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Entwurf eines Umweltverwaltungsgesetzes für Baden-Württemberg

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beabsichtigte das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, das Umweltverwaltungsrecht des Landes inhaltlich zu modernisieren. Es sollte vereinheitlicht und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Dazu wurden die bisherigen Regelungen, die über verschiedene Landesgesetze verstreut sind, in ein einziges neues Umweltverwaltungsgesetz überführt.

Zum (Landes-)Umweltverwaltungsrecht zählen unter anderem die Vorschriften

  • zur Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • zur Strategischen Umweltprüfung,
  • zum Umweltinformationsanspruch,
  • zum Umweltschadensrecht und
  • zur Anerkennung von Umweltverbänden.

Nicht dazu gehören die Fachgesetze zum Umweltschutz (beispielsweise im Boden- und Altlastenrecht, Abfallrecht und Wasserrecht).

Die wichtigsten inhaltlichen Neuerungen sind:

  • die Verpflichtung, die Öffentlichkeit bei besonders umweltbedeutsamen Vorhaben frühzeitig zu beteiligen,
  • die gesetzliche Verankerung der Umweltmediation als wichtiges Instrument der Konfliktlösung,
  • die stärkere Betonung des Umweltinformationsrechts als Grundlage für die effektive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen,
  • die Erweiterung der Beteiligungsrechte der Umweltverbände und
  • die Vereinfachung verschiedener Bekanntmachungen durch Einsatz des Internets.

Der Landesregierung liegt es sehr daran, das Landesrecht mit Blick auf eine Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich auszubauen. Damit unterstützt sie eine offene Informationskultur. Für Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Planfeststellung bedürfen, wird eine grundsätzliche Verpflichtung zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt. Die Öffentlichkeit erhält dadurch frühzeitig Informationen über die Ziele des Projektes, die Mittel der Verwirklichung und die jeweiligen Auswirkungen auf die Umwelt. Durch die verbesserte Kommunikation zwischen Vorhabenträger und Öffentlichkeit kann eine Versachlichung streitiger Positionen erreicht werden.

Der erarbeitete Gesetzentwurf wurde vom Ministerrat am 17. Dezember 2013 für das Anhörungsverfahren freigegeben.

In einer frühen Phase des Gesetzgebungsverfahrens wurden bereits im März 2013 die Eckpunkte des Gesetzentwurfes im Beteiligungsportal der Landesregierung in der Rubrik „Mitmachen“ vorgestellt. Landesweit erstmalig hatten die Bürgerinnen und Bürger vom 14. März bis 15. April 2013 die Möglichkeit, über das Beteiligungsportal, per E-Mail oder telefonisch ihre Meinung zu dem Vorhaben zu äußern.

Stellungnahme des Umweltministeriums zu den Kommentierungen der Eckpunkte und der Umfrage

Zu dem aktuellen Gesetzentwurf konnten Sie bis zum 31. Januar 2014 einen Kommentar abgeben.

Gesetzentwurf Umweltverwaltungsgesetz (PDF)

Kommentare : zu Umweltverwaltungsgesetz 2

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare.

1. Kommentar von :Ohne Name

Gehört werden heißt nicht erhört werden

Nachdem das Minsterpräsident Kretschmann offen zugegeben hat und beim Nationalpark in bester Gutsherrenmanier gerade aktiv beweist, frage ich mich, wieso man hier noch Bemerkungen und Kommentare zu weiteren bürokratischen Auswüchsen der grünen Verbotspartei abgeben soll: Es interessiert die aktuelle Landesregierung doch einen feuchten Kehricht, was

Nachdem das Minsterpräsident Kretschmann offen zugegeben hat und beim Nationalpark in bester Gutsherrenmanier gerade aktiv beweist, frage ich mich, wieso man hier noch Bemerkungen und Kommentare zu weiteren bürokratischen Auswüchsen der grünen Verbotspartei abgeben soll: Es interessiert die aktuelle Landesregierung doch einen feuchten Kehricht, was die Bevölkerung denkt!
Hauptsache, man hat seine sinnfreie Ideologie wirklich jedem auf's Auge gedrückt. Und die Bevölkerung hat das zu ertragen.
Aber es wird von Tag zu Tag unerträglicher, wie hier ein scheinheiliger Deckmantel namens Bürgerbeteiligung ad absurdum geführt wird: Eine Beteiligung gibt es nämlich einfach keine!

