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Blindenhilfegesetz und Medizinprodukte

Eine Rentnerin steht neben einem Sehbehinderten, der eine Blindenbinde trägt. (Foto: dpa)

Blindenhilfe und Medizinprodukte-Kostenverordnung

Änderung des Blindenhilfegesetzes und Aufhebung der Medizinprodukte-Kostenverordnung

Mit diesem Gesetzentwurf soll eine Neuregelung der Anrechnungsregelungen im Rahmen der Gewährung von Landesblindenhilfe erfolgen (Artikel 1), die durch die Einführung von Pflegegraden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz vom 21. Dezember 2015 notwendig wird. Artikel 2 zielt darauf ab, die Verordnung über Kosten nach dem Medizinproduktegesetz außer Kraft zu setzen.

Artikel 1 – Landesblindenhilfe

Die Neuregelung der prozentualen Anrechnungsbeträge von Pflegegeld auf das Blindengeld trägt der Umstellung der bisherigen Pflegestufen auf künftige Pflegegrade und der damit einhergehenden Erhöhung der Pflegeleistungen Rechnung. Da Pflegeleistungen  auf die Landesblindenhilfe angerechnet werden, würde deren Erhöhung zu einer Kürzung der Blindenhilfe führen, d.h. die Erhöhung der Pflegeleistung käme nicht den Leistungsempfängern zu Gute, sondern den Sozialleistungsträgern. Aufgrund dessen sollen die Prozentsätze, nach denen die Anrechnung berechnet wird, so vermindert werden, dass keine Verminderung des Zahlbetrags der Blindenhilfe eintritt. Finanzielle Auswirkungen hat diese Anpassung praktisch keine, Ziel ist ja gerade die Beibehaltung des Status Quo bei der Leistungsgewährung.

Artikel 2 – Aufhebung der Medizinprodukte-Kostenverordnung

Aufgrund einer Strukturänderung des Gebührenrechts des Bundes vom 7. August 2013 ist im Medizinproduktegesetz die Ermächtigung  der Landesregierungen zur Bestimmung von Gebührentatbeständen auf dem Verordnungswege entfallen. Für eine differenzierte Erhebung der Gebühren beim Vollzug des Medizinprodukterechts bedarf es daher einer Ergänzung der Gebührenverordnung des Ministeriums für Soziales und Integration. Zur Vermeidung konkurrierender Gesetzgebung ist die nicht mehr anwendbare Medizinprodukte-Kostenverordnung vorher außer Kraft zu setzen.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 27. März 2017 kommentieren.

Vorblatt zur Änderung des Blindenhilfegesetzes (PDF)

Gesetzentwurf: Änderung des Blindenhilfegesetzes und Aufhebung der Medizinprodukte-Kostenverordnung (PDF)

Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.

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