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Vorschlag 2

Bachelorabsolventen

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Die Qualität von Promotionsverfahren sichern

Die Landesregierung schlägt Maßnahmen vor, um die Sicherung der Qualität in Promotionsverfahren in Zukunft noch verlässlicher zu gewährleisten:

Datenerfassung

Unablässig für die Sicherung von Qualität ist eine valide Datenbasis. Immer wieder haben der Wissenschaftsrat und die ausländischen Gutachter der Exzellenzinitiative bemängelt, dass die Hochschulen zwar die Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Promotionen erfassen, aber keine weiteren Informationen über die Zahl der laufenden Promotionsverfahren erheben. So gibt es beispielsweise über die Misserfolgsquote bei der Promotion nur mehr oder weniger verlässliche Schätzungen. Selbst zur Dauer von Promotionsverfahren liegen keine verlässlichen Angaben vor.

Im Interesse der Qualitätssicherung sollen die zuständigen Hochschuleinrichtungen deshalb in Zukunft den Zeitpunkt der Betreuungszusage als Beginn des Promotionsverfahrens erfassen. Im unmittelbaren Anschluss daran soll sodann die Entscheidung über die Annahme zur Promotion getroffen werden.

„Promotionen sollen künftig Bestandteil des Qualitätsmanagements der Hochschulen sein.“

Einbeziehung der Promotionen in das Qualitätsmanagement

Das Landeshochschulgesetz soll in Zukunft klarstellen, dass die allgemeine Verpflichtung der Hochschulen zur Einführung eines Qualitätsmanagements (§ 5 LHG) auch für das Promotionswesen gilt. Die Festlegung geeigneter Instrumente zur Qualitätssicherung verbleibt in der Verantwortung der Hochschulen.

Kollegiale Auswahlentscheidungen

Die Entscheidung über die Annahme zur Promotion soll in Zukunft in einem kollegialen Auswahlprozess (i.d.R. „Promotionsausschuss“) erfolgen - und nicht bei einzelnen Professorinnen und Professoren verbleiben. Grundlage der Annahmeentscheidung soll in der Regel der Masterabschluss sein. Ausnahmen (etwa die Promotion bereits nach dem Bachelorabschluss) sollen künftig einer besonderen Begründung bedürfen und müssen den Hochschulleitungen regelmäßig mitgeteilt werden.

Vorgaben für die mündliche Prüfung und fachspezifische Publikationsstandards

Die schriftliche Promotionsleistung, die Dissertation, soll künftig zumindest einen wesentlichen Gegenstand der Abschlussprüfung bilden. Doktorandinnen und Doktoranden erhalten so die Möglichkeit, aber auch die Pflicht, ihre Ergebnisse vor einem hochkarätigen Gremium zu erläutern und zu verteidigen.

Hochschulintern sollen Standards für publikationsbasierte Dissertationen festgelegt werden.

Fragen:

  • Halten Sie die vorgeschlagenen Maßnahmen für sinnvoll?
  • Wo sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?

Kommentare : zu Vorschlag 2

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

22. Kommentar von :Ohne Name

Standards für publikationsbasierte Dissertationen

Wieso können die geplanten Standards für publikationsbasierte Dissertationen lediglich Hochschulintern ültig sein? Wäre es nicht sinnvoll, hier auch endlich ein einheitliches Vorgehen einzuführen?

21. Kommentar von :Ohne Name

valide Datenbasis

Die Formulierung ist hier weniger geeignet: Die "valide Datenbasis" bezieht sich nicht auf die vom Promovenden auszuwertenden Daten, sondern auf die Daten zur Übersicht über Anzahl/Abbrüche von Promotionsvorhaben. die Formulierung ist nicht gut gelöst, denn zudem hat die "valide Datenbasis" (die hier gemeint ist) nichts mit der Qualität einer

Die Formulierung ist hier weniger geeignet: Die "valide Datenbasis" bezieht sich nicht auf die vom Promovenden auszuwertenden Daten, sondern auf die Daten zur Übersicht über Anzahl/Abbrüche von Promotionsvorhaben. die Formulierung ist nicht gut gelöst, denn zudem hat die "valide Datenbasis" (die hier gemeint ist) nichts mit der Qualität einer Doktorarbeit zu tun. Diese ist u.a. abhängig von tatsählcih vorliegenden, validen Daten. Die Doppeldeutigkeit des Begriffs sollte hier vermieden werden, bzw. der Begriff sollte geändert werden, da in unserem Kontext valide Daten tatsächlich etwas ganz anderes sind - wenn auch maßgeblich wichtig!

