, die Dauer für eine Korrektur vorab festzuschreiben spiegelt nicht die Heterogenität und damit den Aufwand für die korrekturen wider.
Eine Honorierung hoher Promovierendenzahlen über LOM gibt es in der Med Fak Heidelberg nicht, eine Abschaffung ist daher zu befürworten. Allerdings eine gewisse Anerkennung der Betreuer durch Anerkennung von Lehrleistung im Rahmen der Promotion - der Umfang wäre festzulegen - sinnvoll und wünschenswert.

12. Kommentar von :Ohne Name

Promotionsvereinbarungen Stiftungen

Da Stiftungen zwischen der Stiftung, Promovend_in bzw. Stipendiat_in und Betreuer_in eine Promotionsvereinbarung abschließen würde es sich vielleicht lohnen sich diese genauer anzuschauen (die Inhalte sich aus meiner Sicht ähnlich und man muss das Rad ja nicht immer neu erfinden). Ich fände es dabei wichtig, dass ggf. einzuführende Vereinbarungen

Da Stiftungen zwischen der Stiftung, Promovend_in bzw. Stipendiat_in und Betreuer_in eine Promotionsvereinbarung abschließen würde es sich vielleicht lohnen sich diese genauer anzuschauen (die Inhalte sich aus meiner Sicht ähnlich und man muss das Rad ja nicht immer neu erfinden). Ich fände es dabei wichtig, dass ggf. einzuführende Vereinbarungen zwar einen gewissen Rahmen setzen, aber auch für individuelle Vereinbarungen Raum lassen. Zudem sollte man allerdings auch sicherstellen, dass vor allem für Promovend_in aus der Vereinbarung kein Nachteil entsteht, wenn bspw. zeitliche Vorgaben nicht eingehalten werden. Für mich wäre wirklich noch zu klären, wer die Einhaltung der Vereinbarung überprüft (erfolgt dies bspw. in Fortschreibung zwischen den Beteiligten Personen, wer ist die Instanz, die die Einhaltung überprüft...) und auch, welche Konsequenzen ein Nichteinhalten für die Beteiligten haben kann. Von einer Einführung mit Sanktionskatalog halte ich persönlich nichts. Wünschenwert wäre aus meiner Sicht ein klares Verfahren in dem die Beteiligten über einen guten Promotionsprozess soweit möglich auf Augenhöhe kommunizieren können und ein Verfahren, das zur Verbesserung insb. auch der Betreuungslage von Promovend_in beiträgt.

11. Kommentar von :Ohne Name

@Andreas G

Wenn die "Gegenleistung" das Abhalten von Lehrveranstaltungen oder allgemeine Institutsaufgaben sind, dann muss man festhalten, dass dies der Alltag von "internen" Doktoranden ist. Im Sinne der Gleichbehandlung (externe Doktoranden verdienen meist auch noch besser) ist so eine Forderung also meiner Ansicht nach prinzipiell legitim. Und: anders

Wenn die "Gegenleistung" das Abhalten von Lehrveranstaltungen oder allgemeine Institutsaufgaben sind, dann muss man festhalten, dass dies der Alltag von "internen" Doktoranden ist. Im Sinne der Gleichbehandlung (externe Doktoranden verdienen meist auch noch besser) ist so eine Forderung also meiner Ansicht nach prinzipiell legitim. Und: anders funktioniert Wissenschaft bei uns nicht. Wir brauchen die jungen Wissenschaftler in der Lehre, nicht nur als Arbeitskraft, sondern insbesondere als Fachleute für ihr Forschungsgebiet. Forschende Lehre hatte Wilhelm v. Humboldt damals gefordert und wir schreiben uns das heute noch auf die Fahnen. Wenn wir das ernst meinen, müssen die Doktoranden einfach mal ein Praktikum oder ein Labor bremsen.

