Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Vorschlag 2

Bachelorabsolventen

Kommentieren

Die Qualität von Promotionsverfahren sichern

Die Landesregierung schlägt Maßnahmen vor, um die Sicherung der Qualität in Promotionsverfahren in Zukunft noch verlässlicher zu gewährleisten:

Datenerfassung

Unablässig für die Sicherung von Qualität ist eine valide Datenbasis. Immer wieder haben der Wissenschaftsrat und die ausländischen Gutachter der Exzellenzinitiative bemängelt, dass die Hochschulen zwar die Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Promotionen erfassen, aber keine weiteren Informationen über die Zahl der laufenden Promotionsverfahren erheben. So gibt es beispielsweise über die Misserfolgsquote bei der Promotion nur mehr oder weniger verlässliche Schätzungen. Selbst zur Dauer von Promotionsverfahren liegen keine verlässlichen Angaben vor.

Im Interesse der Qualitätssicherung sollen die zuständigen Hochschuleinrichtungen deshalb in Zukunft den Zeitpunkt der Betreuungszusage als Beginn des Promotionsverfahrens erfassen. Im unmittelbaren Anschluss daran soll sodann die Entscheidung über die Annahme zur Promotion getroffen werden.

„Promotionen sollen künftig Bestandteil des Qualitätsmanagements der Hochschulen sein.“

Einbeziehung der Promotionen in das Qualitätsmanagement

Das Landeshochschulgesetz soll in Zukunft klarstellen, dass die allgemeine Verpflichtung der Hochschulen zur Einführung eines Qualitätsmanagements (§ 5 LHG) auch für das Promotionswesen gilt. Die Festlegung geeigneter Instrumente zur Qualitätssicherung verbleibt in der Verantwortung der Hochschulen.

Kollegiale Auswahlentscheidungen

Die Entscheidung über die Annahme zur Promotion soll in Zukunft in einem kollegialen Auswahlprozess (i.d.R. „Promotionsausschuss“) erfolgen - und nicht bei einzelnen Professorinnen und Professoren verbleiben. Grundlage der Annahmeentscheidung soll in der Regel der Masterabschluss sein. Ausnahmen (etwa die Promotion bereits nach dem Bachelorabschluss) sollen künftig einer besonderen Begründung bedürfen und müssen den Hochschulleitungen regelmäßig mitgeteilt werden.

Vorgaben für die mündliche Prüfung und fachspezifische Publikationsstandards

Die schriftliche Promotionsleistung, die Dissertation, soll künftig zumindest einen wesentlichen Gegenstand der Abschlussprüfung bilden. Doktorandinnen und Doktoranden erhalten so die Möglichkeit, aber auch die Pflicht, ihre Ergebnisse vor einem hochkarätigen Gremium zu erläutern und zu verteidigen.

Hochschulintern sollen Standards für publikationsbasierte Dissertationen festgelegt werden.

Fragen:

  • Halten Sie die vorgeschlagenen Maßnahmen für sinnvoll?
  • Wo sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?

Kommentare : zu Vorschlag 2

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

12. Kommentar von :Ohne Name

Vorgaben für die mündliche Prüfung und fachspez. Publikationsstandards

@ENGAGEMENT1974 Auch wenn ich nachvollziehen kann, dass die mündliche Prüfung eine gewisse abschreckende Wirkung hat, kann ich die Kritik nicht wirklich nachvollziehen. In allen Fächern, die mir bekannt sind, ist eine mündliche Prüfung (Rigorosum, Disputation...) im Rahmen der Promotion unumgänglich. Wenn man nicht in der Lage ist seine

