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Hoch­schulen des öffentlichen Dienstes

Studierende verfolgen eine Vorlesung im Hörsaal. (Bild: © dpa)

Hochschulen

Errichtungsverordnungen der Hoch­schulen für den öffentlichen Dienst

Die Änderung der Errichtungsverordnungen der Hochschulen für den öffentlichen Dienst dient insbesondere der Einrichtung neuer Studiengänge an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl und an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg.

Durch diese Verordnung werden die Verordnung über die Errichtung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl und der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg, die Verordnung über die Errichtung der Hochschule für Rechtspflege und die Verordnung der Landesregierung über die Errichtung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (ErV HfPolBW) geändert. An der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl und an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg wird durch diese Änderungen insbesondere die Einrichtung neuer Studiengänge vorgesehen.

Für die Hochschule für Rechtspflege und die Hochschule für Polizei werden die Zuständigkeiten hinsichtlich der Regelung der Entlastung der Gleichstellungsbeauftragten vom Justizministerium und vom Innenministerium auf das Wissenschaftsministerium übertragen. Darüber hinaus wird die ErV HfPolBW mit vorliegender Verordnung an die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen des Landeshochschulgesetzes angepasst. Dabei werden die besonderen Belange der Polizei des Landes sowie die spezifischen Bedürfnisse der Hochschule für Polizei berücksichtigt.

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