10. Kommentar von :Ohne Name

Promotionsvereinbarung / Betreuungsrelation

Zu Promotionsvereinbarungen: Sicherlich nicht schädlich, aber im Zweifelsfall auch kaum nützlich, zumindest solange diese PVs keine Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen einer Seite (insbes. durch den/die BetreuerIn) vorsehen. Wenn das nicht der Fall ist, können PVs maximal eine appellative Wirkung haben. Jede Überfrachtung mit administrativen

Zu Promotionsvereinbarungen: Sicherlich nicht schädlich, aber im Zweifelsfall auch kaum nützlich, zumindest solange diese PVs keine Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen einer Seite (insbes. durch den/die BetreuerIn) vorsehen. Wenn das nicht der Fall ist, können PVs maximal eine appellative Wirkung haben. Jede Überfrachtung mit administrativen Details wie detaillierten Zeitplänen o.ä. wird dann aber dazu führen, dass das Instrument bloß als lästiger Verwaltungsvorgang wahrgenommen wird. Der/die DoktorandIn denkt sich fiktive Zeitpläne aus, der/die ProfessorIn unterschreibt.

Im Übrigen ist mE die maximale Dauer der Korrektur (sowie etwaige Abhilfemaßnahmen) sinnvoller in den Promotionsordnungen fakultätsweit zu regeln. Hier wäre ggf. auch eine entsprechende Regelung per LHG geboten. Und da niemand gern die Fakultät oder den/die BetreuerIn wg. Nichtkorrektur verklagt, böte es sich an, bei Überschreiten bestimmter Maximalfristen über die Einleitung entsprechender Verfahren von Amts wegen/durch die Hochschulleitung nachzudenken.

Der Schlüssel für ein gelingendes Promotionsverhältnis scheint mir – zumindest in meinem Fach (Rechtswissenschaft) – daher auch eher in einer relativ engen Fassung der Betreuungsrelation zu liegen. Die genaue Zahl kann in der Tat nur fachspezifisch festgelegt werden. Allerdings ist der Vorschlag, von der einmal festgelegten Zahl dann vom Promotionsausschuss Dispens erlangen zu können, nicht unproblematisch. An der Fakultät, an der ich tätig bin, finden in den Sitzungen des Promotionsausschusses routinemäßig Massen-Dispense von den Voraussetzungen der Promotionsordnung statt. Auch hier müsste eine kluge Regelung gefunden werden, die entsprechendes Verhalten verhindert. Was mglw. helfen könnte, aber sicherlich schwierig durchzusetzen wäre, wäre die Durchsetzung des Promotionsausschusses mit Vertretern anderer Fachbereiche. Einfacher wäre, wie gesagt, die Festlegung fester Grenzen, die natürlich die Fakultät mit einer Änderung der PromO auch wieder modifizieren könnte. Für mein Fach würde ich eine Obergrenze bei der Betreuung von 10 DoktorandInnen sehen.

9. Kommentar von :Ohne Name

Promotionsvereinbarung

Klare Regeln sind wichtig, so ist zumindest einmal schriftlich festgehalten, was welche Seite erwartet keiner kann sich später herausreden er hätte von wichtigen Maßstäben zur anfertigung der Arbeit nichts gewusst. Oft wird vieles nur im Vorbeigehen geregelt, da ist ein Zusammensetzen mit einem Katalog ganz sinnvoll. Zeitpläne sind wichtig als

Klare Regeln sind wichtig, so ist zumindest einmal schriftlich festgehalten, was welche Seite erwartet keiner kann sich später herausreden er hätte von wichtigen Maßstäben zur anfertigung der Arbeit nichts gewusst. Oft wird vieles nur im Vorbeigehen geregelt, da ist ein Zusammensetzen mit einem Katalog ganz sinnvoll.
Zeitpläne sind wichtig als Orientierungshilfe, sie müssen ja nicht in Beton gegossen werden
Ich bin für die Einführung von Promovendenobergrenzen bei Professoren*innen: Mehr als 50 Promovenden sind z.B. nicht betreubar.

