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Gesetzentwurf der Fraktion der SPD

Bürgerin bei Wahl

Anhörung

Gesetz zur Einführung des inklusiven Wahlrechts

Die Gesetzesvorlage sieht vor, in der Gemeindeordnung, in der Landkreisordnung sowie im Gesetz über die Einrichtung des Verbands Region Stuttgart die Wahlrechtsausschlüsse für Bürgerinnen und Bürger zu streichen, deren Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt wurde. Die Änderung soll zur Kommunalwahl 2019 gelten.

Die angeschriebenen Verbände hatten bis zum 13. März 2019 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.

Sie konnten den Gesetzentwurf der Fraktion SPD bis zum 13. März 2019 kommentieren. Die Kommentare werden dieser Fraktion zur weiteren Bearbeitung übermittelt.

Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Einführung des inklusiven Wahlrechts mit Begründung (PDF)

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

Kommentare : zur Einführung des inklusiven Wahlrechts

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

5. Kommentar von :ohne Name 7830

Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen sind verfassungswidrig

„Das Bundesverfassungsgericht hat nun klargestellt: Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen sind verfassungswidrig. Eine gesetzliche Betreuung "in allen Angelegenheiten" darf nicht länger zum Ausschluss vom Wahlrecht führen. Wir als LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V. betonen, dass diese ungerechtfertigte Ungleichbehandlung auch im

„Das Bundesverfassungsgericht hat nun klargestellt: Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen sind verfassungswidrig. Eine gesetzliche Betreuung "in allen Angelegenheiten" darf nicht länger zum Ausschluss vom Wahlrecht führen. Wir als LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V. betonen, dass diese ungerechtfertigte Ungleichbehandlung auch im Widerspruch zu Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention steht.
Wir fordern die Landesregierung auf, nun rasch ein Wahlrecht für alle zu schaffen.“
(Hubert Seiter, Vorsitzender der LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e. V.)

Wie bereits in anderen Bundesländern sollte nun auch in Baden-Württemberg rasch ein inklusives Wahlrecht für alle geschaffen werden. Denn der Auftrag von Parteien und Wählervereinigungen ist es, Politik für alle Menschen verständlich zu machen. Das ist wichtig und zudem verfassungsgemäßer Auftrag in einer Demokratie. Als Dachverband der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie deren Angehörigen begrüßen wir das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ausdrücklich, ein inklusives Wahlrecht für die Kommunalwahl im Mai 2019 zu schaffen. Denn 10 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention, ist es an der Zeit, dieses Recht für alle umzusetzen.
Frank Kissling LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V.

4. Kommentar von :ohne Name 7811

Teilhabe

Wahlrecht ist ein Schritt der Menschen mit Behinderungen in die Mitte der Gesellschaft. Hier zeigt sich , wie ernst diese Menschen von der Politik genommen werden

3. Kommentar von :LV GL BW

Teilhabe bedeutet Wahlrecht für alle

Wer die Teilhabe aller Menschen in unserer Gesellschaft will, muss sie auch zu Wort kommen lassen. Vor allem bei den Wahlen.
Der Landesverband der Gehörlosen unterstützt die Forderung, die Wahlrechtsausschlüsse aufzuheben. Dies bedeutet einen Schritt mehr hin zu Teilhabe und einer demokratischeren Gesellschaft.

2. Kommentar von :LV BW LH

Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig

Es wird jetzt höchste Zeit, dass die Landesregierung ihr Versprechen vom Mai 2018 erfüllt und die Wahlrechtsausschlüsse auch im baden-württembergischen Kommunalwahlrecht beseitigt. Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf volle Teilhabe in allen Lebensbereichen. Wer eindeutig den Willen bekundet wählen zu wollen, muss das Recht haben, wählen zu

Es wird jetzt höchste Zeit, dass die Landesregierung ihr Versprechen vom Mai 2018 erfüllt und die Wahlrechtsausschlüsse auch im baden-württembergischen Kommunalwahlrecht beseitigt. Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf volle Teilhabe in allen Lebensbereichen. Wer eindeutig den Willen bekundet wählen zu wollen, muss das Recht haben, wählen zu dürfen. Menschen mit Behinderung und umfassender Betreuung haben wie Menschen ohne Behinderung, einen eigenen Willen und sind grundsätzlich in der Lage eigene Meinungen zu äußern. Das darf nicht aberkannt werden.
Der Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe e. V. fordert die Landesregierung auf, die Wahlrechtsauschlüsse aufzuheben, um somit den Weg einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aller Menschen zu ebnen.

1. Kommentar von :lvkmbw 4487

Inklusives Wahlrecht - jetzt!

Bei den Inklusionstagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) 2016 wurde ein Gutachten vorgestellt, das eindeutig zu dem Ergebnis kam, dass der pauschale Ausschluss von Menschen mit Behinderungen auch nicht vereinbar ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Eine gesetzliche Betreuung "in allen Angelegenheiten" darf nicht länger

Bei den Inklusionstagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) 2016 wurde ein Gutachten vorgestellt, das eindeutig zu dem Ergebnis kam, dass der pauschale Ausschluss von Menschen mit Behinderungen auch nicht vereinbar ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Eine gesetzliche Betreuung "in allen Angelegenheiten" darf nicht länger zum Ausschluss vom Wahlrecht führen. Menschen mit Behinderungen, die Unterstützung und Hilfe im Alltag brauchen, interessieren sich (mindestens) in gleichem Maße für Politik wie die übrige wahlberechtigte Bevölkerung. Der Ausschluss vom Wahlrecht muss weg. Ein inklusives Wahlrecht gibt es bereits in Schleswig-Holstein und in NRW. Auftrag der Parteien und Wählervereinigungen ist es, Politik für alle Menschen verständlich zu machen und zu erklären. Das ist machbar und zudem verfassungsgemäßer Auftrag in einer Demokratie. Als Selbsthilfeverband von Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen und deren Familien begrüßen wir das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes, ein inklusives Wahlrecht für die Kommunalwahl im Mai 2019 zu schaffen. Das wäre das richtige Signal zu richtigen Zeit, 10 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention.

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