@ENGAGEMENT1974

Auch wenn ich nachvollziehen kann, dass die mündliche Prüfung eine gewisse abschreckende Wirkung hat, kann ich die Kritik nicht wirklich nachvollziehen. In allen Fächern, die mir bekannt sind, ist eine mündliche Prüfung (Rigorosum, Disputation...) im Rahmen der Promotion unumgänglich. Wenn man nicht in der Lage ist seine Ergebnisse/ Daten zu verteidigen spricht dies dafür, dass an den Daten/ Ergebnissen irgendetwas faul ist, oder, dass man einfach nicht verstanden hat, was man getan hat. Somit sollte man auch keinen Doktortitel erhalten. Ich finde eher den Zustand schwer nachvollziehbar, dass dies in der Medizin nicht so ist.
Der Doktortitel ist nichts, was ein Mediziner oder sonst irgendwer einfach so verliehen bekommen sollte. Er ist unser höchster akademischer Titel und soll die Befähigung zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten nachweisen. Jemand, der ausschließlich praktiziert, braucht einen solchen Titel somit nicht.
Das Problem der Arbeitsbelastung während dem Studiums, die du als Medizinerin beklagst, ist sicherlich auch für andere Fachbereichen nichts Neues. Daher wird in diesen erst nach Diplom/Master promoviert. So sollte es in der Medizin auch sein und man sollte erst nach erfolgreicher Approbation promovieren können. Dann erledigt sich das Problem von selbst. Ich kenne mehrere Mediziner, die Teilzeitstellen (bezahlt!) in der Forschung haben und sich auf diesem Wege promovieren, da sie wirklich an einer wissenschaftlichen Laufbahn interessiert sind.

11. Kommentar von :Ohne Name

Vorgaben für die mündliche Prüfung und fachspez. Publikationsstandards

Für mich als studiert Ärztin in der Facharztausbildung, die erst jetzt nach meiner Elternzeit die Dissertation fertigstellen kann, ist die Aussicht auf eine mündliche Prüfung nach der Abgabe der schriftlichen Dissertation eher abschreckend. Gerade Berufsanfängern graut doch bestimmt davor, ihre Ergebnisse vor einem "hochkarätigen" Publikum von

Für mich als studiert Ärztin in der Facharztausbildung, die erst jetzt nach meiner Elternzeit die Dissertation fertigstellen kann, ist die Aussicht auf eine mündliche Prüfung nach der Abgabe der schriftlichen Dissertation eher abschreckend.
Gerade Berufsanfängern graut doch bestimmt davor, ihre Ergebnisse vor einem "hochkarätigen" Publikum von alteingesessenen Professoren u.ä. zu verteidigen. Da kann man sich ja vorstellen, wer da die Oberhand hat. Mir steht schon die Facharztprüfung bevor und die Abgabe meiner Dissertation, die ich als Mutter zweier Kinder leisten muss. Da brauche ich wirklich nicht noch ein "hochkarätiges Gremium", das meine Daten auseinandernimmt nach soviel Einsatz! Zudem muss ich, da ich bereits seit 2005 als Ärztin arbeite, noch das unnötige Rigorosum absolvieren!
Ich plädiere sowieso für einen Dr. med.univ. wie in Österreich, da die Zahl der Ärzte ohne Dr.Titel immer größer wird, weil die Arbeitsbelastung während dem Medizinstudium (mit oder ohne Nebenjob) schon groß genug ist und danach oft das Geld fehlt, um in Ruhe promovieren zu können. Ich kann es mir aktuell nur wegen dem recht guten Gehalt meines Mannes leisten wissenschaftlich tätig zu sein. Darum noch die Bitte, die Doktorandinnen und Doktoranden auch (unbürokratisch) finanziell zu unterstützen, damit diese sich besser um ihre Forschung kümmern können.

