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Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der FDP/DVP-Fraktion

Ein Wanderer steht im Nordschwarzwald beim Ruhestein am Aussichtspunkt Wildseeblick. (Bild: Uli Deck / dpa)

Naturschutz

Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes

Die SPD- und die FDP-Fraktion wollen mit dieser Gesetzesänderung die Entschädigungsleistungen an Nutztierhalter, deren Tiere von Wölfen oder Luchsen gerissen wurden, gesetzlich verankern.

Wölfe und Luchse gehören zu den in Anhang IV Buchst. a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Wildtieren und sind damit streng geschützt. Angesichts des Umstands, dass künftig absehbar Wölfe und auch Luchse zur dauernden Artenausstattung an Wildtieren in unserem Land gehören sollen, kann eine solche gesetzliche Verankerung, wie sie auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt besteht, zur Akzeptanz oder zumindest Toleranz gegenüber diesen für Nutztierhalter auch problematischen Wildtieren beitragen. Zum Wildtiermanagement gehören neben Präventionsmaßnahmen auch Entschädigungsleistungen. Für alle Nutztierhalter und Nutztierhalterinnen ist es wichtig, dass sie sich bei Einhaltung der notwendigen Vorkehrungen gegen Nutztierrisse durch Wölfe auch auf Entschädigungen verlassen können. Diese sind jedoch bisher nicht gesetzlich verankert.
Mit dieser Gesetzesänderung können die Schäden der durch Risse getöteten Tiere, wie auch Schäden, die an Nutztieren im Rahmen von Wolfsattacken oder Luchsangriffen entstehen (wie durch Panikreaktionen und Flucht) entschädigt werden. Welche Vorkehrungen zu treffen sind und als zumutbar erachtet werden, wird im Rahmen des Wolfsmanagements des Landes festgelegt. Die Entschädigungszahlung ist deshalb als „Kann-Regelung“ vorgesehen, würde jedoch das Vertrauen der Nutztierhalter in Entschädigungsleistungen erhöhen.

Der bislang gewährte Ausgleich, der Betroffenen aus dem privatrechtlich organisierten „Ausgleichsfonds Wolf“ gewährt wird, ist nicht gesetzlich verankert. Dies bedeutet auf Dauer keine verlässliche und rechtssichere Lösung für die Betroffenen.  Ebenso wie die Förderung von präventiven Maßnahmen und Monitoring sollte daher die Entschädigungsleistung eine staatliche Aufgabe sein, denn durch gesetzliche Vorgaben auf EU-, Bundes- und Landesebene wurde auch der strenge Schutz der betreffenden Raubtiere, die Nutztiere reißen können, fixiert.

Sie konnten den Gesetzentwurf der SPD und FDP/DVP-Fraktion bis zum 28. September 2018 kommentieren.

Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes (PDF)

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

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