Auch wenn das hier gebetsmühlenartig dauernd anderslautend betont wird: Der Wandel kommt überhaupt nicht (gut) an! Wie lange müssen wir Baden-Württemberger diesen Unsinn noch ertragen?

2. Kommentar von :Ohne Name

Sehr enttäuschend!

Auch ich bin davon ausgegangen, daß hier in diesem Portal gemachte Anregungen und Bemerkungen Einfluß auf die Gesetzgebung haben. Leider scheint die Landesregierung aber keinerlei Interesse daran zu haben! Mir ist noch kein einziger Beitrag in diesem Portal zu irgendeinem Gesetzentwurf aufgefallen, der in einem geänderten Gesetzestext

Auch ich bin davon ausgegangen, daß hier in diesem Portal gemachte Anregungen und Bemerkungen Einfluß auf die Gesetzgebung haben.
Leider scheint die Landesregierung aber keinerlei Interesse daran zu haben!
Mir ist noch kein einziger Beitrag in diesem Portal zu irgendeinem Gesetzentwurf aufgefallen, der in einem geänderten Gesetzestext Niederschlag gefunden hätte.
Wirklich sehr schade, da ich hier schon viele gute Ideen und Kommentare gelesen habe!
Warum wird dieses Potenzial überhaupt nicht genutzt?
Wo bleibt da die vollmundig angepriesene Beteiligung der Bürger?
Einfach nur ein Internetportal einzurichten, damit es eines gibt, ist viel zu wenig. Es müssen auch erkennbar Änderungen aus den hier gemachten Kommentaren entstehen.
Mein Fazit: Die aktuelle Landesregierung ist in Sachen Bürgerbeteiligung kein bischen besser als ihre Vorgänger. Welcher "Wandel" hier stattgefunden haben soll entzieht sich meiner Kenntnis.
Das ist alles nur sehr enttäuschend!

4. Kommentar von :Ohne Name

Unnötig wie ein Kropf

Nach der (D)um(m)weltzone kommt nun das (D)um(m)weltverwaltungsgesetz. Der Sinn erschließt sich mir nicht. Angeblich soll wieder einmal vieles vereinfacht werden. Dabei hören wir hier nur immer wieder die gleichen hohlen Phrasen. Denn es ist schon seltsam, daß es nach jeder sogenannten Vereinfachung noch mehr Gesetze, noch mehr Verbote, noch

Nach der (D)um(m)weltzone kommt nun das (D)um(m)weltverwaltungsgesetz.
Der Sinn erschließt sich mir nicht. Angeblich soll wieder einmal vieles vereinfacht werden.
Dabei hören wir hier nur immer wieder die gleichen hohlen Phrasen.
Denn es ist schon seltsam, daß es nach jeder sogenannten Vereinfachung noch mehr Gesetze, noch mehr Verbote, noch mehr Ministerien, noch mehr Verwaltungsapparat und noch mehr Kontrolle gibt.
Nur besser wird nichts. Im Gegenteil: Es wird ständig teurer und die Entmündigung der Bürger schreitet immer weiter voran. Dabei spielt die Umwelt nicht wirklich eine Rolle.
Das ist nur vorgeschobene Heuchlerei, die dann darin gipfelt, daß man die Entmündigung als Bürgerfreundlichkeit bezeichnet.
Deshalb: Tut der Umwelt wirklich etwas Gutes und belastet sie nicht mit noch mehr Gesetzesmüll!
Weniger Müll - mehr Nachhaltigkeit! (Quelle: Greenpeace)

5. Kommentar von :Ohne Name

Bitte mehr Ehrlichkeit!

