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Reform Wappenrecht

Ausschnitt der Landesflagge von Baden-Württemberg mit Wappen

Stellungnahme

Stellungnahme des Innenministeriums zu den eingegangenen Kommentaren

Zwischen dem 12. Mai und dem 24. Juni 2015 konnte die Bevölkerung den Gesetzentwurf zur Reform des Wappenrechts auf dem Beteiligungsportal kommentieren. Das Innenministerium nimmt nun zu den beiden eingegangenen Kommentaren wie folgt Stellung.

Angeregt wurde, dass die Regierungspräsidien nicht wie gesetzlich vorgesehen das große, sondern nur das kleine Landeswappen führen dürfen. Da die Regierungspräsidien bereits seit Inkrafttreten des baden-württembergischen Wappenrechts im Jahre 1954 befugt sind, das große Landeswappen zu führen und außerdem heutzutage mehr denn je aufgrund ihrer Größe eine sehr wichtige Stellung im Behördengefüge einnehmen, kann diese Anregung leider nicht aufgegriffen werden.

Außerdem wurde kommentiert, dass die Verwendung des Landeswappens zu kulturellen Zwecken ohne vorherige Genehmigung überfällig gewesen sei und begrüßt werde. Die Regelung soll, entsprechend der Intention des Gesamtgesetzentwurfs, zur Entbürokratisierung beitragen. Ihr Wortlaut lautet nach Durchlaufen des Anhörungsverfahrens wie folgt: „Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn das Landeswappen verwendet wird, … 2. für kulturelle Projekte unter Beteiligung des Landes“.

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