20. Kommentar von :Ohne Name

Zu Qualitätssicherung im Promotionsverfahren

Für die dem Fakultätentag für Bauingenieurwesen und Geodäsie angeschlossenen Mitgliedsuniversitäten gilt, dass die Transparenz und Qualitätssicherung im Promotionswesen vollumfänglich gegeben ist. Die Mitgliedsuniversitäten des Fakultätentages sind bedingt durch die Tatsache, dass die Promovierenden wissenschaftliche Mitarbeiterstellen besetzen,

Für die dem Fakultätentag für Bauingenieurwesen und Geodäsie angeschlossenen Mitgliedsuniversitäten gilt, dass die Transparenz und Qualitätssicherung im Promotionswesen vollumfänglich gegeben ist.

Die Mitgliedsuniversitäten des Fakultätentages sind bedingt durch die Tatsache, dass die Promovierenden wissenschaftliche Mitarbeiterstellen besetzen, durchaus in der Lage, exakt anzugeben, wie viele Personen sich im Promotionsverfahren befinden.

Der Begriff Qualitätsmanagement ist sicherlich ein sehr weit gefasster. Berücksichtigt man, dass bei praktisch allen Mitgliedsuniversitäten die Auswahlentscheidung für Promovierende einem Promotionsgremium, welches bereits existent ist und nicht erst gegründet werden muss, unterliegt. Wenn darüber hinaus die Co-Betreuung bzw. das Co-Referat zu den Arbeiten in aller Regel von Fachkollegen anderer Universitäten erstellt wird und sich die Ergebnisse der einzelnen Promotionen über entsprechende Veröffentlichungen einer breiten Fachöffentlichkeit stellen müssen, ist die Forderung nach einem „zusätzlichen“ oder „gesonderten“ Qualitätsmanagement obsolet, da dieses bereits im Prinzip vorhanden ist.
In den mündlichen Prüfungen ist die Dissertation selbst praktisch an allen Mitgliedsuniversitäten Gegenstand. Dies muss nicht neu eingeführt werden.

19. Kommentar von :Ohne Name

Kollegiale Auswahlentscheidung

Ich finde persönlich die Datenerfassung wichtig, zum Einen um zu wissen wie viele Promovierende es an einer Uni gibt zum Anderen um die Erfolgsquoten zu ermitteln. Ich sehe jedoch die kollegiale Auswahlentscheidung kritisch, da es v.a. wichtig ist, dass man mit seinem Doktorvater klar kommt, man eventuell ähnliche Vorstellungen hat, da der

Ich finde persönlich die Datenerfassung wichtig, zum Einen um zu wissen wie viele Promovierende es an einer Uni gibt zum Anderen um die Erfolgsquoten zu ermitteln.
Ich sehe jedoch die kollegiale Auswahlentscheidung kritisch, da es v.a. wichtig ist, dass man mit seinem Doktorvater klar kommt, man eventuell ähnliche Vorstellungen hat, da der Doktorand direkt vom Doktorvater abhängig ist und ja schließlich auch dessen Projekt bearbeitet.
Ich denke aber, dass es sinnvoll ist seine Doktorarbeit vor Experten mündlich zu verteidigen (wobei ich das auch für selbstverständlich gehalten habe) und einen externen Experten (andere Uni aus ähnlichem Gebiet) als zusätzlichen Prüfer einzusetzen. In Dänemark ist bei der Verteidung der Doktorarbeit auch ein Professor von einer ausländischen Uni anwesend um Fragen zu stellen und zu bewerten. Dies halte ich für positiv.