Ich kann den vorherigen Kommentatoren nur Recht geben: Würde es eine ernsthafte Möglichkeit zur Beteiligung geben, wäre dieses Portal hier eine tolle Sache! Leider sehe auch ich keine Beteiligung, sondern nur eine reine Kommentiermöglichkeit ohne jeden Einfluss. Meine Meinung sagen kann ich aber auch am Stammtisch in der Dorfkneipe. Der Effekt

Ich kann den vorherigen Kommentatoren nur Recht geben:
Würde es eine ernsthafte Möglichkeit zur Beteiligung geben, wäre dieses Portal hier eine tolle Sache!
Leider sehe auch ich keine Beteiligung, sondern nur eine reine Kommentiermöglichkeit ohne jeden Einfluss.
Meine Meinung sagen kann ich aber auch am Stammtisch in der Dorfkneipe. Der Effekt ist derselbe: Es interessiert nicht wirklich irgend jemanden. So ist es auch leider, leider, leider hier: Kein Interesse bei auch nur einem einzigen Mitglied dieser Landesregierung!

Deshalb bitte mehr Ehrlichkeit: Dies hier ist kein Beteiligungsportal, sondern maximal ein Kommentierportal. Das sollte auch bitte so genannt werden.
Sonst macht sich die Landesregierung zurecht der Irreführung schuldig. Mit dem Begriff Beteiligung wird leider die komplette Bevölkerung in die Irre geführt, indem man bewußt etwas vorgibt, was gar nicht existiert.

Warum die Politikverdrossenheit ständig zunimmt, kann man hier als Musterbeispiel miterleben.
Schon die seltsame Begriffsdeuterei des Ministerpräsidenten, ob man gehört, erhört oder überhaupt nicht zuhört zeigt die völlige Unfähigkeit, überhaupt willens zu sein, Beteiligung zuzulassen.

Hier wurde meiner Meinung nach eine wirklich ganz große Chance vertan.
Mit den Zielen, mit denen man bei der letzten Wahl angetreten ist, hat das leider rein gar nichts mehr zu tun.

Kommentar vom Moderator

Kommentierung auf dem Beteiligungsportal

Liebe Nutzerinnen und Nutzer,

Vielen Dank, dass Sie sich Zeit genommen haben, hier auf dem Beteiligungsportal einen Beitrag zu verfassen.

Wir nehmen Ihre Anregungen ernst und werden Sie an die entsprechende Stelle weiterleiten. Inwieweit Anregungen, die auf diesem Portal veröffentlicht worden sind, in den Gesetzgebungsprozess Eingang finden, hängt

Liebe Nutzerinnen und Nutzer,

Vielen Dank, dass Sie sich Zeit genommen haben, hier auf dem Beteiligungsportal einen Beitrag zu verfassen.

Wir nehmen Ihre Anregungen ernst und werden Sie an die entsprechende Stelle weiterleiten. Inwieweit Anregungen, die auf diesem Portal veröffentlicht worden sind, in den Gesetzgebungsprozess Eingang finden, hängt von vielen Faktoren ab. Sicher jedoch ist, dass alle Beiträge Gehör finden indem sie gelesen und bewertet werden.

Beim Beteiligungsportal handelt es sich um einen Weg der informellen Beteiligung, was auch bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger an dieser Stelle nicht entscheiden können, wohl aber das Wissen einbringen können, dass sie als Alltagsexpertinnen und -experten mitbringen. Bei den Verfahren im Bereich „Kommentieren“ handelt es sich um Gesetzentwürfe, die sich in der sogenannten Verbändeanhörung befinden und hier zur gleichen Zeit online kommentiert werden können.. Die Ergebnisse dieser Anhörungsphase gehen in die Debatten im Landtag mit ein und können durchaus noch Änderungen im Gesetz bewirken. Es steht jedoch außer Frage, dass die Kommentierung einen Gesetzentwurf selten grundsätzlich in Frage stellt. Für gewöhnlich beschränken sich die Änderungen auf die Verbesserung von Formulierungen oder das Beheben von Widersprüchlichkeiten.

Bitte beschränken Sie sich an dieser Stelle darauf, Kommentare zu veröffentlichen, die sich auf den Gesetzentwurf und dessen Inhalte beziehen. Beachten Sie dazu bitte auch unsere Netiquette, in der die Regeln für die Nutzenden verfasst sind. Wir behalten uns vor, themenfremde Beiträge zukünftig zu löschen.

Wenn Sie uns weiterhin Ihr Feedback zum Beteiligungsportal geben möchten, nutzen Sie bitte die Feedback-Seite. Dort gehen wir gerne auf Ihre Kritik ein.