8. Kommentar von :Ohne Name

Einführung einer Promotionsvereinbarung

Eine Promotionsvereinbarung ist prinzipiell nichts Neues und gibt es an vielen Fakultäten (zumindest im Bereich der Psychologie) schon länger. In die Promotionsordnungen dieser Fakultäten sind dann i.d.R. auch festgelegte Korrekturzeiten usw. integriert. Das Festlegen von Mindestinhalten, finde ich, ist zwar eine prinzipiell gute Idee, allerdings

Eine Promotionsvereinbarung ist prinzipiell nichts Neues und gibt es an vielen Fakultäten (zumindest im Bereich der Psychologie) schon länger. In die Promotionsordnungen dieser Fakultäten sind dann i.d.R. auch festgelegte Korrekturzeiten usw. integriert. Das Festlegen von Mindestinhalten, finde ich, ist zwar eine prinzipiell gute Idee, allerdings ist diese Vereinbarung im Zweifelsfall nicht mehr Wert als das Papier auf dem sie steht. Es gibt Professoren, welche die Betreuung von Doktoranden sehr ernst nehmen. Bei diesen ändert sich mit einer Vereinbarung nichts. Es gibt aber auch andere, bei denen faktisch keine Betreuung stattfindet und bei denen der Doktorand sich selbst überlassen wird. Bei diesen wird auch eine solche Vereinbarung nicht helfen. Die Option des Doktoranden ist es seinen Professor gegebenenfalls auf diese Vereinbarung hinzuweisen und, evtl., im nächsten Schritt einen Ombudsmann aufzusuchen. Leider befindet man sich aber als Doktorand in einem absoluten Abhängigkeitsverhältnis von seinem Prof. Verscherzt man es sich mit ihm und möchte er jemanden nicht promovieren, wird derjenige auch nicht promoviert werden. Daher würde ich persönlich zumindest vom Aufsuchen eines Ombudsmanns absehen, auch wenn es eine solche Person gäbe. Gute wissenschaftliche Leistungen sind nämlich nicht ausreichend für eine Promotion, sondern das Wohlwollen des Prof. ist mindestens genau so entscheidend. An diesem Punkt sehe ich Handlungsbedarf und würde mir das Erarbeiten eines Konzeptes wünschen.

Eine Verpflichtung zur guten wissenschaftlichen Praxis finde ich hingegen absolut notwendig. Um dies einzuhalten und Plagiate zu vermeiden fände ich es sinnvoll, dass immer eines der beiden Gutachten von einer externen Universität stammt, zu der der Prof. keinerlei Beziehungen hat. Alternativ wäre es möglich nur noch Promotionen zu ermöglichen, die in großen Teilen publiziert wurden. Hier übernimmt dann das Peer-Review-System diese Aufgabe. Ansonsten kann ein Prof. sicherlich nicht garantieren, dass in einer Promotion alles zu 100% korrekt ist (z.B. Zitationen). Wenn jemand aber promoviert wird, bei dem dutzende von Seiten plagiiert sind, muss man sich schon die Frage stellen, ob der Prof. diesen Mensch hätte promovieren dürfen, da er scheinbar keine Ahnung hatte worüber dieser schreibt, oder die Promotion nie gelesen hat. Daher fände ich es auch gut, wenn Profs. sich zur Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis verpflichten müssen.

