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Änderung Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Ein Krankenpfleger schiebt in einer Klinik ein Krankenbett über einen Flur. (Foto: © dpa)

Soziales

Änderung Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Seit dem 1. Januar 2015 gibt es in Baden-Württemberg ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG), welches in einem umfassenden Beteiligungsprozess erarbeitet wurde. Eines der Ziele des Gesetzes war und ist es, die Rechtsstellung psychisch kranker Personen zu stärken und Hilfen und Schutzmaßnahmen erstmals in zusammengeführter Form gesetzlich zu regeln. Auch die bislang im Unterbringungsgesetz getroffenen Regelungen zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung und zum Maßregelvollzug wurden überarbeitet und in das Gesetz integriert.

Mit Urteil des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15 - Rn. (1-131) hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung näher definiert. Die im PsychKHG bestehenden Regelungen genügen diesen Anforderungen nicht in vollem Umfang. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll daher eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für Fixierungsmaßnahmen geschaffen werden. Hierzu sollen u.a. Regelungen zum Richtervorbehalt für besonders intensiv in die Freiheitsrechte eingreifende Fixierungsmaßnahmen eingeführt und das ärztliche Personal künftig gesetzlich verpflichtet werden, die betroffene Person nach Beendigung von Fixierungsmaßnahmen darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit besteht, deren Zulässigkeit nachträglich gerichtlich überprüfen zu lassen. Nach der Gesamtschau der Urteilsgründe und im Interesse des Patientenschutzes werden dabei werden künftig nicht nur die 5-Punkt und 7-Punkt Fixierung, sondern alle Fixierungsmaßnahmen, welche die Bewegungsfähigkeit einer untergebrachten Person für absehbar mehr als eine halbe Stunde weitgehend oder vollständig aufheben, von einer vorherigen richterlichen Entscheidung abhängig gemacht.

Zudem soll mit dem Gesetzentwurf die Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, umgesetzt werden.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. Februar 2019, kommentieren.

Gesetzentwurf zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PDF)

Begründung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PDF)

Bundesverfassungsgericht: Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018

Bundesverfassungsgericht: Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

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