7. Kommentar von :Ohne Name

Mehr Beteiligung von Verbänden ist einseitig - unabhängiges Fachgremium/Institution nötig

Die Beteiligung von Verbänden ist sicherlich wichtig. Dennoch halte ich eine zu hohe Beteiligung von Verbänden für gefährlich, da diese oft individuelle Einzelinteressen verfolgen. Insbesondere im Bereich des Naturschutzes hat uns das die Vergangenheit immer wieder gezeigt. Hier ist es wichtiger, eine Institution (z.B. Landesamt) zu haben, dass

Die Beteiligung von Verbänden ist sicherlich wichtig. Dennoch halte ich eine zu hohe Beteiligung von Verbänden für gefährlich, da diese oft individuelle Einzelinteressen verfolgen. Insbesondere im Bereich des Naturschutzes hat uns das die Vergangenheit immer wieder gezeigt. Hier ist es wichtiger, eine Institution (z.B. Landesamt) zu haben, dass faktenbasiert, interdisziplinär und langfristig berät und an diesen Prozessen als starke Stimme beteiligt wird. Diese Institution bzw. auch Gremium sollte aus Personen unterschiedlicher den Gesetztesbereich betreffenden Fachrichtungen bestehen und möglichst unabhängig von Politik und Lobbyismus beraten. Für den Umweltbereich sind hier Experten wie Landschaftspfleger/-planer, Umwelttechniker, Hydrologen, Forstingenieure und -wissenschaftler, Geologen, Geographen und Bauingenieure von primärer Relevanz. Es ist meiner Meinung nach umbedingt darauf zu achten, dass nicht einseitig Stimmung gemacht wird sondern unabhängige Entscheidungsvorlagen und Lösungsansätze unterbreitet werden. Dies wäre bei einer einseitigen, stärkeren Beteiligung der Umweltverbände nicht gegeben, da diese häufig lobbyistisch - plakativ - politisch agieren und argumentieren. Natürlich sollten die Verbände in ausreichendem Maß gehöhrt/beteiligt werden, aber nur ein unabhängiges Fachgremium bzw. Institution mit primär naturwissenschaftlichen Experten können eine wirklich ausgleichende, viele Aspekte behandelnde Unterstützung sein und so das Land in Umweltfragen voranbringen und die Akzeptanz von Umweltfragen in der Bevölkerung steigern. Immer nach dem Motto: Transparenz, Unabhängigkeit, Gemeinwohlorientiert (da ist die Natur und Umwelt eingeschlossen, den nur mit dieser wird das Gemeinwohl erhalten bzw. gesteigert).

9. Kommentar von :Ohne Name

warum Fracking nicht in das Umweltverwaltungsgesetz muss

Ich staune immer wieder, wie ständig Ängste vor neuen Techniken geschürt werden, so dass man sofort nach dem Gesetzgeber ruft, damit ja möglichst schnell alles verboten wird. Wenn alle so denken, würden wir heute noch in Höhlen hausen. Beispiel gefällig?: Schon vor 200 Jahren war für viele Menschen die Eisenbahn zu dieser Zeit noch

Ich staune immer wieder, wie ständig Ängste vor neuen Techniken geschürt werden, so dass man sofort nach dem Gesetzgeber ruft, damit ja möglichst schnell alles verboten wird.
Wenn alle so denken, würden wir heute noch in Höhlen hausen.

Beispiel gefällig?:
Schon vor 200 Jahren war für viele Menschen die Eisenbahn zu dieser Zeit noch Teufelswerk. Man ängstigte sich vor den hohen Geschwindigkeiten und befürchtete, durch sie krank zu werden. Die Rauchwolken der Lokomotiven würden hindurchfliegende Vögel töten, Kühe in der Nähe der Bahnhöfe keine Milch mehr geben.
Heute würde kein Mensch ernsthaft die Eisenbahn in Frage stellen, obwohl es rückblickend auch da Pannen und schlimme Unfälle sogar mit Toten gegeben hat. Dennoch oder gerade trotzdem gilt die Eisenbahn heute als eines der sichersten Verkehrsmittel.
Wenn ich mir nun die Diskussion um Fracking anschaue, scheint sich die Menschheit seit 200 Jahren im Geiste nicht weiterentwickelt zu haben.
Man könnte auch eine neue Technik sachlich diskutieren, anstatt mit der Angst vor allem Neuen sofortige Totalverbote zu fordern.

