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Anpassung des Polizeigesetzes

In Westen gekleidete Polizisten stehen in Reutlingen. (Bild: picture alliance/Silas Stein/dpa)

Polizei

Anpassung des Polizei­gesetzes und weiterer polizeirechtlicher Vorschriften

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Richtlinie (EU) 2016/680 für den polizeilichen Bereich umgesetzt werden. Hierzu werden das Polizeigesetz für Baden-Württemberg und die Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes an die Anforderungen der Richtlinie angepasst und um die erforderlichen Neuregelungen ergänzt.

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen Folgendes vor: Notwendige Vorschriften sollen geschaffen werden, um die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates für die Polizei in Baden-Württemberg umzusetzen.

Das Polizeigesetz soll an die Vorgaben der Entscheidungen des Bundesverfassungs­gerichts vom 20. April 2016 zum Bundeskriminalamtgesetz sowie vom 18. Dezember 2018 zum Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme angepasst werden.

Durch die Schaffung neuer oder ausdrücklicher polizeilicher Rechtsgrundlagen sollen Gefahren, etwa des internationalen Terrorismus oder im Bereich der häuslichen oder sexuellen Gewalt, noch wirksamer entgegengetreten werden können.

Es handelt sich um polizeilicher Rechtsgrundlagen

  • zur Personenfeststellung sowie zur Durchsuchung von Personen und Sachen bei Großveranstaltungen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen,
  • zum Einsatz der Bodycam auch in Wohnungen sowie Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen,
  • über Gefährderansprachen und -anschreiben und Gefährdetenansprachen,
  • zur Speicherung von Notrufen sowie weiterer Anrufe auf bestimmte Telefonnummern,
  • für den polizeilichen Datenabgleich zum Zweck der Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen oder im Zusammenhang mit öffentlichen Liegenschaften und
  • um Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern bei gefahrgeneigten Vollstreckungsmaßnahmen zu ermöglichen, vorab Informationen über die Schuldnerin oder den Schuldner bei der zuständigen Polizeidienststelle einzuholen.

Kommentare : zur Anpassung des Polizeigesetzes

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45. Kommentar von :ohne Name 9123

Angst - Freiheit

Wieso brauchen wir immer noch mehr Gesetzesänderungen? Unsere Vorfahren haben unser Grundgesetz so vorausschauend gemacht. Das wird nun durch diese Änderungen eingeschränkt. Ist uns allen das klar? Die Politik schürt Ängste - ich will aber die Freiheit mit den bestehenden Regeln ....Bitte

44. Kommentar von :ohne Name 9121

Schritt für Schritt in den autoritären Staat?

Wir finden, dass schon viele Kritik treffend geäußert wurde. Dieses voreilige Verfahren in Zeiten der Coronakrise, in welchen eine zivile Öffentlichkeit wenig präsent und sowieso schon in ihren Handlungsmöglichkeiten gesetzlich eingeschränkt ist, erweckt den Anschein, dass ein öffentlicher Diskurs unerwünscht sei. Es wirkt, als ob es von

Wir finden, dass schon viele Kritik treffend geäußert wurde.

Dieses voreilige Verfahren in Zeiten der Coronakrise, in welchen eine zivile Öffentlichkeit wenig präsent und sowieso schon in ihren Handlungsmöglichkeiten gesetzlich eingeschränkt ist, erweckt den Anschein, dass ein öffentlicher Diskurs unerwünscht sei. Es wirkt, als ob es von Interesse sei, jegliche kritische Auseinandersetzung zu vermeiden und nach unduchsichtiger Ausnahmesituation Menschen vor vollendete Tatsachen zu stellen.