10. Kommentar von :Ohne Name

Promotion nach internationalem Standard

Die hier vorgeschlagenen Massnahmen zur Qualitaetssicherung halte ich fuer wenig vorausschauend und kritischerweise zu wenig auf Vergleichbarkeit mit internationalen Promotionen (PhD) bedacht. Dass neben der Zulassunng nach dem Master "Ausnahmen (etwa die Promotion bereits nach dem Bachelorabschluss) [...] künftig einer besonderen Begründung

Die hier vorgeschlagenen Massnahmen zur Qualitaetssicherung halte ich fuer wenig vorausschauend und kritischerweise zu wenig auf Vergleichbarkeit mit internationalen Promotionen (PhD) bedacht.
Dass neben der Zulassunng nach dem Master "Ausnahmen (etwa die Promotion bereits nach dem Bachelorabschluss) [...] künftig einer besonderen Begründung bedürfen und [...] den Hochschulleitungen regelmäßig mitgeteilt werden [muessen]" halte ich fuer eine Regelung, die die Wettbewerbsfaehigkeit der Forschung an deutschen Universitaeten unnoetig einschraenkt und nicht mehr der modernen Forschungskultur entspricht: An den Spitzen-Universitaeten der USA, in Kanada und Grossbritannien (sehr wahrscheinlich auch anderen Laendern) ist nicht der Studienabschluss (egal ob Fach oder Grad) entscheidend, sondern die Empfehlungen, die Publikationen, Stipendien und v.a. das Bewerbungsschreiben (!) der Interessenten. So stellen diese Laender nicht nur Durchlaessigkeit sicher, sondern auch Engagement und Interdisziplinaritaet.
Zudem gebe ich zu bedenken, dass die schriftliche Promotionsleistung ausdruecklich in Form von (eingereichten) Publikationen erfolgen koennen sollte.

9. Kommentar von :Ohne Name

Die Qualität von Promotionsverfahren sichern

Möchte man eine Erfolgs-/Misserfolgsquote erfassen, muss man entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. Promotionen sollten z.B. eine „Mindestlaufzeit“ haben. Z.B. 2 oder 3 Jahre zwischen Anmeldung und Abgabe. Ansonsten fallen gescheiterte Promotionen durch das Raster, da viele Doktoranden nur wenige Tage bis Wochen vor der Abgabe ihr Vorhaben

Möchte man eine Erfolgs-/Misserfolgsquote erfassen, muss man entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. Promotionen sollten z.B. eine „Mindestlaufzeit“ haben. Z.B. 2 oder 3 Jahre zwischen Anmeldung und Abgabe. Ansonsten fallen gescheiterte Promotionen durch das Raster, da viele Doktoranden nur wenige Tage bis Wochen vor der Abgabe ihr Vorhaben anmelden. Hierdurch hätte man das Problem mit der Durchschnitts-Dauer aber ggfs. immer noch nicht zufriedenstellend gelöst.

Im Bereich der Psychologie ist ein „kollegialer Auswahlprozess“ in der Regel schon üblich. Allerdings sind mir Ablehnungen auf diesem Wege nicht bekannt. Ich würde auch nur in ganz extremen Fällen gegen die Annahme eines Doktoranden eines Kollegen entscheiden, da dieser Kollege sonst ggfs. auch meinen nächsten Doktoranden im Gegenzug ablehnen würde.

Den Master als eine Zugangsvoraussetzung finde ich sehr sinnvoll. Ein abgeschlossenes Medizinstudium kann man sicherlich als äquivalent zum Master betrachten. Allerdings sollten in der Medizin Doktorarbeiten auch erst nach erfolgter Approbation begonnen werden dürfen. Dies würde medizinische Promotionen aufwerten und vergleichbar mit denen in anderen Fächern machen. Eine abgeschlossene Promotion soll die Fähigkeit zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten nachweisen. Daher benötigen Ärzte, die lediglich klinisch tätig sind m.E. keine Promotion. Gleichzeitig sollte darauf geachtet werden, dass für medizinische Promotionen dann auch die gleichen Maßstäbe wie in anderen Fächern angesetzt werden. Sprich, die Mindestvoraussetzungen für eine medizinische Promotion sollten nicht mehr mit denen einer Diplom- oder Magisterarbeit vergleichbar sein.
In diesem Zusammenhang finde ich auch den Punkt „Vorgaben für die mündliche Prüfung…“ interessant. Bisher ist es in Medizin teilweise so, dass keine mündliche Prüfung notwendig ist, wenn die Promotion innerhalb von zwei Jahren nach dem Abschluss des Studiums eingereicht wird. Die Notwendigkeit einer mündlichen Prüfung könnte hier auch schon weiter helfen.

