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Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes

Ein Jäger-Hochsitz zeichnet sich in einem Wald vor einer im Nebel liegenden Lichtung ab. (Bild: dpa)

Jagd- und Wildtiermanagement

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) von November 2014 regelt die Ziele der Jagd, bringt die gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Belange mit den heimischen Wildtierpopulationen in Einklang und dient dem Tierschutz. Mit dem Gesetz hat das Land von seiner Kompetenz Gebrauch gemacht, für das Jagdwesen ein eigenes Landesgesetz zu schaffen. Jetzt soll das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz geändert werden.

Mit der Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes wird das Wildschadensersatzrecht dahingehend geändert, dass die Wildschadensverhütung sowie eine bessere Kommunikation und Zusammenarbeit aller Beteiligten gefördert werden. Dies geschieht zum einen durch Festlegen von Obliegenheiten zur Erleichterung der Bejagung und zur Verhütung von Wildschäden, wodurch eine Schadensersatzpflicht auf wildschadensgeneigten landwirtschaftlichen Flächen im Umfang des zu leistenden Ersatzes reduziert wird oder entfallen kann, wenn diese Obliegenheiten verletzt wurden. Das Verfahren zur Geltendmachung des Wildschadens und die Ersatzpflicht der Verfahrenskosten werden neu geregelt. Zum anderen wird der Rahmen dafür festgelegt, dass freiwillige Präventions- und Ausgleichssysteme („Wildschadenskassen“) eingerichtet werden können.

Die Jagdgenossenschaften werden gestärkt, indem die Verwaltung der Jagdgenossenschaften nur noch für die Dauer der Mindestpachtzeit auf den Gemeinderat übertragen werden darf. Gleichzeitig soll im Falle der Übertragung der Gemeinderat auch mit neuen Pächterinnen und Pächtern Pachtverträge abschließen können. Die Gemeinden werden dadurch entlastet, dass die Verwaltung der Jagdgenossenschaft auch auf den Ortschaftsrat übertragen werden kann.

Es wird das Institut der Stadtjägerin und des Stadtjägers geschaffen, die oder der konzeptbasiert in Fragen des Wildtiermanagements berät und nach festgelegten Maßgaben die Jagd in befriedeten Bezirken ausüben darf.

Weiterhin werden die Handlungsmöglichkeiten für eine Verringerung der Störung und Beunruhigung von Wildtieren geschaffen.

Für Sachschäden, die durch den Luchs verursacht werden, können Haushaltsmittel eingesetzt werden.

Die allgemeine Schonzeit wird um zwei Wochen nach vorne verschoben.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 10. Januar 2020 kommentieren.

Anhörungsentwurf des Gesetzes zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (PDF)

Kommentare : zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare.

5. Kommentar von :ohne Name 8552

Wildtiere

Ich habe euphorisch angefangen, den Text zu lesen. Leider komme ich zu dem Schluß, dass es keinen Grund zur Freude gibt. Der Lebensraum unserer Wildtiere wird immer weiter eingeschränkt, Hobbyjäger toben sich in Wald und Flur aus. Nützliche Tiere, wie z. B. der Fuchs wird fast ganzjährig getötet, obwohl man mittlerweile weiß, dass Füchse für ein

Ich habe euphorisch angefangen, den Text zu lesen. Leider komme ich zu dem Schluß, dass es keinen Grund zur Freude gibt. Der Lebensraum unserer Wildtiere wird immer weiter eingeschränkt, Hobbyjäger toben sich in Wald und Flur aus. Nützliche Tiere, wie z. B. der Fuchs wird fast ganzjährig getötet, obwohl man mittlerweile weiß, dass Füchse für ein ökologisches Gleichgewicht unentbehrlich sind - und die Jagd weder Populationen eindämmen noch den Bestand der (ebenfalls bejagten!) Rebhühner verbessern kann.
Extrem befremdlich ist, dass befriedete Gebiete nun auch (wieder) zu Schlachtfelder gemacht werden sollen!
Die Änderungen würden also, wieder einmal, pro Jagd ausfallen. Daher: ein absolutes NEIN zu dieser "Idee".
Anmerkung zum Schluss: Was hat Tierhege und Naturschutz mit der Jagd, wie sie heute größtenteils durchgeführt wird, zu tun???
Tierfreundliche Grüße
Gaby Strasser

4. Kommentar von :ohne Name 8549

Bitte keine Ausweitung der Jagd

Sehr geehrte Damen und Herren, ich stehe dem Gesetzentwurf kritisch gegenüber und sehe keinen Grund, die Rechte der Jäger noch mehr auszuweiten. Jetzt soll also auch in befriedeten Gebieten gejagt werden dürfen? Außerdem werden Menschen, die die Jagd auf ihrem Grund und Boden ablehnen, benachteiligt. Grundsätzlich bin ich durchaus der Meinung,