Generell wirken die Formulierungen im Gesetzestext sehr weit auslegbar und wage und sind somit scheinbar auf jegliche Situationen anwendbar: wenn beispielsweise in §27 zur Personenfeststellung die Rede von öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen (Art.2) oder Orten (Art.3) ist und das Gefährdungsrisiko, welches Personenkontrollen veranlassen kann, auf Basis von Erfahrungswerten (fragt sich auch von wem) eingeschätzt wird. Auch gibt es keine Auflistung gefährlicher Orte, welche einseh bar ist. Viel mehr scheint es so, als ob diverse Situationen, in denen sich Menschen ansammeln oder auch nur wo aufhalten unter Verdacht fallen.

Wir in den neuen Gestzen die Demokratie und Meinungsfreiheit gefährdet:
Wenn engagierte Personen bei jeder Situation, in welcher sie sich versammeln, um ihre Meinung kundzutun, potenziellen Kontrollen ausgesetzt sind, wird das Menschen weniger dazu motivieren, für ihre Anliegen auf die Straße zu gehen. Vielmehr hat dies eine abschreckende Wirkung.
Normalerweise brüsten sich demokraitsche Staaten mit der Versammlungsfreiheit.
Es scheint, als ob nach diesem Entwurf ein Staat erstrebenswert sei, in dem Menschen nicht mehr demonstrieren, da die, die sich versammeln unter Generalverdacht stehen.

Machtausbau der Institution Polizei:
Die neuen Befugnisse, die der Polizei zukommen sollen, können in ihrer Anwendung sehr willkürlich ausgelegt werden.
Jetzt schon werden Menschen durch polizeiliche Maßnahmen diskriminiert und es gibt kaum Erfolge Fehlverhalten seitens der Polizei aufzudecken, geschweige denn zu verhindern oder oder gegen sie zu klagen.
Mit den neuen Gesetzen können Beamt*innen noch viel mehr machen, was sie wollen und es wird um so schwerer gegen Verstöße vorzugehen.
Gerade im letzten Jahr sind rechte Netzwerke in der Polizei aufgedeckt worden. Da kann es doch jetzt nicht im Ernst darum gehen, ihnen noch mehr Macht zuzusprechen und ihre Polition auszubauen. Viel eher müsste dies durch unabhängige Institutionen geben, die die Willkür und Diskriminierung einschränkt. Im neuen Geseztesentwurf wird verstärkt deutlich, dass fast alle Maßnahmen im alleinigen Ermessen der jeweiligen Beamt*innen liegen, warum wer wann kontrolliert wird, wann die Bodycam angeschaltet wird (egal ob danach richterlich geklärt wird, ob das Material zu verweden ist, ist es doch schon mal da und gespeichert) usw

Überwachung:
Dieser Gesetzesentwurf birgt das Potenzial, eine flächendeckende Überwachung zu ermöglichen, ob durch durch Kennzeichenlesesysteme oder Videoaufnahmen an verschiedensten Orten (die Polizei kann entscheiden, was sie für ein "besonders gefährdetes Objekt" hält) usw

Dieses Vorgehen des Entwurfes mit diesem Inhalt ist alles andere als demokratisch!
Wir sind gegen diesen Gesetzesentwurf und für eine öffentliche Debatte!

43. Kommentar von :ohne Name 9121
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42. Kommentar von :ohne Name 9109

keine Rechtfertigung

Ich finde die Änderungen in Bezug auf jeden Bürger ein absolut ungerechtfertigter Schritt, welcher sich Einseitig gegen den Bürger richtet und die akutelle Corona Situation auch noch zur durchsetzung des Gesetztes genutzt wird. Willkürliche Argumente zu den Punkten beschrieben, um sie im Ansatz logisch und gerechtfertigt erscheinen zu lassen.

Ich finde die Änderungen in Bezug auf jeden Bürger ein absolut ungerechtfertigter Schritt, welcher sich Einseitig gegen den Bürger richtet und die akutelle Corona Situation auch noch zur durchsetzung des Gesetztes genutzt wird. Willkürliche Argumente zu den Punkten beschrieben, um sie im Ansatz logisch und gerechtfertigt erscheinen zu lassen. Dieser Entwurf muss abgelehnt werden und vllt in Zukunft in Absprache der Öffentlichkeit geregelt werden.