Ich zitiere:
(...) Wie gefährlich ist Fracking?
Zunächst: Fracking ist nicht so neu, wie manche denken. Seit den Sechzigerjahren haben Unternehmen wie Exxon das Verfahren in Deutschland rund 320 Mal zur Erdgasförderung genutzt – ohne bekannte negative Auswirkungen. Schiefergas liegt in Deutschland mit 1500 bis 2000 Metern allerdings weniger tief als herkömmliche Reserven. Dennoch sind sich Geologen wie Martin Sauter von der Universität Göttingen sicher, dass keine Fracking-Flüssigkeiten ins Grundwasser gelangen können: „Dafür fehlen die Triebkräfte, die die Flüssigkeit nach oben drücken“, sagt er. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sieht das ähnlich: Generell sei „ein umweltverträglicher Einsatz der Technik möglich“.
...
Ist umweltfreundliches Fracken möglich?
Bislang besteht Fracking-Flüssigkeit aus einem Wasser-Sand-Gemisch und einem halben Prozent Chemikalien. Welche genau, hat Exxon in Deutschland offengelegt. Einige davon sind in höheren Dosierungen giftig. Der US-Mischkonzern Halliburton plant daher die Markteinführung eines Gemischs, das nur aus Zutaten besteht, die auch in Lebensmitteln wie Sojapaste, Fruchtsäften und Alcopops vorkommen. (...)

(Quelle: http://www.wiwo.de/technologie/umwelt/die-wichtigsten-fragen-wie-gefaehrlich-ist-fracking-wirklich/7859746.html)

Deshalb lassen wir die Forschung und Industrie doch einfach mal ein umweltfreundliches Fracking-Verfahren entwickeln, bevor wir die Technik als Teufelswerk geisseln, indem wir es überall und grundsätzlich per Gesetz verbieten.
Daher muss Fracking ganz sicher nicht in dieses neue Gesetz, zumal das auch gar nicht im Zuständigkeitsbereich des Landes liegt.

6. Kommentar von :Ohne Name

Mehr Beteiligung von Verbänden ist einseitig - unabhängiges Fachgremium/Institution nötig

Die Beteiligung von Verbänden ist sicherlich wichtig. Dennoch halte ich eine zu hohe Beteiligung von Verbänden für gefährlich, da diese oft individuelle Einzelinteressen verfolgen. Insbesondere im Bereich des Naturschutzes hat uns das die Vergangenheit immer wieder gezeigt. Hier ist es wichtiger, eine Institution (z.B. Landesamt) zu haben, dass

Die Beteiligung von Verbänden ist sicherlich wichtig. Dennoch halte ich eine zu hohe Beteiligung von Verbänden für gefährlich, da diese oft individuelle Einzelinteressen verfolgen. Insbesondere im Bereich des Naturschutzes hat uns das die Vergangenheit immer wieder gezeigt. Hier ist es wichtiger, eine Institution (z.B. Landesamt) zu haben, dass faktenbasiert, interdisziplinär und langfristig berät und an diesen Prozessen als starke Stimme beteiligt wird. Diese Institution bzw. auch Gremium sollte aus Personen unterschiedlicher den Gesetztesbereich betreffenden Fachrichtungen bestehen und möglichst unabhängig von Politik und Lobbyismus beraten. Für den Umweltbereich sind hier Experten wie Landschaftspfleger/-planer, Umwelttechniker, Hydrologen, Forstingenieure und -wissenschaftler, Geologen, Geographen und Bauingenieure von primärer Relevanz. Es ist meiner Meinung nach umbedingt darauf zu achten, dass nicht einseitig Stimmung gemacht wird sondern unabhängige Entscheidungsvorlagen und Lösungsansätze unterbreitet werden. Dies wäre bei einer einseitigen, stärkeren Beteiligung der Umweltverbände nicht gegeben, da diese häufig lobbyistisch - plakativ - politisch agieren und argumentieren. Natürlich sollten die Verbände in ausreichendem Maß gehöhrt/beteiligt werden, aber nur ein unabhängiges Fachgremium bzw. Institution mit primär naturwissenschaftlichen Experten können eine wirklich ausgleichende, viele Aspekte behandelnde Unterstützung sein und so das Land in Umweltfragen voranbringen und die Akzeptanz von Umweltfragen in der Bevölkerung steigern. Immer nach dem Motto: Transparenz, Unabhängigkeit, Gemeinwohlorientiert (da ist die Natur und Umwelt eingeschlossen, den nur mit dieser wird das Gemeinwohl erhalten bzw. gesteigert).

