Gesetz zur Einführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden
Der Gesetzentwurf der Fraktion FDP/DVP will mit Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Beteiligungs- und Mitsprachemöglichkeiten auf der Landkreisebene im Zuständigkeitsbereich der Kreistage einführen. Analoge Instrumente existieren auch schon landesweit und auf kommunaler Ebene. In Angelegenheiten des Landratsamts als unterer staatlicher Verwaltungsbehörde sowie bei Kreisaufgaben, deren Erledigung dem Landrat obliegen, greift dieser Gesetzentwurf nicht ein.
Die angeschriebenen Verbände haben bis zum 25. April 2019 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.
Sie konnten den Gesetzentwurf der Fraktion FDP/DVP bis zum 25. April 2019 kommentieren. Die Kommentare werden dieser Fraktion zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.
Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.
Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.
Joachim E. Roettgers GRAFFITI
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