41. Kommentar von :ohne Name 9076

Einseitige Änderungen

Nach Lesen des Änderungsvorschlags und der Begründung kommen ich zu dem Schluss, dass die Änderungen so nicht akzeptabel sind. In dem Gesetz muss hinsichtlich der Polizeibefugnisse vorsichtiger vorgegangen werden und es müssen auch die Rechte potentieller Opfer berücksichtigt werden. In dem vorligenen Änderungsentwurf werden der Polizei pauschal

Nach Lesen des Änderungsvorschlags und der Begründung kommen ich zu dem Schluss, dass die Änderungen so nicht akzeptabel sind. In dem Gesetz muss hinsichtlich der Polizeibefugnisse vorsichtiger vorgegangen werden und es müssen auch die Rechte potentieller Opfer berücksichtigt werden.

In dem vorligenen Änderungsentwurf werden der Polizei pauschal erweiterte Befugnisse eingeräumt. Dabei wird oberflächlich auf Situationen wie Terrorismus und häusliche Gewalt verwiesen. Es wird aber in keiner Weise klargestellt, inwiefern diese Maßnahmen gerade bei asymetrischen Angriffen wie Terrorismus helfen sollen. Es wird auch in keiner Weise erklärt, wie z.B. bei den "Gefährder-/Gefährdetenanschreiben" eine Stigmatisierung der betroffenen Personen verhindert werden kann und auf welche Weise ggf. eine Rehabilitation möglich ist.

Darüber hinaus beschäftigt sich die Anpassung des Polizeigesetzes ausschließlich mit einer Erhöhung der Befugnisse der Polizei, läßt aber den Schutz betroffener völlig außer Acht. Dabei ist es ein Problem, über das immer wieder berichtet wird, dass auch Polizisten ihr Amt missbrauchen (s. z.B. die ARD-Dokumentation "Staatsgewalt - wenn Polizisten zu Tätern werden"), laut einer aktuellen Studie sogar häufiger als bisher angenommen (www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/polizeigewalt-121.html). Diese Problematik wird in der Neufassung nicht einmal erwähnt.

Gerade bei einer Erweiterung polizeilicher Rechte, ist auch die Gefahr des Mißbrauchs höher, somit auch die Zahl betroffener Opfer. Während aber die Möglichkeiten zur Personenfeststellung ausgeweitet werden, haben Opfer nicht einmal das Recht zu wissen, mit wem sie es zu tun haben. Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern gibt es in Deutschland keine Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Auch in BW ist sie seit 2011 versprochen, bislang aber nicht umgesetzt. Dass sich die Polizei verstecken muss, gibt doch zu denken.

Auch die Einführung von unabhängigen Polizeibeschwerdestellen wird nicht ansatzweise thematisiert (s. "Unabhängige Polizeibeschwerdestellen" vom Deutschen Institut für Menschenrechte). Dabei wären diese die einzige Möglichkeit für Betroffene sich zu wehren, ohne salopp gesagt im Beamtenfilz unterzugehen.

Der Änderungsvorschlag erweckt den Eindruck, dass die Exekutive ein Interesse an einer starke Polizei hat. Ob das nur der Wahrung der Sicherheit dient oder auch der Unterdrückung von Kritikern, ist fraglich. Die Regierung sollte nicht vergessen, dass sie im Dienst des ganzen Volkes steht.

