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Ernennungsgesetz

Symbolbild: Ein Stempelkarussell (Stempelhalter) steht neben einem Stapel Akten auf einem Schreibtisch in einer Behörde. (Bild: dpa)

Verwaltung

Änderung des Ernennungsgesetzes

Das Ernennungsgesetz soll aufgrund der geänderten personalwirtschaftlichen Anforderungen nach Aufhebung der staatlichen Notariate angepasst werden.

Im Zuge einer Übertragung der Personalverwaltung für die Angehörigen der Laufbahn des Bezirksnotardienstes vom Justizministerium auf die Oberlandesgerichte soll der bisherige Vorbehalt zugunsten des Justizministeriums bezüglich der in § 2 des Ernennungsgesetzes genannten Rechte, insbesondere zur Einstellung, zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, zur Beförderung und zur Versetzung gestrichen werden. Die Übertragung trägt geänderten personalwirtschaftlichen Anforderungen nach Aufhebung der staatlichen Notariate Rechnung.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 15. Oktober 2018 kommentieren.

Gesetzentwurf zur Änderung des Ernennungsgesetzes mit Begründung (PDF)

Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.

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