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Gesetzentwurf der AfD-Fraktion

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Gesetzentwurf zur Änderung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Durch das Gesetz der AfD-Fraktion soll der Steuersatz von gegenwärtig 5 Prozent auf 3,5 Prozent gesenkt werden.

Die AfD-Fraktion argumentiert, dass die Preisentwicklung auf dem aktuellen Immobilienmarkt in Baden-Württemberg dazu führe, dass es den Bürgern schwer falle, den Erwerb von Wohneigentum zu finanzieren. Die von der Europäischen Zentralbank für 2019 angekündigten steigenden Zinsen werde diese Situation weiter verschärfen. Das Land und die Politiker seien in der Verantwortung, dieser Notsituation etwas entgegenzusetzen. Mit diesem Gesetz würde der Erwerb von Wohneigentum erschwinglicher und der Immobilienmarkt entlastet.

Die angeschriebenen Verbände haben bis zum 26. November 2018 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.

Sie konnten den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion bis zum 26. November 2018 kommentieren. Die Kommentare werden der AfD-Fraktion zur weiteren Bearbeitung übermittelt.

Gesetzentwurf zur Änderung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

Die Kommentierung ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.

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