15. Kommentar von :Ohne Name

zu Kommentar 11 von NOFRACKING

Lieber Herr (oder Frau?) NOFRACKING, Sie haben weiter oben gefragt, warum ich wohl Fracking in der BRD will. Vermutlich war mein erster Beitrag zu ausführlich und deshalb unklar, wofür ich mich hiermit entschuldigen möchte. Daher fasse ich es nochmals kurz zusammen: 1. Fracking ist keine Frage des Wollens, sondern wir haben es in Deutschland

Lieber Herr (oder Frau?) NOFRACKING,

Sie haben weiter oben gefragt, warum ich wohl Fracking in der BRD will.
Vermutlich war mein erster Beitrag zu ausführlich und deshalb unklar, wofür ich mich hiermit entschuldigen möchte.
Daher fasse ich es nochmals kurz zusammen:
1. Fracking ist keine Frage des Wollens, sondern wir haben es in Deutschland schon seit 50 Jahren.
2. Und das ganz ohne Unfälle. Auch das Trinkwasser ist hier prima und braucht nicht importiert werden.
3. Die Industrie arbeitet an einem Verfahren, welches frei von Giften ist.

Mein erster Beitrag wollte darstellen, daß nicht ständig aufgrund von technikfeindlicher Schwarzmalerei und Heraufbeschwörung schlimmster Horrorszenarien der Gesetzgeber zu Totalverboten aufgefordert werden sollte.
Die Folge davon wären technischer Stillstand und irgendwann unbezahlbare Energiepreise.

Außerdem schweift das Thema Fracking zu sehr vom eigentlichen Gegenstand, dem Umweltverwaltungsgesetz ab. Auch wenn Sie hier noch so viele Beiträge um das Fracking schreiben, bin ich nach wie vor der Meinung, daß es nichts im Umweltverwaltungsgesetz zu suchen hat. Mal abgesehen von der Zuständigkeit gibt es genügend gesetzliche Regelungen, die dieses Thema ausreichend regeln.

50 Jahre Nutzung dieser Technik ohne jegliche Umweltschäden in Deutschland beweisen es.

Und die USA mit völlig anderer Gesetzeslage als mahnendes Beispiel zu bringen, rechtfertigt keine Aufnahme dieses Themas in ein baden-württembergisches Gesetz. Wo fangen wir dann an und wo hören wir auf? Was machen wir in Zukunft, wenn eine neue Technik entwickelt wird, die in irgendeiner Form die Umwelt betreffen und gefährlich sein könnte? Verursacht dies eine sofortige Gesetzesänderung mit ebenfalls Totalverbot dieser neuen Technik? Wer hat dann überhaupt noch ein Interesse an Forschung und Neuentwicklung? Das kann ja wohl kaum die Zukunft sein.

8. Kommentar von :Ohne Name

UVP für Fracking muss in das Umweltverwaltungsgesetz

In diesem Gesetzentwurf fehlt komplett die rechtliche Regelung und der Bezug zum Bundesberggesetz (BBerG) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau). Dies betrifft Fracking zur Gewinnung von Erdgas in Baden-Württemberg in den Feldern Konstanz, Saulgau-Wangen und Biberach. In der UVP-V Bergbau

In diesem Gesetzentwurf fehlt komplett die rechtliche Regelung und der Bezug zum Bundesberggesetz (BBerG) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau). Dies betrifft Fracking zur Gewinnung von Erdgas in Baden-Württemberg in den Feldern Konstanz, Saulgau-Wangen und Biberach.