Wichtig finde ich den Umgang mit externen Doktoranden. Ich kenne mehrere, die sich auf diesem Wege promoviert haben, bzw. aktuell noch dabei sind. Leider kenne ich auch einige, denen dieser Weg nicht offen stand. Diese mussten sich von Professoren, die diese angefragt hatten, teilweise dreiste Absagen anhören. Diese gingen prinzipiell in die Richtung, dass man als Prof. einen Doktoranden promoviert und, dass, dieser dafür eine Gegenleistung bringen müsse. Damit meinten diese aber nicht wissenschaftliches Arbeiten, sondern das Halten von Lehrveranstaltungen, das wahrnehmen Verwaltungsaufgaben, die Rekrutierung und Datenerhebung für den Prof. und Habilitanten, die keinen Zusammenhang zum wissenschaftlichen Thema des Doktoranden hatten. Daher fände ich es hilfreich eine Regelung zu finden, die eine Fakultät verpflichtet, allen externen Interessenten die Möglichkeit zu geben zu promovieren/ als Doktorand anzunehmen. Eine Promotion sollte nur abgelehnt werden dürfen, wenn die wissenschaftliche Arbeit hinter dem zurück bleibt, was Standard ist. In diesem Zusammenhang wäre es auch sinnvoll einen Zweitgutachter zu haben, zu dem der eigentliche Prof. keinerlei Beziehung pflegt. Die Erwartungen hinsichtlich wissenschaftlicher Leistung sollten also gleich sein wie für interne Doktoranden, allerdings sollte nicht ein „Klinkenputzen“ etc. nötig sein, um mit dem Wohlwollen des Profs. promoviert zu werden.

Eine Betreuungsobergrenze finde ich nicht sinnvoll und besonders in großen Abteilungen hinderlich. Die Betreuung ist oft bei einem erfahrenen Post-Doc gut aufgehoben, wie es in der Praxis i.d.R. gehandhabt wird. Dieses Verhältnis wäre daher interessanter, wenn auch abhängig vom jeweiligen Fach (in der Psychologie vllt. 2-4 Doktoranden auf einen Post-Doc).

7. Kommentar von :Ohne Name

Promotionsvereinbarung ja, aber flexibler zeitlicher Rahmen

In meinem Feld, der Biologie, sollten Dissertationen nur eingereicht werden dürfen, wenn das zugrundeliegende Forschungsvorhaben auch zu mindestens einer Publikation in einer Fachzeitschrift geführt hat oder eine solche zumindest eingereicht ist. Denn die Publikation in peer-reviewten Journalen ist in der Naturwissenschaft schließlich das primäre

In meinem Feld, der Biologie, sollten Dissertationen nur eingereicht werden dürfen, wenn das zugrundeliegende Forschungsvorhaben auch zu mindestens einer Publikation in einer Fachzeitschrift geführt hat oder eine solche zumindest eingereicht ist. Denn die Publikation in peer-reviewten Journalen ist in der Naturwissenschaft schließlich das primäre Ziel von Forschung. Durch den peer review wird auch die Qualität der Arbeit entscheidend geprüft und Fälschungen bzw. Plagiate hoffentlich entdeckt falls diese den Betreuern nicht aufgefallen sind. Da Forschung aber nicht berechenbar ist und der Publikationsprozess auch leider allzu oft stochastische Anteile hat, bei gleicher Qualität der Arbeit diese also manchmal sehr rasch zur Publikation akzeptiert wird und in andren Fällen dies aber sehr lange dauern kann und aufwändige Revisionen erfordert, lässt sich in unsrem Feld nicht vorhersehen, ob 2 oder evtl. 5 Jahre nötig sind, bis ein Projekt abgeschlossen, nämlich die Daten publiziert sind. Daher sind Vereinbarungen die zB eine 3 jährige Höchstdauer der Promotionen festschreiben würden, kontraporduktiv, weil schließlich das Interesse jedes ernsthaft an Wissenschaft interessierten Promovenden sowie seines Betreuers sein muss, die Arbeit zu publizieren. Ich finde solche Vereinbarungen also grundsätzlich sinnvoll, wenn sie primär die Art der Betreuung betreffen, aber wie gesagt starre Zeitpläne unrealistisch und kontraproduktiv.

Prof. Gilbert Weidinger
Uni Ulm

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