40. Kommentar von :Deliberation_MA

Nachfrage

7 Anmerkungen a) Was ist ein "besonderes Gefährdungsrisiko" und wie lange sollen die personenbezogenen Daten, die bei Großveranstaltungen erhoben werden, gespeichert werden? Wer löscht sie? Wer hat Zugriff darauf? b) Wann wird die Bodycam eingesetzt? Etwas auch bei Schulverweigerern? Wer speichert die Daten wie lange? Wer hat Zugriff darauf? Wer

7 Anmerkungen
a) Was ist ein "besonderes Gefährdungsrisiko" und wie lange sollen die personenbezogenen Daten, die bei Großveranstaltungen erhoben werden, gespeichert werden? Wer löscht sie? Wer hat Zugriff darauf?
b) Wann wird die Bodycam eingesetzt? Etwas auch bei Schulverweigerern? Wer speichert die Daten wie lange? Wer hat Zugriff darauf? Wer löscht sie?
c) Ist es vorgesehen, die Daten der Bodycam im begründeten Einzelfall gegen gewalttätige Polizistinnen und Polizisten vor Gericht zu verwenden?
d) Ist der Einsatz der Bodycam genau definiert? Wird sie nur nachts bei Fahrzeugkontrollen oder grundsätzlich in jeder Privatwohnung eingesetzt?
e) Ist die Polizeigewerkschaft in der Abmachung darüber involviert, wann die Kamera aktiviert werden soll, ist es ausgeschlossen, dass damit die Arbeit von Beamtinnen und Beamten insgesamt überwacht wird?
f) wie lange werden die Notrufe und "andere Anrufe" gespeichert. Wer löscht die Daten?
g) Um Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zu schützen besteht die Möglichkeit das Waffenrecht zu ändern. Privatpersonen sollten keine Waffen daheim aufbewahren dürfen, nur im Schützenverein sollten Schußwaffen aufbewahrt werden.

39. Kommentar von :ohne Name 9081

Zur Anpassung des Polizeigesetztes

Ich habe große Bedenken, dass wir uns auf dem Wege zur totalen Willkür und Überwachung befinden. Die Begriffe bezüglich der Möglichkeiten, wann und in welchem Umfang jemand überwacht, kontrolliert und letztlich beschuldigt werden kann, sind vollkommen undefiniert. Es ist am Ende der Einschätzung der Polizei überlassen, wie sie die Rechte der Bürger

Ich habe große Bedenken, dass wir uns auf dem Wege zur totalen Willkür und Überwachung befinden. Die Begriffe bezüglich der Möglichkeiten, wann und in welchem Umfang jemand überwacht, kontrolliert und letztlich beschuldigt werden kann, sind vollkommen undefiniert. Es ist am Ende der Einschätzung der Polizei überlassen, wie sie die Rechte der Bürger wahren möchte. Dazu darf keine Polizeibehörde befugt werden, sonst sind wir irgendwann in ständiger Angst, uns verdächtig zu machen. Das ist das Aus unserer Demokratischen Verfassung und unseres Rechtsstaates!! Stoppt das Vorhaben und schützt unsere Freiheit!

38. Kommentar von :ohne Name 9079

Anpassung Polizeigesetz

Woran soll das Polizeigesetz denn angepasst werden? und warum? Weshalb gibt es immer wieder dehnbare Begriffe wie z.B. Gefährder? Wo beginnt eine Großveranstaltung und wann hat sie Gefährdungspotential? Soll das alles der/die Polizist/in selbst entscheiden? Da wird mir Angst und Bange...noch gar nicht lange her, da habe ich berichten hören von

Woran soll das Polizeigesetz denn angepasst werden? und warum?
Weshalb gibt es immer wieder dehnbare Begriffe wie z.B. Gefährder?
Wo beginnt eine Großveranstaltung und wann hat sie Gefährdungspotential? Soll das alles der/die Polizist/in selbst entscheiden?
Da wird mir Angst und Bange...noch gar nicht lange her, da habe ich berichten hören
von einem Polizeieinsatz von 70 Beamten in voller Montur wegen ein jungen Frau !, die gewalttätig geworden sein soll!! Wenn auch nur die Hälfte der Geschichte gestimmt hat ( das Recht auf einen Anwalt wurde verweigert, einer wurde auf dem Boden gewaltsam gefesselt und bedroht , es wurde kein Durchsuchungsbefehl vorgelegt)dann ist das jetzt schon erschreckend für mich. Bisher bin ich noch froh in einem demokratischen Land zu leben, ausgestattet mit Grundrechten.