8. Kommentar von :Ohne Name

Thesis advisory committee

Viel wichtiger als eine kollegiale Auswahlentscheidung ist denke ich sicherzustellen, dass die DoktorandInnen nicht nur von 1 Betreuuer betreut werden und damit auch von diesem abhängig sind, sondern nach Möglichkeit von einem Kommittee von Hochschullehrern. Derartige Thesis advisory committees (TACs) gibt es in den meisten strukturierten

Viel wichtiger als eine kollegiale Auswahlentscheidung ist denke ich sicherzustellen, dass die DoktorandInnen nicht nur von 1 Betreuuer betreut werden und damit auch von diesem abhängig sind, sondern nach Möglichkeit von einem Kommittee von Hochschullehrern. Derartige Thesis advisory committees (TACs) gibt es in den meisten strukturierten Graduiertenschulen bereits in meinem Feld, der Biologie. Hier bewähren sie sich meiner Meinung nach sehr gut, weil sie

1. bewirken, dass die Doktorandinnen Kritik/Anregungen/Ideen zu ihren Projekten von mehreren Seiten bekommen, was praktisch immer die Qualität der Arbeit erhöht,

2. das Vorhandensein weiterer Betreuer das Aufdecken von minderer Qualität der Arbeit bzw. von potentiellen Datenfälschungen (in meinem Feld) wahrscheinlicher macht und

3. ein Korrektiv darstellen, falls das Verhältnis zwischen DoktrandIn und primärem Betreuer aus irgendeinem Grund gestört sein sollte, und es zB dazu kommt dass der primäre Betreuer die Arbeit unfair bewertet.

Ich würde daher zumindest für die naturwissenschaftlichen Fächer im Gesetz vorschreiben, dass Doktorarbeiten von TACs aus mindestens 3 Hochschullehrern betreut werden sollten. Wenn erwünscht, können 1 oder mehrere dieser Betreuer auch externe, also nicht an der Hochschule ansässige, sein.

TAC Mitglieder sollten nicht nur Professoren sein dürfen, damit drittmittelfinanzierte Nachwuchsgruppenleiter (die keine Professur innehaben) auch ihre Doktoranden "offiziell" im Rahmen des TACs betreuen können.

Prof. Gilbert Weidinger
Uni Ulm

7. Kommentar von :JueM

Master als Zugangsvoraussetzung

Ich halte es für dringend erforderlich, eine Zugangsvoraussetzung zu schaffen. Bei uns ist dies nicht nur der Master sondern darüber hinaus muss der Nachweis erbracht werden, dass man zum besten Quartil gehört (wird von der vorherigen Hochschule bestätigt). Personen, die nicht in dies Schema passen, werden vom Promotionsausschuss begutachtet und

Ich halte es für dringend erforderlich, eine Zugangsvoraussetzung zu schaffen. Bei uns ist dies nicht nur der Master sondern darüber hinaus muss der Nachweis erbracht werden, dass man zum besten Quartil gehört (wird von der vorherigen Hochschule bestätigt). Personen, die nicht in dies Schema passen, werden vom Promotionsausschuss begutachtet und auf Grund dessen Urteils zugelassen (oder auch nicht). So bleibt dann auch der Weg für den vorher beschriebenen Praktiker frei. Zur Promotion angenommen wird im Übrigen sowieso nur, wer einen Betreuer beibringen kann. Der Betreuer muss das schriftlich bestätigen. Was brauche ich da noch mehr?

6. Kommentar von :JueM

Nichts neues

Die Maßnahmen sind für mich Standard. Nur die Erfassung der Promotionsdauer (bei uns zwische 3 und 5 Jahren) ist für mich neu. Ich erkenne aber keinen Vorteil darin. Was ist die Aussage: Kurze Zeit = schlechte Dissertation oder gute Betreuung? Das wäre sehr gewagt, weil die Dauer auch vom Thema und den auftretenden Schwierigkeiten bestimmt wird.