18. Kommentar von :Ohne Name

Promotionsverfahren nach Masterabschluss

Grundlage der Annahmeentscheidung soll in der Regel der Masterabschluss sein. Ausnahmen (etwa die Promotion bereits nach dem Bachelorabschluss) sollen künftig einer besonderen Begründung bedürfen und müssen den Hochschulleitungen regelmäßig mitgeteilt werden. Dieser Passus muss gestrichen werden, denn die medizinischen Promotionsarbeiten werden in

Grundlage der Annahmeentscheidung soll in der Regel der Masterabschluss sein. Ausnahmen (etwa die Promotion bereits nach dem Bachelorabschluss) sollen künftig einer besonderen Begründung bedürfen und müssen den Hochschulleitungen regelmäßig mitgeteilt werden.
Dieser Passus muss gestrichen werden, denn die medizinischen Promotionsarbeiten werden in der Regel während des Studiums geleistet. Damit hat der Studierende die Möglichkeit, sich über den Durchschnitt seiner Kommilitonen hinaus besonders zu qualifizieren und sich für spätere Bewerbungen gerade an den Universitäten ein Alleinstellungsmerkmal anzueignen. Die Umsetzung dieser Regel würde den Medizinstudenten und auch den Forschungsgruppen in BW schaden.

17. Kommentar von :Ohne Name

Transparenz und Qualität von Dissertationen

Meiner Meinung wäre die Vermeidung von Plagiaten am einfachsten dadurch zu voranzubringen, dass wissenschaftliche Publikationen weitestgehend frei im Internet zugänglich und daher auch mit automatisierten Verfahren auf textuelle Parallelen zu überprüfen wären. Dies könnte durch eine konsequente Förderung von Open Access erreicht werden. Im Fall

Meiner Meinung wäre die Vermeidung von Plagiaten am einfachsten dadurch zu voranzubringen, dass wissenschaftliche Publikationen weitestgehend frei im Internet zugänglich und daher auch mit automatisierten Verfahren auf textuelle Parallelen zu überprüfen wären.

Dies könnte durch eine konsequente Förderung von Open Access erreicht werden. Im Fall von Dissertationen und anderen akademischen Abschlussarbeiten halte ich es für sinnvoll und auch zumutbar, dass eine Open Access-Veröffentlichung zur Pflicht gemacht wird. Dies beeinträchtigt nicht die Freiheit der Wahl des Publikationsweges, da inzwischen alle größeren Wissenschaftsverlage Open Access-Modelle anbieten. Darüber hinaus gibt es an allen Hochschulen Publikationsserver, die eine kostenfreie Open Acces-Publikation anbieten.

Die vollständige Transparenz in diesem Bereich würde m.E. dazu führen, dass weniger damit gerechnet wird, dass etwaige Fehler und Ungenauigkeiten sowieso nie bemerkt werden - die Betreuer und Mitglieder von Prüfungsausschüssen sind ja notorisch überlastet und sehen vielleicht nicht alles. Aber wenn die Arbeit frei zugänglich ist, wächst die Wahrscheinlichkeit, dass irgendjemand irgendwann doch etwas merkt.

V.a. die kostenfreien Angebote der Universitäten werden m.E. viel zu wenig genutzt - und dies aus ziemlich unsachlichen Erwägungen heraus. Denn ob es dem Renommee später wirklich so zuträglich ist, in einem der typischen Dissertationsverlage publiziert zu haben, möchte ich doch sehr bezweifeln. Trotzdem wird dafür manchmal viel Geld bezahlt.

Meine Dissertation liegt übrigens frei zugänglich auf dem Server der RWTH Aachen.

Viele Grüße und vielen Dank für diese Möglichkeit zu kommunizieren!