Wo bleibt die öffentliche Diskussion und die Berichterstattung über eine so wichtige Sache, wie wach muß man eigentlich sein in diesem Staat?
Wurde nicht neulich die Anwältin, welche die Einschränkung des Versammlungsrechtes kritisiert hat, mal eben in die Psychiatrie verfrachtet?.... das ist nicht in Ordnung...nicht noch mehr
Freiheit für Willkür bitte.

37. Kommentar von :ohne Name 9077

Unabhängige Ermittlungsstelle anstatt Fehlverhalten legitimieren

Liebe Landesregierung. Jetzt mal ehrlich. Viele Polizeimaßnahmen werden mindestens in einer Grauzone, wenn nicht im illegalen Bereich durchgeführt. Zum Beispiel werden Betroffenen von polizeilichen Maßnahmen regelmäßig Auskünfte verweigert, die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt oder ähnliches. Denn wie gesetzlich festgehalten ist, hat die

Liebe Landesregierung.

Jetzt mal ehrlich. Viele Polizeimaßnahmen werden mindestens in einer Grauzone, wenn nicht im illegalen Bereich durchgeführt. Zum Beispiel werden Betroffenen von polizeilichen Maßnahmen regelmäßig Auskünfte verweigert, die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt oder ähnliches. Denn wie gesetzlich festgehalten ist, hat die Polizei bei der Wahl der Art einer Maßnahme diejenige zu wählen, die die Rechte der betroffenen Person voraussichtlich am wenigsten beschneidet.

Erfahrungsgemäß sind aber vor allem junge PolizistInnen dabei etwas übereifrig ihre Lernerfolge der Polizeischule in der Praxis auszuprobieren. Und das ist sehr diplomatisch ausgedrückt.

Bei den Polizeigesetz-Erneuerungen in den letzten drei Jahren, lässt sich der Eindruck gewinnen, dass es einfach nur darum geht die BeamtInnen mit möglichst weitreichenden und umfassenden Rechten auszustatten. Schon 2017 wurde das damals neue Gestzt als "an die Grenzen des verfassungsmäßig Möglichen" gehend bezeichnet. Und das auch noch vom Herrn Ministerpräsidenten persönlich.
Und damals war eigentlich eine Evaluation eingeplant ob man bei der damiligen Version bleiben wolle.

Und statt einer Evaluation gibt es jetzt ein noch weitreichenderes Polizeigesetz?

Liebe Landesregierug, mal eine Gegenfrage: Wie wäre es mit der Einrichtung einer unabhängigen, von der Polizei und Staatsanwaltschaft losgelösten, Ermittlungsstelle, die bei vermutetem Fehlverhalten von PolizistInnen angerufen werden kann?
Nicht einmal 1% der Anklagen gegen PolizistInnen führen zu einem Gerichtsurteil. Und die Dunkelziffer von Betroffen von unrechtmäßigen oder überzogenen Polizeimaßnahmen ist ein Vielfaches höher als die zur Anklage gebrachten Fälle.
Selbst internationale NGOs wie beispielsweise Amnesty International empfehlen Deutschland regelmäßig die Einrichtung einer solchen unabhängigen Ermittlungsstelle.

Deshalb der Vorschlag: Liebe Landesregierung, denkt doch bitte mal darüber nach ob die Einrichtung einer solchen Ermittlungsstelle nicht vielleicht eine höhere Priorität hat als eine weitere Übervorteilung von PolizeibeamtInnen. Zumindest wenn Gesetze zum Schutz der Bürgerrechte dienen sollen.

36. Kommentar von :ohne Name 9078

Dagegen

Ich bin gegen das oben genannte Schriftstück und ihrem Inhalt.

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