In der UVP-V Bergbau wird eine UVP erst ab einem Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl oder von täglich mehr als 500 000 Kubikmetern Erdgas vorgeschrieben. Beim Fracking, also der unkonventionellen Erdgasförderung wird diese Menge nicht erreicht, da das aufwendige und umweltschädliche Fracking-Verfahren diese Mengen selten liefert. In der UVP-V Bergbau fehlen ausserdem die Angaben von Temperatur und Druck für die Berechnung dieses Grenzwerts. Sollte eine Bohrstelle so ertragreich sein, wird in der UVP-V Bergbau nicht geregelt, wie die Fördermenge an der Bohrstelle kontrolliert wird.
Die Diskussionen um die Risiken und Umweltgefahren von Fracking in der Region Bodensee-Oberschwaben sind im Umweltministerium von Baden-Württemberg als Fachaufsicht des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau LGRB seit Jahren bekannt. Landesregierung und Landtag lehnen Fracking ab, wie mehrfach erklärt wurde. Darum muss im neuen Umweltverwaltungsgesetz eine verpflichtende UVP bei allen Fracking-Vorhaben vorgeschrieben werden und zwar mit sofortiger Wirkung und ohne Übergangsvorschriften. Dadurch kann eine frühe Beteiligung der Öffentlichkeit und der Umweltverbände erreicht werden, was bisher nicht vorgeschrieben ist. Die Umweltschädlichkeit von Fracking ist inzwischen eindeutig erforscht und dokumentiert. Bundesweit wird von der Bevölkerung und einigen PolitikerInnen ein sofortiges und komplettes Verbot gefordert, siehe Korbacher Resolution: www.resolution-korbach.org/. Da dies gemäss dem jetzigen BBergG nicht möglich ist, muss die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg ihren Worten jetzt auch Taten folgen lassen im Umweltverwaltungsgesetz.

Weitere Informationen dazu:
http://pfullendorf.bund.net/themen_und_projekte/fracking/

10. Kommentar von :Enderle von Ketsch

LUIG

Für mich als aktiver Umweltschützer ist das Gesetz – gerade die Neufassung des LUIG seit Jahren überfällig. Wenn ich heute eine Anfrage nach UIG stelle bekomme ich meist keine Antwort und wenn dann eine Antwort mit der ich meist nichts anfangen kann und natürlich eine gesalzene Rechnung. Begründet wird das so: Die Behörde hat von der Möglichkeit

Für mich als aktiver Umweltschützer ist das Gesetz – gerade die Neufassung des LUIG seit Jahren überfällig. Wenn ich heute eine Anfrage nach UIG stelle bekomme ich meist keine Antwort und wenn dann eine Antwort mit der ich meist nichts anfangen kann und natürlich eine gesalzene Rechnung. Begründet wird das so: Die Behörde hat von der Möglichkeit gebrauch gemacht, in § 5 Abs. 5 Satz 2 LUIG, eine eigene Regelung treffen zu können. Mit Erlass der Gebührenordnung wurde der Tatbestand der Erteilung von Umweltinformationen durch schriftliche Auskünfte nach dem LUIG aufgenommen. Zur Ermittlung der Zeitgebühr werden die jeweils kalkulierten Stundensätze der an der Leistung beteiligten Betriebe zu Grunde gelegt. Die von Ihnen beantragten Informationen betreffen eine Entscheidung über natur- und artenschutzrechtliche Zulassung (Ordnungsziffer 55.41.02 der Gebührenordnung). Hier beträgt die Zeitgebühr 54,40 € je Stunde. USW.
Und noch das:
Das von Ihnen zitierte UIG des Bundes regelt nur den Zugang zu Umweltinformationen auf Bundesebene. Es ist vorliegend nicht anwendbar!
Wenn ich eine Auskunft und sei es nur eine Kopie haben will, muß ich vor das VG ziehen.
Dass, das vorbei ist, ist seit langen überfällig!
Es ist toll dass das LUIG endlich dem UIG und der Aarhus Konvention (Geschehen zu Aarhus (Dänemark) am 25. Juni 1998.) entspricht – für mich eine echte Bürgerbeteiligung für alle die nicht achtlos in ihrer Umwelt stehen. Vielen Dank!
Günther aus Ketsch

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