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Das neue Umweltverwaltungsgesetz

Herausforderungen und Ziele

Herausforderung 1:
Hohe Komplexität der geltenden Regelungen

Auf Landesebene ist das Umweltverwaltungsrecht ein grundlegender Regelungsbereich für alle umweltrelevanten Entscheidungen. Neben den umweltrechtlichen Fachgesetzen im Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Abfallrecht und Bodenschutzrecht stellt das Umweltverwaltungsrecht die zweite Säule der gesetzlichen Grundlagen dar. Das derzeit geltende Landesumweltverwaltungsrecht ist, bedingt durch das ständige Hinzukommen neuer Bereiche und Regelungen im Laufe der Jahre, eine zersplitterte, unübersichtliche und für den Rechtsanwender nur schwer durchschaubare Rechtsmaterie geworden.

Die Kerngesetze des gegenwärtig gültigen Landesumweltverwaltungsrechts sind

  • das Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, das die landesrechtlichen Vorschriften zum Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht enthält, und
  • das Landesumweltinformationsgesetz, das den Umweltinformationsanspruch gegenüber Landes- und Kommunalbehörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Aufgaben mit Bezug zum Umweltbereich regelt.

Insbesondere das Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) ist wegen seiner differenzierten Verweise auf das Bundesrecht aus sich heraus kaum verständlich. Ähnliches gilt für das Landesumweltinformationsgesetz (LUIG).

Neben diesen Kerngesetzen gibt es zahlreiche umweltverwaltungsrechtliche Vorschriften in den Fachgesetzen ebenso wie verstreute Zuständigkeits- und Gebührenregelungen.

Die bereits bestehende Unübersichtlichkeit droht sich noch weiter zu verschärfen, weil infolge europa- und bundesrechtlicher Regelungen zum Bereich des Umweltschadensrechts und der Anerkennung von Umweltverbänden auch auf Landesebene die entsprechenden Regelungen zur Umsetzung bzw. Ausfüllung dieser Vorschriften erlassen werden müssen.

Angesichts dieser Sachlage besteht ein dringendes Bedürfnis nach Zusammenfassung der umweltverwaltungsrechtlichen Vorschriften in einem einheitlichen Gesetz (Kodifizierung) sowie nach einer Verbesserung sowohl der Systematik als auch der Lesbarkeit für den juristischen Laien.

Ziel 1:
Vereinfachung und Modernisierung

Das Umweltministerium verfolgt daher das Ziel, die bestehenden Regelungen sowie erforderlich gewordene Neuregelungen zum Umweltverwaltungsrecht in einem einheitlichen Umweltverwaltungsgesetz zusammenzufassen. Gleichzeitig soll die Regelungstechnik verbessert und dabei auch bürgerfreundlicher, insbesondere in sich verständlicher und besser lesbar ausgestaltet werden, ohne allerdings das Anliegen einer schlanken Gesetzgebung aufzugeben.
Anstelle von sich in Verweisungen auf Bundesvorschriften erschöpfenden Vorschriften, wie sie bisher im Landesumweltverträglichkeitsprüfungs- und Landesumweltinformationsgesetz zu finden waren, werden zur Verdeutlichung des Gesetzesanliegens und -inhaltes die zentralen Vorschriften (u. a. zu Sinn und Zweck, Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Anspruchsnormen) sowie vom Bundesrecht abweichende Regelungen in ihrem jeweiligen Gesamtkontext vollständig und ohne komplizierte Teilverweisungen im Gesetzestext wiedergegeben. Nur im Übrigen wird auf Bundesrecht verwiesen. Hierdurch soll eine Vereinfachung, Vereinheitlichung und Modernisierung des Umweltverwaltungsrechtes auf Landesebene erfolgen.

 

Das baden-württembergische Ministerium Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Stuttgart.

Ministerium : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

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