Die Maßnahmen sind für mich Standard. Nur die Erfassung der Promotionsdauer (bei uns zwische 3 und 5 Jahren) ist für mich neu. Ich erkenne aber keinen Vorteil darin. Was ist die Aussage: Kurze Zeit = schlechte Dissertation oder gute Betreuung? Das wäre sehr gewagt, weil die Dauer auch vom Thema und den auftretenden Schwierigkeiten bestimmt wird.

5. Kommentar von :Ohne Name

Flexibilität ist wichtig

Wenn die Betreuungszusage nur deswegen aktenkundig gemacht werden soll, damit die Statistiker eine "valide Datenbasis" erhalten, erweist man der Wissenschaft (insbesondere der Freiheit der Wissenschaft) einen Bärendienst. Schließlich wird auch mit einem solchen Instrumentarium niemals erfasst werden können, ob wissenschaftliche Mitarbeiter, die die

Wenn die Betreuungszusage nur deswegen aktenkundig gemacht werden soll, damit die Statistiker eine "valide Datenbasis" erhalten, erweist man der Wissenschaft (insbesondere der Freiheit der Wissenschaft) einen Bärendienst. Schließlich wird auch mit einem solchen Instrumentarium niemals erfasst werden können, ob wissenschaftliche Mitarbeiter, die die Universität ohne Promotion verlassen "gescheitert" sind oder ob sie einfach gar keine Promotionsabsicht hatten. Wer sich keine Betreuungszusage holt, kann dies deswegen unterlassen, weil er dies erst tun will, wenn er die Diss "in der Tasche" hat, um nicht als Scheiterer da zu stehen, oder weil er noch unschlüssig ist, oder weil er überhaupt nicht promovieren will. Welche zusätzliche Information erhält man also?

Zur Qualitätssicherung meine ich, dass es sinnvoll ist, Standards zu definieren. Aber die Promotion ist nicht die Fortsetzung des Studiums, für die man mit Qualitätssicherungsinstrumenten den Studienfortschritt sichern kann. Eine Promotion ist Wissenschaft und als solche frei. Daher ist meiner Ansicht nach die Beschreibung von Standards im Sinne einer "best practice" der Promotion angemessener als eine gesetzliche Regelung.

4. Kommentar von :Ohne Name

Master als Zugang

@ Ohne Name: Ich verstehe es so, dass der Master als Zugangsvoraussetzung nicht fachgebunden ist.

3. Kommentar von :Ohne Name

Open Access

Ein wichtiger Aspekt fehlt meiner Ansicht nach bei den bisherigen Vorschlägen: Promotionen sollten grundsätzlich als Open Access (also online und ohne Bezahlschranken) verfügbar sein. Open Access ist aus vielen Gründen sinnvoll, beispielsweise ist es nur fair, dass wissenschaftliche Forschung, die von der Allgemeinheit bezahlt wird auch allen

Ein wichtiger Aspekt fehlt meiner Ansicht nach bei den bisherigen Vorschlägen: Promotionen sollten grundsätzlich als Open Access (also online und ohne Bezahlschranken) verfügbar sein.

Open Access ist aus vielen Gründen sinnvoll, beispielsweise ist es nur fair, dass wissenschaftliche Forschung, die von der Allgemeinheit bezahlt wird auch allen zur Verfügung steht.
Aber in Bezug auf Promotionen gibt es eben noch einen weiteren Grund: Viele der bekanntgewordenen Betrugsfälle bei Promotionen wurden nicht von Universitäten, sondern von freiwilligen "Plagiatssuchern" im Internet aufgedeckt. Eine Promotion, die digital verfügbar ist, lässt sich viel leichter überprüfen als eine, die nur in irgendwelchen Bibliotheken steht.

// //