Dr. Annette Klein

16. Kommentar von :Ohne Name

Datenerfassung

Sehr geehrte Damen und Herren, prinzipiell stehen wir Maßnahmen zur Qualitätssicherung positiv gegenüber. Für den täglichen Ablauf werden die notwendigen Daten bereits erhoben. Es ist wenig sinnvoll, neue Systeme zu schaffen, die zu einem erhöhten Aufwand führen. Der Aufwand soll so gering wie möglich gehalten werden. Nur die allernötigsten

Sehr geehrte Damen und Herren,

prinzipiell stehen wir Maßnahmen zur Qualitätssicherung positiv gegenüber.

Für den täglichen Ablauf werden die notwendigen Daten bereits erhoben. Es ist wenig sinnvoll, neue Systeme zu schaffen, die zu einem erhöhten Aufwand führen. Der Aufwand soll so gering wie möglich gehalten werden. Nur die allernötigsten Daten sollten übermittelt werden.

Mit freundlichen Grüßen
apl. Prof. Dr. Sandra Klevansky

15. Kommentar von :Ohne Name

Auswahlentscheidungen

Als jemand, der mit Staatsexamen (Lehramt Politikwissenschaft, Englisch, Spanisch) nun in Englischer Literatur promoviert, halte ich es für wichtig, die Hürden für potenziell qualifizierte Doktoranden ohne Masterabschluss nicht zu hoch zu setzen. Meine Erfahrung ist, dass eine hochwertige Promotion auch ohne Masterabschluss in dem spezifischen

Als jemand, der mit Staatsexamen (Lehramt Politikwissenschaft, Englisch, Spanisch) nun in Englischer Literatur promoviert, halte ich es für wichtig, die Hürden für potenziell qualifizierte Doktoranden ohne Masterabschluss nicht zu hoch zu setzen. Meine Erfahrung ist, dass eine hochwertige Promotion auch ohne Masterabschluss in dem spezifischen Bereich der Promotion gelingen kann.

14. Kommentar von :Ohne Name

Entscheidung über Annahme zur Promotion

Voraussetzung zur Promotion sollte immer ein überdurchschnittlich guter Abschluss in einem Master-Studiengang oder eine vergleichbare Studienleistung sein. Ausnahmen hiervon sollten nur sehr zurückhaltend und gut begründet genehmigt werden. Hier ist dem Promotionsausschuss oder einem vergleichbaren Gremium die Entscheidung zu überlassen, nicht dem

Voraussetzung zur Promotion sollte immer ein überdurchschnittlich guter Abschluss in einem Master-Studiengang oder eine vergleichbare Studienleistung sein. Ausnahmen hiervon sollten nur sehr zurückhaltend und gut begründet genehmigt werden. Hier ist dem Promotionsausschuss oder einem vergleichbaren Gremium die Entscheidung zu überlassen, nicht dem Doktorvater.

13. Kommentar von :Ohne Name

vorschlag 2

Datenerfassung: Das könnte unkompliziert einfach alle 5 Jahre von den Abteilungen abgefragt werden, was für statistische Zwecke ausreichen sollte. Kollegiale Entscheidung: Kollegiale Beratung ist erwünscht aber als Betreuer sollte man schon selbst entscheiden dürfen ob man eine/n Doktoranden/in annimmt. Wiederum ist beides in den guten

Datenerfassung:
Das könnte unkompliziert einfach alle 5 Jahre von den Abteilungen abgefragt werden, was für statistische Zwecke ausreichen sollte.
Kollegiale Entscheidung:
Kollegiale Beratung ist erwünscht aber als Betreuer sollte man schon selbst entscheiden dürfen ob man eine/n Doktoranden/in annimmt. Wiederum ist beides in den guten Graduiertenschulen der Naturwissenschaften schon längst der Fall.
Mündliche Prüfung:
Es wäre m.E. wünschenswert, wenn die mündliche Prüfung eine öffentliche Diskussion wäre (sie könnte in einzelnen Disziplinen ja eine "in camera" Sitzung nachziehen). Ich denke es gehört einfach dazu, dass man als Doktor seine eigenen wissenschaftlichen Ergebnisse gegenüber Nichtexperten erklären können sollte und dass man kritische Fragen beantworten kann.

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