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Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion

Schüler während des Unterrichts im Klassenraum (Foto: Patrick Seeger dpa/lsw)

Anhörung

Gesetz über die Berufliche Realschule

Durch eine enge Verzahnung der bisherigen Haupt- und Werkrealschulen mit den Beruflichen Schulen soll das beruflich-praktische Profil der bisherigen Haupt- und Werkrealschulen gestärkt und den Schülern zusätzliche Chancen auf einen zügigen Einstieg in Ausbildung und Beruf eröffnet werden.

Schüler der Haupt- und Werkrealschulen sollen ab Klasse 7 an einem Tag in der Woche und in Klasse 10 an zwei Tagen in der Woche ein Berufliche Schule besuchen. Zudem soll es für die Schulträger die Möglichkeit geben, im Rahmen eines Modellversuchs einen Übergang der Schüler der bisherigen Haupt- und Werkrealschulen nach Klasse 7 oder nach Klasse 8 auf die Beruflichen Schulen zu beantragen. Die bisherigen Haupt- und Werkrealschulen sollen künftig den Namen „Berufliche Realschule“, und die bisherigen Realschulen den Namen „Allgemeinbildende Realschule“ führen.

Die angeschriebenen Verbände hatten bis zum 6. Februar 2019 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.

Sie konnten den Gesetzentwurf der Fraktion FDP/DVP bis zum 6. Februar 2019 kommentieren. Die Kommentare werden dieser Fraktion zur weiteren Bearbeitung übermittelt.

Gesetzentwurf der Fraktion FDP/DVP zur Änderung des Schulgesetzes (Berufliche Realschule) (PDF)

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.

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