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stehe dem Gesetzentwurf kritisch gegenüber und sehe keinen Grund, die Rechte der Jäger noch mehr auszuweiten. Jetzt soll also auch in befriedeten Gebieten gejagt werden dürfen? Außerdem werden Menschen, die die Jagd auf ihrem Grund und Boden ablehnen, benachteiligt. Grundsätzlich bin ich durchaus der Meinung, dass unsere Jagdgesetzgebung dringend reformiert gehört, aber dieser Gesetzentwurf geht in die völlig falsche Richtung. Dringend notwendig wäre z.B. eine angemessene Ausbildung der Jäger und ein sofortiges Verbot von Crash-Kursen. Große Teile der Bevölkerung sehen die Hobbyjagd mittlerweile sehr kritisch, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass immer wieder Menschen durch Jäger verletzt oder getötet werden. Diesen jetzt noch mehr Rechte zugeben und auch die Bejagung in befriedeten Gebieten zu gestatten, geht meiner Meinung nach völlig in die falsche Richtung.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Oswald

3. Kommentar von :ohne Name 8542

Ich bin gegen den Gesetzesentwurf

Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen und möchte dies wie folgt ergänzen: Ein Lebewesen ist viel mehr Wert als Sachwerte. Zudem haben wir als Menschen den Wildtieren genügend Lebensräume geraubt, so daß diese kaum eine andere Wahl haben als nach "Neuen" zu suchen. Bitte verhindern Sie die Durchführung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen und möchte dies wie folgt ergänzen:
Ein Lebewesen ist viel mehr Wert als Sachwerte.
Zudem haben wir als Menschen den Wildtieren genügend Lebensräume geraubt, so daß diese kaum eine andere Wahl haben als nach "Neuen" zu suchen.
Bitte verhindern Sie die Durchführung dieses Entwurfs, zum Schutz des Lebens.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.
Hochachtungsvoll
Tina Rothenhefer

2. Kommentar von :ohne Name 8540

Wildtiere: kein Kanonenfutter!

Grundsätzlich besteht ein nicht akzeptabler Missstand darin,dass die Wildtier-Gesetzgebung in den Bundesländern ,und erst recht innerhalb der EU sehr unterschiedlich ist. Hieraus wird ersichtlich,dass Wildtiere weiterhin nur als Sachen,die der völligen Willkür der Menschen unterliegen,behandelt werden. Man sollte sich ähnliche regionale

Grundsätzlich besteht ein nicht akzeptabler Missstand darin,dass die Wildtier-Gesetzgebung in den Bundesländern ,und erst recht innerhalb der EU sehr unterschiedlich ist.
Hieraus wird ersichtlich,dass Wildtiere weiterhin nur als Sachen,die der völligen Willkür der Menschen unterliegen,behandelt werden.
Man sollte sich ähnliche regionale Unterschiede bei der Behandlung von Menschen vorstellen...
Es fehlt grundsätzlich ist die Erkenntnis,dass Wildtiere ein originäres Lebensrecht besitzen.
Haus- und Nutztiere unterliegen hingegen unter
e Berücksichtigung von Regel der Verfügungsgewalt der Tierhalter.
In einer Zeit in der sich die menschliche Population gegenüber dem Mittelalter verzigfacht hat,die Wildtierpopulationen aber allein in den letzten 50 Jahren weltweit um 60Proz.zurueck gegangen sind,ist es irrsinnig noch so zu tun als lebe man noch im Mittelalter.
Die Jagd zur Nahrungsbeschaffung ist heute weder notwendig noch in Anbetracht der Bevölkerungszahl durchführbar und sollte deshalb tabu sein.
Eingriffe in das Leben der Wildtiere sollten nur durch staatliche. Naturranger erfolgen,um Schäden zu vermeiden.
Hierbei sollten Methoden wie Geburtenkontrolle und Umsiedlung dem Abschuss vorgezogen werden.
Die Ausweitung der privaten Prävention und Versicherung ist zu begrüßen.

1. Kommentar von :ohne Name 1306

Gesamteindruck positiv

Sowohl aus der Sicht der Jagenden, wie auch der Grundbesitzer (der eigentlichen Jagdrechtsinhaber) erscheint dies als ein ausgewogener und moderater Entwurf mit einer Reihe von kleinen - teilweise überfälligen - Änderungen, mit gleicher hoher Qualität der rechtlichen Feinarbeit wie schon im JWMG selbst. Die vorgeschlagenen Regelungen stärken

Sowohl aus der Sicht der Jagenden, wie auch der Grundbesitzer (der eigentlichen Jagdrechtsinhaber) erscheint dies als ein ausgewogener und moderater Entwurf mit einer Reihe von kleinen - teilweise überfälligen - Änderungen, mit gleicher hoher Qualität der rechtlichen Feinarbeit wie schon im JWMG selbst.

Die vorgeschlagenen Regelungen stärken die Grundprinzipien des JWMG - des zur Zeit besten und modernsten deutschsprachigen Jagdgesetzes - und sind auch praktisch gut umsetzbar. In Details besteht noch Ergänzungsbedarf durch einige weitere Verbesserungen.

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