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Änderung des Kreistagswahlrechts

Eine Frau wirft bei einer Wahl einen Stimmzettel in eine Urne.

Die Fraktion der AfD will mit einer Gesetzesänderung erreichen, dass die demokratische Legitimation der gewählten Kreisräte erhöht werden.

Durch die Änderung der Landkreisordnung und des Kommunalwahlgesetzes wird die Möglichkeit eingeführt, in zwei Wahlkreisen zu kandidieren. Wahlbewerber sollen sich also zukünftig dem Votum der Wahlberechtigten in mehreren Teilgebieten des Kreises stellen dürfen.

Sie können den Gesetzentwurf herunterladen. Die angeschriebenen Verbände haben bis zum 23. April 2018 Gelegenheit, zu dem Entwurf gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion.

Gesetzentwurf zur Stärkung der direkten Demokratie in der Verfassung des Landes Baden-Württemberg der Fraktion der AfD (PDF)

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